Bescherung noch vor Muttertag – Koalition bereitet geteilte Steuerreform vor – Trotz offizieller Dementis bereitet die Koalition intern ein abgespecktes Steuerreformkonzept vor, das noch vor der Nordrhein-Westfalen-Wahl am 9. Mai präsentiert werden soll.
Noch interessanter ist die Begründung. Ich zitiere sie auch aus diesem Artikel in der „Frankfurter Rundschau“, den Sie auf Seite 36 im Pressespiegel finden:
„Wir sind bei den Wählern so in Verschiss, da kommen wir nur durch Taten heraus“, sagte ein Koalitionär.
Das sagt alles über Ihre Politik, die Sie hier machen. Das sind reine Wahlkampfmachenschaften, die Sie hier an den Tag legen. Sie wollen hier weiter – da ist die FDP ganz vorne als Mövenpick-Partei – Klientelpolitik betreiben. Sie betreiben in Berlin weiterhin eine Politik gegen die Kommunen und gegen das Land Nordrhein-Westfalen. Das ist das Konkrete, was Sie hier machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was für ein Possenspiel wird hier getrieben! Was sollen die Zuschauer auf der Tribüne denken, wenn sie hier Zahlen hören, die nicht in Übereinstimmung zu bringen sind! Das ist schon erstaunlich.
Deshalb möchte ich Ihnen an dieser Stelle entgegenhalten, was Winston Churchill einmal gesagt hat; das fiel mir bei der Rede von Herrn Papke ein. Er hat gesagt: Wenn zwei so nahe beieinander sind wie Sie beide, dann ist einer von Ihnen über. – Ich will hoffen, dass das am 9. Mai passiert.
Lassen Sie mich aber etwas zu der Zahl von 2 Milliarden € im Schulbereich von Herrn Finanzminister sagen. Man braucht immer eine Referenzzahl. Im Referenzzeitraum von 2002 bis 2005 waren wir bei der Steigerungsrate im Schulbereich an zweiter Stelle aller bundesdeutschen Flächenländer. Wenn der Finanzminister hier die 2 Milliarden € erwähnt, dann gehört es zur Redlichkeit dazu, auch zu sagen, dass weit mehr als die Hälfte dieser Ausgaben in die Steigerung der Pensionsleistungen für die beamteten Lehrer eingezahlt werden muss und dass das tarifliche Anpassungen der Gehälter bei den schon im Schuldienst tätigen Personen waren. Hier geht es also nicht darum, Bildung zu verbessern, sondern darum, die berechtigten Ansprüche der Beschäftigten im öffentlichen Dienst nachzuvollziehen.
Dass Sie mit den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Ihre Probleme haben, haben wir ja in den letzten fünf Jahren festgestellt.
Ich erinnere daran, dass der Gutachter dieses Hauses errechnet hat, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch ausgesetzte Gehaltsan
passungen mit mittlerweile 2,5 Milliarden € jährlich zur Konsolidierung des Landeshaushalts beitragen.
Von daher: Zeichnen Sie hier kein Zerrbild! Nehmen Sie zur Kenntnis, dass 500.000 Schüler in Klassen mit mehr als 30 Kindern sitzen,
dass die Lehrerversorgung an den Schulen bei Weitem nicht die ist, die Sie versuchen nach außen hin vorzutragen, dass Sie hier in NordrheinWestfalen nach fünf Jahren eine ruinöse Situation hinterlassen! Nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass wir in der Lage sind, diesen Job verantwortungsvoll für die Zukunft des Landes zu bewältigen! – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Trampe-Brinkmann. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir sind am Ende der Beratung.
Ich komme zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/10847 zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Herr Sagel enthält sich. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Wir sind somit am Ende von Tagesordnungspunkt 2.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube fast, dass wir uns jetzt genug gefetzt haben. Selbst zu dem Tagesordnungspunkt, der jetzt ansteht, sind die Argumente praktisch ausgetauscht.
Die Koalition aus CDU und FDP hat in den Haushaltsjahren 2006 bis 2008 – das ist unsere feste Überzeugung; die Menschen im Land sehen das ebenso – ihre Fähigkeit zur Haushaltskonsolidierung eindrucksvoll bewiesen. Wir haben das strukturelle Defizit, das Sie uns hinterlassen haben, von jährlich 6,7 Milliarden € bis auf eine Neuverschuldung von nur noch 1,1 Milliarden € im Jahr 2008 zurückgeführt.
Zusätzlich haben wir Risikovorsorge für Pensionen und für die WestLB in Höhe von 1,3 Milliarden € getroffen.
Wir haben damit im Haushaltsjahr 2008 zum ersten Mal seit Jahrzehnten wieder mehr eingenommen als ausgegeben. Mehr einnehmen als ausgeben – das muss das Ziel eines jeden Finanzministers sein. Das ist die Basis für solide Haushaltswirtschaft, für die Helmut Linssen steht. Und mehr Einnahmen als Ausgaben sind auch die Voraussetzung für eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, eine solche Ausgabendisziplin haben Sie in meiner Erinnerung noch niemals erkennen lassen. Ich will jetzt nicht wieder ein Fass aufmachen, aber ich muss Ihnen das mal sagen, ohne dass ich Ihnen zu nahe treten will: Eher legt sich nach meinen Erfahrungen ein Mops einen Wurstvorrat an, als grüne Linke, rote Linke oder blutrote Linke eine Haushaltsreserve.
