Protocol of the Session on June 1, 2006

zugleich auf die für Opfer von Menschenhandel bestehenden gesetzlichen Regelungen aufmerksam gemacht.

Ich sehe, dass meine Redezeit zu Ende geht. Das Ganze könnte ich noch intensiver ausführen. Ich stelle das gerne dem Protokoll zur Verfügung. Allerdings bin ich folgender Auffassung: Wenn Sie sich sachlich mit diesem Thema auseinander setzen und nicht nur die Aktualität der Weltmeisterschaft in den Mittelpunkt stellen, werden Sie feststellen, dass die EU-Richtlinie eine durchaus maßvolle Regelung ist, die auch von allen getragen werden kann. Ich glaube, dass meine eingangs gemachte Bemerkung genau richtig ist: Das Ganze hat populistischen Charakter und passt überhaupt nicht in die Zeit. Die Entwicklung ist weit an Ihrem Antrag vorbei. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Danke schön, Herr Schittges. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Ruff-Händelkes. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Schittges, ich hoffe, dass Sie noch kurze Zeit hier bleiben.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine besondere Aktualität – gerade in einer Zeit, in der insbesondere Frauen zum Zweck der Prostitution in unser Land gebracht werden. Das Fußball-Großereignis, wie wir es alle kennen, ist mit eine Ursache dafür. Das wissen Sie ganz genau. Die WM fängt in acht Tagen an. Herr Schittges, man kann ein Ding natürlich sachlich sehen. Was wir nicht so gerne mögen, ist aber, es in dieser Weise darzustellen und die Emotion ganz herauszuhalten. Das finden wir völlig verkehrt.

(Beifall von der SPD)

Damit wir uns nicht missverstehen: Ich bin selbst seit über 40 Jahren fußballbegeistert. Meine Familie ist Zeuge. Ich möchte auch keine Spielverderberin sein. Wir tragen aber alle die Verantwortung für das Recht der eingeschleusten Frauen. Sie wissen ganz genau, dass diese Verantwortung für körperliche Unversehrtheit und ein menschenwürdiges Dasein von den Schleusern, die diese Frauen in unser Land bringen, eben nicht getragen wird. Das hat Frau Düker gerade schon ansatzweise beschrieben. Diese Frauen werden nämlich nicht in unser Land gebracht, weil sie sich hier in Sicherheit wiegen können. Vielmehr wird ihnen Heirat beziehungsweise ein Beruf versprochen. Zum Beispiel wird den Brasilianerinnen eine Tätigkeit in einer Bar versprochen. Wissen Sie,

was „Bar“ in Brasilien bedeutet? Einfach Café, also etwas ganz Seriöses.

Die Schleuser sind Menschenhändler. Sie tragen für die Betroffenen eben keine Verantwortung. Die Frauen sind in starker Abhängigkeit – ohne Ausweispapiere, ohne Bargeld und ohne Außenkontakte. So müssen sie hier leben. Liebe Abgeordnete, wir können uns ein solches Leben nicht vorstellen. Ich will Ihnen aber einmal ein ganz praktisches Beispiel nennen. Ich habe gestern mit einer Leiterin eines Frauenhauses gesprochen. Diese Frauen, die dort leben und versteckt werden, dürfen eigentlich gar nicht hier sein. Sie dürfen noch nicht einmal die Toilettenspülung betätigen – aus Angst, dass die Schleuser und die kriminellen Herren, die sie dorthin gebracht haben, entdeckt werden. Ich finde, das ist ein Skandal. Da darf man schon ein bisschen emotionaler sein und die Sache nicht so sehr versachlichen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, eben ist kurz angesprochen worden, dass die EU eine Richtlinie erlassen hat. Es ist sicher auch vernünftig, diese Richtlinie 1:1 umzusetzen. Wenn Sie sich diese fünfseitige Richtlinie aber genau anschauen, stellen Sie fest, dass es auch Möglichkeiten gibt, die Richtlinien im Einzelfall noch zu erweitern. Das liegt in der Obliegenheit eines jeden Staates.

Wir haben bei den Recherchen natürlich auch festgestellt, dass diese Richtlinien in unserem Land vom Bundesinnenministerium bis zum 6. August 2006 umgesetzt werden sollten. Das ist leider bisher nicht erfolgt. Dies ist schade für die Frauen, die – ich habe es eben erwähnt – gerade zur Fußball-WM hier eingeschleust worden sind. Weil das entsprechende Gesetz noch nicht in Kraft ist, kann es den Frauen hier auch nicht helfen. Deshalb fordern wir, endlich eigene rechtliche Grundlagen zu schaffen.

