(Beifall von CDU und FDP – Rainer Schmelt- zer [SPD]: Ich trage Verantwortung in Nord- rhein-Westfalen!)
Meine Damen und Herren, wir wollen aus Nordrhein-Westfalen mit der CDU-/FDP-geführten Landesregierung ein Land mit neuen Chancen machen. Dafür gibt es einen klaren Kurs. In der Koalitionsvereinbarung heißt es – ich zitiere ein letztes Mal –:
„Wir vertrauen auf die Fähigkeiten der Menschen statt auf die Regulierung durch Staat und Bürokratie.“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Burkert. – Für die Grünen hat noch einmal Frau Löhrmann um das Wort gebeten, aber ihre Redezeit ist sehr überschaubar.
Erstens. Frau Ministerin Thoben, Sie sorgen sich um unseren Freiheitsbegriff. Ich bin froh darüber, dass der Freiheitsbegriff der Grünen nicht mit dem der FDP, der Freiheit der Ellenbogen, übereinstimmt,
Zweite Anmerkung, Herr Brockes: Von wegen „Wir lassen den Sonntag in Ruhe!“: Ich erinnere mich noch an Ihre Volksinitiative.
Letzte Anmerkung bezogen auf das, was Sie, Herr Brockes, Frau Steffens vorwerfen: Wir haben in diesen anderthalb Jahren die Erfahrung gemacht, dass Sie parlamentarische Anhörungsverfahren nicht auswerten, dass Sie die Fachlichkeit, die dort vorgetragen wird, in Ihrem weiteren Handeln nicht berücksichtigen.
Wenn Sie heute verkünden: Das kommt alles so, das wird nicht verändert!, dann werden parlamentarische Anhörungen zur Farce. So haben Sie das hier praktiziert.
Der Ältestenrat empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 14/2478 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Hauptausschuss, den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform sowie den Ausschuss für Frauenpolitik zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
In der vergangenen Woche haben die Oberbürgermeister und Landräte der bergischen Region eine Resolution verabschiedet, die die Bundesregierung auffordert, die Kommunen wie versprochen im Rahmen der Umsetzung von Hartz IV in Höhe von 2,5 Milliarden € zu entlasten. Wie die „Westdeutsche Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 9. September 2006 berichtet, haben sich dieser bundesweit bislang einmaligen Aktion bereits Kommunen anderer Regionen angeschlossen. Die Städte und Gemeinden weisen darauf hin, dass durch die Hartz-Gesetzgebung statt einer Entlastung eine tatsächliche Mehrbelastung eingetreten sei. Allein Wuppertal müsse für die Übernahme der Wohnkosten 10 Millionen € mehr aufwenden als vor der Reform. Zudem sei immer noch nicht klar, ob der Bund das parteiübergreifende Versprechen, sich mit 29 % an den Wohnkosten zu beteiligen, auch in Zukunft einhalten will, da Bundesfinanzminister Peer Steinbrück den Bundeszuschuss an die Kommunen von 2,5 Milliarden € auf 1,5 Milliarden € reduzieren will.
Durch welche konkreten Schritte und Maßnahmen unterstützt die Landesregierung den berechtigten Protest der bergischen Kommunen in Sachen Hartz IV?
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Zeit ab 2007 stehen die Verhandlungen zwischen Bund und Land über die zukünftige Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung unmittelbar bevor. Die Landesregierung unterstützt dabei die Forderung nach einem vollständigen Ausgleich für alle von den Belastungen durch Hartz IV betroffenen Kommunen sowie einer zusätzlichen Entlastung aller Kommunen.
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen SGB II ist die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer gemeinsamen
Neben den arbeitsmarktpolitischen Effekten soll die Reform auch finanzpolitische Einspareffekte haben, insbesondere eine Entlastung der Kommunen bringen. Im Gesetzgebungsverfahren war unstrittig, dass es keine zusätzlichen Belastungen, sondern vielmehr eine Entlastung für die Kommunen geben sollte. Dies fand auch seinen Ausdruck in § 46 Abs. 5 SGB II, wonach der Bund eine jährliche Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden € verbindlich sicherstellt.
Allein für einen Ausgleich der Belastung der Kommunen wird nach den Zahlen der kommunalen Datenerhebung bundesweit ein Finanzvolumen von 3,2 Milliarden € benötigt. Zusammen mit der gesetzlich zugesagten Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden € wird somit ein Finanzvolumen von derzeit 5,7 Milliarden € benötigt.
Demgegenüber sind im Bundeshaushalt für das Jahr 2007 nur 2 Milliarden € veranschlagt. Dieser Betrag deckt nicht einmal die Mehrbelastungen der Kommunen ab. Völlig verfehlt würde hierdurch das gesetzliche Ziel einer garantierten Entlastung der Kommunen um 2,5 Milliarden €.
Bislang ist in § 46 Abs. 6 SGB II für die Zeit bis Ende 2006 geregelt, dass der Bund eine Quote von 29,1 % der Kosten für Unterkunft und Heizung trägt.
Diese Quote der Bundesbeteiligung ist als Verteilungsmodus für die Zukunft nicht geeignet. Auch für Nordrhein-Westfalen ergibt sich eine extreme Benachteiligung durch diesen Verteilungsschlüssel. Dies entspricht nicht der ursprünglich vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebrachten Absicht.
Ziel der angestrebten Neuregelung muss zum einen sein, eine gerechte und transparente Verteilung der Bundesbeteiligung unter den Ländern zu gewährleisten. Zum anderen gilt es, die zugesagte Entlastung aller Kommunen sicherzustellen.
Nordrhein-Westfalen hat dazu ein Zweistufenmodell vorgelegt, das inzwischen innerhalb der Länder, auf der Ebene der Fachminister, eine deutliche Mehrheit gefunden hat.
Die Idee der Neuregelung ist, zunächst in einer ersten Stufe die Mehrbelastungen aller Länder durch Hartz IV auszugleichen, also quasi auf Null zu setzen. Hierdurch wird sichergestellt, dass kein Land einen negativen Belastungssaldo erzielt. Für diesen Mehrbelastungsausgleich ist nach den derzeitigen Zahlen für 2007 ein Finanzvolumen von ca. 3,2 Milliarden € erforderlich.
In einer zweiten Stufe wird der Entlastungsbeitrag in Höhe von 2,5 Milliarden € nach einem noch zu bestimmenden Schlüssel verteilt.
In jedem Fall erreicht das neue Berechnungsmodell ein transparenteres und vor allem gerechteres regionales Verteilungsergebnis, weil die länderbezogenen Besonderheiten viel stärker als bisher berücksichtigt werden und in die Verteilung der Entlastung einfließen. Zudem verhindert der in der ersten Stufe vorgenommene Mehrbelastungsausgleich, dass in den Ländern durch Hartz IV ein negativer Saldo verbleibt. Durch das Alternativmodell wird eine gerechtere, stabilere und transparentere Verteilung der Bundesbeteiligung nach SGB II erzielt.
Für die oben genannte Neuregelung stimmte eine deutliche Mehrheit der Länder. Natürlich wehren sich potenzielle Verlierer der Neuregelung gegen diese Veränderungen.