Rolf Einmahl

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit einem Plagiat. Der Antrag der SPD vom 22. September 2005 ist wortgleich mit einem CDU/FDP-Antrag aus dem Jahre 2004. Er ist sogar so wortgleich, dass selbst in der Begründung nicht einmal die Reihenfolge der Sätze verändert wurde. Man hat es komplett übernommen.
Die große intellektuelle Leistung bestand darin, das Datum zu verändern. Jetzt könnten wir uns fragen, was denn mit dem damaligen CDU/FDP-Antrag geschehen ist. Ich möchte Ihren Anspruch auf Information gern befriedigen.
Der Antrag von CDU und FDP wurde in der Plenarsitzung am 12. Mai 2004 behandelt. Damals hat der SPD-Abgeordnete Bernhard von Grünberg Folgendes erklärt:
Meine Damen und Herren, Sie wissen es bereits: Wir werden Ihre Initiative ablehnen, obwohl wir von der SPD-Fraktion sie gerne unterstützt hätten. Ich sage das so offen, weil es nichts bringt, irgendwelche Klimmzüge zu machen. Wir haben dies in der Koalition in dieser Form – das möchte ich deutlich sagen – nicht durchsetzen können. Wir haben uns im „Düsseldorfer Signal“
Sie erinnern sich, das war dieser brüchige Burgfrieden, nachdem es schwere Differenzen in der rotgrünen Landesregierung gegeben hatte –
verabredet, dass wir eine Reform des Landesvertretungsgesetzes im Rahmen der Neustrukturierung des öffentlichen Dienstrechtes durchführen werden, bei der wir jetzt sind.
Das war im Jahre 2004.
Meine Damen und Herren, es gibt dann bis zum Jahre 2005 keine weitere Initiative mehr, obwohl die SPD 30 Jahre lang Zeit hatte, entsprechende Novellierungen durchzuführen; denn das Landespersonalvertretungsgesetz ist im Jahre 1975 in Kraft getreten. Es hat 30 Jahre lang keinen Bedarf gegeben bzw. man hat keinen Bedarf gesehen.
Bezeichnend ist allerdings auch: Als wir hier im Jahre 2007 das Landespersonalvertretungsgesetz novelliert haben, hat die SPD keinen Antrag zu diesem Punkt gestellt. Es ist dabei geblieben, so, wie das Gesetz damals vorgelegt wurde. Es gab weder von der SPD noch von den Grünen einen Antrag dazu. Inzwischen ist die Zeit deutlich fortgeschritten, und die Diskussion ist weitergegangen.
Deshalb muss man Folgendes feststellen: Der hier vorliegende Vorschlag, das Landespersonalvertretungsgesetz zu ändern, ist falsch. Denn dies ist nach Auffassung der regierungstragenden Koalition nicht das richtige Gesetz für eine Lösung. Wir wollen das Richter- und Staatsanwältegesetz ändern und sind insoweit mit den Betroffenen in einem engen Kontakt, und wir werden dies in der neuen Legislaturperiode erledigen. Wir sind davon überzeugt, dass dies das richtige Gesetz ist, um das Problem zu lösen.
Deshalb wäre es besser, wenn die SPD den Antrag zurückziehen würde. Sollte hierzu die Einsicht fehlen, müssen wir den Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung wird im Antrag der SPD dazu aufgefordert, die Euregio Maas-Rhein bei der Umsetzung der Zukunftsvision Euregio Maas-Rhein, die am 16. November 2007 in Aachen beschlossen wurde, vorbehaltlos zu unterstützen. Darüber hinaus soll sich die Landesregierung bei der Europäischen Kommission für die Anerkennung der Euregio Maas-Rhein als europäische Experimentierregion einsetzen.
Lassen Sie mich hierzu einige grundsätzliche Anmerkungen machen: Die Förderung und Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist nicht nur ein zentrales Anliegen der Landesregierung, sondern auch das stetige Bestreben der Koalition der Erneuerung.
Mit einem umfangreichen Antrag zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden haben wir unseren Gestaltungsanspruch auf diesem wichtigen Themenfeld bereits im Februar 2006 klar artikuliert.
Wir haben in diesem Antrag verdeutlicht, dass bereits einiges bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erreicht worden ist, vieles aber gerade vor der Hintergrund des immer stärker zusammenwachsenden Europas stetig weiterentwickelt, intensiviert und qualitativ gestärkt werden muss. Mit unserem Antrag haben wir vor allen Dingen in den folgenden Bereichen ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt: Wirtschaft, Raum- und Infrastrukturplanung, Landwirtschaft, Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Kultur, Jugend und Bildung sowie Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie.
Ein Schwerpunkt unserer parlamentarischen Initiative vom Februar 2006 war die Aufforderung an die Landesregierung, eine detaillierte Bestandsaufnahme zu den Potenzialen und Entwicklungsperspektiven der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu erstellen. Die Landesregierung hat hierauf reagiert und im Dezember des letzten Jahres einen 127 Seiten starken Bericht zum ge
genwärtigen Stand der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit vorgelegt.
