Protocol of the Session on May 18, 2006

Aber ich würde auch gerne noch in der Sache auf Sie reagieren. Sie haben eben gesagt: Schritte, die wir in den Bereichen Bildung und Innovation gemacht haben, sind beispielhaft auch im Sinne des Lissabon-Prozesses. – Ich will Ihnen einfach einmal meine Wahrnehmung dazu darstellen.

Was ich über das nordrhein-westfälische Schulsystem und die frühe soziale Selektion lese, die Sie ja programmatisch absolut beibehalten wollen, lese ich in allen anderen europäischen Ländern anders. Gerade in den Ländern, die innovativ sind, finden der Übergang und die Selektion nicht nach Klasse 4 statt, sondern später. Mein Eindruck ist – ich bin nun wirklich kein Schulfachmann, aber weil das hier ja oft umstritten ist, bemühe ich mich darum, das nachzulesen und nachzuvollziehen –: Die Länder, die im Bereich Innovation stärker sind, die wesentlich besser sind, haben andere Systeme. Die selektieren nicht

nach vier Jahren „die Guten da hin und die Schlechten dort hin“, die nehmen ihnen nicht die Chance. Mein Eindruck von Ihrer Politik ist eher, dass Sie die Selektion verstärken, dass Sie bestimmte Schichten wirklich aufgeben und sagen: Lasst sie, sie kommen nicht zum Zuge!

(Widerspruch von CDU und FDP)

Das ist mein Eindruck an dieser Stelle. Deswegen eine ganz klare Kritik! Ich sehe das in der Sache anders als Sie.

Der zweite Punkt: Sie haben mehrfach – heute Morgen und auch jetzt noch einmal – das Antidiskriminierungsgesetz angesprochen. Das haben Sie schon im Wahlkampf gemacht. Dabei haben Sie so getan – und das tun Sie immer –, als ob Angela Merkel und die CDU in Berlin nicht in der Regierung wären, als ob alles Sache der Sozialdemokraten sei.

Ich glaube auch, dass Sie das zu einer Schimäre überhöhen. Das Antidiskriminierungsgesetz ist eine europäische Vorgabe, die umgesetzt werden muss. Ob wirklich nennenswert viel über 1:1 darin ist, werden Sie ja sehen. Aber laden Sie das doch nicht immer bei den Kollegen der SPD ab. Sagen Sie auch ganz ehrlich, dass Ihre Leute in Berlin in der Koalition, die das ja alle zusammen mitgemacht haben, Ihre Kritik genauso mitkriegen müssen.

Wissen Sie, wir sind kurz vor der Fußballweltmeisterschaft. Ich sehe ein, dass Sie auf bestimmten Ebenen eine 1:1-Umsetzung wollen, um keine Wettbewerbsverzerrung zu haben. Aber wenn Sie immer nur 1:1 spielen wollen, können Sie kein Endspiel und keine Fußballweltmeisterschaft, dann können Sie nichts gewinnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dass Sie auf dieser Linie nicht auch ein Stück weit flexibel sind und sagen: „Es macht durchaus Sinn, an der ein oder anderen Stelle auch einmal einen Meter nach vorne zu gehen“, sondern das wieder bei anderen abladen, halte ich nicht für richtig. In der Debatte um das ADG wurden immer auch die Leute kritisiert, die damit geschützt werden sollen. Das war in der Vergangenheit so, und meine Sorge ist, dass in diesem Prozess genau diese Ressentiments wieder hervorgeholt werden, dass man sich wieder ein Stück weit in Richtung Stammtisch bewegt, statt zu sagen: Jetzt haben wir es großkoalitionär in Berlin umgesetzt, es ist ja gar nicht so ganz weit weg von dem anderen, dann lasst doch auch einmal die Schutzfunktion, die dieses Gesetz für bestimmte Menschen haben soll, in Kraft treten.

Herr Kollege, möchten Sie noch eine Zwischenfrage von Herrn Kuschke beantworten?

Ja, gerne.

Bitte, Herr Kuschke.

Herr Kollege Priggen, mich treibt seit einigen Minuten die Sorge um Herrn Minister Breuer um. Herr Minister Breuer hat sich am Wochenende ja sehr vollmundig zur Verhinderung der Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinie geäußert. Können Sie sich vorstellen, wie das überhaupt gelingen kann? Denn dieses Gesetz ist im Bundesrat gar nicht zustimmungspflichtig.

Nein. Handwerklich kann ich es mir nicht vorstellen. Das ist aber vielleicht die Erfahrung, die die Kollegen hier noch gewinnen müssen.

