Protocol of the Session on May 18, 2006

Frau Steffens, Sie haben vorhin gesagt, Nordrhein-Westfalen habe Pech, weil wir in unseren Beratungsstellen neben den anderen einen Träger haben, der keine Scheine ausstellt. Ich selber gehöre zu den Gründungsmitgliedern von Donum Vitae und habe daran gekrankt, dass die katholische Kirche aus der Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestiegen ist. Ich bin trotzdem froh, dass sie mit im Beratungsteam sind und dass sie getragen und gestützt werden. Ich bin mir sicher, dass sie den Verfassungsauftrag, zum Leben zu beraten, erfüllen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun noch einiges zu der Frage sagen, wie viel Geld den Beratungsstellen zur Verfügung steht und ob es für eine qualitativ gute Beratung auskömmlich ist.

Wir haben in der Beratungslandschaft unterschiedliche Systeme, nämlich zum einen diejenigen, die – das sind nicht die meisten – Ärzte und Psychologen im Team angestellt haben, und zum anderen diejenigen, die diese nicht haben und genau in der Weise arbeiten, wie es das Gesetz vorsieht, das heißt, sie haben im Hintergrund ein Team von Ärzten und Psychologen.

(Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

Sie haben sie, Frau Steffens. Sie wollen uns doch wohl nicht weismachen, dass die Beratungsstellen, die keine Psychologen und Ärzte im Team haben, eine schlechte und minder qualifizierte Beratung anbieten.

Schauen Sie einmal, was das Bundesgesetz vorschreibt. Frau Pieper-von Heiden hat es vorhin ja fast wörtlich vorgetragen.

Frau Abgeordnete, Ihre Kollegin Frau Gießelmann würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. Gestatten Sie das?

Bitte schön.

Bitte schön, Frau Gießelmann.

Liebe Frau Kollegin, würden Sie mir Recht geben, dass auch die pro

fessionellen Teams mit Psychologen, mit Ärzten Einfluss zum Beispiel auf die Verbandsbildung nehmen und damit helfen, Qualität in den kleineren Beratungsstellen, die solche Professionen nicht in jedem Fall dabei haben, zu verbessern?

Das kann ich mir sehr gut vorstellen, aber das heißt nicht, dass sie professionell in den Beratungsstellen verankert sein müssen. Das Gesetz sieht vor, dass die zugezogenen Beratungen von Psychologen und Ärzten mit 80 % honoriert werden. Da wir uns vergewissert haben, dass dabei nicht irgendwelche Hungerlöhne zur Diskussion stehen, sondern dieser Anteil ungefähr 50 bis 70 € pro Beratungsstelle ausmacht, halte ich das durchaus für auskömmlich.

Ich möchte für meine Fraktion nachhaltig formulieren, dass wir erwarten – bisher war es auch so –, dass in den neuen Richtlinien zur Anerkennung einer Beratungsstelle sehr deutlich festgelegt wird, wie die Beratung aussehen und die Ausbildung der Berater beschaffen sein soll. Es muss Wert darauf gelegt werden, dass eine Zusatzausbildung stattfindet und dass man vorher im Beratungsdienst beruflich tätig war.

Und ich denke, damit können wir bei diesem Gesetz mehr als gut leben. Wenn wir nämlich vergleichen, was in anderen Bundesländern passiert, können wir einfach sagen: Nordrhein-Westfalen ist an dieser Stelle mehr als gut aufgestellt. Von einem Kahlschlag in der Beratung kann nun überhaupt keine Rede sein.

Und noch etwas, Frau Steffens: Sie haben behauptet, die Prävention falle zusammen. – Die Prävention fällt mitnichten zusammen, weil zur Anerkennung einer Einrichtung als Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle gehört, dass sie durchgeführt wird. – Lesen Sie, was der Bundesgesetzgeber vorschreibt.

Das heißt also: Es hängt nicht davon ab, dass wir Ärzte und Psychologen hochdotiert in einer Beratungsstelle anstellen, damit Prävention und Beratung stattfinden können. Das war bisher nicht so, und das haben die anderen Beratungsstellen auch nicht gemacht, die nicht über diese Fachkräfte verfügten.

Ich glaube, wir sind wirklich gut aufgestellt und können dem Gesetz in Ruhe und Zufriedenheit zustimmen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kastner. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Doch!)