Auf dieser Grundlage gilt es nun, den Dialog mit allen Verantwortlichen zu suchen, um gemeinsam Verbesserungspotenziale zu definieren und Vorschläge zu deren Umsetzung zu erarbeiten.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist in diesem Zusammenhang wenig hilfreich, denn er spiegelt nicht den aktuellen Stand der guten und engen Zusammenarbeit zwischen den vier Euregios, an denen Nordrhein-Westfalen beteiligt ist, wider.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Euregios in erster Linie eigenverantwortlich arbeiten sollen. Dass sie in diesem Zusammenhang, wie am Beispiel der Euregio Maas-Rhein geschehen, ihre Zukunftsvisionen formulieren, ist legitim und wünschenswert. Die in dem Zukunftspapier der Euregio Maas-Rhein genannten Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten sollten bezüglich ihrer Umsetzung aber wie bisher in der Verantwortung vor Ort bleiben. Deshalb heißt es in der Resolution mit dem Titel „Ein Blick über den Horizont“ auch ausdrücklich:
„Die Grenzregionen stellen einen Indikator für gelungene europäische Integration dar. Möglichkeiten, aber auch Hindernisse, die der effektiven grenzüberschreitenden europäischen Zusammenarbeit im Wege stehen, kommen in den Grenzregionen zuerst zum Ausdruck und werden dort am deutlichsten erfahren. Auch die Lösungen für diese Hindernisse sollen von regionaler Ebene angestoßen werden.“
Aber gerne.
Herr Kollege, ich habe über den Begriff „Experimentierregion“, zu dem ich gleich noch kommen wollte, etwas nachgeforscht. Unser Euregio-Büro in Aachen, Herr Hansen, hat dafür nur ein leichtes Lächeln übrig, weil in der EU
das Wort „Experimentierregion“ eine völlige Fata Morgana ist.
Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür. Das ist mir ganz deutlich gesagt worden. Sie können sich heute natürlich bei der EU als Experimentierregion für Bienenzucht, Nahverkehr, für alles Mögliche melden. Wenn Sie ein Konzept haben, dann wird möglicherweise die EU erklären, dass Sie für diesen besonderen Bereich Experimentierregion sind. Aber eine besondere Förderung oder irgendeine Art von Vorteil haben Sie daraus bei der EU nicht. Letztendlich ist es immer Sache der einzelnen Euregios, zu sagen, wo sie ihre Schwerpunkte sehen. Das hat die Euregio Maas-Rhein in ihrem Zukunftspapier im November 2007 sehr klar und eindeutig definiert. Natürlich muss sie bei der Umsetzung unterstützt werden, aber die Ziele zu definieren, ist nicht Sache von Düsseldorf, sondern geschieht vor Ort.
Zu Recht weist die Resolution auf die Möglichkeiten hin, die sich aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit ergeben. Eine sogenannte europäische Testregion oder eine Experimentierregion für internationale Zusammenarbeit wird in der Zukunftsvision angeregt,
wobei die fünf Mitgliedskörperschaften der Euregio Maas-Rhein ausdrücklich von einer „Europäischen Vorbildregion“ sprechen und den Begriff „Experimentierregion“ eher ablehnen. Wir sind zudem der Auffassung, dass alle vier Euregios eine hohe Anerkennung seitens der Europäischen Kommission in der täglichen Praxis bereits heute umfassend erfahren.
Der Antrag der SPD-Fraktion formuliert im Hinblick auf die Euregio-Thematik keine neuen Erkenntnisse und weist mit seinen Forderungen nicht in die Zukunft. Wir werden ihn im Zuge der Ausschussberatungen kritisch begleiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Das Aachen-Gesetz liegt vor. Der Rahmen und die Inhalte sind geschrieben. In Analogie zu Neil Armstrong könnte man sagen: ein kleiner Schritt für Nordrhein-Westfalen, ein großer Schritt für die Aachener Region.
Die Bildung der Städteregion Aachen, deren gesetzliche Grundlage wir heute in erster Lesung beraten, ist für das Land Nordrhein-Westfalen von
untergeordneter Bedeutung. Für die fast 568.000 Menschen, die in den zehn Kommunen der zukünftigen Städteregion leben, ist die Städteregion jedoch ohne Alternative. Deshalb waren wir besonders hartnäckig in unserem Bestreben, die regionalen Verwaltungsstrukturen neu zu ordnen, was – das war uns immer klar – auch auf Skepsis stoßen würde.
Aachen unterscheidet sich von anderen Regionen in unserem Land. Dieser Satz ist nicht Ausfluss eines übersteigerten Patriotismus, sondern das Resultat eine Bestandsaufnahme. Wir haben andere Rahmenbedingungen und spezielle Probleme, aber auch besondere Potenziale. Und um diese Potenziale heben zu können, müssen wir uns besser aufstellen.
