Protocol of the Session on March 10, 2010

in diesem Land versündigen, wenn wir nicht unseren Beitrag zur Sicherung und zum sicheren Betrieb von Kernkraftwerken, selbst wenn sie nicht in unserem Land betrieben werden, leisten. Denn eines bleibt wahr – das müssen sich die Kolleginnen und Kollegen, die der Kernkraft so kritisch gegenüberstehen, anhören –: Ich kenne definitiv niemanden – Minister Linssen hat dies für die Landesregierung vorgetragen –, der in Nordrhein-Westfalen Kernkraftwerke oder auch nur Forschungsreaktoren bauen will. Aber wir müssen uns zumindest darüber einig werden, wie wir letztendlich damit umgehen, wenn wir, nachdem wir aus der Kernenergie ausgestiegen sind, das letzte Kernkraftwerk abgerissen haben und uns dann ans Zählen begeben, feststellen, dass wir in Europa mehr Kernkraftwerke haben als zu Beginn des Ausstiegsbeschlusses in Deutschland. Also macht es nach unseren Erfahrungen mit Tschernobyl auch Sinn, weiter in Sachen Sicherheit zu forschen. Deswegen ist die Vorlage der Landesregierung an dieser Stelle richtig und gut.

Meine Damen und Herren, im Bereich der Energiewirtschaft und der industriellen Entwicklung unseres Landes werden wir nur dann erfolgreich sein, wenn wir Energie sicher, sauber und bezahlbar zur Verfügung stellen. Daran gemeinsam zu arbeiten ist, glaube ich, viel sinnvoller, als permanent aufeinander einzuprügeln. Die Gegensätze, die hier immer wieder dargestellt werden, sind so nicht erkennbar und in der Realität auch nicht vorhanden. Wir sollten uns damit befassen, was Konsens ist.

Es gilt, regenerative Energien nach Möglichkeit speicherbar zu machen. Angesichts dessen, dass selbst die Sozialdemokraten in ihrem Wahlprogramm die Braunkohle bzw. die Steinkohle als Übergangstechnologien bezeichnen, ist es auch bei den Sozialdemokraten angekommen, dass wir mit den Übergangstechnologien, Brückentechnologien Steinkohle und Kernkraft Zeiträume gestalten müssen, Zeit gewinnen müssen, damit wir letztendlich eine für alle vertretbare Lösung finden und nach Möglichkeit den regenerativen Energien zur Gesamtenergieversorgung für unser Land zum Durchbruch verhelfen. Dies wird aber erst gelingen, wenn die Speicherbarkeit dieser Energie erreicht ist. So weit sind wir noch nicht. Aber bis dahin haben wir die möglichst sichere und möglichst effektive Energieversorgung unseres Landes sicherzustellen. Wir alle haben dazu einen Beitrag zu leisten. Dazu sind Sie herzlich eingeladen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Kollege Hovenjürgen. – Für die Landesregierung spricht jetzt der Finanzminister.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Der eine oder andere von Ihnen weiß, dass ich mich mit diesem Thema 25 Jahre im Landtag beschäftigt habe und deshalb, Herr Kollege von der SPD, vielleicht auch ein bisschen Ahnung davon habe. Selbst in meiner Zeit als Finanzminister habe ich das Thema durchaus verfolgt.

Ich möchte nur zu einer kleinen Bemerkung von Herrn Priggen Stellung nehmen. Sie hatten in Ihrer Rede so einen kleinen Schlenker, dass sich die Aachener Region gegen solche Abenteuer zu wehren wüsste. Ich wollte Ihnen sagen: Diese Landesregierung plant dort keine Abenteuer. Mit einem 15-Millionen-Forschungsprogramm in Sachen – ich lese es noch einmal vor – „Nutzung von Hochtemperaturprozesswärme in Verbindung mit nuklearer Kraftwerkstechnik“ können Sie auch keine Sachen machen, die irgendwie nach Abenteuer aussehen. Das wollte ich nur noch einmal sehr deutlich machen.

