Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele WM-Spiele beginnen erst um 21 Uhr. Wir werden es erleben: Das dauert bis nach Mitternacht. Also brauchen wir auch da eine neue Regelung.
In den Ausschussberatungen haben SPD und Grüne den Gesetzentwurf abgelehnt. Es ist schade, dass es der Opposition auch bei diesem Thema nicht gelingt, die Ecke der Nörgler und Miesmacher zu verlassen. Jetzt, just heute, haben Sie eine neue Chance. Kommen Sie aus dem selbst gewählten Abseits heraus. Stimmen Sie dieser Vorlage zu. Heute wird eine langjährige FDPForderung Realität. Freuen wir uns auf die neue Biergartenzeit und die Fußball-WM im neuen NRW. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schade, dass die Opposition bei diesem wichtigen Thema, ein Stück Bewegung in unsere Städte zu bringen, in Ihrer Oppositionspolitik verharrt und den Menschen hier gar nichts gönnt.
Schauen Sie einmal, was in den südlichen Ländern, in Südeuropa, wenn man dort Urlaub macht, abends in den Städten los ist. Bei uns werden die Städte immer trauriger. Die Menschen bleiben immer mehr zu Hause und trinken abends ihre Flasche Bier vor dem Fernsehgerät; dabei brauchen wir doch auch hier wieder eine andere Kultur der Öffnungszeiten und des Miteinander-Redens.
Meine Damen und Herren, die Alt-68er verweigern sich bei diesem Thema, sitzen abends immer zu Hause und machen ihr Fläschchen auf, während wir als bürgerliche Parteien die Menschen auffordern, mal wieder in die Gastronomie zu gehen. Da geht es auch um Arbeitsplätze. Die sind nicht alle im öffentlichen Dienst, meine Da
Diese Koalition, meine Damen und Herren, trägt auch durch diesen Gesetzentwurf dazu bei, dass ein frischer Wind durch dieses Land geht, dass sich die Menschen öffnen, dass sie rausgehen, dass sie abends ein Bier zusammen trinken und, wie gesagt, Herr Remmel, nicht verkniffen zu Hause sitzen, sondern miteinander reden.
Das trägt insgesamt zu dem positiven Klima bei, das die neue Koalition in Nordrhein-Westfalen in dieses Land getragen hat. Wir haben in den letzten Monaten schon gemerkt, dass wir eine ganz andere Stimmung bei den Menschen haben. Deswegen müssen wir das jetzt nutzen. Ich will nicht alle Argumente noch einmal wiederholen.
Die entscheidenden Spielstätten der Fußballweltmeisterschaft sind in Dortmund, Gelsenkirchen und Köln. Wir möchten, dass sich die Menschen in unserem Land wohl fühlen. Viele Begegnungen beginnen erst um 21 Uhr. Die Übertragung dieser Spiele reicht dann bis weit in die Abendstunden hinein. Das macht in dieser ganz konkreten Situation Ausnahmen vom Schutz der Nachtruhe notwendig.
Um den Kommunen Rechtssicherheit für die Durchführung dieser Veranstaltungen zu gewährleisten, hat die Landesregierung diesen Gesetzentwurf zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes eingebracht. Ich bedanke mich außerordentlich bei den beiden Koalitionsfraktionen, dass sie ihn unterstützen.
Mit der neuen Regelung erhalten die Kommunen die Möglichkeit, an 25 Tagen des Jahres bis 1 Uhr des Folgetages Veranstaltungen zu herausragenden Ereignissen wie eben bei der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland durchzuführen.
Wohngebiete, um das auch noch einmal deutlich zu machen, sind von der Ausnahmeregelung ausgenommen. Damit ist eine Überschreitung der Lärmrichtlinien in allgemeinen oder reinen Wohngebieten weiterhin unzulässig. Auch das müssten Sie doch wahrnehmen.
