Protocol of the Session on October 26, 2006

Wenn wir das machen wollen und uns,

(Zuruf von Gisela Walsken [SPD])

liebe Frau Walsken, verabreden, das im nächsten Jahr zu eruieren und zu beschließen, dann tun wir gut daran, das jetzt nicht an einzelnen Stellen punktuell vorab zu machen, sondern bei der Gesamtschau im nächsten Jahr.

Wir wollen im nächsten Jahr ein modernisiertes Sparkassengesetz vorlegen und beraten, das ein flächendeckendes Angebot von Sparkassen auch für die Zukunft sicherstellt – ein Sparkassengesetz, das sicherstellt, dass wir starke Sparkassen behalten, dass wir Sparkassen behalten, die sich auf der Basis des neuen Gesetzes vielleicht sogar noch erfolgreicher und noch stärker entwickeln können, Sparkassen, die regional angebunden bleiben, die vor Ort entscheiden, die öffentlichrechtlich verfasst sind. Das sind alles Dinge, die wir sehr intensiv und im Detail dann beraten werden, wenn es so weit ist.

Ich glaube, dass es schlecht ist, wenn hier versucht wird, irgendwelche Gegensätze aufzubauen und sie politisch zu nutzen. Wir haben nämlich in Nordrhein-Westfalen sehr viel von unseren Sparkassen. Die Sparkassen sind eine starke Basis unserer Wirtschaft. Die flächendeckende Versorgung für uns alle, vor allem auch die gute und dominierende Mittelstandsfinanzierungsversorgung durch die Sparkassen ist nicht nur etwas, was volkswirtschaftlich wichtig ist, sondern es ist etwas, auf das wir stolz sein können, wenn das die Basis der Kreditversorgung für große Teile unseres Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen ist.

Wir können auch stolz darauf sein, z. B. mit einer lippischen Sparkasse die älteste Sparkasse Deutschlands bei uns in Nordrhein-Westfalen zu haben. Das sind alles Werte, bei denen es darum geht, die Zukunft zu sichern. Das gibt uns eine sehr große Verantwortung. Ich verstehe jeden

Versuch, als Opposition ein paar kleine Punkte gutzumachen. Ich denke aber – das ist ein Appell in Ihre Richtung–, wenn wir das große Ganze bei den Sparkassen sehen, wäre es verantwortungsbewusster, daran zu arbeiten und nicht mit solchen kontraproduktiven Anträgen die breite Basis in diesem Hause zu gefährden.

(Gisela Walsken [SPD]: Was?)

Ich rufe dazu auf, dass wir im nächsten Jahr sehr intensiv, sehr konstruktiv an einer gemeinsamen Modernisierung des Sparkassengesetzes arbeiten. Jetzt müssen wir diesen Antrag sicherlich mit Hinweis auf unseren Entschließungsantrag in dieser Form heute ablehnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Klein. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Sagel.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe kein Interesse an taktischen Spielchen. Dazu ist die Sache aus meiner Sicht viel zu ernst. Denn es ist eine knallharte Auseinandersetzung, die wir im Moment auf dem Finanzdienstleistungsmarkt erleben. Es geht um Marktanteile und damit um Gewinne. Es geht aber auch um Ratings. Es geht darum, welche Angebote die Bürgerinnen und Bürger zukünftig an Krediten zu welchen Konditionen bekommen. Das ist der entscheidende Punkt.

Ich meine, wir haben guten Grund, uns massiv für die öffentlich-rechtlichen Sparkassen einzusetzen; denn es ist ganz klar: Die Sachwalter in der EU setzen sich für die privatwirtschaftlichen Banken ein. Wir müssen dafür sorgen, dass das Dreisäulenmodell erhalten bleibt. Denn die Sparkassen haben wichtige Funktionen in der flächendeckenden Versorgung, für die mittelständische Wirtschaft, und sie sind vor allem kundennah.

Ich glaube, dass es ganz gute Gründe gibt, dass wir auch weiterhin dafür sorgen, dass der Name „Sparkasse“ erhalten bleibt. Denn er steht für eine ganz bestimmte Art von Bank, nämlich für eine Bank mit öffentlichem Auftrag, für eine Bank, die nicht nur in Großstädten oder wirtschaftlich florierenden Mittelzentren, sondern unabhängig von der Größe und der wirtschaftlichen Potenz des Wohnorts stets auch in unmittelbarer Nachbarschaft vor Ort zu finden ist, sowie für eine Bank, deren Geschäftsphilosophie sich grundlegend von der Shareholder-Value-Ausrichtung privater Banken unterscheidet. Das ist ein ganz zentraler

Punkt. Da werden den Bürgerinnen und Bürgern nämlich gute Konditionen angeboten. Dies bedeutet auch: Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch darauf, dass der Name „Sparkasse“ und die normativen Inhalte und Ansprüche, die dieser Name repräsentiert, nicht verwässert werden.

