Herr Kollege Jäger, wenn Sie Ihre schriftliche Anfrage klarer formuliert hätten, dann wäre mit der Beantwortung dieser Anfrage nur ein Ministerium betraut gewesen und nicht zwei. In Ihrer Frage geht es zunächst um das Wasserrecht.
Ich möchte betonen, dass ich - Sie haben ja den Abbaubetrieb LK 91 und das Abbaufeld P 84 angesprochen - beide Fragen beantwortet habe. Das haben Sie sicherlich mitbekommen. Ich möchte das aber gerne wiederholen. Zum Bereich P 84 habe ich eben ausgeführt:
Die Erhöhung beziehungsweise Ertüchtigung des Deichs bedarf einer gesonderten Genehmigung nach Wasserrecht durch die obere Wasserbehörde. Hier geht es ja um den Bereich LK 91. Die Bezirksregierung Düsseldorf führt zurzeit das notwendige wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren für die Deichertüchtigung durch. Ich bitte um Verständnis - ich wiederhole das, was ich eben zu dem Thema gesagt habe -, dass wir dem Ergebnis dieses Verfahrens heute weder vorgreifen können noch wollen. Ihnen ist sicherlich bekannt, Herr Abgeordneter Jäger, dass nicht die Landesregierung, sondern die Genehmigungsbehörde, nämlich in diesem Fall die Bezirksregierungen in Düsseldorf und Arnsberg, die Entscheidung trifft. Im Zusammenhang mit dem Bereich LK 91 habe ich vorhin ebenfalls ausgeführt, dass die Landesregierung in den nächsten Tagen die Genehmigung erteilen wird.
Eben ist ja schon dargestellt worden, dass von der weiteren Genehmigung von LK 91 das Trinkwasser der Stadt Dinslaken betroffen ist. Am runden Tisch sind wasserrechtliche Auflagen vereinbart worden, denen aber der Rat der Stadt Dinslaken nicht zugestimmt hat. Da diese wasserrechtlichen Auflagen eine
wesentliche Änderung des Genehmigungsantrages darstellen, möchte ich gerne von der Landesregierung wissen, ob dann zu diesem Thema eine Anhörung der Beteiligten und Betroffenen stattfinden wird, die ja notwendig wird.
Die Frage ist beantwortet. Sie können sich gerne noch einmal melden, Frau Höhn. - Herr Abgeordneter Kuschke hat das Wort.
Frau Ministerin Thoben, gehen Sie davon aus, dass die bergrechtlichen Genehmigungen für LK 91 und P 84 erteilt werden können, wenn die wasserrechtlichen Voraussetzungen in dem Sinne geklärt sind, wie Herr Minister Uhlenberg gerade dargestellt hat?
Herr Uhlenberg hat dargestellt, dass LK 91 und P 84 differenziert zu betrachten sind. Bei LK 91 gehen wir nach Vorliegen der wasserrechtlichen Genehmigung davon aus, dass das Bergamt Moers den beantragten Abbau uneingeschränkt zulassen wird. Im zweiten Fall ist das Verfahren noch offen. Es gibt kein Präjudiz für das Abbaufeld P 84.
Frau Ministerin Thoben, ich möchte gerne wissen, ob Sie davon ausgehen, dass mit der jetzt offenbar anstehenden Genehmigung des Abbauabschnitts LK 91 und mit der derzeit im Verfahren befindlichen Genehmigung des Abschnitts P 84 die planungsrechtlichen Grundlagen für die bergbauliche Tätigkeit in Walsum wie geplant bis zum 1. Januar 2009 geschaffen sind.
Herr Horstmann, Sie wissen, dass sich die Landesregierung vorgenommen hat zu prüfen, ob eine frühzeitigere Beendigung des Bergbaus in Walsum möglich ist. Die Prüfung haben wir noch nicht abgeschlossen.