In der Nähe der Veranstaltungsplätze werden jedoch erhöhte Lärmbelästigungen der Anwohner nicht ausbleiben. Wenn auch die festgelegten Innenraummaximalpegel von 55 dB(A) beziehungsweise 50 dB(A) durchaus belästigend sein können, ist aus unserer Sicht eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der Nachbarschaft sichergestellt; denn diese Pegel dürfen nur bis 1 Uhr
auftreten, sodass für den Rest der Nacht der ruhige Schlaf gewährleistet ist. Zudem wird diese Beeinträchtigung nur für den begrenzten Zeitraum der Fußballweltmeisterschaft, also einen Monat, erfolgen – damit Sie draußen nichts Falsches erzählen.
Angesichts der großen Bedeutung, die der Fußball in Nordrhein-Westfalen mit seinen zwölf aktuellen Bundesligavereinen und den geradezu legendären Fans hat, glauben wir, dass bei diesem außergewöhnlichen Fußballfestival auch bei den Anwohnern ein besonderes Maß an Verständnis für die Feiern der Fans und der vielen internationalen Gäste gegeben sein wird.
Damit der erforderliche Lärmschutz berücksichtigt bleibt, beschränkt sich die Gesetzesänderung auf Veranstaltungen der Kommunen. Dazu möchte ich noch etwas sagen, weil das Thema auch vom Kollegen Remmel eben noch einmal angesprochen worden ist.
Die Kommunen werden bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung mit ihren Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten den Schutz der Anwohner sicherstellen und dafür sorgen, dass ein angemessener Ausgleich zwischen Anwohnerschutz und dem öffentlichen Interesse an den Spielen und den anschließenden Feiern erfolgt. Das gilt auch dann, wenn die Kommunen private Unternehmer mit der Organisation und Gestaltung der Veranstaltung beauftragen.
Die Anwendbarkeit der neuen Ausnahmevorschrift ist gegeben, solange die Kommune Herrin der Veranstaltung bleibt und Einfluss hierauf hat. Ferner ist die Durchführung weiterer Veranstaltungen privater Unternehmer in eigener Verantwortung auch nach dem Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen. Die Veranstaltungen privater Organisatoren können durch die Kommunen im Wege von Einzelfallausnahmen zugelassen werden.
Eine gesetzliche Ausnahme ist nicht möglich, weil wir als Parlament nicht für jede Veranstaltung und mögliche Fußballparty ein herausragendes öffentliches Interesse feststellen können. Liegt dieses allerdings vor, so kann und soll die Kommune von den Ausnahmeregelungen großzügig Gebrauch machen. Hierzu werden wir auch in Kürze und in Abstimmung mit dem Innenministerium einen Erlass herausgeben, der die nötige Hilfestellung bietet und für eine großzügige Handhabung wirbt.
Im Februar dieses Jahres hat auch das Bundesumweltministerium den Entwurf einer Verordnung für öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußballweltmeisterschaft 2006 vorgelegt. Die Neuregelung unseres Landesgesetzes wird hierdurch nicht entbehrlich. Die beabsichtigte neue
Bundesverordnung sieht nur die Möglichkeit von Einzelausnahmen vor, während unsere Regelungen im Landes-Immissionsschutzgesetz für kommunale Veranstaltungen eine Ausnahmeregelung trifft, die bereits von Gesetzes wegen gilt.
Die Bundesverordnung hilft den Ländern, die keine eigene Regelung getroffen haben. Wir in Nordrhein-Westfalen brauchen dies nicht. Ich meine, mit unserem gesetzlichen Ausnahmetatbestand sind wir besser aufgestellt. Auch für die Außengastronomie schafft die Landesregierung rechtzeitig zur Fußballweltmeisterschaft 2006 Erleichterungen. Das Gesetz ermöglicht der Außengastronomie die Verlängerung der Öffnungszeit bis 24 Uhr.
