den dürften. Zum einen sind Such- und Informationskosten im Verhältnis zum Auftragsvolumen zu hoch, zum anderen werden die Vorteile der Haftungs- und Gewährleistungspflichten, denen ortsnahe Unternehmen verpflichtet sind, den marginalen Steuervorteil mehr als ausgleichen.
Oder können Sie sich, meine Damen und Herren, eine Reisewelle zum Frisör jenseits der Grenzen vorstellen? – Diese Dienstleistung hat einen deutlich anderen Charakter als ein Erlebniseinkauf in einem niederländischen Factory Outlet.
Die SPD-Fraktion sieht deshalb keinen Sinn in einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an dem Modellversuch „Reduzierter Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Dienstleistungen“.
Unter Ziffer III des vorliegenden Antrags soll der Landtag heute Feststellungen treffen, die von uns nicht geteilt werden, weder in Bezug auf die Effekte Eindämmung der Schwarzarbeit und Erhöhung der Beschäftigung noch auf die Erkenntnisse, dass nur eine eigene Teilnahme Klarheit über die tatsächlichen Beschäftigungseffekte in Deutschland schaffen kann.
Herr Kollege Priggen, Sie haben eben von 160.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen gesprochen. Der Finanzminister hat gesagt, wenn das solide darstellbar wäre – und das ist der springende Punkt –, dann hätten Sie uns an Ihrer Seite. Ich sage, selbst wenn nur 10 % davon solide darstellbar wären, würden wir darüber anders diskutieren können. Wir werden dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen also nicht zustimmen.
Den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP lehnen wir ebenfalls ab. Auch da hat der Finanzminister das Argument geliefert: Es ist EU-üblich, dass am Ende eines Modellversuchs ausführliche Analysen vorgenommen und Berichte geschrieben werden. Ich vermute nach Kenntnis des 2003 vorgelegten Berichtes – Frau Kollegin Freimuth, da teile ich Ihre Meinung nicht; es gibt durchaus interessante Aspekte in dem Bericht von 2003 –, dass wir 2010 kaum neue Erkenntnisse erwarten können. Wir gehen davon aus, dass alle Fraktionen und die Landesregierung das Thema über die Jahre verfolgen sowie im Jahre 2010 den zu erwartenden Bewertungsbericht zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren, Sie können unsere Ablehnung des Entschließungsantrages als einen fürsorglichen Beitrag zur Entbürokratisierung und Entlastung der Landesregierung verstehen. Wir sind der festen Meinung, dass dieser zusätzliche Entschließungsantrag nicht notwendig ist.
Weitere Wortmeldungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Daher schließe ich die Beratung.
Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/1429. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Die übrigen drei Fraktionen. – Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drucksache 14/1478. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind erwartungsgemäß die beiden antragstellenden Fraktionen. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen.
10 Bundeseinheitlichkeit von Einbürgerungsverfahren herstellen – Nordrhein-Westfalen erteilt CDU/CSU-Innenministern Absage für zusätzliche Tests, Fragebögen oder Kurse
Ich eröffne die Beratung. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Düker für die antragstellende Fraktion das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da steht nicht, wer die bayerische, die hessische oder die badenwürttembergische Staatsangehörigkeit besitzt. Das scheint bei einigen Innenministern in dieser Bundesrepublik noch nicht angekommen zu sein. Wir beobachten zurzeit in den Bundesländern einen Wettlauf um eine ganz neue Idee, zum Beispiel irgendein Test oder Leitfaden, um noch ein
mal den Nachweis der Verfassungstreue, der Integrationswilligkeit oder andere Nachweise zu erbringen.
Angefangen hat es mit Baden-Württemberg, mit dem sogenannten Gesprächsleitfaden. In meinen Augen ist dies nichts anderes als ein Gesinnungstest. Ich finde, Minister Laschet hat dazu die richtigen Worte gefunden: Nach dem Baden-Württemberger Gesprächsleitfaden wäre der Papst kein Deutscher geworden. – Hiermit hat Minister Laschet Recht. Von daher ist das als Gesinnungstest abzulehnen.
Bayern folgte. Seit dem 1. März gibt es dort einen Fragebogen, den jeder ausfüllen muss. Es wird nach Mitgliedschaften in diversen Organisationen gefragt, die allesamt im Verfassungsschutzbericht stehen. Dies geht von PDS bis hin zu irgendwelchen antifaschistischen Bündnissen oder dem Verband der Verfolgten des Naziregimes. Alle, die Mitglied in diesen Organisationen sind oder sie unterstützen, was in Bayern heißt, dass man zu einer Veranstaltung dieser Organisation geht oder Presseerzeugnisse dieser Organisation kauft, müssen sich einem zusätzlichen Anhörungsverfahren mit einer ziemlich aufwendigen Befragung unterziehen. Das Ganze geht dann auch wieder zum Verfassungsschutz.