Ich bitte die Landesregierung, die Fragen zu beantworten. Herr Uhlenberg, es stimmt nicht, dass die Bezirksregierung Düsseldorf für das bergbaurechtliche Genehmigungsverfahren zuständig ist. Von daher bitte ich die entsprechenden Vertreter der Landesregierung zu antworten. Im Übrigen ist auch die Bezirksregierung Teil der Landesverwaltung. Wenn wir eine Frage an Sie richten, die die Bezirksregierungen betreffen, dann erwarten wir, dass die Landesregierung darauf antwortet
und nicht sagt, dass dafür die Bezirksregierung Düsseldorf verantwortlich ist und die Frage nicht beantwortet werden kann, da von der Bezirksregierung niemand hier sitzt. Ich bitte also die zuständigen Mitglieder der Landesregierung, auf unsere Fragen zu antworten.
Am runden Tisch sind gemeinsam wasserrechtliche Auflagen erarbeitet worden, denen der Rat der Stadt Dinslaken bisher nicht zugestimmt hat. Diese wasserrechtlichen Auflagen stellen eine wesentliche Änderung des Genehmigungsantrages dar. Bei einer solchen wesentlichen Änderung des Genehmigungsantrages muss eine erneute Anhörung stattfinden. Ich möchte von der Landesregierung jetzt gerne wissen, ob diese Anhörung durchgeführt wird - ja oder nein.
hätten, dann hätten Sie mitbekommen, dass ich deutlich gemacht habe, dass in der Tat die Bezirksregierung Düsseldorf für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren und die Bezirksregierung Arnsberg für das bergbaurechtliche Genehmigungsverfahren zuständig ist.
Eine weitere Beteiligung ist zurzeit nicht vorgesehen, weil es sich nicht um ein Planfeststellungsverfahren, sondern um ein Erlaubnisverfahren handelt, das jetzt in die entscheidende Phase eintritt. Eine Entscheidung über die Genehmigung des Abbaubetriebs LK 91 wird ja in Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf in den nächsten Tagen getroffen werden. Wir müssen natürlich auch an die Existenz von hunderten von Arbeitsplätzen im Bereich des Bergbaus denken. Sie wissen vielleicht, dass die DSK hunderte von Mitarbeitern in den Urlaub geschickt hat. Bezüglich des Genehmigungsverfahrens des Abbaubetriebs LK 91, das wir von dem Genehmigungsverfahren des Abbaufelds P 84 sauber trennen, liegt ein Antragsvorgang vor. Mit der Entscheidung der Behörde ist in den nächsten Tagen zu rechnen.
Schönen Dank. - Herr Kollege Uhlenberg, verstehe ich das jetzt richtig, dass Sie entgegen all dem, was von Ihnen, bevor Sie Minister wurden, Kollegin Fasse und allen anderen vor Ort immer verkündet worden ist, die Absicht haben, die Genehmigung dazu in den nächsten Tagen zu erteilen, obwohl Sie über die erheblichen wasserwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung im Detail informiert sind und genau wissen, dass im Rahmen des Verfahrens eine Anhörung der betroffenen Kommunen, die dem bisher nicht zugestimmt haben, durchgeführt werden müsste?
Herr Kollege Priggen, Sie wissen, wie dieser Vorgang abläuft. Für die wasserrechtliche Genehmigung ist nicht die Landesregierung, sondern die Bezirksregierung - in diesem Fall die Bezirksregierung in Düsseldorf - zuständig. Die Landesregierung erteilt ihr Einvernehmen, die Genehmigung
Frau Ministerin Thoben, da Sie meine Frage nach den rechtlichen Voraussetzungen für die bergbauliche Tätigkeit in Walsum eben mit einem Hinweis auf Ihre politische Absicht gemäß der Koalitionsvereinbarung beantwortet haben, wonach Sie in Walsum möglicherweise vor dem 1. Januar 2009 aufhören wollen, möchte ich Sie fragen: Sehen Sie einen inneren Zusammenhang zwischen den rechtlichen Verfahren zur Genehmigung der bergbaulichen Tätigkeit und Ihrer politischen Zielsetzung, Walsum vor dem 1. Januar 2009 stillzulegen, und, wenn nein, warum haben Sie diese Frage dann eben so beantwortet?
Okay. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Zusatzfragen zu dieser Frage vor. Deswegen ist die Mündliche Anfrage 2 erledigt.
In welcher Höhe sind Fördermittel bei der Kofinanzierung von Projekten aus den EUStrukturfonds, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, in der aktuellen För
derperiode bis 31. Mai 2005 landesweit geflossen, und wie hoch ist dabei der Anteil des Ruhrgebiets?