Eines ist doch ganz wichtig, meine Damen und Herren: Viele von uns, die mit Frauenhäusern oder mit der Polizei zu tun haben, wissen, dass zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt nur solche Frauen mit der Polizei kooperieren, die bei Razzien mit aufgenommen und in Frauenhäuser gebracht werden. Sie sind nicht motiviert, sich vorher zum Beispiel Justizbeamten anzuvertrauen. Das können sie aus einer ganz großen Unsicherheit heraus auch gar nicht; sie haben einfach riesige Ängste. Wir hoffen natürlich, dass die Kooperation mit einer neuen Gesetzgebung viel, viel besser wird.

Meine Damen und Herren, eben ist schon vieles von dem angeklungen, was geeignet ist, um den

Frauen helfen zu können. Uns sind natürlich auch noch die medizinische Betreuung ganz wichtig und auch die psychotherapeutische Behandlung, die notwendig sein kann. Eine solche Behandlung kann Zeit beanspruchen. Das sehen wir auch so. Wir können den Frauen nicht sechs Monate geben, um dann zu sagen: Der Frau geht es jetzt gut! – Die Frau wird eine gewisse Zeit brauchen, und wir müssen auf das schauen, was danach kommt. Was ist mit Zeugenschutzprogrammen? Wie können wir auch nach Verhandlungen, die eventuell stattfinden, die Zeugen schützen?

Meine Damen und Herren, es gibt Fragen über Fragen. Uns ist an einer verbesserten Situation für die Opfer sowie an der Bekämpfung der kriminellen Machenschaften gelegen. Ganz wichtig ist, dass das unser gemeinsames Ziel sein sollte. Wir stimmen der Überweisung des Antrags in den Rechtsausschuss, in den Frauenausschuss und natürlich in den federführenden Innenausschuss zu. – Danke schön.

(Beifall von der SPD)

Danke schön, Frau Kollegin. Für die FDP-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Menschenhandel und Zwangsprostitution entschieden zu verhindern und zu bekämpfen, ist das besondere Anliegen jeder hier vertretenen Fraktion. Das kann man wohl ohne Einschränkungen sagen. Aber, Frau Düker und Frau Ruff-Händelkes, ich habe den Eindruck, dass Sie das Betroffenheitsbild, das Sie hier zu zeichnen versucht haben, überzeichnet haben.

(Widerspruch von Monika Düker [GRÜNE])

Wir wollen doch alle, dass die Täter bestraft und die Opfer wirklich unterstützt werden. Darüber gibt es doch überhaupt keinen Dissens. Uns ist bereits seit langem bewusst: Menschenhandel macht einen bedeutenden Anteil an der schwerwiegenden internationalen Kriminalität aus. Menschenhandel bedeutet in besonderem Maße Frauenhandel, sexuelle Ausbeutung und Zwangsprostitution durch skrupellose – das sage ich ganz deutlich – Verbrecher, die auf Profit aus sind und sich in keiner Weise um das Leid der Opfer scheren. Es ist klar: Menschenhandel stellt einen gravierenden Verstoß gegen die Menschenrechte der Opfer dar. Wie kann man diese Menschen dingfest machen, die Frauen wie Ware über Grenzen schleusen, an Dritte weiterverkaufen und ihren Verkaufswert allein nach dem zu erwartenden Erlös bestimmen?

Was geschieht mit den gepeinigten Opfern? – Das sind die Kernfragen.

Bei den Tätern überwiegt erwartungsgemäß der männliche Anteil. Doch ist bereits jetzt jeder sechste Täter eine Frau. Etwa jeder zweite Täter ist Nichtdeutscher. Die Täter agieren meist in internationalen Bandenstrukturen. Sie locken Mädchen mit falschen Versprechungen in ein anderes Land, oftmals agieren sie mit gefühlloser Härte und üben durch Drohung und Gewalt massiven Druck auf die Opfer aus.

Das Strafgesetzbuch bietet mit Tatbeständen wie „Menschenhandel“, „Ausbeutung von Prostituierten“, „Zuhälterei“, „Vergewaltigung“ und „Sexueller Nötigung“ ausreichende Sanktionsmöglichkeiten. Als Hinweis auf die Forderung seitens der SPDFraktion, einen eigenen Rechtsrahmen zu schaffen: Es gibt eben kein Vollzugsdefizit!