Jetzt schießt der hessische Innenminister Bouffier den Vogel ab mit dem sogenannten Leitfaden „Wissen und Werte in Deutschland und Europa“. In diesem Leitfaden wird danach gefragt, ob der Einbürgerungswillige weiß, was das „Wunder von Bern“ oder wer der Entdecker der TuberkelBazillen ist. Ich schätze einmal, dass ein Großteil der deutschen Bevölkerung bei etlichen dieser Fragen Schwierigkeiten hat.
Meine Damen und Herren, richtig ist: Der Staat darf bei einem Einbürgerungswilligen prüfen, ob das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vorliegt. Er darf nach dem geltenden Recht jemanden ausschließen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Ausländer Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung unterstützt. Darüber hinaus darf der Staat Integrationsleistungen wie ausreichende Deutschkenntnisse verlangen.
Dies alles tut Deutschland nach dem geltenden Recht. Was vom geltenden Recht und aus meiner Sicht von der Verfassung nicht abgedeckt ist, ist das, was einige Bundesländer jetzt machen, nämlich die Abfrage von Gesinnung, persönlichen Einstellungen, Mitgliedschaften zum Beispiel in nicht verbotenen Parteien und Organisationen.
Was verfassungsrechtlich aus meiner Sicht auch nicht abgedeckt ist, sind Bildungsfragen, Wissenswertes über Sport und Kultur, die man vielleicht bei Günther Jauch unter der 1.000-EuroFrage findet, ab bitte schön nicht Grundlage für Einbürgerungen sein dürfen.
Das Ganze hat mit Sicherheitsinteressen Deutschlands und Integration überhaupt nichts zu tun. Was sehr wohl mit Integration zu tun hat, ist zum Beispiel, dass die Bundesregierung die Zuschüsse für die Integrationskurse nach dem neuen Zuwanderungsgesetz kürzt, und zwar in nicht unerheblichen Maß, nämlich um über 60 Millionen €, und dass die 600 Stunden Deutschkurs für Neuzuwanderer nicht ausreichen und eigentlich erhöht gehören. All das hat etwas mit Integration zu tun, nicht aber die Fragebögen und Tests.
Wir erwarten von der Landesregierung, den Worten Taten folgen zu lassen. In Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstem Bundesland findet ein Drittel aller Neueinbürgerungen in Deutschland statt. Ich befinde mich mit meiner Auffassung in guter Gesellschaft. Herr Minister Wolf wird zum Beispiel in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 7. Februar mit den Worten zitiert, die bisherigen Prüfungen der Verfassungstreue seien ausreichend. Minister Laschet hat sich mehrfach öffentlich gegen Einbürgerungstests ausgesprochen und zu Recht – er ist zwar nicht hier, aber ich unterstütze ihn darin – darauf hingewiesen, dass wir zu wenige Einbürgerungen haben, eigentlich viel mehr brauchen und die Hürden dafür schon hoch genug sind.
Ich fordere die Landesregierung auf, werden Sie, Herr Minister Wolf, in der Innenministerkonferenz aktiv, dass diese Tests, Verfahren, Fragebögen nicht Standard werden. Sorgen Sie dafür, dass § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes umgesetzt wird. Sorgen Sie für ein bundeseinheitliches Verfahren, aber nicht in dem Sinne wie Herr Stoiber, Herr Bouffier und andere CDU-Kollegen das wollen. Sie haben sich in der Presse eindeutig dazu positioniert. Das finde ich richtig. Tun Sie es aber auch dort, wo es hingehört, nämlich im Bundesrat und in der Innenministerkonferenz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir brauchen eine Debatte über die Verfassungstreue von Einbürge
rungswilligen. Sie ist dringend notwendig. Die Frage, wie Frauen und Männer in Deutschland zusammenleben sollen und wollen, muss verbindlich beantwortet werden. Natürlich hat der Staat das Recht und die Pflicht, sich der Verfassungstreue von Menschen zu vergewissern, die sich einbürgern lassen wollen. Von daher begrüßt die CDU-Fraktion diese Diskussion.
Eine Einbürgerung in Deutschland darf es nicht zum Nulltarif geben. Die Einbürgerung ist nicht nur mit Rechten verbunden, sondern natürlich auch mit Forderungen. Die wichtigsten Forderungen sind das Beherrschen der deutschen Sprache, die Anerkennung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und das absolute Verbot von Zwangsheiraten und Scheinehen.
Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müssen von Einbürgerungswilligen auch tatsächlich akzeptiert werden. Wir müssen in ganz Deutschland klare Anforderungen entwickeln, damit wir nicht am Ende in unserem Land unerwünschte weitere Parallelgesellschaften bekommen.