Die Bildung der Städteregion bedeutet keine Gleichmacherei, sondern folgt dem Prinzip „in pluribus unum“ – in der Vielfalt die Einheit –, und genau das bildet sich im Aachen-Gesetz ab. Der Idee und der Weg sind neu und bisher einmalig in Nordrhein-Westfalen: Eine kreisfreie Stadt und neun kreisangehörige Kommunen bilden eine Gebietskörperschaft, die unter Beibehaltung der Kreisfreiheit der Stadt Aachen eine kreisähnliche Zusammenarbeit anstrebt. Der Kreis Aachen wird aufgelöst und bringt alle seine bisherigen Aufgaben in die Städteregion ein, die als Rechtsnachfolgerin auftritt.
Die Stadt Aachen überträgt 43 Aufgaben. So wird die Städteregion örtlicher Träger der Sozialhilfe. Die Städteregion übernimmt die Schulaufsicht für Grund-, Haupt- und Sonderschulen. Die Gesundheitsämter werden zusammengelegt. Die Aufgaben des Chemischen- und Lebensmitteluntersuchungsamtes sowie die Veterinärüberwachung werden unter dem Dach der Städteregion zusammengefasst. Die Aufgaben der Ausländerbehörden gehen in die Zuständigkeit der Städteregion über. Adoptionsangelegenheiten werden zukünftig städteregional geregelt. Die Liste ließe sich weiter fortsetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum machen wir die Städteregion? – Diese Frage wird uns nahezu täglich gestellt. Ich möchte Ihnen meine persönlichen Antworten hierauf geben.
Warum machen wir die Städteregion? – Weil wir, obwohl wir im Zentrum Europas liegen, nicht im Abseits enden wollen. Zwar liegt die Aachener Region im Herzen Europas und ist Knotenpunkt europäischer Verkehrsnetze, doch die politisch Verantwortlichen haben erkannt, dass die Zukunft der Region Aachen davon abhängt, dass die Zu
sammenarbeit verstärkt wird und dass wir einheitlich auftreten.
Unsere gemeinsamen Interessen bilden den Grundstein für unsere Zusammenarbeit. Sie finden gerade im Hinblick auf die Konkurrenz jenseits der Grenzen, wo es bereits größere Zusammenschlüsse wie die niederländische Parkstad Limburg und die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens gibt, nur dann Beachtung, wenn wir den benachbarten Gebietskörperschaften auf gleicher Augenhöhe begegnen können. Auf diese Weise wird auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Regionen befördert, da die Chancen auf Zuschüsse der Europäischen Union, die zunehmend grenzüberschreitende Regionen und Projekte unterstützt, steigen.
Warum machen wir die Städteregion? – Weil wir sie bereits leben. Erste Erfahrungen auf dem Gebiet der Zusammenarbeit wurden bereits im Rahmen eines Zweckverbandes gemacht: durch die Zusammenlegung des Straßenverkehrsamtes, die Gründung eines Schulverbandes und die Fusion der Sparkassen von Stadt und Kreis Aachen.
Warum machen wir die Städteregion? – Weil wir Mehrwerte ohne Mehrkosten erzeugen können. Beispiel dafür sind die Familienkarte, mit der Familien Waren und Dienstleistungen in den beteiligten Unternehmen günstiger einkaufen können, sowie der Handwerkerparkausweis. So gibt es bei uns nicht mehr zehn verschiedene Parkausweise für Handwerker, sondern nur noch einen, der in der gesamten Städteregion gültig ist. Sie können versichert sein, dass das Handwerk eine derartige politische Hilfestellung begrüßt.
Warum machen wir die Städteregion? – Weil wir eine stringente und transparente Politik machen wollen. Die derzeitige Zersplitterung in 23 Kooperationsformen und diverse öffentlich-rechtliche Vereinbarungen bis hin zur gemeinsamen Müllentsorgungsgesellschaft soll beendet und alles unter einem Dach zusammengeführt werden. Das ist bürgerfreundlich, weil Strukturen vereinfacht werden.
Warum machen wir die Städteregion? Last but not least, weil wir effizienter werden wollen. Durch die Schaffung von Synergien werden Ressourcen geschont und Geld gespart. Bis zum Jahre 2009 sollen 3 % und bis zum Jahre 2014 weitere 10 % an Personal- und Sachkosten eingespart werden.
Der neue Weg, die Bildung einer Städteregion, ist sinnvoll und richtig. Wir Aachener aus Stadt und Kreis haben uns daher in einem einstimmigen Votum in zehn Gemeindeparlamenten über alle Parteigrenzen hinweg entschlossen, effizientere
Strukturen zu schaffen und gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln. Aus unserer Sicht gibt es zur Städteregion Aachen, zur verbindlichen und dauerhaften interkommunalen Kooperation keine Alternative.
Die Landesregierung kennt unsere Probleme, aber auch unsere Potenziale und hat den ebenso steinigen wie komplexen Weg mitgetragen. Ich danke insbesondere Innenminister Dr. Ingo Wolf und Staatssekretär Manfred Palmen für ihre unermüdliche Unterstützung und Hilfe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gesetzgebungsverfahren werden wir uns sicherlich noch über Details unterhalten können, doch wir sollten uns im Ziel einig sein: Unser Land lebt von starken Regionen. Stärken Sie uns mit dem AachenGesetz, dann stärken Sie Nordrhein-Westfalen!