Meine Damen und Herren, die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 14/10841. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von Grünen und SPD. Ist jemand dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer enthält sich? – Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich weiß nicht, zum wievielten Male, aber wir haben das Thema Leiharbeit zum wiederholten Male auf der Tagesordnung: Aufnahme der Leiharbeit, Mindestlohn in das Entsendegesetz. Ich könnte es mir leicht machen und sagen: Machen Sie einfach das, was Minister Laumann auch immer sagt, nämlich die Leiharbeit endlich in das Entsendegesetz aufzunehmen. Dann sind wir endlich einer Meinung, und dann funktioniert das auch.
Ich erinnere daran, es war im Februar 2008, als Minister Laumann vor der iGZ und dann auch in der „WAZ“ das erste Mal auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit hingewiesen und in der „WAZ“ verkündet hat, dass er – ich zitiere – entschieden dafür ist, sie – die Leiharbeit – ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen.
Das hat er mehrfach wiederholt. Wir haben ihm an der Stelle mehrfach recht gegeben. Wir haben mit seinen eigenen Worten Anträge gestellt, denen er in namentlicher Abstimmung widersprochen hat.
Im September vergangenen Jahres hat er dann kurz vor der Bundestagswahl noch einmal wiederholt – ich zitiere –: Da muss und wird es 2010 eine Regelung geben, egal wer regiert. – Ich habe Ihnen schon einmal gesagt Herr Laumann, mittlerweile haben wir die Zeit erreicht, es ist das Jahr 2010, Sie
In der Debatte im Januar dieses Jahres haben Sie nachdrücklich die Notwendigkeit bestätigt, die Zeit- und Leiharbeitsbranche mit dem Mindestlohn in das Entsendegesetz aufzunehmen. Sie haben aber auch zu Recht auf die Probleme hingewiesen, die sich tarifvertraglich ergeben haben. Das ist richtig. Wir haben in unserem Antrag auch darauf aufmerksam gemacht, dass sich dort einiges geändert hat.
Es hat mich erst mal nicht gewundert, dass die FDP im Januar wieder gegen eine Übernahme gesprochen hat. Aber was mich ein bisschen erstaunt hat – das müssen Sie in Ihren eigenen Reihen klären –, ist, dass Kollege Brakelmann Ihnen widersprochen hat, führte er doch in der Januar-Debatte aus – ich zitiere –: Den gesetzlichen Mindestlohn bei Leih- und Zeitarbeit halten wir für falsch.
Ich erinnere daran, es ging nicht um einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, wie Sie immer glauben, sondern es ging in diesem wie auch im heutigen Antrag um die Aufnahme in das Entsendegesetz.
Herr Minister, meine Damen und Herren, tarifliche Vorgaben liegen nunmehr vor. Wir haben das in unserem Antrag noch mal dargestellt. BZA und DGB haben eine tarifliche Einigung abgeschlossen. Auch AMP und die sogenannten Christlichen Gewerkschaften – ich sage bewusst: die sogenannten Christlichen Gewerkschaften, und damit befinde ich mich in guter Gesellschaft dessen, was Sie über diese Organisationen kundgetan haben – haben eine Vereinbarung getroffen. Diese Vereinbarungen bieten nunmehr eine gute Grundlage.
Aber was erklärt Frau von der Leyen in diesem Zusammenhang wie bei vielen anderen Dingen in der Arbeitsmarktpolitik auch? – Wir prüfen, prüfen, prüfen.
Im Übrigen, Herr Minister Laumann, für die am Freitag im Bundesrat stattfindende Debatte haben Sie einen Entschließungsantrag eingebracht, obwohl es einen sehr guten Entschließungsantrag gab. In dieser Entschließung, die am Freitag debattiert wird, haben Sie sich darauf zurückgezogen, auch wieder nur die Bundesregierung zu bitten, zu prüfen. Ich glaube, das ist insbesondere den Menschen in der Zeit- und Leiharbeit nicht würdig, dass Sie sich – auf Deutsch gesagt – zu Tode prüfen, obwohl Sie alle wissen, dass mittlerweile Handeln gefragt ist.
Die Große Koalition – wir erinnern uns – hat bei der Diskussion über die Erweiterung des Geltungsbereichs des Entsendegesetzes die Zeitarbeit auf Antrag der SPD aufgeführt. Die CDU/CSU war dagegen. Stattdessen hat man sich in einem Kompromiss geeinigt, die Einführung einer Lohnuntergrenze in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
aufzunehmen. Das war die Einigung in der Koalition, die aber mal wieder am Widerstand der Union scheiterte.
Ich erinnere auch noch mal an die Bundesratsinitiative. Dort lag eine Entschließung vor, initiiert von Kurt Beck, in der unter anderem auch die Aufnahme in das Entsendegesetz zur Abstimmung stand. Dieser Bundesratsinitiative haben Sie, das Land Nordrhein-Westfalen, mit der Stimme von Herrn Rüttgers, der anwesend war, am 18. September die Zustimmung verweigert.
Ich komme zum Schluss: Die Grundlagen für das, was Sie medienwirksam immer gefordert haben, was wir immer gefordert haben, was wir seit zwei Jahren hier diskutieren, sind gegeben. Herr Minister, Sie haben jetzt letztmalig – 46 Tage vor der Landtagswahl am 9. Mai – die Möglichkeit, auf Bundesebene initiativ zu werden in eine Richtung, wie Sie es immer angekündigt haben. Zeigen Sie wenigstens einmal in diesen fünf Jahren, dass Sie auch initiativ werden können! – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Brakelmann das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmeltzer, wir debattieren wieder über Bundesgesetzgebung. Da fällt mir immer ein: Wer war eigentlich Arbeitsminister bis fast Ende 2009? Ich weiß gar nicht mehr, wer es war. Vielleicht können Sie mir da helfen.
