Kommen wir zu dem Vorwurf der Bildung eines Schattenhaushaltes! Auch der geht völlig ins Leere. Sie können oder wollen nicht verstehen, dass mit der Vollintegration des Wfa-Vermögens lediglich ein haftungs- und bilanzrechtlicher Schritt vollzogen wird. Mit der Aufhebung der Zweckbindung des Vermögens wird dieses nämlich in vollem Umfang bilanzrechtlich ex ante als Haftkapital anerkannt – mit all den Möglichkeiten und Chancen für das Fördergeschäft, die daraus resultieren.
Dieses Vermögen hat haftungsrechtlich ex ante „ungenutzt herumgelegen“. Es hat aber haftungsrechtlich insofern nicht ungenutzt herumgelegen, als dann, wenn etwas passiert wäre und die NRW.BANK Gläubigern gegenüber hätte haften müssen, dieses Wfa-Vermögen als Teil des Eigenkapitals ex post so oder so Bestanteil der Haftungsmasse geworden wäre. Sie verstehen einfach nicht den Unterschied aus der Sicht der BaFin und der Gläubiger. Gegenüber den Gläubigern hat dieses Vermögen immer gehaftet, und jetzt ist klargestellt, dass wir es auch nutzen können.
(Gisela Walsken [SPD]: Sondervermögen, Herr Kollege! – Horst Becker [GRÜNE]: Jetzt kann es auch in Risiko umgewandelt wer- den!)
Wenn erst mit der Wfa-Vollintegration ein Schattenhaushalt entstünde, müsste dieses Vermögen zuvor im Haushalt des Landes NRW gebucht worden sein. Die SPD sollte einmal Kapitel und Titel im Einzelplan nennen, wo das Wfa-Vermögen zuvor gebucht gewesen war. Das war es nämlich nicht.
Das Wfa-Vermögen – Frau Walsken, Sie sollten das eigentlich wissen – ist bereits seit 1992 Bestandteil der Förderbank des Landes. Das war die große Operation, unter der wir in anderem Zusammenhang vielfach gelitten haben. Damit wäre die NRW.BANK bereits seit ihrer Gründung als solche ein Schattenhaushalt gewesen. Das ist doch Blödsinn, liebe Leute.
Ich fasse zusammen: Die Opposition vergisst, dass sie selbst das NRW.BANK-Gesetz erarbeitet und beschlossen hat und damit das Prüfrecht des Landesrechnungshofes richtigerweise auf das Fördergeschäft der NRW.BANK beschränkt bleibt. Sie
Ich bin sofort fertig. – … nämlich durch die BaFin, die Bundesbank, die Rechtsaufsicht, Abschlussprüfer, Bankengremien und in Teilbereichen, was das Fördergeschäft anbelangt, auch des Landesrechnungshofes.
Frau Kollegin Walsken, Sie lassen unter den Tisch fallen, dass das Landeswohnungsbauvermögen bereits seit 1992 Bestandteil der NRW.BANK ist und es sich hierbei um einen rein bilanztechnischen Schritt der Ex-ante-Anerkennung und der besseren Nutzung von Fördermöglichkeiten dieses Vermögens handelt.
Für mich ist klar: Sie haben keine Erinnerung, keine Ahnung und auch keinen Durchblick. Bleiben Sie ruhig Opposition, bis Sie das gelernt haben!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist gerade vom Kollegen Weisbrich Richtiges schon gesagt worden. Ich will aber die Öffentlichkeit noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass § 13 des NRW.BANK-Gesetzes in dieser heutigen Form seit dem Jahr 2004, als er von Rot-Grün geschaffen wurde, unverändert gilt. Damals ging es darum, das Gesetz zur Umwandlung der Landesbank Nordrhein-Westfalen in die NRW.BANK als Förderbank des Landes zu beschließen. Das haben wir in diesem Haus auch in großer Einstimmigkeit getan.
Meine Damen und Herren, nach der geltenden Regel prüft der Landesrechnungshof die Führung der Geschäfte der NRW.BANK im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen Verwendung aller Fördermittel, aber eben nicht die Bank selber. Wir sind damit seit 2004 einer Rechtsauffassung gefolgt, die seit 1971 immer wieder von den verschiedenen Landesregierungen und dem Parlament vertreten wurde. Die Zitate sind gerade schon angeführt worden.
Man sollte es auch nicht unwidersprochen lassen, wenn hier der Eindruck erweckt werden soll, die NRW.BANK bewege sich im ungeprüften Raum. Das ist mitnichten der Fall. Als Volksbank unterliegt sie der uneingeschränkten Prüfung durch die
BaFin und die Deutsche Bundesbank. Ferner wird die NRW.BANK im Rahmen der allgemeinen Rechtsaufsicht durch das Ministerium sowie durch die Abschlussprüfer nach den Vorschriften des HGB und nicht zuletzt durch die Vertreter der Gewährträger in den Organen der Bank selbst geprüft. Die NRW.BANK ist also von einem dichten Aufsichtsnetz umgeben.
Zu ihren Aufgaben – das Land und die Kommunen bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zu unterstützen – gehört auch das Betreiben von Kapitalmarktgeschäften, dies jedoch sicherlich nur mit einem wesentlich geringeren Risikoniveau. Ich bin mir sicher, dass alle an der Aufsicht Beteiligten in besonderer und verantwortungsvoller Weise darauf achten, dass diese Grundsätze der Risikoreduzierung auch beachtet werden.
Daran ändert auch die Vollintegration des WfaVermögens nichts; denn die Höhe der Bilanzsumme sagt eben gerade nichts über die enthaltenen Risiken und die Zugriffsmöglichkeiten auf das WfaVermögen aus. Zum Haftungskapital ist gerade schon ausgeführt worden.
