Protocol of the Session on March 25, 2010

In einem sind wir uns einig: Es ist völlig unstrittig, dass wir Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen haben. Ein Entgeltgleichheitsgesetz halten wir für den falschen Weg; denn es ändert nichts an den strukturellen Ursachen. Dafür brauchen wir andere, wirksamere Instrumente. Deshalb empfiehlt die Landesregierung dem Landtag, den Antrag der SPD abzulehnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht; die Redezeiten sind auch sehr erschöpft.

Meine Damen und Herren, die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/10843 – Neudruck – ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU-Fraktion und

die FDP-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag mir der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zum vorletzten Tagesordnungspunkt dieser Wahlperiode:

11 Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz – LPVG)

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 14/272

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 14/10869

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/10906

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung. – Der Herr Abgeordnete Einmahl erhält für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit einem Plagiat. Der Antrag der SPD vom 22. September 2005 ist wortgleich mit einem CDU/FDP-Antrag aus dem Jahre 2004. Er ist sogar so wortgleich, dass selbst in der Begründung nicht einmal die Reihenfolge der Sätze verändert wurde. Man hat es komplett übernommen.

(Horst Becker [GRÜNE]: Der ist aber doch verjährt, dann können Sie doch zustimmen!)

Die große intellektuelle Leistung bestand darin, das Datum zu verändern. Jetzt könnten wir uns fragen, was denn mit dem damaligen CDU/FDP-Antrag geschehen ist. Ich möchte Ihren Anspruch auf Information gern befriedigen.

Der Antrag von CDU und FDP wurde in der Plenarsitzung am 12. Mai 2004 behandelt. Damals hat der SPD-Abgeordnete Bernhard von Grünberg Folgendes erklärt:

Meine Damen und Herren, Sie wissen es bereits: Wir werden Ihre Initiative ablehnen, obwohl wir von der SPD-Fraktion sie gerne unterstützt hätten. Ich sage das so offen, weil es nichts bringt, irgendwelche Klimmzüge zu machen. Wir haben dies in der Koalition in dieser Form – das möchte ich deutlich sagen – nicht durchsetzen können. Wir haben uns im „Düsseldorfer Signal“

Sie erinnern sich, das war dieser brüchige Burgfrieden, nachdem es schwere Differenzen in der rotgrünen Landesregierung gegeben hatte –

verabredet, dass wir eine Reform des Landesvertretungsgesetzes im Rahmen der Neustrukturierung des öffentlichen Dienstrechtes durchführen werden, bei der wir jetzt sind.

Das war im Jahre 2004.

Meine Damen und Herren, es gibt dann bis zum Jahre 2005 keine weitere Initiative mehr, obwohl die SPD 30 Jahre lang Zeit hatte, entsprechende Novellierungen durchzuführen; denn das Landespersonalvertretungsgesetz ist im Jahre 1975 in Kraft getreten. Es hat 30 Jahre lang keinen Bedarf gegeben bzw. man hat keinen Bedarf gesehen.

Bezeichnend ist allerdings auch: Als wir hier im Jahre 2007 das Landespersonalvertretungsgesetz novelliert haben, hat die SPD keinen Antrag zu diesem Punkt gestellt. Es ist dabei geblieben, so, wie das Gesetz damals vorgelegt wurde. Es gab weder von der SPD noch von den Grünen einen Antrag dazu. Inzwischen ist die Zeit deutlich fortgeschritten, und die Diskussion ist weitergegangen.

Deshalb muss man Folgendes feststellen: Der hier vorliegende Vorschlag, das Landespersonalvertretungsgesetz zu ändern, ist falsch. Denn dies ist nach Auffassung der regierungstragenden Koalition nicht das richtige Gesetz für eine Lösung. Wir wollen das Richter- und Staatsanwältegesetz ändern und sind insoweit mit den Betroffenen in einem engen Kontakt, und wir werden dies in der neuen Legislaturperiode erledigen. Wir sind davon überzeugt, dass dies das richtige Gesetz ist, um das Problem zu lösen.

