Protocol of the Session on December 15, 2005

(Monika Düker [GRÜNE]: Das habe ich alles schon vorgelesen!)

Das BKA soll deshalb weiter als Zentralstelle die Länder unterstützen, statt deren Aufgaben zur inneren Sicherheit zu übernehmen. Klar ist aber auch, dass es zum Teil in dem einen oder anderen Bereich zu einer noch besseren Zusammenarbeit und zu einem noch intensiveren Informationsaustausch kommen muss. Hierzu ist das neue gemeinsame Lagezentrum in Berlin von Bund und Ländern ein guter Anfang. Sie erinnern sich: bewertende Verknüpfung auf der oberen Netzwerkebene.

Allerdings hat es – wir sprachen in der letzten Plenarwoche nach der Regierungserklärung von Ministerpräsident Rüttgers darüber – im Zuge der Koalitionsverhandlungen im Bund einen Zusatz zum eigentlichen Koalitionsvertrag gegeben, in dem der Bereich der Föderalismusreform geregelt wurde. Innerhalb dieser Vereinbarung gibt es auch eine Passage zur inneren Sicherheit. Danach ist vorgesehen, Artikel 73 GG um eine neue Nummer 9 a zu ergänzen.

Der Bund soll nach der beabsichtigten Grundgesetzänderung die ausschließliche Gesetzgebung zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in den Fällen erhalten, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Länderpolizeibehörde nicht erkennbar ist – jetzt kommt der entscheidende Punkt, wir hätten da

gerne ein „und“ stehen gehabt, aber da soll jetzt ein „oder“ hineinkommen – oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht.

Darüber hinaus wurde aber auch festgehalten – das haben wir im Innenausschuss schon zum Ausdruck gebracht –, dass damit die Bedürfnisse der für die Gefahrenabwehr zuständigen Länder angemessen berücksichtigt werden und das Gesetz nach § 9 a der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Frau Düker, ich bin mir sicher, dass sich die Landesregierung unter diesen Voraussetzungen frühzeitig und konstruktiv an den vorgesehenen Beratungen beteiligt und ihre Position einbringen wird. Der Innenminister hat dies in der jüngsten Vergangenheit auch durch entsprechende Pressemitteilungen getan.

Ich verhehle nicht – ich komme damit zum Schluss –, dass die Intention der Antragsteller in die richtige Richtung geht. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Als nächste Rednerin hat in Vertretung des Innenministers Frau Justizministerin Müller-Piepenkötter das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Spätestens nach den Anschlägen von Madrid hat es quer durch alle politischen Parteien eine zum Teil hitzige Diskussion über notwendige Veränderungen der sogenannten Sicherheitsarchitektur Deutschlands gegeben.

Hierzu gab es zahlreiche Vorschläge und Forderungen. Insbesondere der ehemalige Bundesminister des Innern, Otto Schily, nutzte jede Gelegenheit zu der Behauptung, die geltende Rechtslage lasse eine effektive Bekämpfung des internationalen Terrorismus nicht zu. Das BKA müsse im selben Umfang wie die Länderpolizeien präventiv polizeiliche Befugnisse

(Unruhe – Glocke)

und ein generelles Weisungsrecht gegenüber den Landeskriminalämtern erhalten. Er hat auch versucht, seine Forderungen in die Arbeit der vom Bundestag und Bundesrat eingesetzten Kommission zur Neuordnung der bundesstaatlichen Ordnung einzubringen. Der Bund konnte – so hat der Innenminister Dr. Wolf ausgeführt – bisher keine belastbaren Argumente dafür erbringen, dass die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes tatsächlich unzureichend ist.

Der Innenminister, Herr Dr. Ingo Wolf, hat seine Zweifel, dass eine Zentralisierung beim Bund zu einem Mehr an Sicherheit führt, und seine ablehnende Auffassung im Vorfeld der Beratungen der von CDU/CSU und SPD eingesetzten Koalitionsarbeitsgruppe zur Föderalismusreform deutlich zum Ausdruck gebracht. Frau Abgeordnete Düker und Herr Abgeordneter Kutschaty haben es zitiert. An dieser Position hat sich grundsätzlich nichts geändert.

Meine Damen und Herren, CDU, CSU und SPD haben sich im Rahmen ihrer Koalitionsvereinbarung verständigt, auf der Grundlage der Vorarbeiten der Föderalismuskommission die Voraussetzungen für eine Reform zu schaffen.

Bei der inneren Sicherheit ist vorgesehen, Art. 73 des Grundgesetzes zu ergänzen. Der Bund soll danach die ausschließliche Gesetzgebung erhalten für

„die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt in Fällen, in denen eine länder-übergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht“.

Auch das wurde bereits zitiert.

Meine Damen und Herren, damit die Bedürfnisse der für die Gefahrenabwehr zuständigen Länder weiterhin angemessen berücksichtigt werden, konnte in den Verhandlungen zur Föderalismusreform erreicht werden – Herr Abgeordneter Engel hat es erwähnt –, dass das Bundesgesetz, das die neue Zuständigkeit und die damit verbundenen Befugnisse des BKA konkret regelt, nach Art. 73 Abs. 2 des Grundgesetzes der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Die Landesregierung hält neue gesetzliche Regelungen nur dann für sinnvoll, wenn sie sich eng an den Bedürfnissen der Praxis orientieren, zu keinen weiteren bürokratischen Regelungen führen und im Ergebnis ein objektives Mehr an Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gewährleisten.

Um Kompetenzkonflikte bei der polizeilichen Gefahrenabwehr zu vermeiden, müssen klare Regelungen geschaffen werden. Der Innenausschuss hat sich deshalb in seiner sechsten Sitzung am 8. Dezember 2005 mit Mehrheit für den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP ausgesprochen. Unter diesen Voraussetzungen wird sich die Landesregierung konstruktiv an

den Beratungen des Bundesrates beteiligen und ihre Position einbringen. – Danke.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Sie alle sind in den Plenarsaal gekommen. Das signalisiert: Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Ich lasse zunächst abstimmen über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 14/896, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/721 für erledigt zu erklären. Wer stimmt dieser Empfehlung zu? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Empfehlung einstimmig angenommen und der Antrag Drucksache 14/721 für erledigt erklärt.

Wir stimmen dann zunächst über den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/828 ab. Wer stimmt diesem Entschließungsantrag zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 14/828 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der SPD und der Grünen abgelehnt.

Wir stimmen dann über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP Drucksache 14/844 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 14/844 mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen angenommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Wir kommen zu:

9 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/283

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bauen und Verkehr Drucksache 14/874

zweite Lesung

(Unruhe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe zu einem neuen Tagesordnungspunkt übergelei

tet. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Gespräche, die unbedingt notwendig sind, draußen stattfinden könnten.

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Jung für die SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf befasst sich im Wesentlichen mit der Aussetzung der Siebenjahresfrist für das Bauen im Außenbereich bis zum Jahr 2008.

Mit dieser Materie haben sich der Landtag und seine Fachausschüsse in der Vergangenheit aufgrund vielfältiger Anträge und Gesetzentwürfe intensiv befasst. Darüber hinaus wurde eine Expertenanhörung durchgeführt. Der nordrhein-westfälische Landtag hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Aussetzung der Siebenjahresfrist bis zum Ende des Jahres 2004 mit der damaligen rot-grünen Parlamentsmehrheit beschlossen. Das entsprach in vollem Umfang den bundesrechtlichen Vorgaben.

Meine Damen und Herren, die rot-grüne Mehrheit im Deutschen Bundestag hat im Jahr 2004 bei der Novelle des Baugesetzbuchs den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, die Umwandlung landwirtschaftlicher Gebäude außerhalb der Siebenjahresfrist nunmehr bis zum Ende des Jahres 2008 zu ermöglichen.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung beabsichtigt, diesen – das betone ich nochmals – von der seinerzeitigen rot-grünen Bundestagsmehrheit ermöglichten Ausnahmetatbestand in Nordrhein-Westfalen umzusetzen.

Die SPD-Fraktion stimmt daher wie bereits im Jahre 2003 – wie auch wiederholt im Bundestag – dieser Änderung zu.

Die Rede ist zu Ende. Wollen Sie vielleicht applaudieren?

(Heiterkeit – Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, das war nur eine Hilfestellung. Ich bitte um Entschuldigung.

(Heiterkeit)

Als nächster Redner hat der Abgeordnete Schemmer von der CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war eine mit viel innerem Engagement vorgebrachte Rede, mit der

in tiefer innerer Überzeugung für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude gekämpft wurde.

Das Gesetz heißt ja Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in NRW. Noch trockener kann eine solche Überschrift eigentlich überhaupt nicht sein. Aber es wurde zumindest schon einmal richtig erkannt: Es geht um die Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude. Es geht um die sogenannte Siebenjahresfrist. Für uns geht es auch darum, vor Ort – denn das hat Rot-Grün noch vor einem Dreivierteljahr gemacht – die rotgrünen Blockaden zu beenden.