Frau Beer hat großes Glück. Ich habe – protokollarisch nachzulesen – einmal zugesagt, an geraden Tagen zu antworten. Ich glaube, heute ist der 16. und somit ein gerader Tag. – Bitte, Frau Beer.
Frau Pieper-von Heiden, darf ich den Zwischenruf Ihres Kollegen Herrn Witzel, der gerade gesagt hat, der gemeinsame Unterricht sei gescheitert, so deuten, dass Sie auch an dieser Schraube weiterhin die Diskriminierung im Schulgesetz befördern wollen?
Sie pflegen eine Ausdrucksweise: die Diskriminierung weiter pflegen! – Ich kann Ihnen zum gemeinsamen Unterricht sagen: Wir besitzen so viel Verantwortung hinzuschauen, ob er verantwortbar durchgeführt wird und hinreichend sonderpädagogische Förderung beinhaltet.
Wenn Sie einmal mit den Leitern von Sonderschulen sprechen, werden Sie bestätigt bekommen, dass sich Eltern dann, wenn die Kinder die Grundschule durchlaufen haben, zunächst noch für den gemeinsamen Unterricht an weiterführenden Schulen einsetzen, aber dann, wenn die Kinder die Pubertät erreicht haben, zu den Sonderschulen – den Förderschulen, wie sie heute heißen – kommen und händeringend darum bitten, die Kinder so schnell wie möglich aufzunehmen.
Diese Förderschulen stellen dann fest, dass die Kinder bei der sonderpädagogischen Förderung eklatant ins Hintertreffen geraten sind.
Die Schulprobleme, die Sie uns in diesem Land hinterlassen haben, müssen wir erst einmal lösen. Wir sind dabei, das Schulgesetz so zu gestalten, dass alle in den Schulen Chancengerechtigkeit vorfinden.
Die Diskussion über die Hauptschulen liegt gerade ein paar Stunden zurück. Haben Sie das schon vergessen?
Wir werden ihren Schülerinnen und Schülern durch das neue pädagogische Konzept qualifizierte Ganztagsangebote zur Bildungs- und Ausbildungsteilhabe anbieten. Wir holen die Hauptschulen doch aus ihrem Schattendasein heraus.
Frau Beer, ich finde es wirklich ausgesprochen schade, dass Ihr Antrag in seiner bizarren Schlussfolgerung, den Entwurf des Schulgesetzes zurückzunehmen, von dem überaus begrüßenswerten Anliegen der UN-Menschenrechtskommission ablenkt, nämlich die deutsche Bildungsreform im Nachgang zu den Pisa-Ergebnissen zu bewerten,
die Bildungschancen benachteiligter und behinderter Kinder zu begutachten, die Vorschulerziehung unter die Lupe zu nehmen und anderes mehr. Das ist wirklich ein wichtiges Vorhaben der UN.
Wir nehmen Señor Muñoz mit offenen Armen auf. Ich bin sicher: Das Schulministerium wird ihn über alle geplanten Schritte zur Verbesserung der Bildungsqualität und der Chancengerechtigkeit in unserem Land eingehend informieren und ihn auch davon überzeugen können, dass die Bildungspolitik endlich auf einem guten Weg ist und bei uns in Nordrhein-Westfalen auf die richtige Schiene gesetzt wird. Señor Muñoz soll nicht nur mit dem Eindruck, sondern mit der Gewissheit zurückkehren und der UN-Menschenrechtskommission für das Recht auf Bildung berichten, dass bei uns in Nordrhein-Westfalen endlich alles auf einen guten Weg gebracht wird. – Danke.
Vielen Dank, Frau Pieper-von Heiden. – Als nächste Rednerin hat Frau Ministerin Sommer für die Landesregierung das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In Nordrhein-Westfalen hat jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage, seine Herkunft oder sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung.
Darüber hinaus ist es aber ein gesellschaftlicher Skandal – ich glaube, darüber sind wir uns alle einig –, dass der Schulerfolg in Deutschland und
Mit der bildungspolitischen Neuakzentuierung, mit der Novelle des Schulgesetzes übernimmt die neue Landesregierung eine erhebliche Verantwortung, nämlich die aus dem sozialen Gleichgewicht geratene Gerechtigkeit in unserem Bildungssystem wesentlich zu verbessern.
Aus Sicht der Landesregierung ist es daher durchaus begrüßenswert, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen auch in Nordrhein-Westfalen Station macht. Sein Besuch eröffnet die Möglichkeit, die von uns eingeleiteten Prozesse darzustellen, zu erläutern und zu bewerten. Wenn es aus dem Sekretariat der KMK heißt – Herr Bovermann hat es eben schon gesagt –, es handele sich hierbei nur um einen Routinebesuch, so stimmen dieser Aussage offenbar nicht alle zu. Ich darf zitieren:
„Dass ihn der Weg nach Deutschland führt, hat mit der eklatanten Verletzung der Chancengleichheit zu tun, wie sie die Pisa-Studien offen gelegt haben.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, dieses Zitat stammt aus Ihrem Antrag. Sie werden es kennen. Wenn es tatsächlich zu diesen eklatanten Verletzungen gekommen ist, wenn es um Chancengleichheit oder Chancenungleichheit geht, dann kann man sich an dieser Stelle kaum die Frage verkneifen, welchen Anteil Sie, sehr geehrte Frau Beer und Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der Fraktion, daran haben.