Deshalb wäre es besser, wenn die SPD den Antrag zurückziehen würde. Sollte hierzu die Einsicht fehlen, müssen wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Einmahl. – Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Stüttgen das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In nahezu allen Bereichen der Landesverwaltung ist die dreistufige Ausgestaltung der Personalvertretung üblich. Sie beginnt mit der Vertretung am jeweiligen Dienstsitz, dann folgt die Vertretung im Bereich der Mittelinstanzen, und gekrönt wird das Ganze durch die Vertretung auf Ministeriumsebene. Eine der wenigen Ausnahmen hiervon bilden die Personalvertretungen der Staatsanwälte. In diesem Bereich gibt es lediglich Vertretungen bei den Generalstaatsanwaltschaften

und beim JM, nicht aber bei den Staatsanwaltschaften vor Ort.

Das ist für uns nicht hinnehmbar. Deshalb haben wir die in Rede stehende Initiative ergriffen. Ich muss auf den Kollegen Einmahl reflektieren. Wenn Sie den Antrag schon 2004 eingebracht haben, verstehe ich nicht, warum Sie das nicht längst mit Ihrer Mehrheit, die Sie noch für ungefähr 45 Tage besitzen, umgesetzt haben, Herr Kollege. Von daher ist Ihre Argumentation sehr wenig hilfreich, geschweige denn überzeugend.

Wir wollen aber nicht nur aus Gründen der Systematik eine Änderung herbeiführen, eine Personalvertretung auf der Ebene der Staatsanwaltschaften ist auch deshalb sinnvoll, weil es gerade darum geht, vor Ort vorhandene Probleme zu lösen. Gerade die Justiz befindet sich in einem anhaltenden Modernisierungsprozess. Arbeitsabläufe werden durch neue Steuerungsmodelle auf den Prüfstand gestellt und teilweise auch modifiziert. Auch die Arbeitsplatzgestaltung mit EDV, die mittlerweile verstärkt Einzug in die Justiz gehalten hat, hat natürlich die tägliche Arbeit verändert.

Die sich daraus ergebenden grundsätzlich zu stellenden Fragen müssen sicher auch an höherer Stelle diskutiert werden. Aber die alltagsnahen Probleme sollten vor Ort geregelt werden, weil dann alle Beteiligten zu pragmatischen Lösungen kommen können. Wenn ich mir beispielsweise den Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Hamm anschaue, dann stelle ich fest, dass er von seiner Fläche und der Zahl der unterstellten Staatsanwaltschaften so groß ist, dass es schwierig ist, alle Probleme immer zentral zu lösen.

Angesichts der großen Veränderungen im Bereich der Justiz ist es wichtig und notwendig, dass die Änderungsprozesse auch von den Beteiligten mit gestaltet werden. Das setzt voraus, dass wir vor Ort zwingend eine Personalvertretung der Staatsanwälte brauchen. Das wird übrigens vom Deutschen Beamtenbund ebenfalls so gesehen. Wir haben deshalb auch zum Ende der Legislaturperiode dieses Thema noch auf den Tisch des Hohen Hauses gelegt, um endlich Nägel mit Köpfen zu machen.

Was ist dazu im zuständigen Rechtsausschuss passiert? – Die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP haben sich geziert. Die CDU möchte das Ganze im Richtergesetz festschreiben. Die FDP hat sinngemäß argumentiert, dass sie wegen der Arbeitsbelastung zu Regelungen des Strafvollzugs keine Möglichkeit für die Lösung des Problems gefunden habe. Im Übrigen hat sich die FDP der CDU angeschlossen.

Ich würde diese Verzögerungstaktik noch verstehen, wenn es im Kern um eine kontrovers zu diskutierende Frage ginge. Aber das ist nicht so. Alle Fraktionen haben sinngemäß übereinstimmend

erklärt, dass eine Regelung wünschenswert sei. Von daher ist es mir völlig unverständlich, weshalb Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, wieder einmal auf die Bremse treten. Auch wenn meine Hoffnung nach der Vorfestlegung im Rechtsausschuss eher gering ist, appelliere ich an die Damen und Herren von den Koalitionsparteien, unserem Anliegen zuzustimmen.

Die schwarz-gelbe Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben 2007 mit der Novellierung des LPVG die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen insgesamt in einem ungeheuren Ausmaß beschränkt. Dadurch wird das Menschenbild von Schwarz-Gelb ein Stück weit deutlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht etwa als wichtigste Ressource der Landesverwaltung gesehen, sondern zu bloßen Kostenträgern degradiert.

(Zuruf von der CDU: Blödsinn! – Zuruf von Ministerin Roswitha Müller-Piepenkötter)

Frau Ministerin, Sie sind doch jetzt nicht gefragt, oder? Sie können gleich Ihren Senf dazu abgeben, aber nicht jetzt. Jetzt rede ich.

Ich gehe davon aus, dass dieses schwarz-gelbe Fiasko am 9. Mai ein Ende haben wird. Wir werden dann unter Beteiligung der Gewerkschaften und der Berufsverbände ein modernes Personalvertretungsrecht für Nordrhein-Westfalen auf den Weg bringen – mit dem Leitgedanken der Wiederherstellung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Dienststellen und Personalräten auf Augenhöhe.

Wir wollen eine Mitbestimmung, die den Namen Mitbestimmung auch verdient. Wir werden Nordrhein-Westfalen wieder zum Mitbestimmungsland Nummer eins machen. Dafür werden wir die Landesverfassung entsprechend ändern, indem wir die Mitbestimmung für den öffentlichen Dienst dort auch in Art. 26 verankern. Die letzten fünf Jahre schwarzgelber Regentschaft in Nordrhein-Westfalen haben leider unser Bundesland auf dem Gebiet der Mitbestimmung auf das Niveau eines Entwicklungslandes zurückgeworfen.

(Christian Möbius [CDU]: So ein Quatsch!)

Damit muss endlich Schluss sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Jetzt kann auch Kollege Möbius seinen Senf öffentlich dazugeben. Bitte schön.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Stüttgen. – Ich will jetzt keine Rüge aussprechen, aber das Wort „Quatsch“ ist auch nicht parlamentarisch. – Herr Dr. Orth, bitte schön.

Verehrter Herr Präsident! Ich will mir heute nicht eine weitere Rüge einhandeln. Die gestern hat mir schon gereicht. Insofern

werde ich versuchen, mich zu mäßigen. Gleichwohl fällt es mir manches Mal, wenn ich nach dem Kollegen Stüttgen rede, echt schwer. Sie sagen, wir würden auf die Bremse treten und sollen mal schnell machen. Herr Stüttgen, wie schnell waren Sie eigentlich? Ich komme mal auf Ihren Gesetzentwurf zu sprechen:

Die erste Lesung war am 28. September 2005. Seitdem lag Ihr Gesetzentwurf vor. Seitdem haben Sie aber auch nicht ein einziges Mal gesagt, dass wir ihn umsetzen sollen. Erst als meine Ausschussassistentin nachgefragt hat, was wir denn mit dem Restanten machen sollen, ist Ihnen eingefallen, dass Sie noch etwas in der Kiste liegen hatten, das Sie dann wieder herausgezogen haben.

(Monika Düker [GRÜNE]: Was? – Zuruf von Gerd Stüttgen [SPD])

Das ist auch nicht schnell. Zwischendurch haben Sie mindestens fünf Jahre geparkt, und erst jetzt legen Sie wieder einen Gang ein. Das ist aber auch zu spät, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU)

Wir haben immer gesagt, dass wir diese Fragestellungen im Rahmen einer Gesamtänderung des Richtergesetzes mit anpacken wollen. Dazu stehen wir auch; daran hat sich nichts geändert. Nur haben wir in dieser Legislaturperiode das Richtergesetz nicht angepackt. Das ist der einzige Grund, warum wir diese Initiative noch nicht verabschiedet haben, zu der wir vor 2005 gestanden haben, zu der wir jetzt stehen und zu der wir auch nach 2010 noch stehen werden. Sicherlich werden wir dann mit unserer Mehrheit auch eine Änderung des Richtergesetzes auf den Weg bringen.