Als wir das erste Mal von der FDP von den Schulbezirken gehört haben, haben wir auch nicht gedacht, dass sich das einmal in Gesetzen wiederfinden würde. Vielmehr haben wir gesagt: Okay. Hier müssen wir offensichtlich ein bisschen genauer aufpassen.
Wir müssen auch ein bisschen genauer aufpassen, weil die CDU in der Vergangenheit dagegen war und Ihnen jetzt auf einmal gefolgt ist. Ich halte das bei einer solch sensiblen Frage für umso mehr geboten.
Ich schlage vor, da sowohl Herr Brinkmeier als auch Herr Kuschke Diskussionsbedürfnis angemeldet haben, jetzt nicht über diesen Antrag abzustimmen, sondern ihn in den Ausschuss zu überweisen. Wir können dann in der Sache im Ausschuss weiter darüber diskutieren.
Wir möchten aber sehr wohl nach Abschluss der Beratungen, in denen das Ganze möglicherweise Veränderungen erfährt und man zu den Konsensen kommt, die in der Sache offensichtlich gegeben sind, das Ergebnis dieser Beratung noch einmal im Parlament behandeln, um über diese ethische Frage der embryonalen Stammzellenforschung eine gewissensbezogene Abstimmung durchführen zu können. Jetzt können Sie zeigen, ob Sie taktische Spielchen betreiben oder wir. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Da ich nur noch zwei Minuten Redezeit habe, muss ich zwangsläufig sehr holzschnittartig vortragen.
beim Minister und bei dem Kollegen Lindner. Ich unterstreiche für mich und meine Fraktion das, was Michael Brinkmeier für unsere Fraktion ausgeführt hat.
Ausdrücklich nicht bedanke ich mich, Frau Löhrmann, bei Ihnen. Sie haben vorgetragen, das Hauptanliegen Ihres Antrages sei, „wehret den Anfängen“. – Das ist nicht seriös und das ist unwahr.
Ihr Hauptanliegen – das haben Sie noch einmal in Ihrem Beitrag aufgenommen – ist sehr schmal und durchsichtig. Sie wollen nämlich eine vermeintliche Lücke zwischen den Koalitionsfraktionen nutzen. Hier handelt es sich, Frau Löhrmann, um eine Gewissensfrage, um eine ethische Frage. Aus dieser Frage machen Sie eine Gesinnungsfrage à la Böll. Sie tragen Ihr Gewissen wie eine Monstranz vor sich her, um sie jedem auf den Kopf zu schlagen, der sich Ihnen in den Weg stellt. Das ist etwas, was unwahr und was nicht in Ordnung ist.
Ich fühle mich sehr an die Situation im Jahre 2001 erinnert. Wir alle hatten ganz ernsthaft miteinander gerungen, und dann kam jemand her und hat gesagt, jetzt wolle er darüber eine Abstimmung haben. Ich habe mich seinerzeit missbraucht gefühlt, in dieser Sache und in dieser Debatte eine Abstimmung zu verlangen.
Sie tun nichts anderes. Es ist eine dunkle Stunde, Frau Löhrmann, für Sie, was Ihre Glaubwürdigkeit und Wahrhaftigkeit angeht.
Ich werbe dafür, dass wir gemeinsam über diesen Antrag heute abstimmen und dass wir uns in Absprache zwischen allen Fraktionen eine Gelegenheit suchen, um noch einmal über dieses wichtige Thema in ein ernsthaftes Gespräch im Parlament einzutreten – mit anständiger Vorbereitung, wie es sich gehört. – Vielen Dank.
Es gibt jetzt einen Verfahrensantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, heute nicht direkt abzustimmen, sondern den Antrag Drucksache 14/1990 in den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend – und in den Hauptausschuss – mitberatend – zu über
weisen. Weil das ein weiter gehender Antrag ist, muss abgestimmt werden, ob das Hohe Haus damit einverstanden ist. Sollte das Hohe Haus der Meinung sein, nein, wird in der Sache abgestimmt. Wer dem Überweisungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. – Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Gibt es auch Enthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt.