Als die Integration des Wfa-Vermögens vor drei Monaten anstand, war übrigens dieser heute vorgebrachte Aspekt auch nicht Gegenstand irgendeiner Beratung oder eines Änderungsantrages. Von daher ist das jetzt hier wohl offensichtlich eine völlig neue Erkenntnis.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, was die Risikotragfähigkeit und das Aufbrauchen von Vermögen angeht, hätte man den Blick seinerzeit zum Beispiel auf die WestLB lenken können. Dort hätten wir Anlass gehabt. Man hätte vor dem Wegfall der Anstaltslast und der Gewährträgerhaftung bereits ein vernünftiges und tragfähiges Geschäftsmodell für die WestLB entwickeln können. Das wäre sicherlich sinnvoll gewesen. Noch besser: Wir hätten uns von dem Landesanteil an der WestLB AG getrennt.
Der heute zur Abstimmung gestellte Antrag ist aus unserer Sicht in der vorgelegten Form nicht erforderlich. Er bringt keinen weiteren Erkenntnisgewinn, keine weitere Information und Transparenz. Wir werden ihm deswegen nicht zustimmen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Finanzminister Dr. Linssen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe den heutigen Antrag als einen Schwanenge
sang der Kollegin Walsken und des Kollegen Becker zu einem Thema an, bei dem sie nun auf der ganzen Linie verloren haben. Sie versuchen es heute eben noch einmal. Sie haben versucht, die ganze Welt aufzuhetzen.
Sie behaupteten, wir würden den sozialen Wohnungsbau zerschlagen. – Das Gegenteil findet statt. Wir stärken in jedem Jahr bedarfsgerecht die Ausgaben für den sozialen Wohnungsbau. Sie haben wirklich kein Argument mehr, welches draußen irgendjemand nachvollziehen kann. Die Kollegen haben es gerade erklärt. Es ist wirklich noch einmal ein letzter Aufguss mit ewig denselben Argumenten.
Sie schaffen es wirklich immer wieder, mich zu überraschen, mit welcher Unkenntnis – so man kann fast sagen – Sie an dieses Thema herangegangen sind. Sie haben offensichtlich gemeint, diese Polemik würde draußen verfangen.
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Gesetzes über die NRW.BANK haben Sie jetzt vorgebracht, es sei eine Änderung des Gesetzentwurfes erforderlich. Das ist gerade angeklungen. Im Laufe des Verfahrens hätten Sie Möglichkeiten genug gehabt, Änderungsanträge zu stellen. Das haben Sie nicht gemacht. Sie haben doch bestimmt nicht geschlafen; das kann ich mir nicht vorstellen. Ihnen ist eingefallen, in der letzten Plenardebatte vor der Wahl muss dieses Thema noch einmal diskutiert werden.
dass Sie nach Eingang des von Ihnen schon vor Monaten beantragten und vollmundig noch für einen Zeitpunkt vor der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs in Aussicht gestellten Rechtsgutachtens meinten, einen Antrag formulieren zu müssen. Dieses Rechtsgutachten würde uns wirklich einmal interessieren. Vermutlich ist bei diesem Gutachten eben nicht das herausgekommen, was Sie vorhatten. Deshalb haben Sie in diesem Fall wieder einmal einen Rohrkrepierer produziert.
Jedermann hat die Möglichkeit, dem von der NRW.BANK auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches jährlich veröffentlichten Jahresabschluss alle wesentlichen Informationen über das Bilanzvolumen und das Volumen des Kapitalmarktgeschäftes zu entnehmen. Frau Walsken, ich denke mir, dass Sie hin und wieder sogar mit Ihrer Vorsitzenden sprechen, die im Verwaltungsrat der NRW.BANK sitzt und Ihnen vielleicht auch einmal irgendetwas über
Warum fällt Ihnen das, was Sie hier vortragen, eigentlich kurz vor dem 9. Mai ein? Ich wundere mich nur.
Meine Damen und Herren von der Opposition, ich finde es geradezu abenteuerlich, wenn Sie über Risiken, eine Ausweitung der Risiken und eine Ausweitung des Engagements auf dem Kapitalmarkt schwadronieren. Das Verwaltungsratsmitglied in Person der Oppositionsführerin würde völlig ihre Aufgabe verfehlen, wenn sie dies zulassen würde. Fragen Sie sie doch einmal. Das wäre ungeheuerlich, hören Sie mal.
Das Wesen der Förderbank kennen Sie. Sie kann nicht einmal eben so ihr Engagement in risikoreichen Papieren ausdehnen; denn ihr Geschäftsmodell wird durch den staatlichen Förderauftrag und die Gemeinwohlbindung begrenzt.
Zudem erfolgt die Ausgestaltung des Geschäftsmodells unter Berücksichtigung bankaufsichtlicher Vorgaben durch die Organe der Bank. In denen sind – ich wiederhole es – Landtag und Landesregierung mit ihrem politischen Einfluss und Sachverstand vertreten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, bitte rufen Sie sich die Zeit Ihrer Regierungstätigkeit im Jahre 2002 in Erinnerung! In diesem Jahr wurde die NRW.BANK errichtet. Zu diesem Zeitpunkt und über ihr Vorgängerinstitut sogar schon seit dem Jahr 1992 war das Landeswohnungsbauvermögen Bestandteil der Bank. Versuchen Sie doch, es endlich einmal zu kapieren, Frau Walsken! Das bedeutet, dass durch die WfaVollintegration kein Vermögen aus dem Landeshaushalt herausverlagert wurde.