Protocol of the Session on December 15, 2005

Aber Sie sehen, wir haben einen Entschließungsantrag gestellt.

(Marc Jan Eumann [SPD]: Der besser ist!)

Wer sich den Antrag genau anschaut, kann lesen: Eine Einzelfallentscheidung zur Abschaffung der Flächenstilllegung muss im Kontext der gefassten Beschlüsse, die wir schon auf der EU-Ebene und auf der Bundesebene haben, gesehen werden. Deshalb haben wir unseren Entschließungsantrag vorgelegt.

Zur Begründung: Mit dem Aufruf der EU, auf der nationalen Ebene Vorschläge zum Bürokratieabbau zu machen, ist eine Auflistung von 160 Vorhaben entstanden. Davon sind 59 Vorhaben aus dem Agrarbereich. In Punkt 37 der Liste wird die obligatorische Flächenstilllegung mit der Empfehlung der Abschaffung aufgeführt, und dabei geht es im Wesentlichen um Bürokratieabbau. Jetzt kommt noch der Koalitionsvertrag von Union und SPD dazu. Da können Sie im Abschnitt 8.1 folgendes lesen:

„Beim Thema Bürokratieabbau werden wir die EU-Kommission bei der für 2006 geplanten Aufstellung eines Aktionsplanes nachdrücklich unterstützen und durch einen nationalen Aktionsplan ‚Stärkung des Agrarstandortes Deutschland durch Innovationsförderung und Bürokratieabbau’ begleiten. Dazu wird eine Arbeitsgruppe unter Federführung des BMELV mit Vertretern der Regierungsfraktionen des Bundestages und der Landesregierungen eingerichtet.“

Deshalb meinen wir, nach der Agrarreform, die nicht mehr die Produktion, sondern die Fläche subventioniert und zudem – deswegen haben wir ja auch den bürokratischen Aufwand – die Bindung der Direktzahlungen an Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzstandards einfordert, müssen jetzt im nächsten Schritt die von der EU vorgegebenen Kontrollen sinnvoll gebündelt werden.

Einzelfallentscheidungen in diesem umfangreichen Kontext helfen da nicht weiter. Im Rahmen der Überprüfung der Betriebsprämienregelung ist es doch nur sinnvoll und Erfolg versprechend, wenn wir dieses in den gesamten Zusammenhang stellen.

(Beifall von der SPD)

Deshalb fordern wir die Landesregierung auf: Bringen Sie Nordrhein-Westfalen und die Interessen der hier wirtschaftenden Betriebe in die geplante Erstellung des Aktionsplanes „Stärkung des Agrarstandortes Deutschland durch Innovationsförderung und Bürokratieabbau“ ein!

(Dr. Axel Horstmann [SPD]: Darauf kommt es an!)

Dabei reicht es nicht, wenn Sie sich auf einen Punkt – und sei er auch noch so wichtig – beschränken. Setzen Sie insbesondere auch einen umfassenden besonderen Schwerpunkt auf die Möglichkeit der Verwaltungsvereinfachung in der bürokratisch aufwendigen neuen Betriebsprämienregelung. Da schließen wir natürlich auch die obligatorische Flächenstilllegung mit ein.

Neben dieser Beteiligung brauchen wir möglichst bald einen Bericht zum Aktionsplan, damit die Auswirkungen auf die Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft klar werden. Deshalb hier noch einmal meine Aufforderung: Treffen Sie hier keine isolierte Einzelfallentscheidung! Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu! Er ist von seiner Intention her eingebettet in die jetzt zu treffenden Entscheidungen, stellt die gesamte Überprüfung der Prämienregelung in den Mittelpunkt und ist daher zielführend. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Watermann-Krass. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Remmel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Prinzip ja – aber! Das Anliegen, das hier heute von den Koalitionsfraktionen vorgetragen worden ist, die obligatorische Flächenstilllegung abzuschaffen, ist im Grundsatz zu begrüßen,

(Beifall von der FDP)

da durch die Agrarreform die Prämienzahlungen von der Produktion abgekoppelt sind und es deshalb bei konsequenter Umsetzung der Agrarreform jedem Bauern oder jeder Bäuerin selbst überlassen sein sollte, was sie auf ihrer Fläche anbauen oder nicht.

Aber – jetzt kommen wir zu dem Teil des Aber, der bei dieser Frage auch sehr wichtig ist, denn genau hier liegt das Problem –: Die Agrarreform ist noch nicht vollständig umgesetzt. Es gibt nach wie vor Interventionspreise bei Getreide, Quoten bei Zucker, Exportsubventionen usw. Das aus un

serer Sicht ärgste Kriterium an dieser Stelle ist, dass es keine Obergrenze für Subventionen gibt. Gäbe es solche Obergrenzen und die anderen Voraussetzungen, dann könnte man sich sicherlich sehr schnell darüber einig werden, diese Stilllegungsflächen unmittelbar aus dem Bestand zu nehmen. Da das aber noch nicht der Fall ist, müsste man eine Bedingung daran knüpfen. So ähnlich ist ja auch der Entschließungsantrag der SPD aufgebaut, also eine Wenn-dann-Geschichte, indem man sagt: Diese und jene Bedingung muss erfüllt sein; dann können wir zur Abschaffung der Flächenstilllegung kommen. So würden wir ebenfalls argumentieren wollen.

Im Sinne eines zügigen Beratungsverfahrens darf ich mich jetzt für die Aufmerksamkeit bedanken.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Jetzt spricht für die Landesregierung Herr Minister Uhlenberg.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss zunächst einmal dem Abgeordneten Remmel widersprechen. Herr Abgeordneter Remmel, die Agrarreform ist auf den Weg gebracht, und zwar von Frau Künast gemeinsam mit den anderen Agrarministern der Europäischen Union. Diese Agrarreform gilt bis zum Jahre 2013. Das alles ist im vergangenen und im vorvergangenen Jahr auch mit der Frage der Entkoppelung grundlegend auf den Weg gebracht worden. Da gibt es auch nichts Neues. Es gibt vielleicht eine Zwischenbewertung der Agrarreform – das mag sein –, aber sie ist mit der Unterstützung von Frau Künast auf den Weg gebracht worden.

Wir haben damals um die Einzelheiten sehr gerungen. Sie haben das vielleicht nicht mitbekommen, weil damals der Kollege Priggen der Sprecher Ihrer Fraktion für diesen Bereich und bei der Fraktion der Grünen für dieses Thema verantwortlich war. Wir haben sehr stark um die Einzelheiten dieser Agrarreform gerungen, die jetzt wirklich auf den Weg gebracht worden ist.

Wenn jetzt ein solcher Punkt herausgegriffen wird, meine Damen und Herren, dann ist das im Sinne des Agrarstandorts Nordrhein-Westfalen richtig. Denn wofür brauchen wir unsere landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein-Westfalen? Wir brauchen unsere landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein-Westfalen erstens, um Nahrungsmittel zu produzieren, zweitens, um Naturschutz zu betreiben, und drittens, um nachwachsende Rohstoffe zu produzieren.

Jetzt stellen wir, weil sich die Lage in den vergangenen Jahren auch auf den Agrarmärkten – der Abgeordnete Kemper hat das richtig dargestellt – verändert hat, fest, dass wir zusätzliche Flächen gebrauchen können. Der Sinn der Flächenstilllegung lag damals ja darin begründet, dass zu viel Getreide da war. Das geschieht vor allen Dingen auch vor dem Hintergrund, dass wir nachwachsende Rohstoffe, Energie vom Acker holen wollen; deswegen brauchen wir mehr Flächen, und deswegen passt jetzt die obligatorische Flächenstilllegung nicht mehr in die Zeit.

Das ist bei der Agrarreform, die im vorigen Jahr auf den Weg gebracht worden ist, leider nicht durchgesetzt worden. Hier muss jetzt entsprechend nachgebessert werden, und zwar bald. Frau Watermann-Krass, da bringt gar nichts, wenn man einen – ich sage das einmal etwas überspitzt – 80-Punkte-Kataloge aufstellt und sagt: Das alles muss aber ebenfalls geändert werden! Das mag ja sein. Aber dies ist vordringlich.

Wenn Sie sich einmal die Situation in einigen Bereichen in Nordrhein-Westfalen ansehen, wo es einen Wettlauf um die Flächen gibt, darum, ob diese Flächen für die Ernährungswirtschaft zur Verfügung gestellt werden oder für den Bereich der nachwachsenden Rohstoffe – was ja im Zusammenhang mit der Frage der regenerativen Energie sicherlich von allen Fraktionen des Landtages von Nordrhein-Westfalen gewünscht wird –, dann reicht es nicht zu sagen: Jetzt müssen wir aber alle anderen 80 Punkte auch erst einmal abarbeiten. – Denn das kann ja möglicherweise fünf Jahre dauern. Deswegen ist es schon richtig, dass dieser Antrag bevorzugt behandelt wird und dass wir uns von der obligatorischen Flächenstilllegung verabschieden.

Das gilt auch für die Stadt Köln. Ich habe mich eben sehr gewundert, dass der Abgeordnete Eumann durch seinen Beifall in diese Debatte eingegriffen hat, meine Damen und Herren. Ich fand das an dieser Stelle nicht sehr überzeugend, weil mir nicht ganz klar war: Was wollte der Abgeordnete Eumann mit seinem Beifall eben eigentlich zum Ausdruck bringen? Gerade an dieser Stelle hat es eine Menge Missverständnisse gegeben. Deswegen wäre ich Ihnen sehr dankbar, Frau Abgeordnete Watermann-Krass, wenn Sie sich mit dem Abgeordneten Eumann in dieser Frage noch einmal kurzschließen würden, weil diese Änderung natürlich auch Auswirkungen auf die Stadt Köln hat; denn gerade die Landwirte in der Stadt Köln, Herr Abgeordneter Eumann, haben, was den Flächenverbrauch angeht, Riesenprobleme.

Sie kennen möglicherweise das Problem nicht, aber es hängt damit zusammen, dass die Landwirte immer Flächen für Straßenbau, für Wohnbebauung – gerade in der Stadt Köln ist das sehr ausgeprägt –, für Hochwasserschutz zur Verfügung stellen müssen, dass aber immer weniger Flächen für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehen. Deswegen gibt es gerade auch aus dem Kölner Bereich – das ist jetzt etwas ganz Besonderes in Nordrhein-Westfalen, wenn es denn auch noch gerade aus der Stadt Köln kommt – einen großen Druck, dass wir uns von der obligatorischen Flächenstilllegung lösen.

Deswegen wäre ich Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie dies in Ihre weiteren agrarpolitischen Überlegungen einbezögen und anschließend den Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP unterstützten, dass wir gerade von NordrheinWestfalen aus diesen Schritt unternehmen und die obligatorische Flächenstilllegung abschaffen. Nordrhein-Westfalen ist der drittwichtigste Agrarstandort in der Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren, und von daher würde diese Entscheidung – wenn dieser Antrag denn eine Mehrheit bekäme; zunächst im Landtag von Nordrhein-Westfalen, dann auf Bundesebene, und schließlich wird es ja einen weiteren Weg auf europäischer Ebene geben – zu einer weiteren Stärkung des Agrarstandorts Nordrhein-Westfalen beitragen.

Ich bedanke mich sehr herzlich bei den Koalitionsfraktionen für diesen Antrag. Er deckt sich mit der Agrarpolitik der Landesregierung von NordrheinWestfalen. Ich möchte die Oppositionsfraktionen bitten, die Bedenken, die sie noch haben – die sie eigentlich gar nicht haben, wenn ich mir ihre Redebeiträge richtig angehört habe, die aber so ein bisschen künstlich formuliert worden sind, weil man ja nicht sagen wollte, dass das ein guter Antrag der Koalitionsfraktionen sei –, hintanzustellen, auch im Interesse der regenerativen Energien, für die wir zusätzliche Flächen in NordrheinWestfalen brauchen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags mit der Drucksache 14/877 einschließlich des Entschließungsantrags mit der Drucksache 14/916 an den Ausschuss für Umwelt

und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu:

6 Endlich Klarheit schaffen – Kunstsammlung braucht den Erweiterungsbau

Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/866

Ich eröffne die Beratung. – Für die antragstellende Fraktion hat Frau Abgeordnete Nell-Paul das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen sprechen, dann sprechen wir über ein Juwel in Nordrhein-Westfalen. Das Wunderbare an diesem Juwel ist, dass es ein landeseigenes Museum ist, sozusagen die Staatsgalerie des Landes. Darauf können wir besonders stolz sein, ohne dass wir dadurch die hervorragenden Museen in kommunaler Trägerschaft, die wir auch noch im Land Nordrhein-Westfalen haben, zurücksetzen.

Dieses Juwel mit seinem Standort am Düsseldorfer Grabbeplatz ist inzwischen 40 Jahre alt. 1960 legte das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Kauf von 88 Werken des Malers Paul Klee den Grundstock für die heutige Kunstsammlung. Es ist vielleicht wichtig, einmal ein bisschen an die Geschichte dieses Hauses zu erinnern.

26 Jahre später – 1986 – eröffnete das Haus am Grabbeplatz, das bis heute die Kunstsammlung beherbergt. Damals staunte man über so viel architektonischen Mut und die vielfältigen und großzügigen Räumlichkeiten. Wenn man es heute betrachtet, ist es immer noch ein architektonisch schönes Gebäude. Wenn man allerdings sieht, welche Museumsbauten in der Welt inzwischen errichtet wurden, ist es schon fast konservativ. Trotzdem: Es ist ein wunderbares Haus, aber es war auch sehr schnell gefüllt. Das verdanken wir dem einmaligen Sammler und Direktor der Kunstsammlung, Herrn Prof. Schmalenbach. Er hat eine Sammlung der klassischen Moderne mit Weltruf geschaffen.

Im K20 – wie es heute heißt – werden vor allem Meisterwerke des 20. Jahrhunderts wie Picasso, Klee, Kandinsky, Mondrian oder Pollock zu sehen sein bis zu den heutigen Meisterwerken von Richter und Beuys.

Meine Damen und Herren, leider müssen diese wunderbaren Kunstwerke regelmäßig immer dann im Archiv verschwinden, wenn es andere Ausstellungen von Weltruf gibt wie zum Beispiel im Moment die Matisse-Ausstellung, die ich Ihnen dringend ans Herz legen möchte. Sehen Sie sie sich an; sie ist wunderbar.

Mit der Staffelübergabe von Herrn Prof. Schmalenbach auf Prof. Zweite war schnell klar, dass nur mit einem Erweiterungsbau der Ruf des Hauses und die Chance auf Ergänzung und Erweiterung der Sammlung gewahrt werden kann. Herr Prof. Zweite hat in den letzten Jahren eine wunderbare Ergänzung der Sammlung vollzogen.

Fast schon legendär ist die Zusage von Johannes Rau beim Amtsantritt von Prof. Zweite im Jahre 1990, dass die Erweiterung tatsächlich kommt und man sie in Angriff nimmt. Seither – das sind jetzt fast 15 Jahre – wird in Fachressorts, bei den Haushältern, innerhalb und außerhalb der Fraktionen gerungen. Wir alle wissen, dass in diesen Jahren die Krise der öffentlichen Haushalte dazukam und dass wir auch in Nordrhein-Westfalen große Finanzprobleme hatten. Dazwischen kam die Nutzung des vom Verfall bedrohten Ständehauses mit dem bekannten Ergebnis: In einer finanziellen Kraftanstrengung hat das Land immerhin rund 50 Millionen investiert, um das alte Ständehaus zum K21 umzubauen.

Damals wurde von allen Seiten betont, dass das neue Ständehaus nicht der Ersatz für eine Erweiterung der Kunstsammlung am Grabbeplatz sein kann. Das Haus K21 hat den Schwerpunkt in der Kunst des 21. Jahrhunderts, also eine Ergänzung und kein Ersatz.

Meine Damen und Herren, ich könnte die Geschichte noch ins Unendliche fortsetzen. Wir meinen, dass es jetzt endlich die Chance gibt, den Knoten durchzuschlagen. Wir hoffen, dass wir dies gemeinsam mit allen Fraktionen im Landtag tun können.

(Beifall von Marc Jan Eumann [SPD])

Die alte Landesregierung ist in ihren Vorbereitungen sehr weit gewesen. Es liegen Pläne zum Erweiterungsbau vor, die weit gediehen sind. Noch nie war ein Erweiterungsbau so konkret und so zum Greifen nah. Die Landeshauptstadt Düsseldorf selbst steht in den Startlöchern, um auf ei