Erstens. Uns geht es darum, die Vielfalt der Träger zu garantieren. Auch die katholischen Beratungsstellen werden gefördert. Schwangeren Frauen steht dadurch ein breiteres Angebot zur Verfügung.
Zweitens. Das neue Gesetz sieht vor, dass in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt mindestens eine Fachkraft je Trägerbereich gefördert werden soll. Damit sichern wir eine plurale, wohnortnahe Versorgung für ratsuchende Frauen. Dass wir die katholischen Beratungsstellen weiterhin fördern, lässt sich auch durch Zahlen begründen: Während im Jahre 1999 dort 36.000 Beratungen stattfanden, davon 6.000 mit Beratungsscheinen, wurden im Jahr 2003 immerhin noch 32.000 Beratungen durchgeführt, sodass auch hier ein Bedarf vorhanden ist.
Drittens. Gleichzeitig regelt der neue Vorschlag die Versorgung von 40.000 Einwohnern durch eine Beratungsfachkraft. Ein Viertel der Berater sind Ärzte. Durch diese Beschränkung lassen sich Kosten einsparen, weil bislang trotz einer Überversorgung alle Einrichtungen finanziell unterstützt werden mussten.
Viertens. Ein weiterer Vorteil der neuen Regelung ist, dass wir durch den Abbau der Überversorgung ein gleichmäßiges Angebot aller Träger schaffen, denn die Einsparungen erfolgen beim jeweils größten Anbieter. Das sind nach derzeitigem Stand die katholischen Beratungsstellen.
Kurz gesagt: Das Gesetz ist ausgewogen. Es ist gegenüber den Trägern der allgemeinen Schwangerschafts- und der Schwangerschaftskonfliktberatung fair. Es begrenzt die Kosten bereits ab seinem Inkrafttreten, also bereits im laufenden Jahr 2006. In einer Verbändeanhörung haben wir das mit den Verbänden erörtert. Sie haben einzelne Änderungsvorschläge gemacht, die wir zum Teil eingebaut haben. Ansonsten gibt es einen großen Konsens in dieser Frage.
Mir ist es wichtig, an dieser Stelle auf die Form des Gesetzes hinzuweisen: Wir haben ein Artikelgesetz gewählt, damit das Ausführungsgesetz und die Rechtsverordnung noch am selben Tag in
Kraft treten können. Anders ausgedrückt: Wir sparen Zeit und Geld und können die Gesetzeslücke im Interesse aller Beteiligten schneller schließen. Das ist auch im Interesse der betroffenen Frauen, denn damit sichern wir ihre Freiheit, auch in Zukunft zwischen verschiedenen möglichst wohnortnahen Beratungsstellen auswählen zu können.
Letzter Satz, Herr Präsident! – Durch die Wiederaufnahme der katholischen Beratungsstellen ist der Akzent der Beratung für das Leben in der Palette insgesamt noch einmal gestärkt worden. Ich glaube, dass mit diesem Gesetz alle Interessen berücksichtigt worden sind. Vielleicht können wir mit diesem Gesetz zu Rechtsfrieden für die Zukunft kommen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Neuregelung der Finanzbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Frauenpolitik und an den Ausschuss für Haushalts- und Finanzpolitik stimmen wir zur. Ich denke, dort müssen wir den Gesetzentwurf noch gründlich diskutieren.
Wir sind uns einig, dass angesichts der zwei Verwaltungsgerichtsurteile eine gesetzliche Regelung richtig ist. Nachdem die katholische Kirche im Jahr 2000 – das sagten Sie schon, Herr Minister – aus der Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch nach § 5 und § 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes und der Ausstellung des Beratungsscheins, der zum straffreien Schwangerschaftsabbruch berechtigt, ausgestiegen war, fanden wir es seinerzeit richtig, nur noch Beratungsstellen in die Landesförderung zu nehmen, die das ganze Beratungsangebot einschließlich des Beratungsscheins anbieten.
Um eine plurale Trägerschaft zu sichern, haben wir etliche Beratungsstellen katholischer Prägung, nämlich Donum Vitae, in die Förderung mit aufgenommen. Hier hatten sich viele engagierte katho
lische Beratungsfachkräfte zusammengetan, die die Einschränkungen in der Beratung durch die katholische Kirche nicht hinnehmen wollten.