Wie in anderen Bereichen der organisierten Kriminalität gestalten sich auch hier die Ermittlungen schwieriger, da die Frauen durch die Täter in Angst versetzt werden und sich nicht an die Polizei wenden. Zudem befinden sich viele Frauen auch illegal in Deutschland und befürchten selbst Sanktionen. Ich erinnere an unsere Diskussion in der 13. Legislaturperiode im Zusammenhang mit den Visa-Skandalen rund um die deutschen Botschaften in Kiew und Moskau. Seinerzeit haben wir das bereits thematisiert.

Für Polizei und Staatsanwaltschaften bedeutet dies, durch kontinuierliche Arbeit in diesem Bereich zunächst Vertrauen gegenüber den Opfern aufzubauen, damit sich diese an die Polizei wenden. Zudem finden in regelmäßigen Abständen Kontrollen und Razzien statt, um Fälle von Menschenhandel und Zwangsprostitution aufzudecken.

Oft braucht es aber auch einige Anstrengungen, bis die Polizei eine sichere Beweislage gegen die Täter hergestellt hat. Neben anderweitig gewonnenen Beweismitteln – etwa aus der Telefonüberwachung – dient für strafrechtliche Verfahren oft die Aussage des Opfers als entscheidendes Beweismittel. Denn den Frauen, die sich der Staatsanwaltschaft als Zeuginnen zur Verfügung stellen, werden verschiedene Schutz- und Hilfsmöglichkeiten zuteil. Das ist die Lebenswirklichkeit.

Aufgrund des grenzüberschreitenden Aktionsradius der Täter ermitteln die Polizeien der europäischen Nachbarstaaten schon längst nicht mehr nur landesintern. Es finden ein Austausch von Informationen und länderübergreifende Maßnahmen statt. Denn die Bekämpfung des Menschenhandels und der Schutz der Menschenrechte, wie

sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention verbrieft sind, stellen eine internationale Aufgabe dar. Auch das im Antrag genannte Abkommen der Vereinten Nationen nennt als gemeinsame Ziele aller Mitgliedstaaten die Verhütung, Bekämpfung und Ahndung von Menschenhandel.

Die angesprochene, vom Rat der Europäischen Union erlassene Opferschutzrichtlinie wird derzeit gerade auf Bundesebene in das deutsche Aufenthaltsrecht umgesetzt. Das haben die Vorredner bereits angesprochen. Ziel soll es sei, für die Opfer Anreize zu schaffen, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Unsere Landesregierung unterstützt die Pläne der Bundesregierung, die EU-Opferschutzrichtlinie noch in diesem Jahr 1:1 gesetzlich umzusetzen.

Frau Düker, Ihre wesentlichen Forderungen tragen da nicht. Eine zu lange Bedenkzeit ist kontraproduktiv, da Beweise zeitnah gesichert werden müssen, um etwa ausländische Täter an der Flucht ins Ausland hindern zu können. Ein dauerhaftes Bleiberecht für die aussagebereiten Opfer gibt es auch bei anderen Delikten – etwa für ausländische Opfer von Gewalttaten – nicht. Es muss klar sein, dass ein illegaler Aufenthalt in Deutschland nur in besonderen Ausnahmefällen weiterhin geduldet wird. Polizei und Justiz sind im Kampf gegen den Menschenhandel gut aufgestellt.

Ich komme zum Schluss: Ich freue mich auf die Fachdiskussion im Innenausschuss. Darüber hinaus stimmen wir der Überweisung zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Engel. – Es spricht nun für die Landesregierung Herr Minister Wolf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe bereits am 2. Februar dieses Jahres ausgeführt, dass die Landesregierung Menschenhandel und Zwangsprostitution als sehr schwerwiegende internationale Kriminalität bewertet. Verhütung und Verfolgung dieser Delikte sind uns daher besonders wichtig. Das möchte ich heute erneut betonen. Die Täter müssen beweissicher verfolgt und konsequent verurteilt werden. Die Unterstützung der Opfer ist uns Verpflichtung, denn ihre Aussagen sind natürlich auch – das hängt mit dem ersten Punkt zusammen – essenziell für die wirksame Strafverfolgung.

Nordrhein-Westfalen ist dazu gut aufgestellt. Die gesetzlichen Regelungen greifen bereits ange

messen. NRW hat eine vorbildliche Infrastruktur zur Unterstützung betroffener Frauen. Die Förderung dieser Struktur haben wir bewusst von Kürzungen ausgenommen.

