Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, bitte rufen Sie sich die Zeit Ihrer Regierungstätigkeit im Jahre 2002 in Erinnerung! In diesem Jahr wurde die NRW.BANK errichtet. Zu diesem Zeitpunkt und über ihr Vorgängerinstitut sogar schon seit dem Jahr 1992 war das Landeswohnungsbauvermögen Bestandteil der Bank. Versuchen Sie doch, es endlich einmal zu kapieren, Frau Walsken! Das bedeutet, dass durch die WfaVollintegration kein Vermögen aus dem Landeshaushalt herausverlagert wurde.
Der von Ihnen behauptete Schattenhaushalt existiert nicht. Sie können es noch so oft behaupten: Er existiert nicht. Immer, wenn Sie irgendetwas nicht kapieren wollen, sagen Sie, es sei ein Schattenhaushalt, der legt sich wieder Reserven für die Wahl an. All diese Dinge hören wir. Damit holen
Jetzt möchte ich Sie, obwohl es auch die Vorredner gesagt haben, im Hinblick auf den normierten Umfang der Prüfungsbefugnisse des Landesrechnungshofes darauf aufmerksam machen, dass dieser in Zeiten Ihrer Regierung auf umfangreiche Diskussionen im parlamentarischen Raum zurückgeht. Es gibt auch keinen qualitativen Unterschied, auch wenn Sie jetzt eine Vollanrechenbarkeit durch die BaFin erreichen: Es gibt diesen Unterschied nicht, sondern das Vermögen hat immer gehaftet für diese Bank. Und wenn es Risiken gegeben hätte, hätte letztendlich auch dieses Vermögen gehaftet.
Frau Walsken, Sie haben doch selbst dazu beigetragen, dass Herr Dieckmann seinerzeit sogar eine separate Garantie für die WestLB-Risiken gegeben hat. Das ist Ihnen doch klar. Sie versuchen trotzdem, darüber hinwegzutäuschen, dass Sie eigentlich bessere Erkenntnisse haben.
Ja. Ich komme zum Ende. – Es entspricht der seit 1971 mit der Verabschiedung des Landeshaushalts vertretenen Rechtsauffassung von Landesregierung und Landtag. Und, meine Damen und Herren, die Bank wird geprüft seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Deutschen Bundesbank, der Einlagensicherung, der Rechtsaufsicht, des Abschlussprüfers und der bankeigenen Gremien.
Wir sind – auch Sie waren es zu Ihrer Regierungszeit – immer davon überzeugt gewesen, dass es vor diesem Hintergrund ausreicht, wenn wir ein eingeschränktes Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs gerade nur für das Fördergeschäft zulassen. Das hat sich bewährt. Deshalb stehen wir voll in der Kontinuität Ihrer Beschlüsse, von denen Sie sich heute nicht so leichtsinnig verabschieden sollten. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich unter anderem deshalb noch einmal gemeldet, weil Herr Weisbrich vorhin gesagt hat, es gäbe die Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK. – Herr Weisbrich, ich nehme an,
Sie wissen, wie es in Wahrheit ist. Deswegen möchte ich es noch einmal für alle anderen sagen; vielleicht müssen Sie es aber tatsächlich auch noch einmal hören.
Lediglich im Zusammenhang mit der Frage der bestimmungsgemäßen Verwendung aller Fördermittel, also der Frage, ob die Fördermittel als Fördermittel verwendet worden sind, kann der Landesrechnungshof prüfen. Der Landesrechnungshof konnte in der alten Konstruktion – Wfa – sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauvermögen und sämtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Wfa prüfen. Jetzt kann er im Rahmen der NRW.BANK nur noch prüfen, ob Fördermittel als Fördermittel verausgabt worden sind, und sonst nichts. In der Sache prüft er nicht mehr.
Sie wissen genau, dass das auch einer der Streitpunkte zwischen dem Landesrechnungshof und seiner Präsidentin einerseits und andererseits dem Finanzminister ist.
Zweite Bemerkung: Es ist nicht egal – ich betone das noch einmal –, ob Sie zusätzliche round about 14 Milliarden € Eigenkapital – übrigens nicht in der Haftung gegenüber Schuldnern; da haben Sie völlig recht: Das war vorher auch so – für die Ausgabe von Krediten heranziehen können, um damit ein Mehrfaches dieses Eigenkapitals an Krediten auszureichen mit der Folge, dass Sie – ich sage das auch noch einmal – ein Kreditvolumen zusätzlich zu dem heutigen der NRW.BANK erlangen, das über das Volumen eines Landeshaushaltes hinausgeht.
