Protocol of the Session on November 16, 2006

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/2868 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich ums Handzeichen. – Ich sehe, das sind alle vier Fraktionen. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

10 Gesundheit stärken – Nichtraucherschutz verbessern und Prävention der Nikotinabhängigkeit ausbauen

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/2877

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Henke das Wort.

Ich bedanke mich, Herr Präsident. – Verehrte Damen, meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rauchen ist riskant, riskanter als die meisten denken. Ebenfalls riskanter, als die meisten denken, ist das Passivrauchen. Im Jahr sterben in Deutschland rund 3.000 Menschen am Passivrauchen. Sie sterben daran, dass sie den Qualm rauchender Zeitgenossen

haben einatmen müssen. Sie sterben an Lungenkrebs, akuter und chronischer koronarer Herzerkrankung, an Herzinfarkt oder Schlaganfall, an den Folgen von Asthma, Lungenentzündungen oder Bronchitis oder, wenn sie ganz klein sind, am plötzlichen Säuglingstod.

In Nordrhein-Westfalen verlieren jeden Tag zwei Menschen so ihr Leben. Sie sterben an den heute schlimmsten Schadstoffen in der Innenraumluft. Die CDU-Landtagsfraktion hat trotzdem keinen Beschluss gefasst, das Rauchen zu verbieten. Aber angesichts der schädlichen und vielfach tödlichen Folgen des Passivrauchens darf niemand unfreiwillig dazu gezwungen werde, sich durch das Inhalieren fremden Qualms rücksichtsloser Zeitgenossen selbst schädigen zu müssen.

Natürlich wäre es schön, wenn alle so gut erzogen wären, dass es zu einer solchen Situation gar nicht kommen kann, und jeder Raucher freiwillig darauf verzichtet, Mitmenschen mit seinem Laster zu belästigen. Fakt ist aber, dass die Rücksichtnahme in unserer Gesellschaft gegenüber der rücksichtslosen Erfüllung eigener Bedürfnisse so sehr unter die Räder gekommen ist, dass man sich jedenfalls nicht darauf verlassen kann, dass die Raucher von selbst dafür sorgen, die Nichtraucher vor dem Passivrauchen zu schützen.

Wenn Liberalität und soziale Verantwortung bei diesem Thema etwas bedeuten sollen, dann müssen wir an der Ausweitung des Schutzes vor Passivrauchen in möglichst vielen Einrichtungen in den Sektoren Gesundheit, Erziehung, Kultur, Sport, Gastronomie und im öffentlichen Personennahverkehr und Personenfernverkehr interessiert sein.

Besonders wichtig ist der Schutz der Nichtraucher während der Schwangerschaft und bei Kindern und Jugendlichen sowie an allen Orten, die man nicht ohne weiteres verlassen kann. Das gilt selbstverständlich speziell für den Arbeitsplatz, von dem sich der Beschäftigte ja nicht ohne schwere arbeitsrechtliche Konsequenzen entfernen darf.

Ich bin deshalb froh, dass es den Fraktionen der CDU und der FDP gelungen ist, sich auf einen Antragstext zu verständigen, der die landespolitischen Möglichkeiten zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in den Blick nimmt.

Angesichts der Gesundheitsgefährdung, die vom Rauchen ausgeht, hat man im Jahr 2002 durch die Änderung des damaligen § 3a der Arbeitsstättenverordnung – heute, ohne inhaltliche Änderung, eigenständiger § 5 in der Arbeitsstättenverordnung – einen wirksamen Nichtraucherschutz in

deutschen Betrieben gesetzlich zur Pflicht gemacht. Dadurch sollen Nichtraucher vor den schädigenden Wirkungen von Tabakrauch geschützt werden.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen hängt dieser Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz jedoch sehr vom Wohlwollen des Vorgesetzten ab. Nichtraucher müssen sich ihren rauchfreien Arbeitsplatz womöglich gerichtlich erkämpfen, wodurch ihre Position in dem betreffenden Unternehmen nicht gerade populärer wird. Außerdem ist die Gastronomie ausdrücklich ausgenommen.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

CDU und FDP setzen nun ein Zeichen dafür, dass die öffentlichen Einrichtungen in NordrheinWestfalen beim Nichtraucherschutz eine Pilotfunktion übernehmen sollen. Besonders hervorgehoben sind in unserem Antrag hierbei die Schulen, Krankenhäuser und Kindertagesstätten. Ein umfassender Nichtraucherschutz in den Schulen ist – wie Sie wissen – durch das seit dem Schuljahr 2005/2006 eingeführte Rauchverbot in allen Schulen realisiert.

