Protocol of the Session on June 21, 2006

Als Nächstes darf ich Sie darauf hinweisen, dass es einzig und allein Sache des Ministerpräsidenten ist, seine Regierung, seine Ministerien so zuzuschneiden, wie es ihm aus sachlichen Gründen für richtig erscheint. Er hat die Entscheidung getroffen, dass das Referat „Schulsport“ dort eingegliedert ist, wo es hingehört, nämlich im Schulministerium. Das ist früher ebenso gewesen.

Sport ist ein Schulfach und gehört deshalb auch in den schulischen Kontext. Die Konzentration der Aufgaben und der Belange von Schule im Schulministerium ist deshalb nur konsequent.

Frau Ministerin, erlauben Sie eine Zwischenfrage? – Nein.

Wo anders als im MSW kann der Schulsport seine größte Wirkung entfalten?

(Beifall von der FDP)

Denn im Schulministerium werden die fachlichen Vorgaben für den Sportunterricht gemacht. Hier wird die Qualitätssicherung vorangetrieben. Im Schulministerium wird dafür Sorge getragen, dass der Schulsport nicht von den sonstigen Entwicklungen der Schule abgetrennt wird. Und bei der Schulministerin liegt die Verantwortung für die Arbeit von mehr als 30.000 Lehrkräften mit der Fakultas Sport.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das bedauern die schon!)

Sehr geehrter Herr Dr. Vesper, Sie haben mich eben auf die Einseitigkeit meiner sportlichen Betätigung angesprochen. Deswegen hier eine kleine Replik: Nur mit Schaudern könnten wir uns vorstellen, welche untergeordnete Rolle der Schulsport gerade jetzt in den heißen Wochen der Fußball WM gespielt hätte, wenn er noch im Zuschnitt des damaligen Ministeriums verblieben wäre. Er wäre schier untergegangen, vom Fußball vollends an den Rand gedrängt oder gar vergessen worden.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Nein, die hätten alle mitgespielt!)

Gut, dass wir eine vernünftige Ressortierung haben!

(Zuruf von der SPD: Unsere Nationalmann- schaft ist aber gut!)

Lassen Sie mich noch auf einen Aspekt eingehen. In Ihrem Antrag befürchten Sie, dass der Schulsport zur Knautschzone für Ressourcenverlagerung wird oder von den Einsparungen des Finanzministers getroffen wird. Das Gegenteil ist der Fall. Ich habe jetzt wieder mehr Lehrer zurück in den Unterricht geschickt.

(Beifall von der FDP)

Wir hatten früher 37 Beauftragte für den Schulsport. Diese Zahl habe ich im Interesse einer besseren Unterrichtsversorgung etwas reduziert. Die Berater für den Schulsport – so heißen sie nun – müssen ab jetzt mit 25 Stellen auskommen. Zwölf Stellen haben wir wieder dem Sportunterricht an den Schulen zur Verfügung gestellt. Von einem Beitrag zur globalen Minderausgabe kann also nicht die Rede sein.

(Zuruf von der SPD: Qualitätssicherung im Schulsport!)

Vielleicht darf ich in diesem Kontext daran erinnern, dass wir zum Glück keinen Lehrermangel im Fach Sport haben. Es gibt genügend Bewerber. Unterrichtsausfall tritt selten auf.

Manchmal hat der Unterrichtsausfall übrigens mehr damit zu tun, dass es beim Schulträger Engpässe bei den Sportstätten und bei den Schwimmhallen gibt. Es kommt durchaus vor, dass der Schulleiter die Sportlehrer bei Erkrankungen von Kollegen stärker in ihrem zweiten Fach einsetzt, vor allem dann, wenn damit Unterrichtsausfall in Kernfächern vermieden werden kann. Das aber entscheidet jede Schule selbst.

Ich bin sicher, dass die Schulleitungen das Richtige tun.

Lassen Sie mich daher abschließend zu diesem so gefühlvollen Antrag der Grünen sagen: Es besteht kein Anlass, den organisatorischen Zuschnitt der Ressorts zu ändern. Der Sport ist bei mir gut aufgehoben.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/2107 an den Sportausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

10 Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/1536 – Neudruck

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 14/2115

zweite Lesung

Ich erteile Frau Monheim von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die demographische Entwicklung hat uns heute Nachmittag schon bei mehreren Tagesordnungspunkten beschäftigt. Sie fordert auch große Anstrengungen, um den Pflegebedarf in Zukunft decken zu können und die Ausbildung an die veränderten Anforderungen an die beruflich Pflegenden anzupassen. Beides – eine ausreichende Anzahl von Fachkräften und eine bedarfsgerechte Ausbildung – ist Voraussetzung für menschenwürdige Bedingungen für Pflegebedürftige und die Pflegenden.

Mit beiden Themen beschäftigen sich der vorliegende Gesetzentwurf „Gesetz zur Durchführung

des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe“ sowie der Entschließungsantrag von CDU, SPD und FDP.

Das Gesetz setzt Bundesvorgaben um und schafft die rechtlichen Voraussetzungen auf Landesebene, um in beiden Bereichen neue und zukunftsorientierte Akzente zu setzen. In der Altenpflegeausbildung wird eine verbindliche Richtlinie für die theoretische Ausbildung geschaffen sowie ein Rahmenplan für die praktische Ausbildung in Zusammenarbeit mit den beteiligten Verbänden erstellt. Damit Auszubildende frühzeitig ihre Eignung und Belastbarkeit im Pflegealltag erfahren können, ist eine engere Verzahnung zwischen theoretischer und praktischer Ausbildung notwendig. Darum begrüßen wir, dass diese Forderung nun ebenfalls verbindlich im Gesetz festgeschrieben wird.

