Wir machen es folgendermaßen: Wir beginnen mit der Sprachförderung sowohl von Kindern mit Migrationshintergrund als auch von Kindern aus sozial schwächeren Verhältnissen schon ab dem vierten Lebensjahr in den Familienzentren. Wir wollen gleiche Bildungschancen. Sie haben sich eben dafür ausgesprochen. Aber etwas getan, das dem entsprochen hätte, haben Sie in den ganzen Jahren nicht.
Sie haben immer von Integration geredet, aber keine konkreten Hilfen angeboten. Wir fangen jetzt mit der individuellen Förderung an. Das haben Sie eben auch gefordert. Das Schulsystem in
Sie haben die hohen Rückläuferzahlen immer nur zur Kenntnis genommen und nichts dagegen unternommen. Sie haben den Kindern, die durchaus das Potenzial hätten, rechtzeitig zu einer höheren Schulform zu wechseln, den Wechsel erschwert oder sogar verwehrt.
Das werden wir ändern – durch verbindliche Grundschulgutachten. Wir sind überzeugt: Hier werden wir den Kindern eine realistische Chance für ihre Schullaufbahn ermöglichen.
Wenn Sie so gerne mit den diversen Studien gegen die Grundschulgutachten argumentieren, haben Sie doch sicherlich auch die Lau-5-Studie gelesen. Dort wird nämlich genau belegt, dass natürlich außer den Zensuren auch sachfremde Einflüsse eine Rolle spielen, zum Beispiel der Bildungsstand der Eltern.
Viel wichtiger ist aber, dass die gleiche Studie zu dem Ergebnis kommt, dass Eltern mit einem höheren Bildungsniveau die Bildungschancen ihrer Kinder realistischer einschätzen und ihre Kinder durchaus zur Realschule schicken, um ihnen dort einen guten Start beziehungsweise bei Eignung einen späteren Wechsel auf das Gymnasium zu ermöglichen. Die Rückläuferquote dieser Kinder mit bildungsnaher Herkunft ist geringer.Die Rückläuferquote bei den Kindern aus bildungsfernen Haushalten ist höher – genau das besagt die Studie –, weil dort die Eltern eher auf ein Risiko setzen.
Wir wollen die bisherige Praxis beenden. Sie ging nämlich zulasten der Kinder, die zurückgeschult wurden. Denn diese sind immer die Schwachen im Klassenverband und erhalten die schlechten Noten. Dies ist für kein Kind gut. Rückläufer zu sein, das tut jedem Kind weh, und es ist nicht einfach, das zu verarbeiten.
Mit dem neuen Schulgesetz werden wir das Gegenteil erreichen, indem wir erst bei einem Notendurchschnitt von 2,0 den Blick auf das Hochschulen der Kinder legen.
Wenn Sie nun mit Ihrem Antrag den Eindruck erwecken, als ob der Sonderberichterstatter der UN nach NRW käme, weil die Politik der CDU/FDPKoalition Chancengleichheit eklatant verletzte, dann erinnere ich daran, wer Bildung hier geprägt hat. Wir tragen erst seit einem halben Jahr die Regierungsverantwortung und haben uns vorgenommen, im Schul- und Familienbereich neue Dinge auf den Weg zu bringen, Dinge, die mehr Chancengleichheit ermöglichen, was Sie sich zwar immer in Worten auf Ihre Fahne geschrieben, aber nie konkret gemacht haben.
Am Ende. -Die schweren Versäumnisse im Bildungsbereich gehen doch auf Ihr Konto. Wir werden dieses Konto jetzt ausgleichen. Wir werden allen Kindern in diesem Land, gleich welcher Herkunft, welchen sozialen Status, ob Mädchen oder Junge, ob behindert oder nicht behindert, die gleichen Chancen geben. Wir werden unser Schulsystem so nach vorne bringen, dass Kinder in ihren individuellen Kompetenzen gestärkt werden. Wir werden somit begabungsgerechte Schulen bekommen und allen Kindern in diesem Lande die Chance geben, die optimale Bildung für ihren weiteren persönlichen Lebensweg zu erhalten. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Doppmeier, die jetzt noch der Kollegin Beer die Möglichkeit zur Zwischenfrage geben möchte.
Frau Doppmeier, ist Ihnen bekannt, dass der UN-Sonderberichterstatter die gesamte Bundesrepublik besucht und in mehrere Bundesländer reist und dass die internationalen Pisa-Ergebnisse die entsprechenden Befunde für die strukturellen Mängel des deutschen Systems geliefert haben, nämlich dass es keinem Bundesland und auch Deutschland insgesamt nicht ge
Das ist mir bekannt. Aber Sie müssen sich doch fragen, warum Sie es in NRW, wo Sie viele Jahre Regierungsverantwortung getragen haben, nicht geschafft haben,
dass die soziale Herkunft kein ausschlaggebender Faktor mehr ist, wenn Ihre Politik doch angeblich so viel besser war als die Politik in anderen Ländern.
