Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Jetzt hat für die Landesregierung Herr Minister Breuer das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag muss ein gewisses Erstaunen auslösen. Es ist nämlich noch nicht lange her, dass wir in diesem Hause über die sogenannte Deckelung der Online-Ausgaben debattiert haben.
Heute diskutieren wir über § 19 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrages, durch den die digitale Programmzahl von ausschließlich in digitaler Technik ausgestrahlten Fernsehprogrammen für die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und für das ZDF auf jeweils drei beschränkt wird. Zugleich werden die Programminhalte auf die Schwerpunkte Kultur, Bildung und Information festgeschrieben. Hierzu gibt es – das wissen Sie, Herr Eumann – auch eine Selbstverpflichtungser
Der sogenannte Onlinedeckel oder der Programmzahldeckel hat seine Grundlage im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Diesem Vertragswerk – ich kann es Ihnen nicht ersparen und muss es wiederholen – hat die damalige Regierungskoalition in der vorigen Legislaturperiode zugestimmt.
Ich wiederhole das gerne, weil man Sie, Herr Keymis, dann auch noch einmal sagen hört, dass Sie nicht alles richtig gemacht haben beziehungsweise – umgekehrt – einiges falsch gemacht haben. Wir versuchen jetzt, das mit unserer neuen Koalitionsregierung besser zu machen.
Ich möchte ausdrücklich betonen: Im § 19 Abs. 4 des Rundfunkstaatsvertrages geht es nur um die ausschließlich in digitaler Technik ausgestrahlten Programme. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut in seiner jetzt geltenden Fassung. Auch die Begründung hierfür im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist exakt und, wie wir finden, deutlich.
Danach wird in der genannten Norm in Übereinstimmung mit der derzeitigen Rechtslage klargestellt, dass – ich zitiere –
„… die bisher analog verbreiteten Programme auch digital ausgestrahlt werden dürfen. Wie bisher dürfen ARD und ZDF jeweils bis zu drei weitere Fernsehprogramme veranstalten und ausschließlich digital verbreiten.“
Im Klartext heißt das, dass ARD und ZDF selbstverständlich die von ihnen in analoger Technik bislang verbreiteten Programme auch digital verbreiten dürfen. Der Deckel, Herr Eumann, ist damit nicht so hermetisch verschlossen, wie dies auf den ersten Blick erscheint.
Meine Damen und Herren, dass die Zukunft des Fernsehens tatsächlich digital sein wird, daran zweifelt nicht nur die Opposition nicht, sondern an der Stelle gibt es wohl Übereinstimmung zwischen allen Parteien im Hause.
Gleichwohl halten wir es derzeit für nicht zielführend, die Programmzahlbegrenzung der ausschließlich in digitaler Technik verbreiteten Fernsehprogramme aufzuheben. Die staatsvertragliche Programmzahlbegrenzung steht nämlich in einem engen Zusammenhang mit den hierzu von ARD und ZDF abgegebenen Selbstverpflichtungserklärungen. Diese – auch das haben Sie eben angesprochen – sind von den Regierungschefs der Länder bei der Festlegung der Rund
funkgebühr für die Gebührenperiode, die von April 2005 bis Ende des Jahres 2008 geht, als mindernder Umstand berücksichtigt worden. Auf dieser Grundlage ist der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag von allen Länderparlamenten ratifiziert worden.
Das ist eine Tatsache. Aber Sie suggerieren, dass dieser Vertrag aufgehoben werden kann. Das ist rückwirkend nicht mehr möglich. Auch das müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Während der derzeit laufenden Gebührenperiode verbietet es sich deshalb, die tatsächlichen Grundlagen für die zur Ermittlung der Rundfunkgebühr angestellte Bedarfsprognose zu verändern. Das gilt umso mehr mit Blick darauf, dass die im 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgenommene Gebührenfestsetzung von ARD und ZDF vor dem Bundesverfassungsgericht angegriffen wird. Wir sollten zunächst einmal abwarten, wie sich diese Geschichte weiterentwickelt.
