Das ist nicht mehr möglich. Was Herr Steinbrück da gemacht hat, ist keine Verhandlung gewesen. Er ist ziemlich ausgezogen aus der ganzen Veranstaltung herausgegangen. Das kann ich Ihnen anhand der Zahlen darlegen. Dass wir in Nordrhein-Westfalen in den Kommunen so viele Probleme mit Hartz haben, hat mit dem Versagen der ehemaligen Landesregierung in Berlin zu tun,
Für das NRW-Modell, das wir vorgelegt haben und das in meinem Haus entwickelt worden ist, haben wir eine sehr breite Zustimmung unter den B-Ländern. Da es zurzeit relativ viele B-Länder gibt, ist das schon eine erhebliche Bank. Ich bin auch ein bisschen stolz darauf, dass wir dies erreicht haben.
Dass es natürlich ein Land gibt – den Namen habe ich eben schon einmal genannt –, das da nicht mitmachen kann, ist doch ganz logisch, weil die beim letzten Mal relativ gut weggekommen sind.
Ich habe vor, diesmal für NRW so gut zu verhandeln wie das letzte Mal Koch für Hessen. Ich denke, dass ich das Ergebnis von Steinbrück auf jeden Fall verbessern kann.
Herr Laumann, da Sie ja offensichtlich kenntnisreich sind, was das Verhandlungsverfahren vor zwei Jahren angeht, sind Sie sicherlich auch in der Lage, uns zu schildern, wie denn konkret das Versagen der alten Landesregierung ausgesehen hat?
Das ist ganz einfach, verehrter Kollege. Wenn in Nordrhein-Westfalen von einer Be- und Entlastungswirkung durch Hartz ganze 146 Millionen € ankommen, dann brauche ich mir die Verhandlungsführung gar nicht mehr anzugucken. Das Ergebnis ist einfach schlecht. Dann müssen Sie gar nicht genau nachschauen, wie das zustande gekommen ist. Dieses Ergebnis ist grottenschlecht. Punkt!
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie offensichtlich nicht in der Lage sind, mir konkret meine Frage zu beantworten, worin das schlechte Verhandlungsgeschick denn tatsächlich bestanden hat.
Dieser eine Hinweis sei mir gestattet, Herr Präsident: dass von den 2,5 Milliarden € direkt 1 Milliarde € in den Osten gegangen ist.
Herr Laumann, wie stehen Sie denn dazu, dass das Bundesfinanzministerium den Ländern in der Frage der Entlastung der Kommunen vorwirft, die ehemaligen Wohngeldleistungen des Landeshaushalts nicht dynamisiert an die entsprechenden Kommunen auszuschütten, und dass somit auch Nordrhein-Westfalen nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums seinen Verpflichtungen
Ich kann Ihnen nur noch einmal bestätigen – ich freue mich darüber, dass Sie mir die Gelegenheit dazu geben –, dass die jetzige Landesregierung jeden Cent Wohngeldentlastung an unsere Kommunen weitergibt.
Ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar dafür, dass ich dieses noch einmal im nordrhein-westfälischen Landtag feststellen durfte.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Fragen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage 70 erledigt.
Interessante Einblicke in die Vorstellungen der Landesregierung – speziell derer von Schulministerin Barbara Sommer – zur individuellen Förderung von Kindern und zur Vermeidung von Unterrichtsausfall vermittelte ein Diskussionsabend mit Lehrkräften und Eltern im Rhein-Erft-Kreis. So berichtete der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (16.08.2006), die Ministerin habe auf die Kritik eines Lehrers, angesichts großer Klassen und weniger Lehrerinnen und Lehrern nicht individuell fördern zu können, „überraschend unkonventionell“ mit folgenden Worten reagiert:
„Überschreiten Sie Grenzen, ich stärke Ihnen den Rücken. Schicken Sie ruhig die guten Schüler früher nach Hause.“
Hält die Schulministerin es für ein probates Mittel individueller Förderung, gute Schülerinnen und Schüler von ihnen laut Stundentafel zustehenden Unterrichtsstunden auszuschließen?
Sehr geehrte Frau Beer, vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. Sie sehen an dem Schmunzeln und teilweise auch Gelächter, dass einige – wie ich im Übrigen auch – Ihre pointiert gestellten Fragen sehr schätzen.
