Protocol of the Session on April 5, 2006

Wir wollen nicht mehr, dass die Tiere in den klassischen Käfigen gehalten werden, aber wir brauchen dafür eine Nachfolgeregelung.

Wir wollen den Landwirten auch nicht vorschreiben, ob sie Bio-Hühner halten, ob sie Hühner in

der Freilandhaltung halten, ob sie Bodenhaltung oder Volierenhaltung betreiben. Das ist die Entscheidung des Unternehmers. Ich mache doch nicht die Bodenhaltung oder die Freilandhaltung schlecht. Wo komme ich denn dahin? Wir haben es in unserem Betrieb früher selber gemacht. – Nein, meine Damen und Herren, damit die Missverständnisse ausgeräumt werden: Es geht nur darum, dass wir eine Nachfolgeregelung für die Käfighaltung brauchen.

Der gemeinsame Antrag von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat leistet genau das. Er bietet den Legehennenhaltern in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland wieder eine verlässliche und ökonomisch vertretbare Zukunftsperspektive. Er orientiert sich am europäischen Recht und richtet sich am Interesse der Verbraucher aus, bezahlbare und einwandfreie Produkte aus heimischer Herstellung zu bekommen, und er bedeutet in wichtigen Punkten eine Verbesserung des Tierschutzes.

Meine Damen und Herren, was wären denn die Folgen, wenn wir dem falschen Weg folgen würden, der im Antrag der Grünen steht?

Was würde passieren, wenn die früher von Frau Künast gewählte Linie eine Fortsetzung fände? – Unsere Geflügelhalter müssten reihenweise ihre Betriebe aufgeben, weil sie nicht mehr wirtschaftlich produzieren könnten. Mittelständische Unternehmen im ländlichen Raum verlören ihre Existenz. Geflügelhaltung und Eierproduktion würden also ins Ausland verlagert, wie schon in den letzten Jahren geschehen. Meine Damen und Herren, wir hätten insbesondere in den ländlichen Räumen auch eine zusätzliche Arbeitslosigkeit. Ihr Weg, Herr Remmel, brächte nur Verluste, weniger Existenzen, verlorene Arbeit, verlorene Einkommen und vor allen Dingen – darum geht es mir auch – verlorene Chancen für den Tierschutz und die Verbrauchersicherheit durch sorgsam überwachte Standards in der Legehennenhaltung.

(Beifall von der CDU)

Deshalb schlagen wir einen anderen, einen vernünftigen Weg vor.

(Johannes Remmel [GRÜNE] meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Nein, Herr Remmel, ich werde Ihre Frage jetzt nicht zulassen. Ich habe nur wenig Zeit.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Das braucht nicht viel Zeit!)

Sie haben mir so viele Fragen gestellt, und die möchte ich im Zusammenhang beantworten.

Sie brauchen das nicht zu begründen, wenn Sie keine Frage beantworten wollen.

Wir geben den Legehennenbetrieben in Nordrhein-Westfalen endlich verlässliche Rahmenbedingungen. Nur mit dieser Sicherheit können sie in den kommenden zwei bis drei Jahren in neue Haltungsanlagen investieren.

(Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

Schätzungen rechnen dafür mit einem Einsatz von rund 37 Millionen € allein in Nordrhein-Westfalen.

(Weitere Zurufe von Johannes Remmel [GRÜNE])

Dass Sie nervös werden und jetzt immer dazwischen rufen, Herr Remmel, hängt mit diesem Thema zusammen, weil Sie keine Argumente mehr haben.

Deutschlandweit geht es hier insgesamt sogar um einen Betrag in Höhe von 300 Millionen € für die Kleingruppenhaltung. Das bedeutet auch Aussichten für 40.000 Beschäftigte in dem Bereich, denen wir hier den Boden bereiten, und für den nachgelagerten Bereich. Wir machen den von Frau Künast verstellten Weg frei für die Umsetzung der Kleingruppenhaltung auf der Basis der EURichtlinie 1999/74/EG.

Meine Damen und Herren, der Fortschritt für Tiergesundheit und Tierschutz beim Haltungssystem der Kleinvolieren ist offensichtlich. In der Kleingruppenhaltung sind im Unterschied zu der bald auslaufenden Käfighaltung Nester, Einstreubereiche und Sitzstangen für die Legehennen vorgesehen. Das macht es den Tieren möglich, arteigene Verhaltensweisen auszuüben. Jeder Legehenne stehen in der Kleingruppe fast 50 % mehr Fläche zur Verfügung als bei der bisherigen Käfighaltung. Mit unserem bundesdeutschen Standard für die Kleingruppen sorgen wir sogar für ein höheres Tierschutzniveau innerhalb der Europäischen Union. Wir steigen auch mehrere Jahre vor der Europäischen Union aus der klassischen Käfighaltung aus. Das sollten Sie bitte zur Kenntnis nehmen.