Was mich aber vor allen Dingen stört, ist die politische Botschaft. Das Gesetz hat – und man kann immer ein bisschen mehr oder weniger tun – eine Schutzfunktion für Menschen, die Schutz brauchen. Wir haben vor der Wahl darüber debattiert; das sehe ich ja auch ein. Vor Wahlen – das hat Frau Merkel einmal sehr schön gesagt – werden immer nur Teilaspekte der Realität beleuchtet, weil Wahlkämpfe Zuspitzungen sind. Jetzt haben wir keine Wahlen. Dennoch wird das Thema wieder hochgezogen – aus meiner Sicht völlig unnötig. Und da wäre meine Bitte: Lassen Sie die Kirche doch im Dorf! Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Es ist von einer großen Koalition in Berlin beschlossen worden. Warum müssen wir dieses Thema jetzt wieder hochziehen? Es fällt nur negativ auf bestimmte Menschen zurück. Ich sehe darin keinen Sinn.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Priggen. – Für die Landesregierung spricht jetzt noch einmal Herr Minister Breuer.

Herr Priggen, ich kann zwei Sachen hier nicht einfach so stehen lassen.

Erstens. Ihr Vorwurf, Ihre Behauptung, wir wollten mit unserem Schulgesetz eine soziale Selektion vornehmen oder wir gäben ganze Schichten auf, ist schlicht falsch.

(Beifall von CDU und FDP)

Wer tut denn etwas für die Hauptschulen? Wer hat denn das Programm auf den Weg gebracht? Das waren nicht Sie. Sie haben mit Ihrer Politik dafür gesorgt, dass untere soziale Schichten in Nordrhein-Westfalen schlechtere Chancen haben als in allen anderen Bundesländern. Wir wollen diesen Frust, der sich da aufgebaut hat, abbauen. Wir tun etwas für die Hauptschulen. Sie haben es nicht getan.

(Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

Zweitens. Herr Priggen, Sie haben am Anfang Ihres Wortbeitrages gesagt: Sie dürfen das nicht nur bei den Sozialdemokraten abladen, sondern Sie müssen das bei Ihren eigenen Leuten ansprechen, wenn Ihnen das nicht passt. – Auf eine Frage von Herrn Kuschke haben Sie gesagt: Das hat Herr Breuer ja gemacht. Er hat die eigenen Leute ein Stück kritisiert. – Ich habe nämlich unsere Leute darauf angesprochen, dass es nach meiner und unserer Auffassung nicht in Ordnung ist, was da läuft. Im gleichen Zusammenhang haben Sie dann aber gesagt: Am besten ist, Sie sagen gar nichts, denn Sie dürfen sich ja im Prinzip zu dem Punkt nicht mehr äußern, Sie müssen zu allem Ja und Amen sagen. – Sie müssen sich schon entscheiden. Entweder Sie kritisieren mich dafür, dass ich meine eigenen Leute an ihre Vereinbarung erinnere, oder Sie kritisieren mich dafür, dass ich überhaupt etwas sage. Aber beides geht nicht. Das ist sehr unredlich.

(Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD)

Wir wollen an dieser Stelle das, was von Europa kommt, 1:1 umsetzen. Wenn eine Landesregierung oder eine Bundesregierung mehr will, soll sie es teilen und separieren, damit die Verantwortlichkeit für den Bürger klar ist. Das ist unser Ansatz. Ich bin da anderer Auffassung als Sie: Wer für eine 1:1-Umsetzung der europäischen Richtlinien ist und wirbt, der ist nicht automatisch, wie Sie es insinuieren, für die Benachteiligung von Behinderten und Senioren. Diese Behauptung, dass diejenigen, die für die 1:1-Umsetzung sind, nach Ihrem Sprachgebrauch automatisch gegen Senioren, Behinderte, Homosexuelle usw. sind, lasse ich hier nicht stehen. Sie wissen, dass das nicht stimmt. Ich finde es unredlich, dass Sie das wieder versucht haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Breuer. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit befinden wir uns am Schluss der Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages in der Drucksache 14/1659 an den Hauptausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, an den Ausschuss für Frauenpolitik sowie an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie mitberatend. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Wir kommen zu:

11 Gesetz zur Aufhebung des Tariftreuegesetzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/1859

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich der Landesregierung das Wort. Es spricht Herr Finanzminister Dr. Linssen in Vertretung von Ministerin Thoben.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Das Gesetz zur Aufhebung des Tariftreuegesetzes ist ein wichtiger Baustein im Rahmen des Bürokratieabbaus. Das Tariftreuegesetz hat sich als untaugliches bürokratisches Gebilde erwiesen.

