Im Sparkassengesetz durchlöchern wir es – mit dem Einverständnis der Sparkassenverbände – sogar, indem wir ihnen zum Beispiel erlauben, nun auch in der Euregio Sparkassen zu eröffnen. Das ist mit einem strengen Regionalprinzip eigentlich gar nicht zu vereinbaren. Seit wann ist es üblich, dass man in der Euregio Sparkassen eröffnet? Wir halten es aber für richtig. Deshalb werden wir es auch ermöglichen.
Meine Damen und Herren, es gibt keinen Grund, hier einen solchen Popanz aufzubauen und so zu tun, als würden wir die hehren Prinzipien des Sparkassenwesens – Regionalprinzip, öffentlich
Frau Kollegin Walsken, wir halten nichts davon, hier gebetsmühlenartig irgendwelche Glaubenssätze herunterzubeten. Das nämlich haben wir im WfA-Verfahren auch alle getan – auch wir, meine Damen und Herren. Gerade im WfA-Verfahren aber haben wir gelernt, dass dies unsinnig war und zu Verhärtungen der Fronten geführt hat, was gerade das Land Nordrhein-Westfalen nachher unglaublich viel Geld gekostet hat.
Sie wissen, dass wir praktisch 1,4 Milliarden € für eine starre Haltung zahlen mussten, die von vornherein eigentlich nicht dazu geeignet war, von der Kommission anerkannt zu werden. Das wussten wir.
Das hat auch nichts mit einem Räumen von Verhandlungspositionen zu tun, wie Sie es bezeichnet haben, sondern einfach mit Folgendem: Wenn man in dieser Sache ein Klageverfahren gegen die EU anstrengt, wie einige Länder meinen, es tun zu müssen – Gott sei Dank ist das SPDgeführte Bundesfinanzministerium nicht dieser Meinung; diese Haltung unterstütze ich ausdrücklich –, kommen ganz andere Fragen auf den Tisch, die dem Sparkassenwesen in Deutschland nur viel mehr schaden können. Daher plädiere ich dafür, dass wir uns jetzt vernünftig zusammensetzen und versuchen, den Fall Berlin zu isolieren.
Meine Damen und Herren, Herr Sagel hat gesagt, hier werde von einer untergesetzlichen Regelung bei der Gewinnverwendung geredet. – Ich habe von der untergesetzlichen Regelung gesprochen, die auf Seite 13 der letzten Stellungnahme der Bundesregierung an die EU-Kommission vermerkt ist. Dort schlägt sie vor, es zu vermeiden, § 40 Kreditwesengesetz zu ändern – mit der Neigung zum Bundessparkassengesetz; Sie müssen sich einmal vor Augen führen, was dann auf die Länder zukommt – und sich stattdessen untergesetzlich mit der EU-Kommission zu einigen.
Die Landesregierung hat ihre Redezeit beachtlich überzogen und damit eine neue Runde eingeläutet. Die Fraktionen haben deshalb also Gelegenheit, ebenfalls noch einmal Stellung zu nehmen – wenn sie es denn wünschen; es besteht kein Zwang dazu.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Finanzminister nahezu dankbar, dass er seine Redezeit überzogen hat. Wir hatten das erwartet; denn der Eiertanz, den Sie heute in Bezug auf die Frage eines klaren Bekenntnisses zu den Sparkassen hier aufgeführt haben, braucht einfach länger. Meine Damen und Herren, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen!
Dieser Antrag hat in Berlin eine breite Unterstützung gefunden. Nur die FDP hat ihm nicht zugestimmt, weil sie Sparkassen in der Bundesrepublik und damit auch in NRW privatisieren will. Auch darauf sei noch einmal deutlich hingewiesen.
Dieser Antrag hat deshalb eine breite Mehrheit gefunden, weil mittlerweile über alle Parteigrenzen hinweg klar ist – mit Ausnahme der Freien Demokraten –, wie wichtig das Bekenntnis zum Dreisäulensystem, zur Gemeinwohlorientierung und zur öffentlich-rechtlichen Struktur der Sparkassen in diesem Land ist.
Meine Damen und Herren, wie ich vorhin gesagt habe, geht es hier darum, 65.000 Beschäftigten in über 2.500 Geschäftsstellen der Sparkassen und damit ihren Kunden vor Augen zu führen, dass wir an ihrer Seite stehen. Wir treten weiterhin dafür ein, dass eine Sparkasse nicht gewinn-, sondern gemeinwohlorientiert ist,
und dass das von den Sparkassen in diesem Lande erwirtschaftete Geld wiederum den Sparkassen beziehungsweise ihren Standortgemeinden zugute kommt. Das ist uns wichtig.
Die Sparkassen sind die dritte Säule im Bankensystem, nämlich die öffentlich-rechtliche. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, Sie haben es unterlassen zu erklären: Ja, klar, das ist unsere Linie. – Deshalb spekulieren wir, dass Sie in Bezug auf das Sparkassengesetz in Nordrhein-Westfalen doch versuchen werden, der FDP an der einen oder anderen Stelle nachzugeben, das heißt, Privatisierungen zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, dagegen sind wir. Und deshalb, Herr Finanzminister, bitten wir heute noch einmal um die Zustimmung zu diesem Antrag. Wir stehen an der Seite der Sparkassen.
Sie brauchen jetzt nicht das Ganze unter dem Deckmantel des EU-Namensrechtsstreites zu verbiegen. Das Namensrecht ist ein Synonym für die Fragen: Bleiben die Sparkassen öffentlichrechtlich? Bleiben sie gemeinwohlorientiert? Bleiben sie ein wichtiger verlässlicher Partner unserer Kunden? – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Walsken. – Ich frage die anderen Fraktionen, ob noch das Wort gewünscht wird? – Ich sehe keine weitere Wortmeldung. Damit schließe ich die Beratung.
Wir kommen zur direkten Abstimmung, die von der antragstellenden SPD-Fraktion beantragt worden ist. Ich lasse über den Antrag Drucksache 14/2719 abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wer dem Entschließungsantrag Drucksache 14/2783 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die antragstellenden Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? –
Die Oppositionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen.
2 Verwertungs- und Gestaltungsoptionen zur LEG Landesentwicklungsgesellschaft Nordrhein-Westfalen GmbH
Mit Schreiben vom 17. Oktober hat der Chef der Staatskanzlei mitgeteilt, dass die Landesregierung den Landtag zu diesem Thema unterrichten möchte.