Der gemeinsame Antrag von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat trifft die richtige Abstimmung

zwischen ökonomischer Vernunft und vernünftigem Tierschutz. Meine Damen und Herren, damit das auch klar ist im Hinblick auf die Sitzung, die am Freitag im Bundesrat stattfindet: Inzwischen sind fast alle Bundesländer so weit, diesem Antrag von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zuzustimmen.

(Beifall von der FDP)

Es wird nur ganz wenige Enthaltungen geben. Daran können Sie auch erkennen, wie wir in der letzten Zeit gearbeitet haben, zwischen den Bundesländern, in der Koalition in Nordrhein-Westfalen, aber auch innerhalb der großen Koalition auf Bundesebene, damit wir hier zu einer gemeinsamen Position kommen.

Herr Minister.

Die Position – ich kann sie aus Zeitgründen im Detail jetzt offensichtlich nicht mehr vortragen – und der Antrag, der am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung steht, sind innerhalb der großen Koalition mehrheitsfähig und auch mit der SPDBundestagsfraktion abgestimmt, sodass man wirklich sagen kann, die Grünen stehen mit ihrer ideologischen Agrarpolitik völlig allein.

(Beifall von CDU und FDP)

Sie geht völlig an der Realität vorbei.

Herr Minister, kommen Sie bitte zum Ende.

Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass in der Tat bei uns im Land der Selbstversorgungsgrad bei Eiern und Geflügel in den letzten Jahren von 41 % auf 27 % zurückgegangen ist, in der Zeit, in der Sie mit der grünen Ministerin hier die politische Verantwortung getragen haben. Das Ergebnis war: Arbeitsplätze sind vernichtet worden, und das Frühstücksei, das auch die grünen Abgeordneten kaufen, kommt zunehmend aus Polen und aus anderen osteuropäischen Ländern und nicht mehr aus Nordrhein-Westfalen.

Herr Minister, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

Meine Damen und Herren, das werden wir än

dern. Ab Freitag gibt es für die Hennenhaltungspolitik und für die Geflügelwirtschaft eine neue Perspektive. Das ist wichtig. Wir werden diesen Punkt umsetzen.

Frau Watermann-Krass, das, was Sie da alles zu Seehofer gesagt haben, der gute Seehofer und der schlechte Uhlenberg, nehme ich dankend zur Kenntnis.

Der nächste Schritt, der jetzt noch im Frühjahr stattfindet, betrifft die Schweinehaltungsverordnung. Beide Maßnahmen müssen dringend im Frühjahr dieses Jahres politisch geregelt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und vielen Dank auch für die politische Unterstützung, die ich in dieser Diskussion bekommen habe. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Diesem Antrag folgen wir auch.

Ich komme deshalb zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/1558. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und SPD. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der drei Fraktionen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich rufe auf:

6 Fragestunde

Drucksachen 14/1570 – Neudruck –, 14/1594

Mit der Drucksache 14/1570 – Neudruck – liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 53 bis 57 vor, wobei der Abgeordnete Eumann, der die Mündliche Anfrage 54 gestellt hat, um eine schriftliche Beantwortung gebeten hat. (Siehe Anlage) Die mündliche Beantwortung dieser Frage ist also heute nicht erforderlich.

Außerdem erhielten Sie mit der Drucksache 14/1594 die Dringliche Anfrage 58 der Abgeordneten Frau Andrea Asch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gemäß der Richtlinien für die Fragestunde werden Dringliche Anfragen zu Beginn aufgerufen.

Ich rufe also die

Dringliche Anfrage 58

der Abgeordneten Andrea Asch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Wird die Kürzung bei den Kindertagesstätten zurückgenommen?

Mit der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen des Haushaltsgesetzes beabsichtigt die Landesregierung 114,4 Millionen € in 2006 und 156,7 Millionen € in den Folgejahren zulasten der Kommunen, der Träger und letztlich der Eltern zu sparen. Heutigen Pressemeldungen zufolge will die Landes-CDU die aus der Gesetzesänderung resultierenden Kürzungen zurücknehmen, Ministerpräsident Rüttgers werde die Stimmung in der Partei „100 % sicher“ aufnehmen. Wegen des dringenden Klärungsbedarfs und zur Herstellung der Planungssicherheit ist eine Klärung in der Fragestunde nötig.

Wird die Kürzung bei den Kindertagesstätten zurückgenommen?

Ich bitte Herrn Minister Laschet um Beantwortung.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, die sich an die Landesregierung richtet, lautet: Wird die Kürzung bei den Kindertagesstätten zurückgenommen? – Die Landesregierung hat nicht die Absicht, den Trägerkonsolidierungsbeitrag in Höhe von 72,1 Millionen €, den die alte rot-grüne Landesregierung 2004 und 2005 erhoben hat und den wir 2006 fortführen, zurückzunehmen. Die Landesregierung hat ebenfalls nicht die Absicht, das Defizitausgleichsbeitragsverfahren zurückzunehmen. – Diese beiden Kürzungstitel könnte man im Kindertagesstättenbereich meinen.