Protocol of the Session on May 17, 2006

Da heißt es auf Seite 43: „Erfasst sind hier“ – gemeint ist hier das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot – „auch Geschäfte Privater, sofern der Vertragsabschluss öffentlich angeboten wird, etwa der Verkauf des gebrauchten privaten PKW über Zeitungsannoncen“.

Frau Ministerin, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Herr Abgeordneter Eumann von der SPD-Fraktion würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Bitte.

Bitte.

Frau Ministerin, würden Sie angesichts Ihrer vernichtenden Kritik dieses Gesetzentwurfes Ihrer Parteifreundin, Frau Merkel, die ja Bundeskanzlerin ist, empfehlen, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen?

Frau Ministerin.

Ich gebe hier die Stellungnahme der Landesregierung ab. Und das ist unsere Auffassung dazu.

Der Gesetzentwurf geht gerade für die zivilrechtlichen Geschäfte über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Er beschränkt sich nicht darauf, die europarechtlich verpflichtenden Merkmale Rasse, ethnische Herkunft und Geschlecht in den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz aufzunehmen, sondern erweitert den Geltungsbereich um die Merkmale Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Ausrichtung.

Umso notwendiger wäre es gewesen, dass sich der Entwurf im Anwendungsbereich präzise an die europarechtliche Vorgaben gehalten hätte. Das tut er nicht. Er hält sich nicht an die Antirassismusrichtlinie und die Richtlinie über das Geschlecht, wonach der Anwendungsbereich auf die Geschäfte beschränkt wird, die – so wörtlich – „außerhalb des Bereiches des Privat- und Familienlebens und der in diesem Kontext stattfindenden Geschäfte angeboten werden“.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, auf der rechten Seite ist eine erhebliche Unruhe festzustellen. Sie diskriminieren damit die Rednerin. Ich wäre dankbar, wenn Sie ihr zuhören würden.

Die muss ich ja auch nicht überzeugen.

(Allgemeine Heiterkeit)

Mit den das Gesetz kennzeichnenden unklaren, unbestimmten und offenen Begriffen wird kein Beitrag zu einer rechtlich gehegten Freiheit geleistet, sondern werden die Menschen in unserem Land verunsichert.

Ein letztes Wort zu der Behauptung in dem Antrag, dass ein Staat in seiner Rechtsordnung deutlich machen müsse, was gesellschaftlich missbilligt wird. Der Antrag und auch die Bundesjustizministerin, die sich in ihrer Presseerklärung ebenfalls so geäußert hat, bleiben damit hinter dem Stand, den die Wertediskussion in unserem Land erreicht hat, zurück.

Es sollte Allgemeingut sein, was der Verfassungsrechtler und frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst-Wolfgang Böckenförde formuliert hat: Der freiheitliche Staat lebt von Voraussetzungen, die er nicht selbst garantieren kann.

Die Landesregierung setzt auf diese Klugheit. Ihr Menschenbild ist das eines mündigen, selbstverantwortlichen Bürgers, der tolerant und weltoffen ist. Diese Toleranz muss gelebt, sie kann nicht durch Überregulierung und Bürokratie herbeigeführt werden.

(Beifall von CDU und FDP – Unruhe)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, außer die informellen, die ich immer noch höre. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Über den Eilantrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/1924 stimmen wir direkt ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPDFraktion und die Grünen-Fraktion. Wer ist dagegen? – CDU-Fraktion und FDP-Fraktion. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? – Niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 14/1924 abgelehnt.

(Anhaltende Unruhe)

Ich weiß nicht, was hier eine solche Unruhe hervorruft, meine Damen und Herren. Ich darf um ein bisschen mehr Ruhe bitten.

(Anhaltende Unruhe – Glocke)

Wir kommen zu

4 Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (2. AFWoG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 14/706

In Verbindung damit:

Gesetz zur Änderung des Fehlbelegungsrechts für das Land Nordrhein-Westfalen – Fehlbelegungsrechtsänderungsgesetz (FehlÄndG NRW)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/795

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen und Verkehr Drucksache 14/1884

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung. Als erster Redner hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Hilser das Wort.

Meine Damen und Herren, ich bitte noch einmal darum, jetzt ein bisschen mehr Ruhe zu üben. Wenn Gespräche geführt werden müssen, führen Sie sie bitte draußen. Diejenigen, die hier drinnen sind, sollten bitte dem Redner zuhören. Ich meine das jetzt auch ernst, meine Damen und Herren. – Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst kurz eine Beantragung zum Abstimmungsverfahren. Wie im Ausschuss beantragt die SPD-Fraktion, getrennt abzustimmen. Den Ziffern 1 und 2 aus Artikel 1 kann die SPD-Fraktion zustimmen, den Rest würden wir ablehnen, wobei ich davon ausgehen muss – das unterstelle ich –, dass die Mehrheit in diesem Parlament die SPD-Anträge vorher ablehnen wird, sodass wir am Ende über die Drucksache der Koalitionsfraktionen abstimmen müssen.

Ich habe im Ausschuss schon vernommen, dass die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion aufgrund der Anhörung ihre Position verändert haben. Sie können uns dankbar sein, insbesondere meine Herren von der CDU, weil diese Anhörung darauf zurückzuführen ist, dass die SPD-Fraktion sie beantragt hat. Ansonsten wären Sie wahrscheinlich dem Gesetzentwurf der Landesregierung weiter treu hinterhergelaufen.

(Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, es gibt in diesem Prozess einen Gewinner und zwei Verlierer. Aus Sicht der SPD-Fraktion sind Gewinner dieses Verfahrens die Mieterinnen und Mieter, die bisher Fehlbelegungsabgabe bezahlen mussten.

Es ist auch kein Geheimnis, dass es innerhalb der Oppositionsfraktionen Meinungsunterschiede in dieser Frage gibt. Wir glauben, dass aufgrund der nicht angepassten Einkommensgrenzen in den letzten zehn, fünfzehn Jahren immer mehr Mitbürgerinnen und Mitbürger in die Zahlungspflicht der Fehlbelegungsabgabe hineingerutscht sind und es dringend an der Zeit ist, dies zu korrigieren und die Mieterinnen und Mieter zu entlasten.

Der zweite Punkt: Es gibt häufiger die Fälle, dass jemand, der in einer öffentlich geförderten Wohnung wohnt und Einkommensgrenzen überschreitet, mit Kostenmiete plus Fehlbelegungsabgabe eine höhere Miete bezahlt, als sie auf dem freien Markt zu erzielen ist. Beide Punkte sprechen aus unserer Sicht eindeutig dafür, hier eine Anpassung vorzunehmen.

Es gibt in dieser Angelegenheit aber auch zwei Verlierer, wenn so beschlossen wird, wie es die Regierungsfraktionen vorgelegt haben. Der eine Verlierer ist der zuständige Fachminister, der heute leider nicht hier sein kann. Er hat in zwei Parlamentsdebatten vehement den Vorschlag der Landesregierung vertreten, dass die Einkommensgrenzen und die Fehlbelegungsabgabe nicht in einem Schritt abgeschafft werden sollen, sondern Jahr für Jahr schrittweise bis zur Endstufe im Jahre 2009/2010. Diesen Standpunkt hat er in mehreren Parlamentsdebatten im Ausschuss vehement vertreten. Ich kann nur sagen: Sie haben den Minister da ganz offensichtlich im Regen stehen lassen. Er steht jetzt in dieser Frage politisch isoliert da, denn der Regierungsentwurf liegt ja immer noch vor und soll durch einen Änderungsantrag von Ihnen jetzt korrigiert werden. Man kann die Frage stellen – ich weiß das natürlich nicht –, wer ihn in dieser Angelegenheit beraten hat. Vielleicht war dem Berater auch die eigene Kontinuität wichtiger als die politische Position des Ministers. Das ist ja durchaus möglich.

(Beifall von der SPD)

Der zweite Verlierer in dieser Angelegenheit sind die Kommunen, und dies deshalb, weil wir davon ausgehen müssen, dass Sie dem Vorschlag der SPD-Fraktion gleich nicht folgen werden. Durch diese Aktion verlieren die Kommunen Jahr für Jahr 34 Millionen € – allerdings mit sinkender Tendenz. Im Jahr 2006 sind es aber doch 34 Millionen €. Wir haben vorgeschlagen, diesen Betrag den Kommunen über das Wohnungsbauförderungsvermögen des Landes zu erstatten, damit diese Gelder zweckgerichtet für wohnungspolitische und städtebauliche Aktivitäten eingesetzt werden können. Das ist ein, wie ich glaube, ganz sinnvoller inhaltlicher Ansatz und die notwendige Korrektur, damit die Kosten unserer Entscheidung nicht die Kommunen belasten.

(Beifall von der SPD)

Der zweite Punkt ist: Wir haben beantragt, dass die Gebühren für Bescheide pro Verwaltungsakt nicht 2,50 € betragen, sondern auf 5 € pro Verwaltungsakt verdoppelt werden – also für die Bescheide, die jetzt im Jahre 2006 ausgestellt werden müssen –, um auch in diesem Falle Kosten zu erstatten, die bei den Kommunen „unverschuldet“ anfallen. Wir haben ja gemeinsam beschlossen, meine Damen und Herren, dass wir keine Gesetze mehr beschließen wollen, die anschließend die Kosten dieser Gesetze auf die Kommunen verlagern. Beides machen Sie, meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, wenn Sie die Anträge der SPD in diesen beiden Punkten

ablehnen. Leider müssen wir davon ausgehen, dass dies hier geschehen wird.

Unter dem Strich ist damit, glaube ich, klar: Gewinner der Abstimmung heute werden in jedem Falle – das sehen wir auch so – die Mieterinnen und Mieter sein, die bisher eine Fehlbelegungsabgabe zahlen mussten. Verlierer bleiben – wenn Sie hier so abstimmen wie im Ausschuss – der Fachminister politisch und die Kommunen finanziell. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Nächster Redner ist der Abgeordnete Sahnen, CDUFraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat von Frau Kraft, der SPD-Fraktionsvorsitzenden, von heute Morgen; sie sagte: Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt! – Genau richtig! Hierfür jetzt das konkrete Beispiel:

70.500 Haushalte werden in NRW von der Last der Zahlung der Fehlbelegungsabgabe rückwirkend ab 1. Januar 2006 entbunden. Meine Damen und Herren von der Opposition, deshalb ist heute ein schöner Tag für die Mieter in NordrheinWestfalen.

(Beifall von CDU und FDP)