Dass ich mich daran gewöhne, glaube ich kaum. Ich muss immer wieder feststellen, Herr Schmeltzer: Bundespolitik
und immer wieder dieselben Anträge. Sie haben zum Schluss gesagt, worum es geht. Es geht wieder um den Wahltermin. Es scheint sonst nichts anderes mehr zu geben. Landespolitische Themen finden bei Ihnen sowieso nicht mehr statt.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Haben Sie schon einmal festgestellt, dass eine Landesregie- rung initiativ war?)
nister Karl-Josef Laumann in der Plenardebatte zum gleichen Thema gesagt, dass sich die Landesregierung in Berlin dafür einsetzen wird, die Leih- und Zeitarbeitsbranche im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum 1. Mai 2011 vor sozialen Verwerfungen zu schützen. – Dazu stehen wir auch. Aber – und das wissen Sie auch –: Die NRW-Landesregierung kann allein überhaupt nicht agieren
und schon gar nicht die Bundesregierung zwingen, die Leih- und die Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz aufzunehmen.
Was also soll dieser Antrag? Glauben Sie allen Ernstes, dass Sie nach der Methode „Steter Tropfen höhlt den Stein“ oder – auf Deutsch – „Wahlkampfgetöse“ hier mit Bundesthemen noch punkten können? Ganz im Gegenteil zeigen Sie damit nur, dass Sie keine eigenen landespolitischen Themen haben.
Denn Sie wissen ganz genau, wie Herr Minister Laumann zu der Aufnahme der Leih- und Zeitarbeitsbranche in das Entsendegesetz steht. Erst vor einigen Wochen noch hat er in einer Fernsehsendung im WDR über Arbeit und gerechte Löhne deutlich gemacht, dass er davon ausgeht, dass die Leih- und Zeitarbeit bis zum Ende des Jahres Aufnahme in das Entsendegesetz finden wird. Wir alle halten das für richtig, vor allem vor dem Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai kommenden Jahres.
Das alles haben wir hier im Plenum aber schon mehrfach gesagt. Trotzdem wiederholen Sie gebetsmühlenartig Ihre Forderungen. Sie scheinen tatsächlich davon überzeugt zu sein, dass ständiges Wiederholen die Sache beschleunigt und besser macht.
Ich sehe das nicht so. Das Problem der Leih- und Zeitarbeit liegt doch ganz klar auf der Hand. Es gab – das habe ich hier schon im Januar vorgetragen – keine gültigen Tarifverträge. Über das Warum müssen wir hier nicht mehr debattieren. Das dürfte auch Ihnen bekannt sein. Jedenfalls ließ diese Situation es nicht zu, eine Allgemeinverbindlichkeit zu erklären.
Erschwerend kam hinzu, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften – und was ich davon halte, kann ich Ihnen sagen; da sind wir sicherlich einer Meinung – für Zeitarbeit und Personalserviceagentur für nicht tariffähig erklärt worden war. Die gerichtliche Klärung hierüber lässt aber immer noch auf sich warten.
Nun aber wurden Anfang des Jahres in der Tat zwei Tarifverträge in der Leih- und Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Damit ist zunächst eine wich
tige Voraussetzung für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfüllt. Problematisch ist allerdings, dass es zwei Tarifverträge gibt. Und es können – so wie es aussieht – auch noch welche hinzukommen. Ich erspare mir jetzt die Einzelheiten, welche Arbeitgeberverbände mit welchen Gewerkschaften über wie viel Lohn verhandeln.
Eines muss aber auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, klar sein: Mit so vielen einzelnen Tarifabschlüssen kann man leider keine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erzielen. Welchen Tarifvertrag soll man denn dafür nehmen? Den schlechtesten, den mittleren oder den höchsten? Egal, welchen man nimmt, er wird bei den anderen Missfallen auslösen.
Ich erwarte daher von den Tarifpartnern, dass sie sich endlich zusammensetzen, um die Möglichkeit einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung zu erreichen. Schließlich geht es hier nicht um Eitelkeiten der Tarifpartner, sondern um die Menschen. Der Staat darf sich hier nicht einmischen, weil die Tarifautonomie in diesem Land ein hohes Gut ist und die Gewerkschaften darauf großen Wert legen; ich persönlich übrigens auch.
Die Tarifpartner müssen sich nun um möglichst übereinstimmende Löhne bemühen, denn sonst scheitert die Aufnahme in das Entsendegesetz. Ich appelliere auch deshalb an alle Beteiligten, sich auf eine Tarifstruktur zum Schutz der Leih- und Zeitarbeitsbranche vor Dumpinglöhnen aus dem Ausland zu einigen.
Wissen Sie, Herr Schmeltzer, dieser Arbeitsminister, der hier sitzt, hat schon etwas zum Entsendegesetz durchgesetzt – von Ihrer Regierung und von Ihrem Arbeitsminister in Berlin hat man nicht so viel gehört –: Friseurhandwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe, Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Herr Laumann, der Arbeitsminister Laumann, ist jemand, den kann man als Kampfente wie ver.di bezeichnen. Der kämpft für Arbeitnehmerrechte, redet nicht nur Blabla und schreibt keine Anträge, die nach Berlin gehören und nicht nach Düsseldorf in den Landtag. Sie kriegen das ja deshalb nicht hin, weil Sie keine landespolitischen Themen haben. – Danke schön.