Genau dies, meine Damen und Herren, ist die Funktion von § 40 KWG. Es ist eine Schutzbestimmung für die Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Firmierungen und vor irreführender Werbung. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher sollte jederzeit und überall in Deutschland klar sein, mit wem sie es zu tun haben, wenn sie in Verbindung mit einer Bankdienstleistung den Begriff „Sparkasse“ lesen. Sie müssen wissen: Nur wo Sparkasse drin ist, steht auch „Sparkasse“ drauf. Das ist die Botschaft dieses Paragrafen.

(Beifall von den GRÜNEN und Carina Göde- cke [SPD])

Nach der Auseinandersetzung um Gewährträgerhaftung und dem WfA-Verfahren zeichnet sich aktuell ein neuerlicher Konflikt mit der EUKommission ab, der zunehmend zu eskalieren droht. Im Kern geht es bei diesem Konflikt um § 40, den ich gerade schon angeführt habe, nach dem – abgesehen von einem Bestandsschutz für die verbliebenen freien Institute – nur öffentlichrechtliche Institute den Namen „Sparkasse“ führen dürfen.

Diese Regelung ist zurzeit in zweifacher Hinsicht Gegenstand von europarechtlichen Verfahren: zum einen in Verbindung mit dem von der GD Wettbewerb betriebenen Umstrukturierungsbeihilfeverfahren bezüglich der Bankgesellschaft Berlin und zum anderen in Verbindung mit einem von der GD Binnenmarkt initiierten Vertragsverletzungsverfahren. Nach Einschätzung der GD Binnenmarkt verstößt § 40 KWG gegen das Recht auf Niederlassungsfreiheit und gegen das Recht auf freien Kapitalverkehr.

Die Bundesregierung hat in Abstimmung mit dem deutschen Sparkassen- und Giroverband versucht, diesen Konflikt durch mehrere Kompromissvorschläge beizulegen. Zuletzt hat sie der EU-Kommission eine Modifizierung des KWG angeboten, die unter der Voraussetzung der Einhaltung des Regionalprinzips und der Anerkennung der Gemeinwohlorientierung auch eine privatrechtliche Trägerschaft von Sparkassen zugestanden hatte. Dieser Kompromissvorschlag wurde von der EU-Kommission brüsk zurückgewie

sen. Das ist ein wesentlicher Punkt der Kontroverse.

Die EU-Kommission betont, dass es ihr im Sinne von Artikel 295 EGV nicht darum gehe, die Eigentumsordnung der Mitgliedstaaten anzutasten und sie dementsprechend keine Privatisierung öffentlich-rechtlicher Banken fordere. Die Rigidität und Hartnäckigkeit, mit der die Öffnung des Kreditwesengesetzes betrieben wird, lässt bei uns allerdings Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieses Bekenntnisses aufkommen.

Aus unserer Sicht übersieht die EU-Kommission, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Begriff „Sparkasse“ eine ganz bestimmte Art von Bank verbinden, nämlich eine Bank mit klarem öffentlichen Auftrag, mit einer hohen Präsenz in der Fläche und mit einer Geschäftsphilosophie, die sich grundlegend von der Shareholder-ValueAusrichtung der privaten Banken unterscheidet. Das ist der zentrale Punkt.

Sie übersieht, dass sich in der Bezeichnung „Sparkasse“ eine hohe Markenqualität konstituiert und eine Aufweichung dieses Labels zu einem gravierenden materiellen Verlust führend wird. Insofern sind wir der Ansicht, dass eine europarechtlich induzierte Aufhebung von § 40 die Eigentumsordnung der Bundesrepublik Deutschland substanziell berühren würde.

Ich möchte noch einige Sätze dazu sagen, in welchen Punkten wir uns von CDU und FDP unterscheiden. Nicht folgen kann ich Minister Linssen in Verbindung mit dem zweiten Kompromissvorschlag der Bundesregierung vom 24. Juli. Die Vorbehalte, die Finanzminister Linssen hier formuliert hat, haben dazu geführt, dass NRW nun zusammen mit Berlin und Hamburg, das über keine öffentlich-rechtliche Sparkasse verfügt, im Kreis der Bundesländer ein Stück isoliert ist.