(Beifall von CDU und FDP)

Die Abschaffung dieses Gesetzes ist deshalb konsequenterweise Bestandteil des vom Kabinett im Dezember letzten Jahres beschlossenen Mittelstandspaketes I. Das Tariftreuegesetz, meine Damen und Herren – die Genesis habe ich während meiner Zeit hier intensiv verfolgen können –, war von Anfang an umstritten. Dies zeigte sich schon in der Landtagsanhörung vom Oktober 2002. Insbesondere der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund haben sich schon damals kritisch geäußert.

Kritik dominierte auch die vom Landtagsausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie durchgeführte Anhörung im März 2004. Zwar wurden die allgemeinen Ziele des Gesetzes durchaus unterstützt, beklagt aber wurden vielfältige Umsetzungsprobleme, zuallererst bei den Kontrollen. Aufseiten der Auftraggeber wandten

sich wiederum der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag dezidiert gegen das Gesetz.

Die Kritik an dem Gesetz, meine Damen und Herren, ist nicht abgeebbt. Ich verweise auf Nummer 7 des Zehnpunkteprogramms der Bauwirtschaft Nordrhein-Westfalen für Wachstum und Beschäftigung vom Mai 2005, in der die Abschaffung des Tariftreuegesetzes gefordert wird.

Die frühere Landesregierung hat dem Landtag im März 2005 zur Anwendung des Tariftreuegesetzes berichtet. Dem Bericht hat eine Untersuchung der Sozialforschungsstelle Dortmund zugrunde gelegen. Auch dieser Bericht stellte Schwierigkeiten bei Kalkulationsüberprüfungen und Kontrollen heraus. Eine Intensivierung der Kontrolltätigkeit aber wäre nicht der richtige Weg zur Beseitigung der Probleme. Dies würde lediglich zu einer weiteren bürokratischen Aufblähung führen. Die neue Landesregierung tritt demgegenüber für weniger Bürokratie ein.

Das Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, führt in der Praxis zu erheblichen Anwendungsproblemen. Ein Beispiel ist die Auswahl der relevanten Tarifverträge, wenn am Ort der Leistungsausführung mehrere Tarifverträge einschlägig sind. Das Gesetz sieht hier vor, dass der öffentliche Auftraggeber maßgeblich solche Tarifverträge zu berücksichtigen hat, die mindestens 25 % der betroffenen Arbeitnehmer erfassen. Im Anwendungsbereich des ÖPNV hat das zu vielfältigen Unklarheiten geführt.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Stimmt überhaupt nicht!)

Wie sind Firmentarifverträge zu berücksichtigen? Welches ist bei einer Buslinie, die von Bielefeld nach Münster führt, der gesetzlich relevante Ort der Leistungsausführung?

Hinzu kommen rechtliche Grundsatzprobleme. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom Dezember 2004 die Auffassung vertreten, der öffentliche Auftraggeber dürfe parallel mehrere Tarifverträge benennen. Dies gelte sogar für Tarifverträge, die weniger als die im Gesetz genannten 25 % der Arbeitnehmer erfassen. Der Auftraggeber, so das Oberlandesgericht, sei nämlich schon im Ansatz nicht befugt, unter sachlich und räumlich anwendbaren Tarifverträgen eine Auswahl zu treffen.

Wenn er einzelne Tarifverträge verwirft und anderen Tarifverträgen den Vorzug gibt, sei das eine Tarifzensur – so das Oberlandesgericht. Diese ist dem öffentlichen Auftraggeber aus verfassungs

rechtlichen Gründen nicht gestattet. Hierin liegt ein Widerspruch zum europarechtlich geschuldeten Grundsatz der Rechtsklarheit für ausländische Bieter. Wie dieser ausgeräumt werden kann, ist nicht ersichtlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus all diesen Gründen ist die Ablehnung, auf die das Tariftreuegesetz bei den praktisch und in der täglichen Arbeit Betroffenen trifft, sehr gut nachzuvollziehen.

Alle denkbaren Änderungen des Gesetzes können nicht das Hauptproblem beseitigen: die Unmöglichkeit der sinnvoll und praktisch umsetzbaren Verknüpfung so unterschiedlicher Rechtsmaterien wie Vergaberecht auf der einen Seite und kollektivem Arbeitsrecht auf der anderen Seite.

Das komplexe System des Tarifrechts hat eigene Gesetzlichkeiten und kann dem Vergaberecht nicht übergestülpt werden. Hierbei wird man nicht durch Korrektur von Einzelvorschriften weiterkommen, insbesondere nicht durch das vom DGB geforderte Verbandsklagerecht für Gewerkschaften.

(Widerspruch von der SPD)