Gut, das war einmal. Das Gericht hat heute anders entschieden. Auch die katholischen Beratungsstellen, die Beratung in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung sowie in allen Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen anbieten, haben heute einen Anspruch auf Förderung. Nur objektive Kriterien, in einem Landesgesetz normiert, können Beratungsstellen von einer Förderung ausschließen. Aber es muss natürlich der bundesgesetzlich vorgeschriebene Schlüssel von einer Beratungsfachkraft für je 40.000 Einwohner eingehalten werden. Das machen Sie in Ihrem Gesetzentwurf.
Ganz besonders spannend ist die Frage der Auswahlkriterien bei einer Überversorgung. Die Landesregierung will jeweils 50 % mit religiöser und 50 % mit weltanschaulich neutraler Ausrichtung fördern, um so ein plurales, wohnortnahes Angebot zu sichern. Dabei wird leider nicht nach Beratung nach § 2 und der umfassenden Beratung nach § 5 und § 6 unterschieden. Hier könnte trotz des scheinbar so pluralen Angebots eine faktische Unterversorgung für die Gesamtberatung entstehen.
Müsste hierbei nicht auch stärker die tatsächliche Wahl- und Beratungsentscheidung der Frauen, also bisherige Fallzahlen, eine Rolle spielen? Wie kommen Sie zu dem 50:50-Anteil, der so gerecht klingt? Das sollten wir noch einmal ausführlicher diskutieren.
Als Frage bleibt für uns auch die unterschiedliche Behandlung der Beratungsstellen. Für die Beratung nach § 5 und § 6, also für die umfassenden Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, gibt es Anerkennungsrichtlinien. Die müssen vorliegen.
Für die Beratung nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz ist offensichtlich eine Anerkennung nicht vorgesehen. Meiner Ansicht nach wären auch hier Standards und ein Anerkennungsverfahren durch die Landesregierung wünschenswert.
Ganz entscheidend ist für uns noch § 5 – Angemessenheit der Personalkosten – in Art. 2. Künftig wollen Sie die Beratungsfachkräfte fiktiv nach der Vergütungsgruppe IV b BAT/Land fördern, wobei die sogenannten differenzierten Jahresdurchschnittssätze zugrunde gelegt werden. Die Träger haben Sorge, ob sie damit im Endeffekt auf die
Wir haben die Sorge, dass damit in Zukunft die bewährten multiprofessionellen Teams infrage gestellt werden. Medizinische und psychologische Beratungsfachkräfte können Sie für diese fiktive Vergütungsgruppe nicht einstellen, und damit droht diesen Fachkräften das Aus. Das ist dann Vereinheitlichung auf unterstem Niveau.
Wir fürchten um die Qualität unserer bewährten Beratungslandschaft. Die Hinzuziehung von ärztlichen und psychologischen Fachkräften wird im Schwangerschaftskonfliktgesetz und auch vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gefordert. Das nur über Honorarkräfte zu sichern, ist zumindest für größere Beratungsstellen schlecht und bedeutet eine gravierende Verschlechterung der bisherigen Praxis.
Wir wollen die Detailberatung im Ausschuss führen. Wir sollten uns Zeit nehmen; denn es geht um viele Einzelpunkte. Wir sollten auch den Sach- und Fachverstand der Schwangerenkonfliktberatungsstellen und ihrer Träger …
… in die Beratungen einbeziehen – eventuell auch im Rahmen einer Anhörung im Ausschuss. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, eine plurale, kompetente und multiprofessionelle Beratungslandschaft zu erhalten und auszubauen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir befassen uns heute erstmalig mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz. Was hat es hiermit auf sich?
Schon 2001 beharrte die CDU-Fraktion in diesem Haus darauf, die Schwangerenberatung der katholischen Träger in der Förderung zu belassen. Sie, meine Damen und Herren in der Opposition, waren der Meinung, ein Anspruch auf staatliche Förderung bestehe nur dann, wenn ein einheitli
Dagegen haben die katholischen Beratungsstellen geklagt und vor dem Bundesverwaltungsgericht am 15. Juli 2004 Recht bekommen.