Doch? Das wird bei mir nicht angezeigt, aber wenn es so ist.

(Barbara Steffens [GRÜNE]: Ja!)

Die Grünen haben noch 52 Sekunden. Bitte schön, Frau Steffens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz noch etwas zu Frau Kastner sagen: Frau Kastner, Donum Vitae soll es ruhig geben. Ich finde, wenn es keinen Schein gibt, muss man überlegen, ob das Land dafür bezahlt.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Die Frauen gehen in die Beratungsstelle, um einen Schein und eine Beratung zu bekommen. Wenn sie den Schein nicht bekommen, erhalten sie nur die Hälfte der Leistung, die sie eigentlich haben wollen – zumindest diejenigen, die sich für einen Abbruch entscheiden.

Das Zweite: multiprofessionelles Team. Es gibt nicht nur ein multiprofessionelles Team in der einzelnen Einrichtung, sondern Einrichtungen arbeiten zum Teil vernetzt zusammen. Dass Sie für Netzwerke nicht so viel übrig haben, haben wir beim Landeshaushalt mitbekommen. Aber zwischen den Beratungsstellen gibt es eine Vernetzung. Zwischen den unterschiedlichen Beratungsstellen, zumindest zwischen denjenigen, die Ärztinnen und Ärzte haben, werden sie hin- und hergeschickt.

Das Problem ist: Wenn Sie wissen, wie lange eine junge Frau auf einen Arzttermin warten muss, ist es dringend notwendig, in den Beratungsstellen eine Ärztin zu haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Frau Steffens, darf ich Sie unterbrechen? Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Kastner?

Ich habe zwar eigentlich keine Zeit mehr, aber für Frau Kastner: gerne.

Sie brauchen um Ihre Redezeit keine Angst zu haben, die ist sowieso abgelaufen.

(Allgemeine Heiterkeit – Barbara Steffens [GRÜNE]: Das sagte ich ja gerade, Herr Präsident!)

Bitte schön, Frau Kastner.

Frau Steffens, stimmen Sie mir zu, dass wir als Abgeordnete dem Recht zur Anwendung verhelfen müssen? Dem Recht entsprechend müssen wir einfach sagen: Das Gerichtsurteil ist gefällt und damit gibt es überhaupt keine Diskussion mehr, welche Beratungsstelle gefördert werden muss und welche nicht.

Wenn wir das immer wieder infrage stellen, handeln wir meiner Meinung nach nicht richtig, weil wir als Abgeordnete dann Gerichtsurteile nicht akzeptieren.

Ich habe es in meinem Redebeitrag nicht infrage gestellt. Das haben Sie eben in Ihrem Redebeitrag richtig zitiert. Ich habe einfach bedauert, dass es so ist. Ein Gerichtsurteil politisch bedauern zu dürfen, das steht uns weiterhin zu.

(Beifall von Hannelore Kraft [SPD])

Der letzte Punkt, den ich eben ausführen wollte und bei dem ich mich für Ihre Zwischenfrage habe unterbrechen lassen, ist: Wir verstehen unter Prävention nicht nur das Verteilen von Zetteln. Viele Beratungsstellen haben jetzt den jungen Frauen durch die Ärztinnen direkt die Pille verschreiben können. Das wird in Zukunft nicht mehr passieren. Damit werden ungewollte Schwangerschaften zustande kommen. Die haben Sie auch mitzuverantworten.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steffens. – Jetzt sehe ich aber keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann schließe ich die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1149. Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/1888, den Gesetzentwurf in der geänderten Fassung anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. – Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 14/1888 mit Mehrheit angenommen und der Ge

setzentwurf Drucksache 14/1149 in zweiter Lesung verabschiedet.

(Einige Abgeordnete verlassen den Plenar- saal.)

Meine Damen und Herren, bevor Sie den Plenarsaal fluchtartig verlassen, haben wir noch eine Abstimmung.

(Zuruf von den GRÜNEN: Lassen Sie sie ru- hig gehen!)

Wir stimmen jetzt über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/1928 ab. Ich darf fragen, wer diesem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion seine Zustimmung geben will. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU- und FDP-Fraktion. – Damit ist auch dieser Entschließungsantrag Drucksache 14/1928 mit der Mehrheit des Hauses abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

7 Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften über die Organisation der Polizei

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/929

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 14/1889