Mit unserer jetzt getroffenen Verabredung wollen wir dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen alle Möglichkeiten nutzt, auf der Ebene seiner Landeskompetenzen auch darüber hinaus einen zuverlässigen Schutz vor allem von Kindern, Jugendlichen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor dem Passivrauchen zu erreichen.

Wir wollen den gesetzlichen Schutz von Nichtrauchern an Krankenhäusern und Kindertageseinrichtungen, wo wir eigene rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten haben, schnellstmöglich umsetzen und sind für entsprechende Vorschläge zur Gesetzgebung vonseiten der Landesregierung dankbar. Wir würden auch einem Artikelgesetz zustimmen, damit wir bis zur Novellierung des GTK und des KHG NW nicht zu lange warten müssen.

Darüber hinaus wollen wir, dass die Landesregierung Initiativen für einen wirksamen Nichtraucherschutz an den Hochschulen sowie in allen öffentlichen Einrichtungen ergreift. Schließlich sprechen wir uns dafür aus, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Prävention von Nikotinabhängigkeit fortzuführen und weiterzuentwickeln. Wenn sich weitere Möglichkeiten des Nichtraucherschutzes für das Land Nordrhein-Westfalen eröffnen – hier sind sicherlich auch die Auswirkungen der Föderalismusreform im Einzelnen genau zu prüfen –, so haben wir vereinbart, dass wir sie prüfen und zeitnah und unbürokratisch umsetzen werden.

An alle Arbeitgeber appellieren wir, einen wirksamen Nichtraucherschutz für ihre Arbeitnehmer sicherzustellen. Für den Landtag selbst erwarten wir bekanntlich die Vorlage des Landtagspräsidiums – eine Vorlage, die dem Anspruch genügt, den gesundheitsschädlichen Tabakkonsum zurückzudrängen und Nichtraucher vor dem Passivrauchen zuverlässig zu schützen.

Ich selbst – und ich denke, auch unsere Fraktion – hätte im Übrigen keine Einwände,

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

wenn es uns gelingen würde, auf Basis der nun vorgenommenen Positionierung aller Fraktionen zu einer möglichst großen Gemeinsamkeit in diesem Haus zu kommen. Vorrang für uns hat aber das gemeinsame Handeln der Koalition. Insofern hängt die Frage, welche Gemeinsamkeiten möglich sind, vom Verhalten beider Koalitionsfraktionen ab und ist nicht nur in die Hand einer Fraktion gegeben.

Herr Kollege Henke, ich darf Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

Ich denke, bei der Bedeutung der Sache, um die es geht, sollte auch dieser Weg möglichst genutzt werden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat für die weitere antragstellende Fraktion Herr Dr. Romberg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Henke hat als lange wirkender Internist auf die Gefahren des Rauchens, gerade auf die gesundheitlichen Folgen, intensiv hingewiesen. Deshalb denke ich, dass es für die Öffentlichkeit, aber auch für das Parlament wichtig ist, zu schauen, in welchen Bereichen wir den Nichtraucherschutz ernster nehmen können als in der Vergangenheit.

Es ist gut, dass die öffentliche Debatte dafür gesorgt hat, dass Nichtrauchen deutlich mehr in ist als vor vielen Jahren. Durch Freiwilligkeit haben wir in ganz vielen Bereichen Vorreiter, was vor einigen Jahren nicht zu denken gewesen wäre. Zum Beispiel hat McDonald’s Deutschland erklärt, dass ab dem 1. April alle seine Restaurants rauchfrei sein werden. Das ist ein Zeichen und ein Signal, dass Nichtrauchen mittlerweile in ist.

Es ist wichtig, dass Nichtrauchen von unten kommt und in den Betrieben vor Ort und in den Familien eingesehen wird. Das ist nämlich genauso wichtig. Dort haben wir als Gesetzgeber überhaupt keine Handlungsmöglichkeit. Wie häufig haben gerade kleine Kinder zum Beispiel mit Asthma Probleme, weil Eltern zu Hause verantwortungslos eben doch rauchen. Deshalb ist es wichtig, die Atmosphäre des Nichtrauchens durch Aufklärung weiter voranzubringen.