Im Wesentlichen sind es zwei Vorbehalte. Das ist zum einen Ihr Eintreten für einen Verzicht auf die Vorgabe der gemeinnützigen Gewinnverwendung. Aus meiner Sicht ist die gemeinnützige Gewinnverwendung ein integraler Bestandteil des öffentlichen Auftrags der Sparkassen und zählt somit zu den unverzichtbaren Strukturmerkmalen des Sparkassenwesens. Dies gilt insbesondere im hier diskutierten KWG-Kontext. Denn nur über die Vorgabe der gemeinnützigen Gewinnverwendung würde der private Betreiber einer Sparkasse dazu bewegt werden können, den öffentlichen Auftrag anzunehmen und seine Geschäftspolitik am Gemeinwohl auszurichten.

Zum zweiten ist es, Herr Linssen, Ihre Angst vor einem Bundessparkassengesetz. Ich teile diese

Angst nicht. Ein Aufweichen des Namensschutzes hätte eindeutig Folgen für alle Sparkassen und somit für das gesamte Bundesgebiet. Insofern sind entsprechende Schutzvorkehrungen auch im Bundesrecht zu treffen.

Dies geht nicht auf Länderebene. Anders als Sie habe ich Angst vor Länderregelungen, weil sie denen in Land A unter Umständen ein bisschen mehr und denen in Land B ein bisschen weniger Schutz geben. Ich bin aus Überzeugung Landespolitiker. Aber den Namensschutz der Sparkassen möchte ich im Bundesrecht geregelt wissen. Dies schließt einen Passus zur gemeinnützigen Gewinnverwendung explizit ein.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Daher teilen wir auch das, was die SPD vorgelegt hat. Ich kann Sie nur bitten, diesem Antrag tatsächlich zuzustimmen. Auf Bundesebene ist es so, dass Sie ihn eigentlich gemeinsam machen wollten und dann aber ausgeschert sind. Ich appelliere noch einmal an Sie, sich in diesem Sinne tatsächlich dem SPD-Antrag anzuschließen. Nur dann hätten wir eine Gemeinsamkeit in diesem Hohen Hause. – Danke schön.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Herr Sagel. – Für die FDP spricht nun Frau Freimuth.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über den Antrag der SPD, über den – darauf ist ja bereits hingewiesen worden – schon beraten wurde. „Deutscher Finanzdienstleistungsmarkt im Wandel – Bezeichnungsschutz für Sparkassen erhalten“ war auch schon Gegenstand der Debatten im Deutschen Bundestag. Das ist ein wortgleicher Antrag; darauf ist ebenfalls schon hingewiesen worden. Am Anfang gab es ja auch durchaus Spekulationsmöglichkeiten. Ich bin der Kollegin Walsken dankbar dafür, dass sie uns die Mühe erspart hat, diese Spekulationen noch auszubreiten. Sie haben ja relativ klar gesagt, warum Sie diesen wortgleichen Antrag noch einmal gestellt haben – zumal ich Ihnen persönlich und auch Ihrer Fraktion nicht eine solche Kreativitätslosigkeit unterstellen möchte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist der Hintergrund des Antrags? – Im Rahmen des anstehenden Verkaufs der Berliner Sparkasse sieht die EU-Kommission in dem Namensschutz Sparkasse für öffentlich-rechtliche Institute einen Verstoß gegen europäisches Recht. Das mag der eine o

der andere bedauern, aber das ist jedenfalls Fakt. Die Bundesregierung wurde deshalb aufgefordert, diese Regelung abzuschaffen. Die Bundesregierung folgte dieser Aufforderung nicht, sondern präsentierte der EU-Kommission einen eigenen Vorschlag, einen Kompromissvorschlag, wie auch immer man das bezeichnen mag.

Dagegen meldete die EU-Kommission dann wieder schwere Bedenken an und forderte die Bundesregierung erneut auf, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Das Spiel kennen wir in der Tat auch schon von anderen Streitigkeiten mit der EU-Kommission. Dieser neue Kompromissvorschlag, der unter anderem ja auch von der nordrhein-westfälischen Landesregierung begrüßt worden ist, sieht vor, dass auch privatisierte Sparkassen eine Erlaubnis zur Verwendung des Namens Sparkasse erhalten können.