Die Bayern haben zumindest ein höheres Leistungsniveau erreicht. Auch das haben Sie ja nicht geschafft. Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft und niedriges Leistungsniveau – viel Spaß mit dem Ergebnis Ihrer Politik.
Vielen Dank, Frau Doppmeier. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Kollege Bovermann das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ war am 14. Februar unter dem Titel „Der UN-Sonderberichterstatter kommt“ eine Karikatur abgedruckt. Sie zeigte ein Klassenzimmer mit mehreren Schülern, die sich vor dem Lehrertisch aufgestellt hatten. Ein verzweifelt aussehender Lehrer hörte sich die Forderungen der Schüler an. Ich zitiere:
Dieses Bild würde ganz gut zu dem Wegfall des Drittelerlasses in Nordrhein-Westfalen passen. Droht uns also demnächst eine Welle von Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen im Unterricht?
Wenn man die Medienberichterstattung verfolgt, könnte man diesen Eindruck gewinnen. Dort war vom UNO-Schul-TÜV die Rede, und der UNSonderberichterstatter wurde als Schul-Sheriff bezeichnet. Das hörte sich so an, als käme nun ein Rechtsprofessor und Erziehungswissenschaftler aus dem fernen Costa Rica beziehungsweise aus Genf in das bildungspolitische Entwicklungsland Deutschland.
Auch die Liste seiner bisher besuchten Länder – Botswana, Kolumbien, Indonesien, China, USA – ließ Schlimmes erahnen. Da bedurfte es nur noch des Hinweises auf die Pisa-Ergebnisse, um das Schreckensszenario abzurunden.
Die Ministerien auf Bundes- und Landesebene reagierten zunächst gelassen auf den angekündigten Besuch. Dieses sei kein außergewöhnlicher Vorgang, sondern reine Routine. Angesichts der Umstände des Besuchs, vor allem des knappen Zeitbudgets, war gar von einer eher kuriosen Reise die Rede. Im Übrigen wurde zur Beruhigung auf die schon eingeleiteten Reformen verwiesen. Beinahe wäre die Untersuchung also in aller Stille abgelaufen nach dem Motto: Stell dir vor, der UNSonderbeauftragte kommt, und keiner merkt’s.
Dieses Bild der Gelassenheit hat sich in den letzten Tagen vor dem Hintergrund der Medienberichte gewandelt. Die Ruhe ist offensichtlich der Hektik gewichen. Es wird an einer Strategie gebastelt, wie Deutschland ein möglichst gutes Bild abliefern kann.
Der UN-Sonderberichterstatter besucht in Potsdam eine Kita und eine Förderschule, in Berlin eine Grundschule, in München eine Hauptschule und in Nordrhein-Westfalen, in Bonn, eine Gesamtschule.
Ich finde es interessant, dass offensichtlich für NRW eine Vorzeigegesamtschule in Bonn ausgewählt wurde, um die gelungene Integration von Migranten und Behinderten zu belegen. Wer hätte das gedacht: eine nordrhein-westfälische Gesamtschule als pädagogischer Leuchtturm, mit dem die Landesregierung und die Bundesbildungsministerin beim UN-Sonderbeauftragten punkten möchten?
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen wir einmal die Aufregung in den Medien und Ministerien um die möglichen Untersuchungsergebnisse beiseite und entdramatisieren wir den Vorgang. Der UN-Sonderberichterstatter wird sich einen Einblick in das bundesdeutsche Bildungssystem mit seinen föderalen Verästelungen verschaffen. Das kann bei dem Besuch von vier sicherlich nicht repräsentativ geltenden Schulen nur ein oberflächlicher Eindruck sein. Ob er realistisch sein wird, sei auch dahingestellt. In jedem Fall ist er zunächst nur eine Momentaufnahme.
Erst im Jahr 2007 soll dann ein Bericht vorgelegt werden. Die eigentliche Bedeutung des Besuchs liegt daher in der öffentlichen Debatte, die durch ihn angestoßen wurde. Über den Tag hinaus rückt die Frage nach den Beurteilungsmaßstäben für
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UNKinderrechtskonvention unterzeichnet, die 1992 in Kraft getreten ist. In Artikel 28 ist das Recht auf Bildung verankert. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin:
„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere …“
Dann folgt eine Auflistung wichtiger Punkte. Dazu gehören die Sicherstellung des Besuchs der Grundschule, der Zugang zu verschiedenen Formen weiterbildender Schulen und schließlich der Zugang zu den Hochschulen.
Angesichts dieser völkerrechtlich verbindlichen Maßstäbe stellt sich doch die Frage, ob das gegliederte und angeblich begabungsgerechte deutsche Schulsystem insbesondere für Kinder aus bildungsfernen Schichten und aus Migrantenfamilien die geforderte Chancengleichheit garantiert.
Hierbei gelange ich zu ganz anderen Ergebnissen als die Kollegin Doppmeier. In Nordrhein-Westfalen müssen wir uns doch fragen, ob die beabsichtigte Aufhebung der Schulbezirke nicht über einen verstärkten Schultourismus zu einer weiteren sozialen Trennung führt und