Deshalb wollen wir das Betriebsverfassungsgesetz so ändern, dass freiwillige Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Belegschaft über Abweichungen vom Tarifvertrag möglich werden,
wenn 75 % der Beschäftigten zustimmen. Wird die Dreiviertelmehrheit nicht erreicht, dann gilt der Flächentarifvertrag. Diese Reform wird dazu führen, meine Damen und Herren, dass die Arbeitsbedingungen von der Wirklichkeit in den Betrieben und nicht von den Verbandsfunktionären an den Verhandlungstischen bestimmt werden.
An dieser Stelle kommt in der Regel der Einwand der SPD, die Gewerkschaften stünden betrieblichen Lösungen nicht im Wege. Die Flächentarifverträge würden bereits flexibel genug gehandhabt. Schaut man sich jedoch die bestehenden tariflichen Öffnungsklauseln näher an, dann stellt man fest, dass man von Flexibilität noch ein ganzes Stück weit entfernt ist.
In der Tat sind in den letzten Jahren in zahlreiche Tarifverträgen Differenzierungsmöglichkeiten und Öffnungsklauseln aufgenommen worden. Die Mehrzahl dieser Klauseln bezieht sich jedoch auf Regelungen zu variablen Arbeitszeiten. Hier sind die betrieblichen Gestaltungsspielräume zwar bereits sehr groß, aber sie entsprechen nur den normalen betrieblichen Anforderungen an Flexibilität und Differenzierung.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Was ist mit Lohn- verzicht sowie Verzicht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?)
Dagegen fehlt es im Arbeitszeit- und Entgeltbereich in vielen Branchen noch an tariflichen Öffnungen für Situation, in denen - vor allem in kon
junkturellen Krisenzeiten - materielle Abweichungen vom Tarifniveau notwendig sind. Dort, wo es solche Öffnungsklauseln gibt, sind die inhaltlichen Voraussetzungen zur Nutzung häufig viel zu eng oder die Nutzung erfordert die Zustimmung der Tarifvertragspartner.
Klauseln, die erst bei einer Existenzgefährdung des Betriebes oder zur Abwendung drohender Insolvenz greifen, reichen nicht aus. Setzen die Öffnungsklauseln einen wirtschaftlichen Härtefall voraus, scheuen sich die meisten Betriebe in einer Notlage, sie zu nutzen. Der Konkurrenz und den Kunden offenbart man sich schließlich auf diesem Weg als insolvenzgefährdet.
Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben Vorbehalte, den Gewerkschaftsfunktionären einen detaillierten Einblick in ihre Unternehmensdaten zu gewähren. Genau dies sehen aber die Öffnungsklauseln vor, die einen Zustimmungsvorbehalt enthalten.
Meine Damen und Herren, angesichts der Globalisierung sowie der betrieblichen und natürlich der regionalen Unterschiede müssen wir auf die veränderte Arbeitswelt reagieren und neue Lösungen für die strukturellen Probleme des Arbeitsmarktes finden.
Die Einführung gesetzlicher Öffnungsklauseln ist dabei ein ganz zentraler Ansatz. Dabei geht es ausdrücklich nicht um eine Aushöhlung der Tarifautonomie oder die Beschneidung von Arbeitnehmerrechten, sondern im Gegenteil um eine Stärkung der Tarifautonomie und vor allem der Betriebsräte vor Ort.
Fazit, meine Damen und Herren: Wir wollen betriebliche Bündnisse für Arbeit. Die SPD will Funktionärsbündnisse für Arbeitslosigkeit. - Vielen Dank.
dentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Schmeltzer! Zunächst einmal freue ich mich darüber, dass Sie sich so intensiv mit der CDA beschäftigen. Wenn Sie das tun, machen Sie immer etwas Richtiges.
Das Zweite betrifft die Art, wie Sie hier vorgetragen haben, indem Sie definieren, was in diesem Land sozial ist. Da wäre ich etwas vorsichtig. Sie gehören einer Partei an, die im Deutschen Bundestag beschlossen hat, dass ein Mensch, der 30 Jahre lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, nach zwölf Monaten so gestellt wird wie jemand, der nur drei Jahre Beiträge gezahlt hat.
(Beifall von der CDU - Rainer Schmeltzer [SPD]: Wer hat denn gesagt, dass wir das ändern sollen? Sie haben mitgestimmt, ver- gessen Sie das nicht!)
Wenn Sie sich mit unserer Sozialpolitik beschäftigen, nehmen Sie einfach mal zur Kenntnis, dass im Gegensatz zu Ihrer bisherigen Landesregierung diese Landesregierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat, dass sie genau diese Fragen auch über Initiativen im Bundesrat angehen wird und der Meinung ist, dass Menschen, die das Arbeitslosengeld II bekommen, Vermögensbestände, die der Alterssicherung dienen, in größerem Umfang sollen behalten dürfen, als es bei Ihnen der Fall war.
Wenn man all dem zugestimmt und eine Landesregierung gestützt hat, die im Vermittlungsausschuss dies alles mitgemacht hat, dann sollte man vielleicht bei der Definition des Wortes „sozial“ etwas demütiger sein.
Ich habe zu diesen Punkten für meine Fraktion im Deutschen Bundestag alternative Anträge vorgelegt, die alle von Ihren Fraktionen abgelehnt worden sind.
Jetzt kommen wir zu einem weiteren Aspekt. Wir sind uns im Landtag, in den demokratischen Fraktionen, in unserer Gesellschaft völlig einig, dass die bei uns Verfassungsrang genießende Koalitionsfreiheit und die daraus entstandene Tarifautonomie völlig richtig sind. Niemand ist da, der fordert: Das muss abgeschafft werden! - Im Übrigen können Sie daran, ob es diese Koalitionsfreiheit
Ein weiterer Punkt. Wenn wir über die Frage debattieren, was zu tun ist, um den Arbeitsmarkt zu stabilisieren, dann müssen wir zunächst einmal darüber reden, wie wir es in diesem Land Nordrhein-Westfalen und auch im Bund schaffen können, wieder mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erreichen.
