Hier wird das aufgewärmt und aufgeblasen, was schon die ganze Zeit erzählt wird. Meine Damen und Herren, aber tatsächlich geändert hat sich nichts.
Was man tun müsste, ist eigentlich ganz einfach: Es geht um drei Dinge, nämlich erstens um Mut. Man bräuchte den Mut, Adressen, Daten und Firmen einfach zu nennen. Wer hindert Sie eigentlich daran? Wir brauchen so etwas wie Zivilcourage im Amt, Herr Uhlenberg.
Wir brauchen – zweitens – Offenheit, Transparenz und Konsequenz mit einem wirklichen Verbraucherinformationsgesetz.
Wir brauchen gesetzliche Veränderungen, wenn es um die Frage des Strafrahmens geht. Nur finanzielle Höchststrafen können empfindlich sein.
Außerdem brauchen wir so etwas wie Abnehmermeldepflichten. Auch die müssen gesetzlich geregelt werden.
Darüber hinaus brauchen wir die Konsequenz einer umfassenden Produktkennzeichnung, sozusagen von der Wiege bis zur Bahre. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, wie lange Fleisch gelagert worden ist, wann der Schlachtvorgang stattgefunden und wer dieses Fleisch verarbeitet hat.
Wir brauchen – drittens – Stärke. Auch das ist ganz einfach. Meine Damen und Herren, wir brauchen einen starken Staat in diesem Zusammenhang. In diesem Zusammenhang geht „Staat vor privat“, meine Damen und Herren.
Volksgesundheit und Volksernährung gehen eben vor Marktfreiheit für diese Branche und diesen Handel. Wir brauchen deshalb mehr Kontrolle und mehr Kontrolleure – auch in Nordrhein-Westfalen.
Wir brauchen Strukturen, die gestrafft sind und diesem Handel auf gleicher Augenhöhe begegnen können. Wir brauchen in diesem Zusammenhang die Bündelung und Zusammenfassung der Kompetenzen, die wir auf Kreis- und Landesebene haben, zu einem von uns geforderten Amt für Lebensmittelkontrolle.
Schauen wir uns an, was passiert ist. Halten wir einmal inne und betrachten, was passiert ist: Der Minister war eben nicht mutig, sondern mutlos, auch in dem aktuellen Fall, der seit Freitag bekannt ist. Am Montag, nachdem es Pressenanfragen gab, hat der Minister dann entsprechend reagiert.
Wir haben eben nicht die Forderung nach Offenheit und Transparenz. Stattdessen ist der Minister mit seinen wenigen Verbesserungsvorschlägen und dem Verbraucherinformationsgesetz im Bund weitgehend gescheitert. Wir haben eben nicht eine Veränderung des Strafrahmens.
Herr Uhlenberg, bei der Frage nach einem starken Staat gilt für Sie die umgekehrte Devise, nämlich: „Privat vor Staat“. Sie schützen die Fleischlobby, wollen den staatlichen Verbraucherschutz zerschlagen und die Kontrollen privatisieren. Ich werfe Ihnen an dieser Stelle vor, dass Sie die Öffentlichkeit bewusst in die Irre führen.
Und Sie, Frau Fasse, sagen hier, Sie wollten ein staatliches Amt für Verbraucherschutz, das, was wir forderten, hätten Sie längst umgesetzt. Schauen Sie doch einmal in das Gesetz, das Sie vorgelegt haben. Was passiert denn tatsächlich? – Das neue Amt soll außer Daten zu sammeln keine hoheitlichen Aufgaben haben. Stattdessen sollen die hoheitlichen Aufgaben
gucken Sie doch in Ihr Gesetz! – hin zur Bezirksregierung. Legen Sie doch endlich dar, was Sie privatisieren, was Sie kommunalisieren wollen. Das ist die versteckte, geheime Botschaft hinter dem Gesetzentwurf, den wir an anderer Stelle diskutieren.
Deshalb: Vereimern Sie an dieser Stelle nicht die Öffentlichkeit! Wir bekommen eben kein starkes Landesamt für Verbraucherschutz in NordrheinWestfalen. Der umgekehrte Weg wird von Ihnen beschritten. Das muss an dieser Stelle deutlich werden, meine Damen und Herren.
