Ich eröffne die Diskussion und erteile Frau Stotz von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön. – Ich sehe, dass gerade geklärt wird, ob das möglicherweise ohne Debatte geht. Ist das der Fall?
Okay, die Fraktionen haben sich darauf geeinigt, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte abzuhandeln.
Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags 14/2581 – Neudruck – an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Der Antrag wird danach hier im Plenarsaal beraten und abgestimmt. Wer ist damit einverstanden, dass wir das so machen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist diese Überweisungsempfehlung mit Mehrheit angenommen.
Ich möchte auf den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/2795 und auf den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/2802 hinweisen.
Nun ist in relativ kurzem Abstand das Thema Nichtrauchen zum zweiten Mal auf die Tagesordnung gebracht worden. Das hat den Grund, dass es beim letzten Mal hier eine ziemlich interessante und in vielen Fällen auch sehr fachliche Debatte gab.
Klar war, dass es eine Übereinstimmung zwischen allen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern darüber gab, dass die Gefährlichkeit und die Schädlichkeit des Rauchens so massiv ist, dass Nichtraucherschutz und Nichtraucherinnenschutz auf der Tagesordnung des Landtags nicht nur in politischen Reden, sondern auch im Handeln stehen muss.
Es gab Ansagen, man könne versuchen, sich darauf zu verständigen, ob man zu einem gemeinsamen Antrag kommen könnte. Aber es gab auch Bedenken, ob die Forderung unseres Antrages, alle Gebäude des Landes NordrheinWestfalen rauchfrei zu machen, wirklich so leicht in öffentlichen Gebäuden umsetzbar sei und ob man nicht abwarten müsse, was bei der Bundesgesetzgebung herauskomme.
Nun gut! Ich hätte es lieber schneller und umfassender auf Landesebene gehabt. Wenn es aber trotz der Bedenken und Probleme jetzt wenigstens dazu kommt, dass die Landesebene einen ersten Schritt macht, wäre mir das schon recht.
Deswegen haben wir als Grüne gesagt: Die Ergebnisse, die in Italien durch den massiven Nichtraucherschutz – 11 % weniger Herzinfarkte – erzielt worden sind, müssen wir zum Anlass nehmen, um wenigstens hier im Landtag bei uns selber anzufangen.
In den Debatten wurde mittlerweile klar, dass Politik für viele Menschen nicht mehr Vorbild ist. Genau in die Rolle, dass Politik – zumindest in solchen Fragen – auch für die Menschen in diesem Land Vorbild ist, müssen wir zurückfinden.
Wir haben gesagt: Wir müssen wenigstens bei uns selber anfangen. Wir müssen das als Landtag klar beschließen und uns klar dazu verhalten.
Ich habe mich, nachdem wir diesen Antrag gestellt haben, im Laufe der letzten Woche sehr darüber gewundert, dass dieser Landtag aus einem extrem großen Anteil von Bedenkenträgern besteht, überwiegend von rauchenden Bedenkenträgern, die große Probleme damit haben, wenn man sagt, warum man wo und wie das Rauchen einschränkt.
Meine Herren – ich sage bewusst, meine Herren, weil mich Frauen da nicht so massiv angesprochen haben –: Wenn Sie meinen, dass Rauchen so schädlich ist, wenn Sie meinen, dass wir Nichtraucherschutz brauchen, dann lassen Sie uns doch hier gemeinsam den Nichtraucherschutz ernst nehmen und damit anfangen.
Ich habe als eine der häufigsten Äußerungen gerade aus dem Kreis der Abgeordneten gehört: Ich lasse mir doch als Abgeordneter nicht vorschreiben, was ich in meinem Büro mache; in meinem Büro werde ich rauchen.
Ich kann nur sagen: Wenn Sie sich anschauen und ernst nehmen, was es an Untersuchungen und Studien gibt, müssten Sie wissen, dass das der erste Schritt zur Verantwortungslosigkeit ist, weil der Rauch nicht bei Ihrer Bürotür aufhört.
Rauch kennt keine Grenzen; er zieht durch jede Tür. Wenn das Büro über Ihnen oder unter Ihnen von einer schwangeren Mitarbeiterin besetzt ist,
Deswegen finde ich es nach wie vor richtig, wenn wir gemeinsam als Abgeordnete aller Fraktionen klar sagen: Wir wollen Nichtraucherschutz ernst nehmen und werden in diesem Gebäude nicht mehr rauchen.
Dass das natürlich eines Prozesses bedarf und dass die Präsidentin mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einen Weg finden muss bezüglich der Mitsprache – das alles ist keine Frage. Aber wir als Abgeordnete können doch unser Verhalten gemeinsam entscheiden.