Wovon reden wir? Zum einen sprechen wir über die Festlegung der Förderhöhe für die Schwangerenberatungsstellen und für die Konfliktberatungsstellen auf 80 % der Personal- und Sachkosten und zum anderen über die Wiederzulassung der Beratungsstellen der katholischen Träger. Heute wissen wir: Das alte Konzept von Rot-Grün hat die bundesgesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.
Meine Damen und Herren, die Kläger haben zu Recht das Bundesverwaltungsgericht angerufen, und wie man sieht, stehen wir in der Pflicht, das Gesetz umzusetzen. Wir lassen den Worten Taten folgen. Wir sorgen dafür, dass die katholischen Träger in die Beratung zurückkommen. Ich begrüße dieses ausdrücklich. Schwangeren Frauen steht also in Zukunft in allen Regionen Nordrhein-Westfalens wieder ein breiteres, umfassenderes Angebot an Beratungsstellen zur Verfügung. Nordrhein-Westfalen kommt also so seiner Verpflichtung nach und beteiligt die Beratungsstellen der katholischen Träger wieder finanziell an der Förderung. Von einer Wiederaufnahme der Beratung durch die katholischen Träger verspreche ich mir auch eine Stärkung der Beratung für das Leben.
Wir wissen, dass ein hoher Anteil der schwangeren Frauen, die eine Beratung aufsuchen, gar keinen Abbruch erwägt. Oft liegen vielfältige andere Gründe vor, die eine allgemeine Beratung der Schwangeren notwendig machen. Hilfe heißt in diesem Fall auch, in entscheidenden Lebenssituationen Ermutigung, Zeit und Raum finden, um eine verantwortliche Entscheidung treffen zu können.
Wenn sich schwangere Frauen in einer schwierigen Lage befinden, muss es möglich sein, auf Beratungsangebote zurückgreifen zu können. Das entspricht den Grundlagen unseres Verständnisses eines christlichen Menschenbildes. Wir wollen den Menschen Mut machen, sich auch in schwieriger Lage für das Kind und damit für das Leben zu entscheiden.
Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in den Ausschuss zu. Ich rege an, dieses Thema in einer Anhörung zu überführen, damit wir uns alle ein umfangreicheres Bild machen können. Damit kämen wir zu einem
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Ich bitte um Entschuldigung, ich war noch bei der Vorrednerin.
Herr Präsident! Dass gerade Sie nicht wissen, welcher Fraktion ich angehöre, ist für mich das erste Anzeichen von Verwirrtheit.
Frau Abgeordnete Steffens, ich darf sie darauf hinweisen, dass der amtierende Präsident nicht kritisiert werden darf. Nichtsdestotrotz werde ich Ihnen für diesen Versprecher nachher einen ausgeben.
Ich kritisiere nicht. – Meine Damen, meine Herren! Der Gesetzentwurf wird heute zum Glück zur Überweisung an den Ausschuss weitergegeben. Ich finde die Anregung meiner Vorrednerin sehr gut, dass wir zu diesem Gesetz eine Anhörung durchführen. Ich wünsche mir, dass sie nicht nur für den Kinder- und Jugendausschuss, sondern auch für den Frauenausschuss eine Pflichtsitzung ist. Ich glaube nämlich, dass es bei diesem Gesetzentwurf noch eine ganze Menge zu diskutieren gibt, viele Punkte im Detail zu klären sind.
Frau Westerhorstmann, nicht zustimmen kann ich Ihnen darin, dass wir jetzt eine Neuaufnahme der Kirchen in die Beratung hätten. Die Beratung hat es die ganze Zeit über gegeben. Deswegen hatten wir im Nachtragshaushalt von Ihnen vorgelegt bekommen, nachträglich Geld einzustellen, weil nach dem Gerichtsurteil klar war: Die Finanzierung muss passieren. Von daher gibt es an der Stelle kein neues Angebot, sondern das plurale Angebot war die ganze Zeit da. Jetzt geht es darum, wie Mittel und Zuständigkeiten verteilt werden.