Meine Vorredner haben auch ein Beihilfekontrollverfahren der EU-Kommission angesprochen, das noch nicht abgeschlossen ist. Das sollte man an der Stelle auch noch einmal festhalten.
Erlauben Sie mir noch den Hinweis darauf, dass der Antrag mit der Forderung, bei der anstehenden Novelle des Rundfunkstaatsvertrages auf die Programmzahlbegrenzung zu verzichten, wirklich eigentlich ins Leere geht. In dem Antrag, meine Damen und Herren von der SPD heißt es richtig, dass die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz in Berlin am 22. Juni den 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen haben. Im Moment geht es um die Unterschriftenphase. Allein deshalb kann der Vertrag schon nicht mehr geändert werden. Herr Eumann, das wissen Sie nur zu gut.
Ich kann schließlich die Forderung über möglicherweise nicht rechtzeitige Information, die insinuiert wird, nicht nachvollziehen.
Sie erkennen, dass wir Ihren Antrag, auch wenn wir ihm aus den eben dargestellten Gründen nicht folgen können, sehr gründlich gelesen und die kleinen sowie großen handwerklichen Fehler nicht ganz übersehen haben.
Soweit ich weiß, wird der Antrag an den Hauptausschuss überwiesen. Dort können wir die Debatte entsprechend vertiefen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es trifft zu: Der Ältestenrat hat empfohlen, den Antrag Drucksache 14/2482, über den wir jetzt debattiert haben, an den Hauptausschuss zur abschließenden Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung zu überweisen. Wer möchte dem seine Zustimmung geben? – Ist jemand anderer Meinung? – Enthält sich jemand? -Damit haben wir einstimmig so beschlossen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/2326
Ich weise darauf hin, dass dieser Antrag gemäß § 79 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Festlegung überwiesen wurde, dass eine Beratung und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz liegen Ihnen als Drucksache 14/2326 vor.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Abgeordneten Remmel das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben über das Thema bereits einen Durchlauf an anderer Stelle im Parlament und im Ausschuss gehabt. Ich muss sagen, dass ich in der Diskussion keine wesentlichen neuen Argumente gegen eine Transparenz bei Agrarsubventionen …
Herr Kollege Remmel, ich unterbreche Sie ungern, erst recht nicht zu Beginn Ihrer immer spannenden Ausführungen. Aber würden Sie es nicht auch für sinnvoll halten, wenn der zuständige Minister dem Thema lauschen könnte? Damit meine ich nicht nur den, der in Europafragen unterwegs ist, sondern auch den, der für Landwirtschaft zuständig ist.
Ich fände es ausgesprochen sinnvoll, dass wir hier miteinander diskutieren, interpretiere das aber so, dass sich die Regierung an dieser Stelle ergeben hat und wir gleich zu einem ablehnenden Votum des Ausschussbeschlusses und einem zustimmenden Votum zu unserem Antrag kommen. Das ist das Signal. Ich bin dankbar dafür, ein solches Signal auch von der Regierung zu empfangen.
Ich habe in den Ausschussberatungen gelernt, dass wir gerade vonseiten der CDU und der betroffenen Landwirte keinesfalls über Subventionen, sondern über Ausgleichszahlungen sprechen sollten. Ich glaube allerdings, dass Sie an der Stelle einer Fehleinschätzung unterliegen, weil es sich im Grunde genommen um die gleiche Herangehensweise und Argumentation handelt, die an anderer Stelle bereits stattfindet. Ich nenne als Stichworte nur die Steinkohle und Steinkohlesubventionen, bei denen ähnlich argumentiert wird.