Deswegen halte ich es auch für falsch, irgendwelche Warteschleifen zu drehen und das Ganze wieder auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu schieben, sondern wir müssen hier und heute anfangen. Deswegen freue ich mich auch über den Antrag der SPD-Fraktion, die ganz klar auch in diese Richtung geht und die konkrete Schritte benennt. Wir können diesem Antrag zustimmen. Aber ein Antrag, der sagt, wir verschieben das alles erst einmal und schauen mal, wann wir das wo in welcher Arbeitsgruppe ausgesessen bekommen, finde ich nicht den richtigen Weg.
Gerade die Gespräche über einen interfraktionellen Antrag, wo man doch das Gefühl hatte, dass zumindest eine Fraktion im Landtag ganz klar den Nichtraucherschutz überhaupt nicht will, sondern freies Rauchen für freie Bürger möchte, haben mich dazu gebracht zu glauben, dass eine solche Warteschleife nichts bringt.
Für die Abgeordneten, die immer noch meinen, dass man auch in seinem Büro frei rauchen sollte: Die Franzosen sind da einen Schritt weiter. Sie haben festgestellt, dass Rauchen in öffentlichen Gebäuden nur noch da möglich und zulässig ist, wo die Räume luftdicht und hermetisch abzuschließen sind.
Das sind unsere Landtagsräume nicht. Daher bitte ich die rauchenden Abgeordneten, in Zukunft einen Weg zu finden, woanders zu rauchen, aber nicht hier im Landtag.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in den Jahren, in denen ich dem Landtag angehöre, noch nicht erlebt, dass es so schwierig war, in einem Verfahren, in dem wir uns in der Sache einig sind, einen gemeinsamen Entschließungsantrag hinzukriegen.
Es gab heute ein Ringen um Worte. Frau Steffens, Sie sagen: Hätten Sie doch mitgemacht! Ja, aber doch nur, wenn ich alle dazu bewogen hätte, einen Entschließungsantrag in Ihrem Sinne zu bekommen. Das Gespräch heute hat deutlich gemacht, wie auch die Debatte der nächsten Wochen laufen wird, wenn wir uns ernsthaft damit beschäftigen.
Ich würde nur gern anfangen mit einem Vorschlag, den ich für konsensfähig halte, wenn Sie mitmachen: Ich schlage Ihnen vor, dass wir über alle drei Entschließungsanträge gleich nicht abstimmen, sondern sie alle an die Präsidentin geben und die Präsidentin bitten, das zu tun, was sie auch möchte, nämlich ein Konzept zu erstellen und dem Ältestenrat vorzulegen, damit wir in den Fraktionen darüber reden können.
Keiner stellt infrage, dass Rauchen schädlich ist. Das Motto des Weltnichtrauchertages 2006 war: „Tabak: tödlich in jeder Form!“
Herr Kollege Henke hat netterweise einmal im Gespräch schmunzelnd erzählt: Wäre der Rauch rot, würde er sich rot fortsetzen und bliebe rot, würden wir alle mitkriegen, wo sich Rauch bemerkbar macht und wo Schwebstoffe sind, wenn geraucht wird. Das ist nicht so. Deswegen müssen wir uns diesem Thema wirklich mit der gebührenden Distanz nähern.
Frau Steffens hat eben ein so flammendes Plädoyer gehalten: Was ist denn mit meinem Büro? Sie hat ganz deutlich gesagt: Wir wollen einen rauchfreien Landtag. Verehrte Kollegin, das wird deshalb – anders als in öffentlichen Gebäuden in Frankreich – etwas schwieriger werden, weil wir rechtliche Fragen zu debattieren haben. Der Abgeordnete ist eben nicht der Besucher einer Gaststätte, dem ich vorschreiben kann: rauchfrei oder nicht rauchfrei. Der Abgeordnete – auch der Raucher – hat das Recht auf Ausübung seines Man
Jetzt werden wir natürlich einen Weg zu finden haben, wie denn eine vernünftige Regelung aussieht. Heute und hier ist, glaube ich, nicht der Ort, eine Debatte zu führen, bei der wir gründlich nachdenken müssen.
Deswegen schlagen Ihnen die Fraktionen der FDP und der CDU einen ganz kurzen Resolutionstext vor, der in das Verfahren mündet, das wir alle wollen, nämlich: Übergabe des Auftrages an die Präsidentin. Dann können wir beginnen, alle die Punkte zu debattieren, von denen ich wenige nennen will: Das sind die öffentlichen Räume, über die zu befinden sein wird. Sie unterliegen dem Hausrecht der Präsidentin. Das sind die Fraktionsräume. Sie unterliegen dem Recht der Fraktionen. Das sind die Büros. Dabei werden wir zu entscheiden haben: Inwieweit kann denn für das Büro etwas anderes gelten als eine Empfehlung? Wir haben Räume der Mitarbeiter. Da werden Mitbestimmungsrechte einzuhalten sein. Sie werden auch ausgeübt werden. Diesen Bogen können wir nicht einfach pro forma unter das Schlagwort setzen: Wir wollen ein komplett rauchfreies Gebäude.