Da Sie aber, sehr geehrte Frau Beer, sehr deutlich moderate Töne angeschlagen haben und meine Kollegin Frau Doppmeier auch schon einiges dazu gesagt hat, möchte ich diese Frage nicht weiter vertiefen. Ich hoffe aber, dass ich in den zehn Punkten, die ich Ihnen jetzt nennen möchte, doch einige Antworten auf die von Ihnen gestellten Fragen geben kann.
Wir werden in Nordrhein-Westfalen die Chancengerechtigkeit verbessern und entwickeln. Dazu sind unter anderem zehn Aufgabenfelder wichtig.
Wir verbessern die Chancengerechtigkeit durch vorschulische Sprachförderung, durch die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, aber auch von Kindern, deren Sprache noch nicht altersgemäß entwickelt worden ist. Die anstehende
Novelle des Schulgesetzes stellt diese unterschiedlichen Ausprägungen des Förderbedarfs einander ausdrücklich gleich. Die Sprachförderung beginnt zudem künftig ab dem vierten Lebensjahr.
Wir verbessern die Chancengerechtigkeit durch das Vorziehen des Einschulungsalters. Damit werden entwicklungsbedingte Lernfenster sinnvoll genutzt. Kinder aus bildungsfernen Schichten erhalten damit eine frühestmögliche Förderung.
Wir verbessern die Chancengerechtigkeit durch individuelle Förderung. Mit der Novellierung des Schulgesetzes wird das Recht aller jungen Menschen auf individuelle Förderung in der Schule deutlich festgeschrieben. Ich habe eben schon in einem anderen Zusammenhang gesagt: Wir setzen es nicht nur in eine Richtlinie, sondern wir bringen es in ein Gesetz. Bereits in diesem Jahr werden hierfür 600 Grundschullehrerinnen und lehrer zur Verfügung gestellt.
Wir verbessern die Chancengerechtigkeit, indem wir zukünftig Versetzungen als Regelfall betrachten. Mit der Aufnahme des Kindes in die Schule übernimmt diese Schule die Verantwortung für seine Förderung. Damit soll gleichzeitig die hohe Zahl von Abstiegen in der Sekundarstufe I wegen Nichtversetzung durch Fördermaßnahmen verringert werden.
Wir verbessern die Chancengleichheit durch höhere Durchlässigkeit. Mit der Novellierung des Schulgesetzes sollen die Schulen stärker als bisher ermutigt werden, die Möglichkeit eines Aufstiegs häufiger zu überprüfen. Die schulrechtlichen Vorschriften sind so gefasst, dass der Wechsel der Schulform guter Schüler bis zum Ende der Klasse 8/Beginn Klasse 9 und danach wieder in die gymnasiale Oberstufe möglich ist.
Wir verbessern die Chancengerechtigkeit durch Ganztagsangebote. Dazu ist heute an dieser Stelle schon sehr viel gesagt worden. Ich beschränke mich auf das, was wir vorher schon erörtert haben.
Wir verbessern die Chancengleichheit durch Integrationsstellen. Nordrhein-Westfalen ist ein Zuwandererland. Die demographische Entwicklung zeigt, dass derzeit rund ein Drittel der Kinder und Jugendlichen einen Migrationshintergrund hat, und diese Gruppe wächst weiter. Um die Belastungen zu reduzieren und durch Förderarbeit die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund deutlich zu steigern, vergibt das Land zusätzlich über 3.000 Lehrerstellen.
Wir verbessern die Chancengerechtigkeit durch das Fach Islamkunde. Mit der Islamkunde in deutscher Sprache leistet die Schule einen wichtigen Beitrag zur Integration der muslimischen Bevölkerung. Das Fach dient damit der Identitätsfindung dieser Schülerinnen und Schüler. An mehr als 120 Schulen mit rund 8.000 Schülerinnen und Schülern wird dieses Fach in Nordrhein-Westfalen unterrichtet. Dafür stellt das Land 150 Stellen zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, wir verbessern die Chancengerechtigkeit durch muttersprachlichen Unterricht. Dadurch werden bereits vorhandene Sprachkompetenzen der Kinder gewürdigt. Mehrsprachigkeit ist Kennzeichen einer modernen Gesellschaft und Ausdruck kultureller Vielfalt.
Nicht zuletzt: Wir verbessern die Chancengerechtigkeit durch zusätzliche Lehrerstellen. Mit der Schaffung von 4.000 zusätzlichen Lehrerstellen wollen wir in Nordrhein-Westfalen die wesentlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass pädagogisch sinnvoll gefördert und integriert werden kann.
Das, meine Damen und Herren, sind nur zehn Punkte eines Programms, das dem Hohen Kommissar für Menschenrechte verdeutlichen wird, wie ernst wir es mit der Erhöhung der Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen nehmen. Lassen Sie mich nochmals aus dem Antrag zitieren: