Protocol of the Session on February 15, 2006

Herr Minister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte mich nicht gemeldet, wenn Sie nicht anfangs gesagt hätten, Sie hätten von den Rednern der Opposition nichts zum GFG gehört. Dann haben Sie jedenfalls zu meinen Fragen, die ich sehr konkret an Sie gestellt habe, bis auf die Anmerkung, dass Sie 2007 erst im Jahr 2007 besprechen, nichts gesagt.

Erstens. Ihre Aussage „Privat vor Staat“, die wir oft genug gehört haben, ist keine hinreichende Einlassung zum GFG.

(Beifall von den GRÜNEN)

Zweitens. Alle kommunalen Spitzenverbände haben Ihre Aussagen zur Gewerbesteuer durch eigene Aussagen konterkariert:

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

mit nahezu einstimmigen Beschlüssen bis auf ein bis zwei Personen der FDP. Nicht einmal alle Personen der FDP haben dagegen oder mit Enthaltung gestimmt. Sie sind damit ganz allein, sozusagen Wolf allein zu Haus.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Allein auf weiter Flur! – Ralf Jäger [SPD]: Ingo allein zu Haus!)

Drittens. Sie sind also deswegen nicht kommunalfreundlich, sondern kommunalfeindlich, insbesondere wenn ich zur Kenntnis nehme, dass Sie meine Frage nicht beantwortet haben, wie Sie mit dem überschießenden Betrag aus dem Solidarausgleich umgehen, der sich durch die Umstellung der Systematik hin zur Gewerbesteuerumlage zwangsläufig bei steigenden Steuereinnahmen im Jahr 2006 ergeben wird.

Ich habe Ihnen gesagt: Angesichts der jetzt geschätzten Steuereinnahmen auf der Basis des Finanzministeriums ist das ein Betrag von bis zu 200 Millionen € in 2006. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie auch hinsichtlich des GFG 2006 sagen, wie das hinterher in die Gesamtverbundmasse eingerechnet wird. Wird es als Bestandteil dessen, was in Prozenten ausgerechnet wird, angesehen? Sind die 200 Millionen € für die Kommunen weg und dafür beim Land, oder wird es als Paket oben draufgepackt? – Darauf haben Sie keine Antwort gegeben.

Sie haben sich auch nicht dazu geäußert, dass die Systemumstellung zulasten der Kommunen eine Mindereinnahme von 149 Millionen € bedeutet.

Ich habe Sie dafür gelobt, dass die Referenzperiodenbetrachtung richtig ist. Aber ich sage Ihnen:

Wenn Sie das in dem Tal der Steuereinnahmen tun und es zu einer Mindereinnahme in der Höhe führt, dann hat das ein Geschmäckle. Ich erwarte von Ihnen, dass Sie etwas dazu sagen.

Also, Verlässlichkeit bedeutet auch eine Aussage über die nächsten Jahre. Diese verweigern Sie. Verlässlichkeit bedeutet eine Aussage darüber, was mit dem überschießenden Betrag aus dem Solidarbeitrag geschieht, und Verlässlichkeit hätte auch bedeutet, den Kommunen bei dem Delta, das ich beschrieben habe, in diesem Jahr ein Stückweit entgegenzukommen. All das haben Sie nicht geleistet.

Insofern stelle ich fest: Sie haben sich zu den konkreten Fragen des GFG nicht geäußert. Nicht ich habe mich nicht dazu geäußert.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Innenminister Wolf hat sich noch einmal gemeldet.

Damit Herr Becker nicht traurig ist, möchte ich es noch einmal deutlich machen. Zu Ihren allgemeinen Ausführungen zum Thema kommunale Spitzenverbände möchte ich nichts sagen. Es gibt jede Menge Beschlüsse auch auf anderer Ebene. Es gab auch Landesregierungen, die das wollten. Die Frage, ob kommunale Spitzenverbände damit einverstanden sind, ist nicht immer automatisch die entscheidende Frage. Es kommt vielmehr darauf an, was am Ende richtig ist, und dafür muss man sich mit allen und nicht nur mit den kommunalen Spitzenverbänden auseinander setzen. Denn es gibt noch eine ganze Reihe anderer Beteiligter.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Es lebe die Selbstherrlichkeit!)

Die zunächst einmal sehr spannende Frage zur Gewerbesteuerumlage 2007, die Sie gestellt haben, habe ich Ihnen beantwortet. Das Ganze hat immer einen gewissen Zeitlauf. Wir werden natürlich keine Aussagen zum GFG 2007 machen, aber eine Zuführung von vermeintlich zu viel gezahlter Gewerbesteuerumlage zum Steuerverbund findet nicht statt. Eine solche Zuführung ist daher im Gesetzentwurf auch nicht zu finden. Deswegen ist Ihre ganze Aufregung hier umsonst.

Den Kommunen wird an dieser Stelle nichts genommen. Die Kommunen werden letztlich das bekommen, was ihnen zusteht. Ich habe noch einmal sehr deutlich gemacht, dass wir in der Vergangenheit die Situation vorfanden, dass den Kommunen im Laufe eines Jahres aufgrund eines

beschlossenen GFG Leistungen zugeflossen sind, die ihnen hinterher wieder abgezogen werden mussten. Das heißt, sie hatten ständig das Problem, dass sie mit einem großen Nachlauf erst wussten, was ihnen am Ende eines Jahres zusteht.

Wir kommen jetzt durch den sehr viel zeitnäheren Referenzzeitpunkt in ein höheres Maß an Voraussehbarkeit, wobei völlig klar ist, dass am Ende natürlich das zählt, was in dem jeweiligen Jahr tatsächlich anfällt. Wir haben nun einmal die Situation, dass wir mit Haushaltsplänen arbeiten. Sowohl im Landeshaushalt als auch beim GFG sind das Planzahlen. Da wird jedenfalls keine Ungerechtigkeit vorgenommen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Deswegen schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar erstens über das Haushaltsstrukturgesetz 2006 Drucksache 14/1000 und die mittelfristige Finanzplanung, die Sie in der Vorlage 14/190 finden. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Haushaltstrukturgesetzes 2006 und der mittelfristigen Finanzplanung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an die zuständigen Fachausschüsse mit der Maßgabe, dass die Beratung des Personalhaushalts einschließlich aller personalrelevanten Ansätze im Haushalts- und Finanzausschuss unter Beteiligung seines Unterausschusses „Personal“ erfolgt, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Denn sonst hätten wir diesen Unterausschuss nicht. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig angenommen.

Wir kommen zweitens zur Abstimmung über das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2006 Drucksache 14/1102, also über das eben schon einmal apostrophierte GFG. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gemeindefinanzierungsgesetzes an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und mitberatend an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Wer möchte dieser Überweisungsempfehlung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Meine Damen und Herren, wir haben damit Tagesordnungspunkt 2 – etwas zügiger als in der Tagesordnung vermerkt – erledigt.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Für heute!)

Ich rufe auf:

3 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Aufnahme von Aussiedlern, Flüchtlingen und Zuwanderern (Landesaufnahme- gesetz – LAufG) und Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/964

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Generationen, Familie und Integration Drucksache 14/1199

zweite Lesung

Eine Beratung ist hierzu heute nicht vorgesehen.

Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der Ausschuss für Generationen, Familie und Integration empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Das scheint einstimmig zu sein. Ich mache die Gegenprobe. – Niemand meldet sich. Enthaltungen? – Die gibt es auch nicht. Also, in der Tat ist die Beschlussempfehlung Drucksache 14/1199 damit einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Meine Damen und Herren, wir kommen zu:

4 Gesetz zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (Neufin SchKG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/1149

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Laschet das Wort.

Herr Präsident! Liebe

Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung bringt heute das Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz in die parlamentarische Beratung ein. Damit soll die Finanzierung von Beratungsstellen verbindlich geregelt werden. Es betrifft sowohl die allgemeine Schwangerschaftsberatung als auch die Schwangerschaftskonfliktberatung.

Fest steht, dass sowohl die allgemeine Schwangerschaftsberatung als auch die Schwangerschaftskonfliktberatung wichtige Institutionen sind, die das Ergebnis des dritten Weges zwischen der Fristenregelung und der rein auf das Strafrecht, rein auf den alten § 218 setzenden Lösung sind, den der Deutsche Bundestag Ende der 90erJahre verabschiedet hat. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Die Grundüberzeugung war, dass das Modell, das auf Beratung setzt, am ehesten die Konfliktlage der Frauen in Relation zum Beratungsziel des Lebens setzt. Ob Arbeitslosigkeit, ein schwieriges soziales Umfeld, ein fehlender Schulabschluss oder aufbrechende Familienstrukturen – die Problemlagen sind sehr vielfältig.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen sind für die Betroffenen wichtige Anlaufstellen. Es gehört auch zu ihren Aufgaben, jungen Eltern das Ja zum Kind zu erleichtern. Deshalb gilt es, neben der Konfliktberatung auch die Beratung für das Leben zu fördern.

Sie erinnern sich vielleicht daran, dass die katholische Kirche im Jahr 2000 aus der Schwangerschaftskonfliktberatung ausgestiegen ist. Viele haben das bedauert. Seitdem bietet sie nur noch allgemeine Beratung an. Das heißt, die Einrichtungen in katholischer Trägerschaft stellen keine Beratungsscheine mehr aus, die für einen Schwangerschaftsabbruch erforderlich sind.

Daraufhin hat die rot-grüne Regierung die Finanzierung eingestellt und ausschließlich Beratungsstellen, die neben der Schwangerschaftsberatung auch Schwangerschaftskonfliktberatung leisten, gefördert. Die katholischen Beratungsstellen haben daraufhin jedoch ihren Anspruch auf Förderung beim Bundesverwaltungsgericht eingeklagt und Recht bekommen. Deshalb ist es nötig, dass wir jetzt ein neues Gesetz erlassen, das die Bedingungen der Schwangerschaftskonfliktberatung regelt.

Die Richter hatten in ihrem Urteil festgestellt: Alle Arten von Einrichtungen müssen finanziell unterstützt werden. Das schließt auch die Beratungsstellen ein, die sich allein auf die allgemeine Schwangerschaftsberatung und auf Konfliktberatung ohne die Ausstellung des Scheins konzent

rieren. Gleichzeitig macht das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der Förderhöhe eine klare Vorgabe: Das Land muss mindestens 80 % der Personal- und Sachkosten tragen.

Der neue Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, trägt diesem Urteil Rechung und schafft eine verbindliche Grundlage für die Schwangerschaftsberatung in Nordrhein-Westfalen. Die Ziele, die wir mit der Regelung verfolgen, sind klar definiert:

Erstens. Uns geht es darum, die Vielfalt der Träger zu garantieren. Auch die katholischen Beratungsstellen werden gefördert. Schwangeren Frauen steht dadurch ein breiteres Angebot zur Verfügung.