Die Konsequenz ist auch so zu beurteilen ist, wie es sich darstellt: Mit einer solchen Politik begünstigen Sie indirekt und direkt dieses System. Wir sprechen hier von einem System. Man kann eben
Diesen Eindruck, Herr Uhlenberg, können Sie hier und heute korrigieren. Stimmen Sie mit uns, dass dieses Verbraucherinformationsgesetz im Bundesrat, das ein zahnloser Tiger, ein Bettvorleger ist, von dem selbst Herr Seehofer hinter vorgehaltener Hand sagt, dass es dringend kurzfristig schon revidiert werden muss, von dem viele Fachleute sagen, dass es nicht den Ansprüchen gerecht wird, so nicht Wirklichkeit werden darf. Wir brauchen ein echtes Verbraucherinformationsgesetz mit Offenheit und Transparenz für die Menschen und für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist heute Ihre Chance. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße sehr, dass sich der Landtag von Nordrhein-Westfalen mit der Frage der Lebensmittelsicherheit im Rahmen dieser Aktuellen Stunde beschäftigt. Das ist gut, und das ist richtig. Es ist ein Thema in der Öffentlichkeit, es ist ein Thema bei den Menschen in Nordrhein-Westfalen. Von daher darf ich mich bei den Koalitionsfraktionen sehr herzlich bedanken, dass dieser Punkt für die Plenarsitzung beantragt worden ist. Es ist richtig, dass wir uns im Plenum und im Ausschuss immer wieder über dieses wichtige Thema unterhalten. Die Gesundheit der Menschen in NordrheinWestfalen steht obenan. Das hat für die Landesregierung eine ganz hohe Priorität.
Nun habe ich den Eindruck, dass gerade die Oppositionsfraktionen hier mit einem Gemisch auftreten. Man möchte eigentlich Bayern nach Nordrhein-Westfalen transportieren.
Man möchte die Probleme, die es in Bayern mit der Ermittlung bei den entsprechenden Firmen im Zusammenhang mit der Lebensmittelkontrolle gegeben hat, nach Nordrhein-Westfalen transportieren. Man möchte das, was in anderen Ländern nicht gut läuft, eigentlich gerne in NordrheinWestfalen haben, denn das passt zu der Verun
glimpfungsstrategie, die sich Herr Remmel seit einigen Monaten vorgenommen und durch unsägliche Presseerklärungen auf den Weg gebracht hat.
Meine Damen und Herren, hier geht es nicht mehr um den Wettstreit, wer den besten Verbraucherschutz macht, sondern man hat sich vorgenommen, den Verbraucherschutzminister von Nordrhein-Westfalen zu verunglimpfen, weil er Landwirt ist, und er wird in eine ganz bestimmte Ecke gebracht. Man will vom eigenen Versagen ablenken; der Abgeordnete Ellerbrock hat in seiner bemerkenswerten Rede eben schön die Punkte aufgelistet, was bis zum Jahre 2005 im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit in NordrheinWestfalen alles gelaufen ist.
Es ist ein wichtiges Thema. Ich sage auch mit aller Deutlichkeit, meine Damen und Herren: Wir müssen in all den Punkten besser werden. Ich sage hier nicht, wir haben schon alles erreicht, wir haben die hundertprozentige Sicherheit für die Verbraucher. Diese werden wir wahrscheinlich auch nie bekommen. Aber wir haben im vergangenen Jahr mit unserem 15-Punkte-Programm in Nordrhein-Westfalen angefangen. Und das, Herr Abgeordneter Remmel, werfen Sie mir vor?
Wenn Sie damals ein solches 15-Punkte-Programm auf Landesebene und ein Zehnpunkteprogramm auf Bundesebene gehabt hätten, das jetzt systematisch abgearbeitet wird, wären wir möglicherweise in Nordrhein-Westfalen, aber insbesondere auch in den anderen Bundesländern nicht in der prekären Situation, in der wir uns bei der Frage der Lebensmittelsicherheit immer noch befinden.
