Wir stehen heute wirklich am Beginn eines Weges, der von dieser – ich sage das in Anführungszeichen – „Unkultur staatlicher Gängelung“ wegführt – ich habe das bei der ersten Lesung auch erwähnt – und zu mehr Freiheit, zur Selbstbestimmung führt. Das schafft auch Initiativen und Freiräume. Und ich bin überzeugt davon, dass wir am Ende deutlich mehr Standards in die Tonne getreten haben werden, als es die anderen Bundesländer getan haben.
Ich lade Sie also noch einmal ein. Wir haben heute die zweite Lesung. Wir werden nach der Rede des Ministers abstimmen. Ich bin mir sicher, dass das der richtige Weg ist. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Engel. – Als nächste Rednerin hat für die Landesregierung Frau Ministerin Thoben das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Keine Aufregung, das war sicherlich ein Fehler bei der Anmeldung. Ich werde selbstverständlich zu dem Gesetz, das mein Haus mitverantwortet, auch sprechen. Ich freue
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Standardbefreiungsgesetz wollen wir den Kommunen ein Angebot unterbreiten, sich durch Anzeige im Einzelfall von kommunalbelastenden landesrechtlichen Standards befreien zu können. Sie sollen neue Formen der Aufgabenerledigung erproben dürfen. Ziel ist es, nicht immer gleich um die Abschaffung eines Standards für den Regelfall zu streiten. Vielmehr sollen – das ist, glaube ich, von den Rednern der Opposition noch nicht ganz wahrgenommen worden – alternative Formen der Aufgabenerledigung ihre Chance bekommen, die den generellen Standard als solchen zunächst einmal unberührt lassen. Vorschläge für diese alternativen Formen der Aufgabenerledigung müssen logischerweise aus den Kommunen selber kommen.
Gerade mit dem Hinweis auf die Heterogenität haben Sie, Herr Körfges, sozusagen eine Steilvorlage für die Regierung und die sie tragenden Fraktionen geliefert. Das macht gerade den Unterschied zwischen den Kommunen aus. Sie können somit für sich überlegen, ob sie etwas anders machen wollen als die Nachbarn. Genau diese Freiheit – Kollege Engel hat es angesprochen – wollen wir geben; denn die Kommunen kennen ihre Situation vor Ort am besten. Dann in diesem Zusammenhang das stumpfe Schwert der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu beschwören, geht völlig an der Sache vorbei.
Im Übrigen haben die Kommunen und ihre Spitzenverbände diese Freiheit auch seit vielen Jahren verlangt. Diese Chancen sollen sie bekommen. Unser Ansatz ist schlicht: Es soll nicht um die Abschaffung eines gesetzlichen Standards gestritten werden. Standards generell anzugehen, ist ein anderes Feld. Das beackert die Landesregierung ebenfalls. Das ist zum Beispiel jüngst geschehen durch den Beschluss des Parlamentes, das OWL-Modell auf das ganze Land zu übertragen. Das ist Standardabbau, wie wir ihn bereits durchgeführt haben.
Wir haben übrigens auch die Erfahrungen aus anderen Ländern ausgewertet. Was dort unter dem Namen Standardbefreiungsgesetz praktiziert wird, das ist mit unserem Gesetz nicht vergleichbar. Wir bieten den Kommunen ein Anzeigeverfahren an. Damit machen wir es den Kommunen so einfach wie möglich, sich im Einzelfall von Standards zu befreien.
schränkt wie zum Beispiel Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern. Das Entscheidende ist, Herr Körfges: Standardbefreiungen im Landesgesetz, die die Art und Weise der Aufgabenerfüllung bestimmen, sollen in allen Rechtsgebieten möglich sein, in denen bisher nicht experimentiert werden konnte. Und Experimentierklauseln haben Sie ja selber in ihrer Regierungszeit eingesetzt. Auch damals ist hin und wieder schon einmal der Untergang des Abendlandes beschworen worden.
Ziel ist es eben, den Weg zur Erreichung des Gesetzeszweckes leichter zu machen. Deswegen ist es auch nicht angezeigt, hier Beispiele für eine Standardbefreiung zu diskutieren. Sie sind vielfältig möglich. Es kommt immer nur auf die individuelle Situation vor Ort an.