Unser Wunsch ist daher, mit der Aufklärung in den Schulen, aber auch in den Kindertagesstätten frühzeitig anzufangen. Gerade bei Kindertagesstätten und Schulen als gesundheitsfördernden Einrichtungen ist es natürlich wichtig, dass sie die Atmosphäre des Nichtrauchens umsetzen. Deshalb halten wir einen gesetzlichen Schutz gerade bei den Kindertagesstätten – in den Schulen haben wir es mittlerweile verwirklicht – für besonders wichtig.

Krankenhäuser sind ebenfalls gesundheitsfördernde Einrichtungen, in denen Rauchen häufig leider noch an der Tagesordnung ist. Patienten, die in Krankenhäuser kommen und Nichtraucher werden wollen, werden dort oft nicht ausreichend durch Angebote zum Entwöhnen vom Tabak unterstützt. Deshalb ist es wichtig, diese Form des Nichtraucherschutzes, aber auch diese Angebote, wie man zum Nichtraucher wird, zu intensivieren. Krankenhäuser sollen in Nordrhein-Westfalen Stätten werden, in denen Menschen nicht nur wegen ihrer Erkrankungen infolge des Nikotingenusses behandelt werden, sondern in denen man auch präventiv tätig wird.

Wir haben uns als Koalition auf Eckpunkte geeinigt, wobei wir die gesetzliche Umsetzung bei Kindertagesstätten und Krankenhäusern zeitnah verwirklicht haben wollen. Das haben wir der Großen Koalition in Berlin voraus. Wir denken, dass wir mit diesem Eckpunktepapier einen weiteren wirksamen Schritt in der Öffentlichkeit getan haben, um die Atmosphäre des Nichtrauchens gesellschaftlich weiter zu verankern und paradeartig die besonders sensiblen Einrichtungen im Land voranzustellen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Meurer das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kolle

gen! Als ich Ihren Antrag zum ersten Mal sah, dachte ich: Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen. Jetzt haben wieder die beiden selben gesprochen.

Dann habe ich ihn gelesen, und mir fiel ein Witz ein, den ich kürzlich hörte: Da kommt ein Mann in den Tabakladen und bittet die Verkäuferin, ihm doch eine Packung Zigaretten zu geben. Die legt ihm dann eine Packung vor, auf der steht: „Rauchen macht impotent“. Der Mann ist wahnsinnig erschrocken. Ganz entsetzt sagt er dann zu der Verkäuferin: Kann ich nicht „Rauchen verursacht Krebs“ bekommen?

(Beifall und Heiterkeit von SPD und GRÜ- NEN)

So ist das auch mit Ihrem Antrag. In den einleitenden Sätzen schreiben Sie unter anderem:

„Als gesicherter Risikofaktor gilt der Tabakrauch für diverse Krebsarten, Asthma, Gefäßverstopfungen, … erektile Dysfunktion“

das haben wir gerade gehört –

„und die irreversible Absenkung der Leistungsfähigkeit des Gehirns.“

Da könnte man versucht sein zu denken: Jetzt kommt es. Ja, auch CDU und FDP haben endlich kapiert, worum es geht.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Haben sie aber nicht! – Britta Altenkamp [SPD]: Enttäu- schung!)

Dann setzen Sie noch einen drauf und schreiben:

„Eine ähnliche Problematik birgt das Passivrauchen. Trotzdem werden bereits im Mutterleib jährlich 170.000 Neugeborene mit Schadstoffen aus dem Tabakrauch belastet. Schätzungsweise acht Millionen Kinder und Jugendliche rauchen in ihrem Haushalt unfreiwillig mit.“

Weiter heißt es:

„Etwa 60 Säuglinge versterben jährlich durch Passivrauch im Haushalt sowie durch vorgeburtliche Schadstoffbelastungen, weil die Mutter während der Schwangerschaft rauchte.“

Diese und andere Aussagen fanden wir in der Drucksache 14/2877 eindrucksvoll geschildert über zwei eng beschriebene DIN-A-4-Seiten.