Meine Damen und Herren, gegen die größte Wirtschafts- und Finanzkrise seit mindestens 90 Jahren haben wir bewusst nicht angespart, weil es einfach keinen Sinn macht, Konjunkturprogramme durch gleich hohe Einsparungen an anderer Stelle zu entwerten. Wenn die Krise vorbei ist, bedarf es aber eines deutlichen Signals, dass der begonnene Konsolidierungskurs wieder aufgenommen wird.
Der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf greift die von der Bundes-SPD mitgetragenen Beschlüsse zur Schuldenbremse auf. Die neue Regelung des Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz zur Begrenzung der Kreditaufnahme wird über einen neu gefassten Art. 83 Bestandteil der Landesverfassung und damit unmittelbar geltendes Landesrecht.
Die bisherige Bindung der Kreditaufnahme an den Investitionsbegriff wird aufgehoben. Künftig gilt der Grundsatz des Haushaltsausgleichs ohne Kreditaufnahme. Grundsatzabweichungen zur symmetrischen Berücksichtigung konjunktureller Entwicklungen und außergewöhnlicher Notsituationen, die sich der Kontrolle des Landes entziehen, sind nach diesem Gesetzentwurf möglich. Die neuen Regeln gelten ab dem Haushaltsjahr 2020, setzen aber
schon jetzt die richtigen Signale. Darüber hinaus sieht Art. 83 der Landesverfassung Regelungen zur Rückführung der Nettokreditaufnahme im Übergangszeitraum bis einschließlich 2019 vor.
Es ist schon merkwürdig: Die SPD in SchleswigHolstein fordert vehement die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung. Die SPD in Nordrhein-Westfalen lehnt die Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung „derzeit“ und „so“ ab, obwohl sie sie in ihrem Wahlprogramm strikt ablehnt. Für diese DerzeitAblehnung müssen Argumente herhalten, die entweder unzutreffend oder aber an den Haaren herbeigezogen sind. Die SPD stiehlt sich damit aus der Verantwortung für die Generationengerechtigkeit des Landeshaushaltes.
Für diese Verantwortungslosigkeit bemühen Sie zwei zentrale Argumente: Erstens. Ihnen fehle ein detailliertes Konsolidierungskonzept, das bis zum Ende der Neuverschuldung reicht. Zweitens. Sie möchten den Kommunen die gesicherte Finanzausstattung garantieren, die Sie in 39 Regierungsjahren immer verweigert haben.
Ein detailliertes, haushaltsstellenscharfes Konsolidierungskonzept, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann und wird es niemals geben, es sei denn, Sie hätten eine Kristallkugel, um in die Zukunft zu schauen, und Sie könnten schon jetzt künftige Haushaltsgesetzgeber auf Einzelmaßnahmen verpflichten. Sie wissen genau, dass diese Forderung – um es mal deutlich zu sagen – Blödsinn ist. Sie stellen sie aber doch, um der notwendigen Verfassungsänderung nicht zustimmen zu müssen.
Dabei ist der Konsolidierungspfad jedem kundigen Thebaner doch ganz klar: Die Ausgaben müssen über einen längeren Zeitraum deutlich langsamer wachsen als die Einnahmen. Ausgehend von 6,6 Milliarden € Neuverschuldung im Haushalt 2010 brauchen wir ab 2011 jährlich Konsolidierungsbeiträge in Höhe von gut 500 bis 550 Millionen €. Von 2006 bis 2008 haben wir das bestens geschafft, das werden wir nach dem Ende der Krise wieder schaffen; das wissen Sie ganz genau. Mit diesen Konsolidierungsschritten haben wir im Jahr 2020 einen Landeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung.
Es bleibt noch – aus der Oppositionsrolle heraus – Ihr Wunsch, die Kommunen besser zu stellen als das Land. – Bei allem Verständnis für die Sorgen und Nöte der Kommunen – die aber nicht vom Land ausgelöst wurden, sondern etwas mit der Krise und den Sozialausgaben zu tun haben, für die das Land gesetzgeberisch nicht verantwortlich zeichnet – empfehle ich Ihnen da doch das Statement von Prof. Wernsmann von der Universität in Passau zur ausführlichen Lektüre.
Art. 79 lautet in der hier einschlägigen Passage bisher: „Das Land ist verpflichtet, … im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten.“ Bisher ist also ausdrücklich der Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landes da…
Sie schlagen … vor, Art. 79 solle lauten: „Das Land garantiert den Gemeinden und Gemeindeverbänden unabhängig von seiner eigenen Leistungsfähigkeit eine finanzielle Mindestausstattung…“