Dann wird jetzt direkt über den Antrag Drucksache 14/1990 abgestimmt. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesetzte Heine-Preis-Jury hat beschlossen, mit dem diesjährigen Heine-Preis den Schriftsteller Peter Handke auszuzeichnen. Der qua Amt bestellte Vertreter des Landes, Staatssekretär Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff, fehlte, und zwar nicht wegen Terminschwierigkeiten, sondern – so war in Presseberichten zu lesen – wegen „einer schweren Auseinandersetzung mit Düsseldorfs Oberbürgermeister Joachim Erwin“. Hinterher sprach er sich freilich – wie auch Ministerpräsident Jürgen Rüttgers anlässlich der Trauerfeier für Paul Spiegel – dezidiert gegen die Preisverleihung aus. Zahlreiche andere Künstler/innen, Intellektuelle und Politiker/innen haben sich über die – dem Vernehmen nach mit einer Stimme über der notwendigen Mehrheit – getroffene Entscheidung der Jury entsetzt geäußert. Die Gründe dafür liegen nicht in Handkes schriftstellerischem Werk, sondern in seiner Partei
nahme für den serbischen Kriegsverbrecher Slobodan Milosevic und dessen ethnische Säuberungen und Genozid.
Staatssekretär Grosse-Brockhoff verfügt in der Jury satzungsgemäß über zwei Stimmen. Er hätte mit seinem ablehnenden Votum die Empfehlung der Jury also verhindern können.
Wenn schon „eine schwere Auseinandersetzung mit Oberbürgermeister Erwin“ die Landesregierung daran hindert, die Interessen des Landes in solchen Gremien, bei denen man auf diesen trifft, zu vertreten, führt das zu einer Schwächung des Landes.
Warum hat Ministerpräsident Rüttgers nicht dafür gesorgt, dass Staatssekretär GrosseBrockhoff die Haltung der Landesregierung, wie sie in nachträglichen öffentlichen Stellungnahmen deutlich wurde, unmittelbar in die Jury eingebracht hat?
Hierzu gibt es zur Geschäftsordnung von Herrn Remmel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Wortmeldung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben am Beginn dieser Fragestunde den wiederholten Fall, dass es Fragen an den Ministerpräsidenten gibt, dieser aber nicht anwesend ist. Heute war ausweislich der Übersicht erkennbar, dass der Ministerpräsident zur Fragestunde anwesend sein würde. Deshalb sind wir davon ausgegangen, dass wir diese Fragen an den Ministerpräsidenten richten können. Er ist nun aber nicht da.
Deshalb beantragen wir, dass diese erste Frage auf den morgigen Tag verschoben wird und der Ministerpräsident dann bitte anwesend sein möge, um die Frage zu beantworten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wäre dann eine Veränderung der Tagesordnung des morgigen Tages. Das heißt, wir müssten auf die Tagesordnung des morgigen Tages eine Fragestunde setzen. Das kann der Landtag aber erst morgen früh mit Beginn seiner Sitzung entscheiden, nicht heute. Deshalb kann ich darüber jetzt nicht abstimmen lassen.
Der Fragesteller Dr. Vesper von Bündnis 90/Die Grünen würde dann, wenn ich das richtig sehe, auf die Beantwortung seiner Anfrage heute verzichten und die Beantwortung auf die nächste
Ich beantrage für meine Fraktion, dass diese Frage, nicht aber die gesamte Fragestunde, auf den morgigen Tag verschoben wird. Wenn es nach Auffassung des Präsidenten nicht möglich ist, diese einzelne Frage zu verschieben, dann beantrage ich, den Ministerpräsidenten zu zitieren, weil das der Weg wäre, zu erreichen, dass er heute dazu Stellung nimmt.
Vielen Dank, Herr Remmel. – Das ist natürlich ein verfahrensmäßig zulässiger Antrag. Nach § 61 der Geschäftsordnung des Landtages und Art. 45 der Landesverfassung können der Landtag oder seine Ausschüsse jederzeit die Anwesenheit von Mitgliedern der Landesregierung verlangen. Darüber wird abgestimmt. Wenn die Mehrheit dafür ist, dann müsste das betreffende Mitglied der Landesregierung hier erscheinen. So lange würde dann die Beratung dieses Tagesordnungspunktes ausgesetzt werden. Wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie jetzt, Herr Remmel, einen solchen Antrag gestellt.