Wir wollen nicht mehr, dass die Tiere in den klassischen Käfigen gehalten werden, aber wir brauchen dafür eine Nachfolgeregelung.
der Freilandhaltung halten, ob sie Bodenhaltung oder Volierenhaltung betreiben. Das ist die Entscheidung des Unternehmers. Ich mache doch nicht die Bodenhaltung oder die Freilandhaltung schlecht. Wo komme ich denn dahin? Wir haben es in unserem Betrieb früher selber gemacht. – Nein, meine Damen und Herren, damit die Missverständnisse ausgeräumt werden: Es geht nur darum, dass wir eine Nachfolgeregelung für die Käfighaltung brauchen.
Der gemeinsame Antrag von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat leistet genau das. Er bietet den Legehennenhaltern in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland wieder eine verlässliche und ökonomisch vertretbare Zukunftsperspektive. Er orientiert sich am europäischen Recht und richtet sich am Interesse der Verbraucher aus, bezahlbare und einwandfreie Produkte aus heimischer Herstellung zu bekommen, und er bedeutet in wichtigen Punkten eine Verbesserung des Tierschutzes.
Meine Damen und Herren, was wären denn die Folgen, wenn wir dem falschen Weg folgen würden, der im Antrag der Grünen steht?
Was würde passieren, wenn die früher von Frau Künast gewählte Linie eine Fortsetzung fände? – Unsere Geflügelhalter müssten reihenweise ihre Betriebe aufgeben, weil sie nicht mehr wirtschaftlich produzieren könnten. Mittelständische Unternehmen im ländlichen Raum verlören ihre Existenz. Geflügelhaltung und Eierproduktion würden also ins Ausland verlagert, wie schon in den letzten Jahren geschehen. Meine Damen und Herren, wir hätten insbesondere in den ländlichen Räumen auch eine zusätzliche Arbeitslosigkeit. Ihr Weg, Herr Remmel, brächte nur Verluste, weniger Existenzen, verlorene Arbeit, verlorene Einkommen und vor allen Dingen – darum geht es mir auch – verlorene Chancen für den Tierschutz und die Verbrauchersicherheit durch sorgsam überwachte Standards in der Legehennenhaltung.
Wir geben den Legehennenbetrieben in Nordrhein-Westfalen endlich verlässliche Rahmenbedingungen. Nur mit dieser Sicherheit können sie in den kommenden zwei bis drei Jahren in neue Haltungsanlagen investieren.
Dass Sie nervös werden und jetzt immer dazwischen rufen, Herr Remmel, hängt mit diesem Thema zusammen, weil Sie keine Argumente mehr haben.
Deutschlandweit geht es hier insgesamt sogar um einen Betrag in Höhe von 300 Millionen € für die Kleingruppenhaltung. Das bedeutet auch Aussichten für 40.000 Beschäftigte in dem Bereich, denen wir hier den Boden bereiten, und für den nachgelagerten Bereich. Wir machen den von Frau Künast verstellten Weg frei für die Umsetzung der Kleingruppenhaltung auf der Basis der EURichtlinie 1999/74/EG.
Meine Damen und Herren, der Fortschritt für Tiergesundheit und Tierschutz beim Haltungssystem der Kleinvolieren ist offensichtlich. In der Kleingruppenhaltung sind im Unterschied zu der bald auslaufenden Käfighaltung Nester, Einstreubereiche und Sitzstangen für die Legehennen vorgesehen. Das macht es den Tieren möglich, arteigene Verhaltensweisen auszuüben. Jeder Legehenne stehen in der Kleingruppe fast 50 % mehr Fläche zur Verfügung als bei der bisherigen Käfighaltung. Mit unserem bundesdeutschen Standard für die Kleingruppen sorgen wir sogar für ein höheres Tierschutzniveau innerhalb der Europäischen Union. Wir steigen auch mehrere Jahre vor der Europäischen Union aus der klassischen Käfighaltung aus. Das sollten Sie bitte zur Kenntnis nehmen.
Der gemeinsame Antrag von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat trifft die richtige Abstimmung
zwischen ökonomischer Vernunft und vernünftigem Tierschutz. Meine Damen und Herren, damit das auch klar ist im Hinblick auf die Sitzung, die am Freitag im Bundesrat stattfindet: Inzwischen sind fast alle Bundesländer so weit, diesem Antrag von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zuzustimmen.