(Beifall von Angela Freimuth [FDP])

Aber dies ist eine weltweite Entwicklung, die Sie ja auch verfolgen. Ich glaube, wir würden uns versündigen, wenn wir als große Forschungsnation und wir als großes Land an dieser Entwicklung nicht forschend teilnehmen würden.

(Beifall von der FDP)

Sie hatten ja – wie ich anerkennend, wenn ich mir das erlauben darf, sagen möchte – zur Forschung durchaus sehr versöhnliche Worte gefunden. Und dafür danke ich Ihnen.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Finanzminister. – Für die FDP spricht nun Herr Ellerbrock.

Die Position für die FDP hat mein Kollege Dietmar Brockes dargelegt. Aber Kollege Stinka, Sie sollten keine Politik mit der Angst der Menschen machen. Sie sagen: Es gab 4.000 meldepflichtige Ereignisse. – Ich will jetzt nicht behaupten: Ein meldepflichtiges Ereignis liegt schon dann vor, wenn in einem Kernkraftwerk ein Hammer auf den Fuß fällt. – Das ist nicht richtig. Aber ich meine mich erinnern zu können, dass keines dieser in Deutschland meldepflichtigen Ereignisse in der anerkannten internationalen Skala die unterste Stufe überschritten hätte.

Sie haben eine Achillesferse angesprochen – das ist bei dem Kollegen Priggen genauso gewesen –: Das ist die Endlagerung. Hier haben wir leider viel Zeit verloren, weil es eine rot-grüne Verweigerungshaltung auf der Bundesebene gab, die wir jetzt langsam aufbrechen müssen.

(Beifall von der FDP)

Wichtig ist doch – das müssen wir uns einmal vor Augen führen; deswegen stehe ich einem Forschungsreaktor prinzipiell offen gegenüber, obwohl er momentan nicht geplant ist – die Antwort auf die Frage: Wollen wir es uns als hoch technisiertes, exportorientiertes Land eigentlich leisten, in Zukunft in Kernkraftfragen von den USA, von Russland, von China oder von Indien abhängig zu sein? – Nein! Ich möchte das nicht. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. Es ist richtig, dass der Bereich Forschungsreaktoren offengehalten wird. Wir müssen das offenhalten. Das ist die Verantwortung für die Zukunft, und dazu stehen wir. Wir wollen nicht von diesen Ländern abhängig sein.

Nochmals, Kollege Stinka – das war immer die Basis, auf der wir uns unterhalten konnten –: Keine Politik mit der Angst der Menschen! Dass von den 4.000 meldepflichtigen Ereignissen meiner Meinung nach keines die unterste Stufe der internationalen Skala überschritten hat und dass es in der nationalen dreistufigen Skala meiner Meinung nach nur zwei oder drei Ereignisse gab, die in der mittleren Stufe waren – alle anderen waren in der untersten – , das zu sagen, gehört zur Redlichkeit dazu. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Ellerbrock. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zum Schluss der Debatte.

Die antragstellenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen deshalb zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 14/10730. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

(Rüdiger Sagel [fraktionslos]: Hallo!)

Ach! Enthaltung?

(Rüdiger Sagel [fraktionslos]: Enthaltung!)

Herr Sagel hat sich enthalten.

Wir kommen zu:

4 Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/10149

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/10785

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/10729

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/10801

zweite Lesung

Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen.

(Allgemeiner Widerspruch – Johannes Rem- mel [GRÜNE]: Debatte!)

Dann ist mir das falsch aufgeschrieben worden. Okay. Das ist falsch notiert worden. Entschuldigung! – Dann gebe ich das Wort an Herrn Pick von der CDU.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Bundestag hat mit der Föderalismusreform die Gebiete Naturschutz und Landschaftspflege in die konkurrierende Gesetzgebung überführt. Damit dürfen die Länder von ihrer Abweichungskompetenz Gebrauch machen und landeseinheitliche spezifische Regelungen treffen.

Von dieser Abweichungskompetenz machen die Koalitionsfraktionen mit diesem Gesetzentwurf Gebrauch. Wir sind der Auffassung, dass in den Gesetzen, die wir derzeit auf Landesebene haben, gute Regelungen sind, die durch die jetzt eingetretenen Veränderungen nicht verwässert werden sollen. Es soll auch kein Vakuum entstehen, bis die Gesetze in umfänglicher Form novelliert werden können.