Ich glaube, dass Sie sowohl bei diesem als auch bei dem anderen Fall letztlich keinen Erfolg haben werden. Man wird festhalten müssen, es handelt sich um öffentliche Gelder. Das sind Subventionen. Die Bürgerinnen und Bürger – in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen, in Europa – haben einen Anspruch darauf zu wissen, wofür ihr Geld verwendet wird. Es muss nachprüfbar sein, welche Effekte durch die Zahlungen erreicht werden: bei Arbeitsplätzen, im Umweltschutz, im Bereich einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und innovativen Landwirtschaft.
nachweisen, dass es sich um Fehlallokationen handelt. Die Verantwortlichen dieser Firma haben öffentlich erklärt, dass sie auf dieses Geld gut verzichten könnten, dass sie es nicht brauchten. Das ist auch ein Effekt, der durch eine entsprechende Transparenz erzielt werden könnte.
Wir müssen weiter feststellen, dass direkt gezahlte Agrarsubventionen überwiegend Dauerzahlungen sind, also keine wohlgemeinten Subventionen, die irgendwann als Anschubfinanzierung eine bestimmte Richtung vorgeben, dann aber sukzessive auslaufen. Das steht im Gegensatz zu den politischen Absichten, die wir mit Subventionen verbinden sollten. Immerhin machen Agrarsubventionen fast 50 % des EU-Etats aus. Selbst die EU-Kommission will in Sachen Agrarsubventionen, Subventionen insgesamt Transparenz schaffen und hat eine Initiative gestartet, zu mehr Transparenz zu kommen.
Auch in der Bundespolitik hat sich die Diskussionslage inzwischen verändert. Das sollten vor allem die Regierungsfraktionen und der Minister zur Kenntnis nehmen. Sogar der bayerische Ministerpräsident hat eingesehen, dass man, wenn man sich nicht an die Spitze der Diskussion setzt, zum Schluss gezwungen sein wird, das zu tun, was man lange verhindern wollte, nämlich für Transparenz zu sorgen. Herr Stoiber, der Ministerpräsident von Bayern, fordert eine solche Transparenz ein. Wenn das in Bayern gefordert wird, können Sie das von der CDU in Nordrhein-Westfalen doch nicht mehr verweigern. – Selbst Minister Seehofer denkt darüber nach. Der Ministeriumssprecher hat erklärt: Es ist nicht mehr eine Frage des Ob, sondern nur noch eine des Wie.
Also: Alle politischen Zeichen stehen auf Grün, und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis wir zu einer umfassenden Transparenz bei den Agrarsubventionen kommen. Deshalb ist die Haltung Nordrhein-Westfalens und des zuständigen Landwirtschaftsministers nicht nachvollziehbar. Sie sind Getriebene, und Sie werden Getriebene bleiben. Beenden Sie das Spiel und stimmen Sie unserem Antrag zu, damit wir auch in NordrheinWestfalen zu einer schnellen Umsetzung der Transparenz kommen!
Ich kann die Haltung Nordrhein-Westfalens auch deshalb nicht verstehen, weil die großen Subventionsempfänger nicht in Nordrhein-Westfalen sitzen, sondern in Ostdeutschland. Da muss es doch im Eigeninteresse von Nordrhein-Westfalen liegen, den Beweis anzutreten, dass es im Großen und Ganzen um eine Breitenförderung geht.
Auch aus diesem wohlverstandenen Eigeninteresse sollten Sie Ihre Haltung überdenken und sich unserer Auffassung anschließen.
Wir haben noch einmal den Versuch unternommen, nach der Ausschusssitzung zumindest im Bereich der oberen Spitze zu einem Einvernehmen zu kommen, mit der zusätzlichen Einschränkung, eine solche Transparenz nur mit dem Einverständnis der Subventionsempfänger herzustellen. Auch dazu war der Minister leider nicht bereit. Vielleicht haben sich seine Haltung und die der CDU- und der FDP-Fraktion bis heute geändert. Ich hoffe das jedenfalls und würde nachdrücklich Ihr Votum in diese Richtung erbitten. – Vielen Dank.