Die Landesregierung unterstützt auch die Pläne der Bundesregierung, die EU-Opferschutzrichtlinie noch im Jahr 2006 1:1 gesetzlich umzusetzen. Die bisherigen Verzögerungen sind in jedem Fall nicht der Landesregierung zur Last zu legen.

Lassen Sie mich nun kurz auf die wesentlichen Forderungen des Antrags eingehen. Bereits jetzt haben die Opfer des Menschenhandels eine Bedenkzeit von grundsätzlich einem Monat. In dieser Zeit können sie entscheiden, ob sie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten wollen. Kollege Engel hat gerade ausgeführt, dass dieses nicht nur ausreichend, sondern auch sehr sachgerecht ist, weil es um schnelle Entscheidungsfindung geht.

Ansonsten würde die sehr dringliche Beweisführung – denken Sie zum Beispiel an die Haftprüfungsfristen – und damit der Erfolg der Verfahren infrage gestellt. Gerade dazu wird den Opfern hier der Aufenthalt für die Dauer des Verfahrens gestattet, und auch diese wollen, dass ihre Peiniger wirksam bestraft werden.

Nach der Bedenkzeit soll künftig kooperationsbereiten Opfern für mindestens sechs Monate eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Diese Frist kann verlängert werden, wenn es das Strafverfahren oder bestimmte Umstände, zum Beispiel bei Minderjährigen, erforderlich machen. Auch dies entspricht der EU-Richtlinie. Ein dauerhafter Verbleib des Opfers in Deutschland aus persönlichen Gründen kommt jedoch weiterhin grundsätzlich nicht in Betracht. Auch die EU-Richtlinie sieht allein den vorübergehenden Aufenthalt zur Mitwirkung im Strafverfahren vor. Daneben lässt es das Aufenthaltsgesetz weiterhin zu, den Aufenthalt aus wichtigen Gründen noch zu gestatten.

Die bestehenden Regelungen stellen bereits jetzt für Opfer von Menschenhandel für die Dauer ihres Aufenthaltes angemessenen Unterhalt und medizinische Versorgung sicher. Die medizinische Versorgung soll mit der Umsetzung der EUOpferschutzrichtlinie auf Bundesebene noch weiter verbessert werden.

Ferner dürfen Opfer von Menschenhandel auch jetzt bereits Arbeit aufnehmen und an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Dies schafft für die Zeit nach ihrer Rückkehr bessere berufliche Perspektiven und schützt sie davor, aufgrund wirtschaftlicher Zwänge erneut Opfer von Schleuser- und Zuhälterbanden zu werden.

Die spezialisierten Fachberatungsstellen betreuen die Opfer von Menschenhandel sehr eng und vertrauensvoll. Dies kann im Einzelfall zu rechtlichen Konflikten führen. Die Voraussetzungen für ein Zeugnisverweigerungsrecht ihrer Bediensteten sind jedoch derzeit nicht gegeben. Die Verfassung knüpft daran auch hohe Anforderungen. Dazu bedürfte es insbesondere einer Konkretisierung des Berufsbildes dieser Bediensteten, wie es bereits bei anderen Berufsgruppen der Fall ist, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben.

Polizei und Justiz unseres Landes sind für die Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution sehr gut aufgestellt. Bei der Polizei sind gerade die Kriminalhauptstellen sehr schlagkräftige Aktivposten im Kampf gegen die organisierte Rotlichtkriminalität des Menschenhandels. Dies schließt die gute internationale Zusammenarbeit unter dem Dach von Eurojust, Europol und Interpol ein. Es bedarf also keiner Neuorganisation.

Auch die Fortbildung von Justiz und Polizei ist gut. Diese erfolgt institutionell übergreifend und ist fachlich stets aktuell und von hoher Qualität. Dass sie dabei besonders die Anforderungen des Opferschutzes berücksichtigen muss, ist selbstverständlich.

Ich fasse zusammen: Nordrhein-Westfalen ist für die Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution gut gerüstet. Opferschutz und Opferrechte werden auf hohem Niveau und entsprechend der EU-Vorgaben gewährleistet. Eine über 1:1 hinausgehende Umsetzung wollen wir nicht. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb können wir zum Schluss der Beratung kommen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/1987 an den Innenausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Frauenpolitik sowie an den Rechtsausschuss – mitberatend. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig angenommen.