Über alle Regelungen, die in diesen Gesetzen und dem Gesetzentwurf stehen, haben wir diskutiert: zum Landschaftsgesetz, zum Landeswassergesetz und zum Landesforstgesetz. Es kommt ausschließlich zu Verbesserungen der Regelungen, die über die Bundesregelungen hinausgehen.

Ich sage ausdrücklich – das ist auch in den Ausschussberatungen so gesagt worden –: Die umfängliche Novellierung der in Rede stehenden Gesetze ist in der nächsten Wahlperiode notwendig. Zwischen der Beschlussfassung zum Bundesnaturschutzgesetz und den Novellierungen, die hier anstehen, war aber nicht ausreichend Zeit, die erforderliche umfangreiche Arbeit zu leisten.

Ich weiß ganz genau, dass uns die Oppositionsfraktionen an der Stelle vorwerfen: Ihr habt eure

Schularbeiten nicht gemacht, ihr habt Zeit gebraucht, das hätte alles längst geschehen können!

(Demonstrativer Beifall von Svenja Schulze und Annette Watermann-Krass [SPD])

Jawohl, Frau Schulze, das mag so sein. Ich möchte nur daran erinnern: Das Bundesnaturschutzgesetz ist 2002 novelliert worden. Schon damals haben wir immer wieder ausdrücklich gefordert, auch das Landschaftsgesetz zu novellieren. In der letzten Wahlperiode hat Rot-Grün

(Svenja Schulze [SPD]: Schnee von gestern!)

am 20. April 2005 in der vorletzten Landtagssitzung mit einem Fraktionsantrag das Landschaftsgesetz geändert. Sie haben vier Jahre gebraucht, um hier eine Veränderung herbeizuführen. Wir haben zwei oder drei Monate gebraucht – und darin lag noch die Sommerpause –, um das Wichtige zu regeln. Das ist der Unterschied.

Wenn Sie in die alten Protokolle sehen, werden Sie feststellen, dass die FDP damals einen Antrag gestellt und Sie damit auch ein Stück weit gejagt hat. Das macht deutlich, dass Ihr Vorwurf, den Sie sowohl in der Vergangenheit als auch jetzt in der ersten Lesung erhoben haben, voll ins Leere geht.

(Widerspruch von Svenja Schulze [SPD])

Nun zum Inhaltlichen. Was soll in diesem Gesetz erhalten bleiben? Darüber haben wir bei der Novellierung des Landschaftsgesetzes am 20. April 2005 diskutiert. Die Änderungen, die wir damals über Änderungsanträge eingebracht haben, sind in das Landschaftsgesetz eingeflossen und werden jetzt auch ganz bewusst weitergeführt.

Dabei geht es um folgende Punkte: Natur auf Zeit, Leitungsverlegung in Straßen, Unterhaltungsmaßnahmen aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, notwendige Unterhaltungsmaßnahmen für die Rheinschifffahrt, Erdwälle für den Lärmschutz an Straßen- und Verkehrsanlagen, Kompensation 1:1, Verwendung von Ersatzgeld, neue Regelungen im integrierten Projektbegriff bei Natura 2000, Einhaltung hoher Standards bei der Wasserversorgung, vor allen Dingen beim Trinkwasser und bei der Trinkwasserqualität, sowie Landesbestimmungen zur Einleitung in öffentliche und private Abwasseranlagen.

Das sind Themen, über die wir in der Vergangenheit zum Teil strittig diskutiert haben, bei denen Sie immer Ihre Ideologie haben durchsetzen wollen und dabei auf Quantität gesetzt haben. Wir haben bei dem neuen Landschaftsgesetz 2007 und auch bei diesem Gesetzentwurf auf Qualität geachtet. Qualität und Sicherung dieser Qualität haben Vorrang vor Quantität. Die Diskussionen, die aufgekommen sind – sowohl in den Ausschüssen als auch hier im Plenum – sind die gleichen wie 2005.