den zu einem großen Teil von den Ländern und Kommunen finanziert. Das schwächt den Staat in seiner Funktion als Investor in Infrastruktur, Bildung, Energiewende oder Verkehr. Der Staat wird also dort verschlankt, wo er für die Bürger besonders wichtig ist. So zahlen am Ende die abhängig Beschäftigten, die Rentnerinnen und Rentner, die Kranken und die Arbeitslosen nicht nur die Kosten der Finanz- und Wirtschaftskrise, sondern obendrein auch noch die Folgen einer völlig verfehlten Steuersenkungspolitik der schwarz-gelben Bundesregierung.
Als Linker sage ich nur: Original sozial – auch nach der Wahl! Dafür steht die Linke. – Diese Bundesregierung ist eine Katastrophe.
Was Sie hier machen, ist Sozialabbau pur. Das ist Ihre Politik, und dafür werden Sie am 9. Mai die Rechnung bekommen.
Meine Damen und Herren, das war der Abgeordnete Sagel. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Finanzminister Dr. Linssen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, der Bundesrepublik Deutschland, werden ab dem 1. Januar 2010 um ungefähr 21 Milliarden € entlastet.
Das ist die eigentliche Botschaft, über die es sich lohnt, zu reden. Davon hat die frühere, Große Koalition ungefähr 13 Milliarden € an Entlastungen beschlossen. Die neue Koalition hat Entlastungen von gut 8 Milliarden € beschlossen. Die erste Steuersenkung, die in der Großen Koalition, also mit Zustimmung der SPD, beschlossen wurde, ist offensichtlich eine gute Steuersenkung gewesen, wohingegen die zweite, kleinere Steuersenkung eine schlechte sein soll.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen einmal sagen, was die erste Steuersenkung, die mit Zustimmung der SPD, für die sich Herr Eiskirch hier sehr erregt hat,
Darin ist die höhere Anerkennung von Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen in Höhe von 9 Milliarden € enthalten, weil das Bundesverfassungsgericht uns dazu gezwungen hat.
Davon profitieren natürlich auch diejenigen, die mehr Steuern bezahlen, in höherem Maße als Kleinverdiener. Das liegt daran, dass wir ein progressiv wirkendes Steuerrecht haben; so ist unser Steuerrecht aufgebaut.
In der ersten Tranche von gut 13 Milliarden € – mit SPD-Zustimmung beschlossen – ist auch eine Erleichterung für Unternehmen enthalten, zum Beispiel bei der Anrechenbarkeit von Mieten und Pachten bei der sogenannten Zinsschranke. Ich habe noch nicht gehört, dass die SPD hier erklärt hat, das sei – wie Frau Löhrmann gesagt hat – ein Steuergeschenk an Unternehmen und Gutverdienende. Haben Sie dazu irgendwo einmal etwas von der SPD gehört? – Selbstverständlich hat Steinbrück das mit der SPD völlig zu Recht gemacht, weil das Steuergesetz innerhalb der Unternehmensbesteuerung völlig daneben war. Das hat er erkannt, und das hat er korrigiert.
Dieses Bürgerentlastungsgesetz mit den Steuersenkungen von rund 8,5 Milliarden € enthält 4,6 Milliarden € für Familien mit Kindern.
Davon sind 4,2 Milliarden € reines Kindergeld und knapp 400 Millionen € Kinderfreibeträge. Das heißt: Dieses zweite Gesetz, nämlich das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, ist ganz ausdrücklich für die Mitte unserer Gesellschaft.
Von den 21 Milliarden € ist hier in der Diskussion 1 Milliarde €, die für die Mehrwertsteuerbefreiung bei Hotels vorgesehen ist. Da kann man sagen: Von der Priorität her hätte ich mir gerne auch etwas anderes gewünscht.
Es ist der Einstieg in die Korrektur der Mehrwertsteuer, die natürlich bei uns dringend überholungsbedürftig ist. Darüber regen Sie sich jetzt den ganzen Morgen in der Aktuellen Stunde auf, weil Sie glauben, das sei ein Wahlkampf-Gag, den Sie unbedingt hier zum dritten oder vierten Mal vortragen müssten.
(Sylvia Löhrmann [GRÜNE] [auf Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart zeigend]: Da sitzt der Wahlkampf-Gag!)
Meine Damen und Herren, Herr Eiskirch hat nur mit einem Satz gestreift, dass es bei diesem Gesetz Probleme geben könnte, weil sich dadurch unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Hotelübernachtung und Frühstück ergeben. Darum haben wir uns natürlich gekümmert. Steuergesetze gerade im Unternehmensteuerbereich sind sehr kompliziert. Wir haben versucht, das gängig zu machen,
sodass diese Geschichte kein Aufreger mehr ist, auch für alle, die auf Dienstreisen sind. Ich will Ihnen das kurz vortragen. Es ist sicherlich nicht für jeden leicht zu verstehen, wie das im Umsatzsteuerrecht so ist.
Ja, ich versuche es wirklich, Herr Moron. Ich versuche es Ihnen auch zu erklären. Ich nehme einfach mal einen Handlungsreisenden,
der unterwegs ist und in ein Hotel kommt. Und der Erste, der ihm dann begegnet, ist der Hotelier, also der, der die sogenannte steuerlich relevante Leistung erbringt. Wir erinnern uns: Es geht ums Frühstück.
oder als zwei getrennte Leistungen. Der zweite Fall, meine Damen und Herren, wird genauso behandelt wie früher.
Hören Sie doch einmal zu, Frau Löhrmann! Es ist vielleicht auch für Sie ein bisschen schwer verständlich. Sie kennen nämlich nichts vom Steuerrecht.
Haben Sie schon einmal irgendetwas Erleuchtendes zum Steuerrecht von Frau Löhrmann gehört? Das ist nicht oberlehrerhaft, sondern das ist eine Faktenfeststellung.
Der erste Fall dagegen, über den wir heute reden, wird wie folgt gelöst: Der Hotelier darf zukünftig neben der Logis die hierüber hinausgehenden Nebenleistungen als Pauschalangebot in der Rechnung darstellen. Der Aufwand bleibt also für die Leistungserbringer überschaubar.
Kommen wir nun zu unserem Handlungsreisenden und seinem Arbeitgeber, also die steuerrechtliche Gruppe der Leistungsempfänger. Für diese stellen sich zwei Fragen: Was ist mit dem Vorsteuerabzug? Und was ist mit der Lohnsteuer? Die Lohnsteuer versuchen Sie ja auch als Thema hochzujazzen.