Die Zugehörigkeit zu einem Volk bedeutet nicht nur die Teilhabe an demokratischen Entscheidungsprozessen, sie drückt auch eine untrennbare Verbundenheit des Einzelnen mit einer gewachsenen Kultur und Gemeinschaft aus. Die Staatsbürgerschaft kann und darf nicht der Beginn der Integration sein. Die Verleihung dieser wertvollsten aller Mitgliedschaften muss den Abschluss einer erfolgreichen Assimilation darstellen. Ihre Annahme bedarf der freien Entscheidung eines erwachsenen und politisch reifen Menschen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, Sie plädieren in Ihrem Antrag für die Bundeseinheitlichkeit von Einbürgerungsverfahren. Diesem Antrag stimmen wir uneingeschränkt zu.
Wie wir alle wissen, ist das Staatsangehörigkeitsrecht in der Tat bundeseinheitlich geregelt, die Ausführung ist jedoch Ländersache. Ich möchte in der gebotenen Kürze – vor allen Dingen auch für Sie, Frau Düker – die Verfahrensweise in Berlin verdeutlichen. Dort ist es sogar Bezirksangelegenheit. Dort ist es fast so, als würde nicht nur die deutsche, sondern zum Beispiel sogar die „BerlinWilmersdorfer“ Staatsangehörigkeit verliehen.
Sie, die Grünen, haben sogar in Berlin vorgeschlagen – nicht Sie persönlich, Frau Düker –, folkloristische Elemente der Heimatländer in das Programm der Einbürgerungsfeierstunde einzubauen.
In Berlin ist es gängige Praxis, dass sozusagen wohlwollend alle Anträge bewertet werden. Das viel zitierte positive Einwanderungsklima der weltoffenen Stadt solle damit gepflegt werden, so die Aussage der dafür verantwortlichen Politiker.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, einen wichtigen Beitrag zur Debatte hat im vergangenen Jahr ein Richter geleistet – nämlich der Vorsitzende des Staatsschutzsenats des Düsseldorfer Oberlandesgerichts. Dieser sprach im vergangenen Jahr bei der Verkündung der Urteile gegen Terroristen der Gruppe Al-Tawhid von unglaublichen Missständen. Vier Zeugen – so stellte sich heraus – hatten sich die deutsche Staatsangehörigkeit erschlichen und konnten sich nur mithilfe von Dolmetschern verständlich machen.
Einer der Angeklagten war sogar schon als Drogenhändler verurteilt worden, wurde trotzdem geduldet und bezog unter falschem Namen Sozialhilfe. Nach 135 Verhandlungstagen, die sich über 20 Monate hingezogen hatten, stellte der Vorsitzende Richter fest, dass bei frühzeitiger Abschiebung Deutschland nicht nur von einer ernsthaften Anschlagsgefahr verschont geblieben wäre, sondern man sich auch zwei überaus teure Strafverfahren hätte ersparen können.
Der Richter fragte weiter, was es wohl sonst noch für Missstände bei der Anwendung des Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechtes gebe.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich lehne es ab, Frau Kollegin Düker, den Gesprächsleitfaden in Baden-Württemberg zur Prüfung von Einbürgerungsbewerbern einseitig und leichtfertig zu diffamieren. Der zuständige Innenminister Rech hat die Einbürgerungsbehörden lediglich mit einer Verwaltungsvorschrift angewiesen, das Bekenntnis zur Werteordnung des Grundgesetzes von Einbürgerungsbewerbern sorgfältig zu prüfen. In der Verwaltungsverordnung wird den Beamten der baden-württembergischen Einwanderungsbehörden nicht zwingend vorgeschrieben, die Fragen zu stellen. Der Leitfaden soll lediglich unterstützend bei den Gesprächen dienen, und der Einbürgerungsbewerber soll seine Haltung begründen.
Ich darf abschließend sagen: Die Bundesregierung hat vor wenigen Wochen sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die Bundesländer die Sprachtests, die für Neueinwanderer dringend notwendig sind, unterschiedlich anwenden. Bayern und Baden-Württemberg fragen Sprachkenntnisse auch schriftlich ab. Das Land Berlin nur mündlich.
Richtig ist: Integration kommt vor Einbürgerung, und deshalb haben wir in Nordrhein-Westfalen, weil es an den Händen greifbare Defizite in unserem Bundesland gibt, das erste Integrationsministerium in Deutschland geschaffen. Das ist ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zur Einbürgerung von in Nordrhein-Westfalen neben den Ausländern.
Die in Abschnitt IV Ihres Antrages, Frau Kollegin Düker, enthaltenen Versuche, den Landtag auf politische Positionen festzulegen, …