Ich schätze allerdings nicht, dass Sie den Kontext verschweigen. Ich würde ganz gerne in meinen ersten Ausführungen darauf abheben.
Ich erinnere mich noch genau an die Frage des Realschullehrers. Er fragte im Zusammenhang mit individueller Förderung und deren schulischer Umsetzung.
Realschulen gehören zur Schulform des Sek-IBereichs. Daher werden sie im Endausbau auch Ergänzungsstunden haben. Über diese Ergänzungsstunden und deren Einsatz haben wir gesprochen. Ich bin sehr deutlich der Meinung, dass nicht jeder Schüler in den Genuss der gleichen Zahl von Ergänzungsstunden kommen muss. Ein Teil dieser Stunden kann Teilgruppen von Schülern zugute kommen.
Die Schwerpunktsetzung, an welchen Stellen Gruppierungen gemacht werden, mit welchen Aufgabenschwerpunkten und mit welchen Inhalten diese individuelle Förderung umgesetzt wird, ist sicher Sache der einzelnen Schule, des einzelnen Lehrers. Denn wir haben uns ja auf die Fahnen geschrieben: Wir wollen Schulen eigenverantwortlich machen.
Diese Eigenständigkeit nehme ich auch auf, wenn es um individuelle Förderung geht, weil es eben auch so sein sollte, dass man Schülern Angebote macht, die sie nicht im Umkreis des Unterrichts und der eigenen Schule beschäftigen müssen, sondern die man ihnen mit nach Hause gibt. So ist es gemeint gewesen. Der eine oder andere Schüler kann seine Aufgaben, die er aufbekommt, durchaus auch zu Hause machen. Er muss sie nicht unbedingt im Unterricht erledigen. Das gehört auch zu einer Konzeption des individuellen Unterrichts.
Im so verstandenen Sinne können wir gerade auch Schülern in höheren Klassenstufen des Realschulbereichs durchaus ein verantwortliches Arbeiten ermöglichen. Das war im Grunde genommen an den Kollegen von der Realschule gesagt worden.
Ich kann es mir an dieser Stelle nicht verkneifen, sehr geehrte Frau Beer, im Zusammenhang mit ausgefallenen Stunden noch einmal darauf zu verweisen, was im Protokoll der Sitzung des Schulausschusses vom 16. Dezember 2005 ver
merkt ist. Sie sagen dort, manche Stunde werde besser nicht gegeben, weil sie Schülerinnen und Schüler mehr verwirre, als etwas Positives zu bewirken.
Meine Damen und Herren, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Frau Beer den Eindruck hat, unsere Lehrerinnen und Lehrer verwirrten Schüler und ihr Unterricht bewirke nichts Positives, sodass man durchaus Stunden ausfallen lassen könne. Unser Ansatz ist ein anderer: Wir setzen auf Verantwortlichkeit, wir trauen unseren Lehrern und Lehrerinnen etwas zu, wir stärken ihnen den Rücken. – Danke.
Frau Ministerin, herzlichen Dank für die Ausführungen und auch für Ihre Interpretation des Ausschussprotokolls, das sich auf die Lehrerkompetenz und die notwendige Unterrichtsentwicklung bezog. Ich möchte Sie aber doch fragen, inwieweit Sie jetzt schon abrücken vom § 2 Abs. 11 des neuen Schulgesetzes, wonach besonders begabte Schülerinnen und Schüler durch Beratung und ergänzende Bildungsangebote in ihrer Entwicklung gefördert werden können. Kann das nur zu Hause passieren? Ist dafür Unterricht nicht geeignet?
Vielen Dank für den Hinweis! – Ergänzungsstunden sind nicht nur dazu da, Defizite aufzuarbeiten, sondern ganz sicher auch in dem Sinne, den Sie gerade nannten, begabten Kindern eine Möglichkeit zu verschaffen, Ihre Begabung auszuweiten.
Frau Ministerin, Sie scheinen sich durch die Berichterstattung und durch den Eindruck, der da erweckt wurde, kräftig missverstanden gefühlt zu haben. Aufgrund der Bedeutung dieses Themas wundert mich, warum Sie dann nicht eine Richtigstellung verlangt haben.
Mich interessiert aber trotzdem das, was Sie in Ihrer ersten Antwort geantwortet haben. Sie sagen: Ergänzungsstunden kann man so und so