Es wird nur ganz wenige Enthaltungen geben. Daran können Sie auch erkennen, wie wir in der letzten Zeit gearbeitet haben, zwischen den Bundesländern, in der Koalition in Nordrhein-Westfalen, aber auch innerhalb der großen Koalition auf Bundesebene, damit wir hier zu einer gemeinsamen Position kommen.
Die Position – ich kann sie aus Zeitgründen im Detail jetzt offensichtlich nicht mehr vortragen – und der Antrag, der am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung steht, sind innerhalb der großen Koalition mehrheitsfähig und auch mit der SPDBundestagsfraktion abgestimmt, sodass man wirklich sagen kann, die Grünen stehen mit ihrer ideologischen Agrarpolitik völlig allein.
Ich möchte auch noch einmal deutlich machen, dass in der Tat bei uns im Land der Selbstversorgungsgrad bei Eiern und Geflügel in den letzten Jahren von 41 % auf 27 % zurückgegangen ist, in der Zeit, in der Sie mit der grünen Ministerin hier die politische Verantwortung getragen haben. Das Ergebnis war: Arbeitsplätze sind vernichtet worden, und das Frühstücksei, das auch die grünen Abgeordneten kaufen, kommt zunehmend aus Polen und aus anderen osteuropäischen Ländern und nicht mehr aus Nordrhein-Westfalen.
dern. Ab Freitag gibt es für die Hennenhaltungspolitik und für die Geflügelwirtschaft eine neue Perspektive. Das ist wichtig. Wir werden diesen Punkt umsetzen.
Frau Watermann-Krass, das, was Sie da alles zu Seehofer gesagt haben, der gute Seehofer und der schlechte Uhlenberg, nehme ich dankend zur Kenntnis.
Der nächste Schritt, der jetzt noch im Frühjahr stattfindet, betrifft die Schweinehaltungsverordnung. Beide Maßnahmen müssen dringend im Frühjahr dieses Jahres politisch geregelt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und vielen Dank auch für die politische Unterstützung, die ich in dieser Diskussion bekommen habe. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Diesem Antrag folgen wir auch.
Ich komme deshalb zur Abstimmung über den Antrag Drucksache 14/1558. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und SPD. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der drei Fraktionen von CDU, FDP und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Mit der Drucksache 14/1570 – Neudruck – liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 53 bis 57 vor, wobei der Abgeordnete Eumann, der die Mündliche Anfrage 54 gestellt hat, um eine schriftliche Beantwortung gebeten hat. (Siehe Anlage) Die mündliche Beantwortung dieser Frage ist also heute nicht erforderlich.
Außerdem erhielten Sie mit der Drucksache 14/1594 die Dringliche Anfrage 58 der Abgeordneten Frau Andrea Asch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gemäß der Richtlinien für die Fragestunde werden Dringliche Anfragen zu Beginn aufgerufen.
Mit der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder im Rahmen des Haushaltsgesetzes beabsichtigt die Landesregierung 114,4 Millionen € in 2006 und 156,7 Millionen € in den Folgejahren zulasten der Kommunen, der Träger und letztlich der Eltern zu sparen. Heutigen Pressemeldungen zufolge will die Landes-CDU die aus der Gesetzesänderung resultierenden Kürzungen zurücknehmen, Ministerpräsident Rüttgers werde die Stimmung in der Partei „100 % sicher“ aufnehmen. Wegen des dringenden Klärungsbedarfs und zur Herstellung der Planungssicherheit ist eine Klärung in der Fragestunde nötig.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, die sich an die Landesregierung richtet, lautet: Wird die Kürzung bei den Kindertagesstätten zurückgenommen? – Die Landesregierung hat nicht die Absicht, den Trägerkonsolidierungsbeitrag in Höhe von 72,1 Millionen €, den die alte rot-grüne Landesregierung 2004 und 2005 erhoben hat und den wir 2006 fortführen, zurückzunehmen. Die Landesregierung hat ebenfalls nicht die Absicht, das Defizitausgleichsbeitragsverfahren zurückzunehmen. – Diese beiden Kürzungstitel könnte man im Kindertagesstättenbereich meinen.