Der § 40 des Kreditwesengesetzes ist zu einem Zankapfel zwischen Bund und EU geworden. Das Verfahren dauert noch an. Der Kollege Sagel hat gerade – ausnahmsweise völlig zu Recht, Herr Kollege Sagel – darauf hingewiesen: Dieser Streit droht zu eskalieren. Deswegen bin ich davon überzeugt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es nicht klug ist, das laufende Verfahren in dieser Art und Weise zu beschweren,

(Zurufe von der SPD)

indem hier erkennbar eine andere Positionierung eingenommen wird, als sie die Bundesregierung, die ja immerhin auch von Ihnen mitgetragen wird, heute vertritt, und Sie auf Positionen von gestern zurückgehen. Ich erlaube mir den Hinweis: Immerhin hat die EU-Kommission den neuen Vorschlag der Bundesregierung als einen wesentlichen Fortschritt gegenüber der ersten Positionierung bewertet. Es gibt also die Chance auf Verständigung, die nicht mit Debatten zur Unzeit zerstört werden sollte, insbesondere wenn sie erkennbar nicht darauf abzielen, eine zum Beispiel über die Parteigrenzen dieses Hauses hinweg getragene Positionierung zu erreichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die EUKommission erkennt in dem neuen Vorschlag mit den unterschiedlichen Regelungen für den Verkauf der Berliner Sparkasse und weitere mögliche Privatisierungen von Sparkassen eine Ungleichbehandlung. Der Hinweis, dass der EG-Vertrag mit den Bestimmungen zur Niederlassungsfreiheit und zur Kapitalverkehrsfreiheit zu gleichen Verpflichtungen für weitere mögliche Privatisierungen von Sparkassen führen kann, ist in der Tat auch nicht von der Hand zu weisen.

Eine Änderung des § 40 KWG sollte im Rahmen der Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens so gestaltet werden, dass auch eine gerechte Regelung für alle möglichen Privatisierungen von Sparkassen getroffen werden kann. Der Kollege Klein hat gerade zudem völlig zu Recht auf die Problematik beziehungsweise Konkurrenz des gesetzlichen Namensschutzes und des Markenschutzes hingewiesen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zum Finanzplatz Deutschland und insbesondere auch zum Finanzplatz NRW verlieren. Das Vertragsverletzungsverfahren, verursacht durch den Berliner Sparkassenverkauf, demonstriert doch deutlich, dass wir die Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Deutschland und den Finanzplatz NRW ändern und verbessern müssen. Deutschland muss sich auch zügig mit der Europäischen Union, mit der EU-Kommission einigen.

Die Forderung unter Punkt 9 im Antrag der Fraktion der SPD ist doch von vornherein zum Scheitern verurteilt, denn hierauf wird sich aus meiner Sicht die EU-Kommission auf gar keinen Fall einlassen. Folge dieser Forderung ist eher eine Verhärtung der Fronten und eine Verhärtung des Kampfes und der Auseinandersetzung mit der EU-Kommission. Wir werden durch das Vertragsverletzungsverfahren der EU sogar von der EUKommission gezwungen, Änderungen und Modernisierungen herbeizuführen. Die EU-Kommission treibt uns dann bei der Lockerung des Namensschutzes massiv vor sich her. Wir haben möglicherweise dann eben gerade nicht mehr die Gestaltungsmöglichkeiten, die wir ja behalten wollen.

Schaut man einmal zu unseren Nachbarn in Spanien oder in den Niederlanden, dann sieht man, dass so ein Spiel dort nicht gelaufen ist. Ich meine, hier muss auch in den entscheidungspolitischen Köpfen ein Umdenken einsetzen. Denn um einen starken Finanzplatz Deutschland zu erhalten und damit auch NRW präsentieren zu können, müssen fortschrittsgewandte Rahmenbedingungen eingeführt werden. Zögerliche Modernisierungsschritte, die fast schon zwanghaft von einer oberen Instanz aufdiktiert werden, strahlen auf Finanzmärkte keine große Zuversicht aus. Um es klar zu sagen: Mit dieser Einstellung gefährden wir den Finanzmarkt und damit mögliches Wirtschaftswachstum und neue Arbeitsplätze auch in Nordrhein-Westfalen.

In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass der Sektor Finanzdienstleistungen für uns

Liberale eine große Bedeutung besitzt. Deshalb müssen wir unsere Sparkassen mit einem überzeugenden Geschäftsmodell stärken, bei dem Bürgernähe und die Mittelstandsförderung erhalten bleiben müssen. An dieser Modernisierung des Sparkassenrechts muss zügig gearbeitet werden. Deshalb ist unsere Forderung mit dem Koalitionspartner CDU gemeinsam eine Einbringung der Sparkassengesetznovelle im kommenden Jahr.

Ich appelliere an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Machen Sie endlich Schluss mit solchen rückwärtsgewandten Anträgen! Denn diese bringen aus meiner Sicht nichts. Sie können doch nicht über längst

(Zuruf von Gisela Walsken [SPD])

eingesetzte Entwicklungen im Banken- und Sparkassensektor hinwegsehen.

(Gisela Walsken [SPD]: Kein Zentimeter Pri- vatisierung!)