Ich möchte der Abgeordneten Fasse sehr herzlich danken, dass sie die Ergebnisse der Verbraucherschutzministerkonferenz hier mitgeteilt hat; auf die einzelnen Punkte möchte ich aus Zeitgründen nicht mehr eingehen.
Ich möchte deutlich machen, dass die Berliner Konferenz der Verbraucherschutzminister gezeigt hat: In Nordrhein-Westfalen haben wir ab dem Jahre 2005 in neuer Regierungsverantwortung entscheidende Maßnahme für eine deutlich verbesserte Lebensmittelüberwachung auf den Weg gebracht. Das hat sich auf Bundesebene herumgesprochen. Unsere Erfahrungen fanden in den Berliner Beratungen viel Aufmerksamkeit und Anerkennung und finden sich in zentralen Punkten
(Beifall von CDU und FDP – Johannes Remmel [GRÜNE]: Sie haben doch nichts durchgesetzt! Nicht mal so viel!)
Ich will zwei nennen, zum einen das einheitlich länderübergreifende Qualitätsmanagement. Seine Einführung hat die Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz schon beschlossen. Den Vorsitz in dieser Kommission führt das Land Nordrhein-Westfalen.
Gleiches gilt zum anderen für die Projektgruppe zur risikoorientierten Probenahme, wie wir es in den 15-Punktemaßnahmen in meinem Zwischenbericht dargelegt haben. Kürzlich habe ich auch die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses über diese entscheidenden Punkte informiert. Zusätzlich zur risikoorientierten Überwachung sind die verbesserte Kommunikation zwischen den Behörden und eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Justiz und Überwachung wichtig geworden.
Meine Damen und Herren, in den Jahren 2005 und 2006 haben wir in Nordrhein-Westfalen alle 400 relevanten Tiefkühleinrichtungen flächendeckend untersucht. Im Jahre 2006, in dem ersten Jahr unserer Regierungsverantwortung, haben wir bisher 4.500 Kontrollen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Dabei stellten unsere Überwachungsbehörden natürlich Mängel fest, von kleineren bis zu größeren Mängeln. Aber eines ist klar, Herr Abgeordneter Remmel: Ich nenne die Namen der Firmen nach dem alten Verbraucherinformationsgesetz in dem Moment, wenn die Staatsanwaltschaft mir das Okay dazu gegeben hat. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass die verehrte Vorgängerin auch Namen von Firmen genannt hat, die hinterher nicht zu halten waren, wodurch hunderte von Arbeitsplätzen vernichtet wurden.
Auf dieses Gleis werde ich mich nicht setzen lassen. Deswegen ist es wichtig, dass § 40 des Lebensmittelgesetzes in Zukunft nicht mehr gilt und dass nach dem neuen Verbraucherinformationsgesetz die Namen der Firmen umgehend genannt werden können. Die Beschwernisse, die wir bisher in diesem Bereich hatten, wird es in Zukunft nicht mehr geben. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird am kommenden Freitag im Bundesrat dem Verbraucherinformationsgesetz zustimmen, weil ich ein Ende einer vierjährigen Diskussion über das Verbraucherinformationsgesetz haben möchte.
Dass wir die Namen der Firmen jetzt nennen können, das bringt das neue Verbraucherinformationsgesetz mit sich. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Aber ich sage auch – genauso wie Herr Seehofer –: Es gibt sicherlich noch den einen oder anderen Punkt, der verbesserungswürdig und -bedürftig ist. Wir werden das im nächsten Jahr sorgfältig überprüfen und dann entsprechend nachbessern. Aber jetzt noch einmal eine monate- oder jahrelange Diskussion zu beginnen, ob das vorliegende Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet wird – hierin waren wir uns bei der Verbraucherministertagung alle einig, ob CDU oder SPD regiert –, das wäre völlig falsch. Wir müssen in dieser Angelegenheit weiterkommen.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch mit der Lebensmittelkontrolle in Nordrhein-Westfalen weiterkommen. Wir haben seit dem Regierungswechsel die Lebensmittelkontrolle verbessert. Das Gammelfleisch in Gelsenkirchen, Herr Remmel, stammt nicht aus der Regierungszeit dieser Regierung, sondern wir haben es vorgefunden.