Wir haben in Deutschland noch 26,2 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Als die Hartz-Gesetzgebung vor drei Jahren verkündet wurde, waren es noch über 28 Millionen. Wissen Sie, dass 18 Millionen Einwohnern in Nordrhein-Westfalen noch ganze 5,6 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gegenüberstehen? Sie wissen ganz genau, dass diese Zahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen nicht genügt, um das Beschäftigungsproblem und damit auch das Armutsproblem der Menschen in diesem Land zu lösen.
Wenn man das erkannt hat, dann heißt die erste Strategie, jeden in Nordrhein-Westfalen und Deutschland vorhandenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu verteidigen. Nur so kann sich deren Zahl vermehren.
Daraus ist die Idee entstanden, dass wir betriebliche Bündnisse für Arbeit wollen. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es ein Tarifvertragsgesetz und einen § 4 Abs. 3 gibt. Danach ist eine Abweichung vom Tarifvertrag erlaubt, wenn es für die Arbeitnehmer günstiger ist - Punkt.
Ich habe in den alten Protokollen des Bundestages geblättert, weil ich wissen wollte, wie das Parlament damals den Begriff „Günstigkeit“ ausgelegt hat. Dazu finden Sie nichts. Der Bundestag hat einfach gesagt: Man darf vom Tarifvertrag abweichen, wenn es für die Arbeitnehmer günstiger ist.
In diesem Zusammenhang erinnere ich an den Fall „Burda“ in Nordhessen von vor drei, vier Jahren. Eine Firma hatte zugesichert, an dem in Rede stehenden Standort in Nordhessen - mit im Übrigen auch damals einer sehr hohen Arbeitslosigkeit - zu investieren, Hunderte von Arbeitsplätzen zu schaffen, Investitionen zu tätigen.
Daraufhin waren fast alle Arbeitnehmer dieses Unternehmens der Meinung: Jawohl, wir würden zwei Stunden in der Woche mehr arbeiten, wenn diese Investition an diesem Standort stattfindet.
Eine Tarifvertragspartei hat geklagt. Und ein hohes Gericht in Deutschland hat befunden: Bei einem Günstigkeitsvergleich müssen die Beschäftigungssicherung und die Beschäftigungsaussichten außen vor bleiben.
Ich sage Ihnen: Wenn Sie heute Familienvater sind, drei Kinder haben und den Arbeitsplatz verlieren, weil Ihre Firma nicht mehr konkurrenzfähig ist, beispielsweise den Auftrag für eine wichtige Anlage verloren hat, weil sie ein paar Prozent zu teuer war, dann ist für mich die Günstigkeitsfrage - ob ich zwei Stunden mehr arbeite und meinen Job behalte oder ob ich nur noch 63 oder 67 % Arbeitslosengeld bekomme - beantwortet.
Das mag bei der IG Metall und bei den Gewerkschaftsfunktionären anders sein, weil sie nahezu unkündbar sind. Aber unsere Kolleginnen und Kollegen sind es halt nicht.
Der nächste Punkt. Sie sind 50 Jahre alt und haben im jetzigen Arbeitsmarkt so gut wie keine Chance auf einen Wiedereinstieg. Sie müssen sich einer Bedürftigkeitsprüfung unterziehen, wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten wollen. Sie waren solide und haben fürs Alter oder andere Dinge - auch wenn man seinen Kindern etwas hinterlassen will, ist das nichts Unanständiges - gespart. Man muss ja nicht in einer Generation alles verbrauchen. - Sie haben in Ihrer Regierungszeit schon das Geld für meine Enkelkinder ausgegeben - das regt mich am meisten auf -, wo doch
meine Enkelkinder noch nicht einmal geboren sind. - Ich möchte nicht, dass die letzte Entscheidung - vor allen Dingen, wenn wir in der Laufzeit von Tarifverträgen bleiben - in einer Zentrale in Köln oder in Frankfurt liegt. Ich habe zwei Zentralen unterschiedlicher Verbände angesprochen.
Daraus haben wir einen Gesetzestext entwickelt und im Deutschen Bundestag vorgelegt. Wir sind der Meinung, dass es für die Arbeitnehmer besser ist, wenn - erstens - der Betriebsrat zustimmt. Das heißt, alle diese betrieblichen Bündnisse für Arbeit können in Firmen ohne Betriebsrat gar nicht abgeschlossen werden. - Das nur mal an die Adresse derjenigen, die etwas gegen Betriebsräte haben.
Ich sage ein Weiteres - und da kennen Sie, Herr Schmeltzer, als Hauptamtlicher der Gewerkschaften das Betriebsverfassungsgesetz wahrscheinlich so gut wie ich -:
(Theo Kruse [CDU]: Da bin ich mir nicht so sicher! - Rainer Schmeltzer [SPD]: Das kön- nen Sie ja mal testen!)
Dem Betriebsrat stehen Informationsrechte zu. Er wird natürlich hinterfragen: Wieso? Weshalb? Wie ist denn die Bilanz unseres Hauses? Wie ist denn die Konkurrenzfähigkeit in dieser Sparte? Was kann man denn tun, um konkurrenzfähig zu werden? - Denn: Sie können den besten Kündigungsschutz organisieren - am Ende erhalten Sie nur Arbeitsplätze, die so wirtschaftlich sind, dass sie sich selber tragen. Alles andere hat doch auf Dauer keinen Sinn.