Zugleich sollen die Gemeinden – auch das ist wichtig, meine Damen und Herren – in Wohngebieten den Beginn der Nachtruhe bis auf 22 Uhr vorverlegen können, wenn dies zum Schutz der Nachtruhe geboten ist. Die Gemeinden werden mit ihren Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten sachgerechte Abwägungen treffen. Diese Rechtsänderungen für die Außengastronomie sollen nicht nur für den Zeitraum der Fußballweltmeisterschaft, sondern, meine Damen und Herren, auf Dauer gelten. Deshalb hat das der Abgeordnete Engel auch so nachdrücklich begrüßt.
Darüber hinaus besteht nach wie vor die Möglichkeit, für die Außengastronomie im Einzelfall oder durch ordnungsbehördliche Verordnungen weitergehende Ausnahmen zuzulassen. Das gilt auch insbesondere für die Fußballweltmeisterschaft.
Mit diesen großzügigen Regelungen ist gesichert, dass Nordrhein-Westfalen seinen Einwohnern wie auch seinen Gästen eine attraktive Außengastronomie bieten kann und das Motto „Zu Gast bei Freunden“ bei uns auch über die Weltmeisterschaft hinaus gilt.
Insgesamt verfügen wir mit den anstehenden Rechtsänderungen über Regelungen, die allen Beteiligten ein hohes Maß an Rechts- und Planungssicherheit vermitteln. Wir machen deutlich, dass die Weltmeisterschaft für uns ein herausragendes Ereignis darstellt, bei dem NordrheinWestfalen zeigen wird, dass hier nicht nur hart gearbeitet, sondern auch gefeiert wird.
Ich bin auch sehr froh – lassen Sie mich das noch hinzufügen –, dass im Hinblick auf § 9 Abs. 3 Landes-Immissionsschutzgesetz, was das Thema Traditionsfeste und Schützenfeste angeht, eine vernünftige Regelung getroffen worden ist. Auch hier sind individuelle Regelungen vor Ort möglich. Wir wollen nicht alles landesweit verbindlich regeln, weil wir hier eine bunte Vielzahl unterschiedlicher Gegebenheiten und Anlässe haben.
Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, bietet eine sachgerechte Antwort auf all diese Fragen. Jetzt ist es nach einer intensiven Diskussion an der Zeit, dass alle Fraktionen des Landtags von Nordrhein-Westfalen diesem Gesetzentwurf, der eine neue Bewegung in das Land bringen wird, ihre Zustimmung geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Für die CDU-Fraktion hat Herr Jostmeier um das Wort gebeten.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe mich noch einmal spontan zu Wort gemeldet, weil ich, der ich nicht im Fachausschuss dabei war, dennoch die Diskussion mit den Beteiligten verfolgt habe; denn ich aus einer Region komme, in der Schützenfeste, Nachbarschaftsfeste, Traditionsfeste – Sie haben es dankenswerterweise gesagt – eine sehr große Bedeutung haben.
Ich möchte mich bedanken und sagen: Es geht hier nicht nur um Biergärten, es geht hier nicht nur um die sogenannten – ein furchtbares Wort – PublicViewing-Veranstaltungen. Es geht auch darum, dass die Städte und Gemeinden jetzt die Information bekommen, dass sie selber das Recht und die Möglichkeit haben, auch die sogenannten Traditionsfeste entsprechend ihren Bedürfnissen vor Ort zu gestalten. Diese Diskussion mit den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen war sehr gut und hilfreich.
Ich bedanke mich bei den beiden Fraktionen und den Damen und Herren Ihres Hauses, Herrn Minister, die wesentlich dazu beigetragen haben, dass diese Klarstellung jetzt kommt. – Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie von den Roten
beide mit dazu beitragen, diesen Fortschritt akzeptieren und ihm zustimmen könnten. – Danke schön, meine Damen und Herren.
Wünscht nach diesem flammenden Appell noch ein anderes Mitglied des Hauses das Wort? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zum Ende der Beratung.
Wir haben jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/1395 zu entscheiden. Er empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 14/1033 unverändert anzunehmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Dann ist so mit Mehrheit beschlossen. Der Appell hat nichts gebracht.