Selbstverständlich ist das ein Schattenhaushalt. Das ist unter anderem vor dem Hintergrund ein Schattenhaushalt, dass gerade Sie es sind, der in die Verfassung eine Schuldenobergrenze hineinschreiben will. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie schreiben eine Schuldenobergrenze in die Verfassung – man würde Ihrem Willen folgen –, aber auf der anderen Seite haben Sie einen derartigen Schattenhaushalt, wie Sie ihn konstruiert haben, und ohne dass die Landtagsmitglieder in entsprechenden Gremien überhaupt darauf einwirken können,
übrigens auch nicht auf die Vergabe der Fördermittel. Denn das, was der Finanzminister gerade gemacht hat, ist wieder nichts anderes als zu vernebeln. Abseits davon, ob Frau Kraft im Aufsichtsrat sitzt oder nicht: Die Fördermittel werden nicht da vergeben, sondern die werden an anderer Stelle vergeben. Und diese Vergabe entziehen Sie dem Parlament.
Das heißt, Sie entziehen dem Parlament die Beratung, die Entscheidung, die Kontrolle und die Prüfung. Das ist im Zusammenhang mit dem Volumen
kein Kavaliersdelikt und macht im Übrigen auch deutlich, was von Ihrem Gefasel mit Schuldenobergrenze zu halten ist. Sie haben sich hier einen Schattenhaushalt geschaffen. Das ist der tiefere Grund.
Und es ist ein Treppenwitz in der Geschichte, dass zu all diesen Punkten seit Monaten und Jahren der Finanzminister redet und eben nie die Wohnungsbauminister. Die sind nämlich für Sie der Steinbruch im Haushalt gewesen – und sonst nichts.
Schönen Dank, Kollege Becker, dass ich noch etwas fragen darf. – Wenn Sie hier die Möglichkeiten der Kreditschöpfung aufgrund des höheren Eigenkapitals ansprechen: Welchen zusätzlichen Nutzen sollte, bitte schön, die Prüfung durch den Landesrechnungshof bringen gegenüber der Prüfung durch die BaFin, die Bundesbank und die dazu berufenen Einrichtungen? Glauben Sie ernsthaft, dass der Landesrechnungshof über die Expertise verfügt, eine bessere Prüfung zu machen als BaFin und Bundesbank?
Herr Weisbrich, ich bin Ihnen ausgesprochen dankbar für die Frage, weil Sie mir Gelegenheit gibt, auf einen wichtigen Unterschied hinzuweisen. Eine Prüfung der BaFin geht, wie bei jeder Bank so auch bei der NRW.BANK, im Wesentlichen den Gesichtspunkten nach, ob der Vorstand, ob die Bank sich am Markt nach dem Kreditwesengesetz sachgerecht verhalten hat. Das ist ein anderer Gesichtspunkt – das will ich Ihnen gerne erläutern, da es Ihnen offensichtlich fremd ist – als der Gesichtspunkt der Wohnraumförderung.
Sie können sich noch einmal melden, Herr Finanzminister. – Ob ein Unternehmen, eine Bank, mit ihren Risiken nach Kreditwesengesetz ordentlich umgegangen ist, kann sogar etwas ganz Gegensätzliches sein zu der – in dem bisherigen Konstrukt möglichen – Entscheidung der Landespolitik, zum Beispiel in einem Problemgebiet in den Woh
nungsmarkt zu investieren, weil sie der Meinung war, dass genau an der Stelle der Wohnungsmarkt einer anderen Intervention bedarf. Das kann ein Vorstand einer Bank nicht. Die Prüfung der BaFin ist genau etwas anderes als die Prüfung des Landesrechnungshofes.
Der Landesrechnungshof wiederum prüft, ob mit dem Vermögen des Landes angemessen umgegangen worden ist.
Das ist etwas völlig anderes als die Prüfung aus Bankaufsichtsgründen, ob eine Bank mit ihrem Vermögen sachgerecht umgegangen ist. Das sind völlig unterschiedliche Prüfungen.
Sehen Sie, auch deshalb sind es unterschiedliche Prüfungen, weil wir keinerlei Pflichtzugang auf die Prüfergebnisse der BaFin haben, aber wir haben Pflichtzugang auf die Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes.
Wenn Sie diese Zusammenhänge und diese Unterschiede jetzt nicht begriffen haben, dann wollen Sie sie nicht begreifen und dann brauche ich sie Ihnen auch nicht länger zu erklären.
Damit ist die Frage beantwortet; jetzt ist Schluss. – Bitte Frau Kollegin Walsken für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weisbrich, eine bessere Antwort auf Ihre Frage konnte es gar nicht geben als das, was Herr Kollege Becker Ihnen gerade dargestellt hat. Eine bessere konnte es nicht geben.
Herr Finanzminister, ich habe verdammt den Eindruck, dass Ihr Umgang mit dem Thema heute deutlich signalisiert, dass Sie sich den Ruhestand herbeisehnen.
Es kann einfach nicht sein, dass Sie so tun, als ob sich dadurch, dass Sie das Wohnungsbauförderungsgesetz aufgelöst haben, nichts verändert hätte. Sie haben zu verantworten, dass der soziale Wohnungsbau in diesem Lande nicht mehr gesetzlich geschützt ist. Das haben Sie, und nur Sie, zu verantworten.