Angesichts gestiegener Anforderungen an die Ausbildung ist es konsequent, auch die Qualifikation der Lehrkräfte und Praxisanleiter anzupassen. Dazu enthält der Gesetzentwurf detaillierte Angaben und zugleich die Zusicherung, dass Vertrauensschutz für all diejenigen gilt, die bisher als Lehrpersonen in diesem Bereich tätig sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Vergleich zu anderen Gesundheitsberufen weisen die Pflegeberufe in den vergangenen Jahren den deutlichsten Rückgang auf. In allen entsprechenden Diskussionen und Veranstaltungen wird zu Recht darauf hingewiesen, dass der Pflegeberuf – an seiner hohen Verantwortung gemessen – nicht die verdiente gesellschaftliche Anerkennung findet. Hier ist viel zu tun. Wir müssen junge Menschen dafür gewinnen, diesen Beruf zu ergreifen.

Die Möglichkeiten, die der vorliegende Gesetzentwurf hierzu eröffnet, schaffen neue Zugangswege für Absolventen der Hauptschule. Dieses geschieht über die Ausbildung zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer beziehungsweise zur staatlich anerkannten Altenpflegerin. Diese einjährige Ausbildung ist nicht als Endstation angelegt, sondern als Einstieg in die Fachkraftausbildung gedacht, für die in Nordrhein-Westfalen bislang ein mittlerer Bildungsabschluss gefordert ist.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Erste Reaktionen auf dieses neue Berufsbild für Hauptschülerinnen und Hauptschüler zeigen, dass dieses Angebot auf positive Resonanz stößt.

Der Entschließungsantrag von CDU, SPD und FDP unterstützt das doppelte Anliegen des Gesetzentwurfs und ergänzt diesen in einigen Punkten. Gefordert wird unter anderem, dass für mög

lichst viele der bislang ohne staatliche Anerkennung qualifizierte Helferinnen und Helfer die Möglichkeit geschaffen wird, die staatliche Anerkennung nachzuholen und ebenfalls den Übergang in die Fachkraftausbildung zu erreichen.

Zum Stichtag 15.12.2001 waren 4.600 Helfer und Helferinnen in den Diensten und Einrichtungen beschäftigt. Diese Zahl beantwortet auch die in der Anhörung geäußerte Sorge, dass es für dieses Berufsfeld nicht genügend Einsatzmöglichkeiten gibt.

Die ebenfalls in der Anhörung formulierte Befürchtung, der Einsatz von Pflegehelfern und -helferinnen könne zulasten der Fachkraftquote gehen und damit zur Absenkung der Qualität in der Pflege führen, nehmen wir sehr ernst. Darum enthält der Entschließungsantrag auch die Bitte an die Landesregierung, angesichts geänderter Bedingungen – Zitat – „eine qualitativ und quantitativ definierte Fachkraftquote landesgesetzlich neu zu regeln“.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir bitten um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.

Dem Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen, der uns heute Nachmittag vorgelegt wurde, können wir nicht zustimmen. Zum einen sind manche Forderungen – so die Sicherung der Fachkraftquote und die Weiterqualifizierung des Lehrpersonals in den Fachseminaren – sowohl im Gesetzentwurf als auch im Entschließungsantrag berücksichtigt. Andere Forderungen wie die Schaffung einer neuen bundesgesetzlichen Grundlage für eine generalistische Ausbildung machen erst dann Sinn, wenn die entsprechenden acht Modellprojekte ausgewertet sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Damit wahren wir die Einigkeit, die wir spätestens seit der Enquetekommission in diesen Fragen haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Monheim. – Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Meurer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben wir, Sie von CDU und FDP und wir von der SPD, zum vorliegenden Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflege gemeinsam einen Änderungsantrag beraten und ab

gestimmt. Wir haben diesen Entschließungsantrag, von dem Frau Monheim gerade spricht, gemeinsam eingebracht und werden auch diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Wir fordern Sie dennoch heute auf, es nicht dabei bewenden zu lassen. Meiner Fraktion und mir ist es ein Anliegen, jungen Menschen in diesem Land die Möglichkeit einer Berufsausbildung zu geben – und das nicht nur den jungen Menschen mit dem Abschluss Abitur, Mittlere Reife, Fachhochschulreife – schulischer Teil –, nein, auch denen mit Hauptschulabschluss nach Klasse 10 a und auch denen ohne Schulabschluss, allen, auch Migrantinnen, Aus- und Übersiedlerinnen.

Schon in der vergangenen Legislaturperiode haben wir uns, damals noch Rot-Grün, um die sogenannten U-25er gekümmert und außerbetriebliche Ausbildungsplätze bereitgestellt. Das war noch nicht genug. Deshalb reichen wir Ihnen auch jetzt die Hand zu gemeinsamen Anstrengungen, auch oder besser gerade im Tertiärbereich.

Die Altenpflegehilfeausbildung in der modulen Form, das heißt als Aufbaueinstieg in die dreijährige Ausbildung zur qualifizierten Altenpflegerin, ist ein wichtiger Schritt. Aus den Augen sollten wir dabei aber nicht verlieren, dass ein Absenken des Pflegestandards von 50 % qualifizierten Pflegekräfte in Altenheimen nicht eingeläutet wird, ein Qualitätsverlust nicht eintritt und die Befürchtungen der Träger in diesem Punkt nicht Wirklichkeit werden.