Wir sind optimistisch, dass unsere verwaltungsstarken Kommunen ihr Innovationspotenzial besser ausschöpfen, als dies in anderen Bundesländern geschehen ist. Mit der bloßen Anzeige sind sie auf keine Genehmigung angewiesen.
Erfreulicherweise wurde in den Beratungen des Gesetzentwurfs darauf verzichtet, den Verdacht weiter zu diskutieren, mit dem Standardbefreiungsgesetz würden finanzschwache Kommunen gezwungen, auf qualitätssichernde Standards zu verzichten. Dies wurde noch in der ersten Lesung des Gesetzesentwurfs in den Raum gestellt. Herr Körfges hat allerdings versucht, dies auch heute wieder ein bisschen zu thematisieren. Ich glaube, wer so denkt, der muss den Anwendungsbereich des Gesetzes schon bewusst missverstehen wollen.
Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Regelung ein positives Ergebnis für unsere Kommunen haben wird. Einem solchen Vorhaben sollte sich niemand verschließen. Es passt in das Gesamtpaket von Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung, das die Landesregierung zurzeit schnürt. Es gibt den Kommunen mehr Freiheit. Stimmen Sie deshalb bitte für dieses Gesetz. Die Kommunen werden es Ihnen danken. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Wolf. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt sind.
Verwaltungsstrukturreform Drucksache 14/2601, dem Gesetzentwurf Drucksache 14/1860 unverändert zuzustimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich, mit der Hand aufzuzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
8 2006 – vier erfolgreiche Weltmeisterschaften in NRW – Nordrhein-Westfalen ist und bleibt das Sport- und Fußball-Land Nr. 1
Ich eröffne die Beratung und gebe für die antragstellende Fraktion dem Kollegen Dr. Michael Vesper das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag, den wir heute zur Debatte stellen, ist gut und zwingend notwendig.
Deswegen erlauben Sie, dass ich ein paar Bemerkungen, die mit diesem Antrag natürlich eng zusammenhängen, mache und dabei vielleicht auch ein bisschen abschweife.
Ich habe soeben bei der Präsidentin, die heute eine grüne Jacke trägt – ich weiß nicht warum, aber ich fand das sehr schön –,
Ab Sonntag, dem 1. Oktober, werde ich neuer Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes sein. Deswegen, meine Damen und Herren, ist das jetzt die letzte Rede, die ich in diesem Hohen Haus halten darf. Ich habe einmal nachgezählt: Es ist exakt die 460. Rede. Die erste
In der konstituierenden Sitzung des Landtags damals – die SPD hatte gerade noch einmal 50,0 % erreicht;
Nostalgie, meine Damen und Herren; die Grünen waren mit 5,0 % gerade mal eben über die Fünfprozenthürde geschrubbt –, focht ich mit einer nahezu prophetischen Gabe dafür, dass auch die Grünen einen Vizepräsidenten stellen durften.
Für die SPD wies das damals ein Abgeordneter namens Friedhelm Farthmann entschieden zurück. Für die CDU sprach ein gewisser Helmut Linssen, der heute da drüben sitzt.
Er kann heute leider nicht hier sein. – Unnötig zu erwähnen, dass unser inhaltlich gut begründeter Antrag damals abgelehnt wurde.
Aus heutiger Sicht könnte man meinen, ich hätte damals eine langfristige Karriereplanung angelegt; denn fünf Jahre nach dieser Debatte zog auch in unseren Landtag das Prinzip ein: Jede Fraktion stellt einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin. – Und heute – nur noch heute – bin ich selber einer.
Seit meinem erstmaligen Einzug in den Landtag – nach zwei vergeblichen Versuchen – am Muttertag des Jahres 1990 sind ziemlich genau 6.000 Tage vergangen. 6.000 Tage, in denen ich zunächst in der Opposition, dann zehn Jahre als Minister und stellvertretender Ministerpräsident und schließlich eineinhalb Jahre als Vizepräsident die nordrhein-westfälische Landespolitik mitgestalten durfte.