Protocol of the Session on February 3, 2010

moristischen Teil kommen wir jetzt wieder zu einer sehr ernsten und zugleich trockenen Sache, bei der es sicherlich nicht so viel zu lachen geben wird wie eben.

Die Änderung des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, über die wir hier heute debattieren, wurde erforderlich, weil der Bundesgesetzgeber die Regelungen über das Stiftungsrecht gemäß den §§ 80 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch bereits im Jahre 2002 geändert hat. Darüber hinaus tritt die bestehende Regelung, da sie auf fünf Jahre befristet war, am 25. Februar 2010 außer Kraft.

Daher werden die stiftungsrechtlichen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen an die neue Gesetzgebung angepasst sowie umfassende Verbesserungen der Rahmenbedingungen vorgenommen.

Lassen Sie mich zur Bedeutung der Stiftungen einige Zahlen nennen, die sich nicht in der Gesetzesvorlage finden. Ende 2006 existierten bundesweit laut Stiftungsbericht von 2007 14.400 überwiegend gemeinnützige Stiftungen. Hinzu kamen etwa 1.000 Familienstiftungen. Pro Jahr werden bundesweit mehr als 1.000 Stiftungen neu gegründet. Dies bedeutet eine Versechsfachung gegenüber der Zahl von Gründungen aus dem Jahre 1985.

Ein bedeutender Anteil davon entfällt auf Nordrhein-Westfalen. Die genauen Zahlen konnte ich in der Kürze der Zeit nicht ermitteln. Es dürften jedoch, wenn man sich die Tabelle in der Gesetzesvorlage ansieht, um die 230 mit zunehmender Tendenz sein.

Diese Zahlen zeigen, wie wichtig die vorliegende Gesetzesänderung ist, damit das Stiftungswesen in Nordrhein-Westfalen entsprechend weiter gedeihen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme nun zu dem konkreten Gesetzentwurf. – Für die Praxis von besonderer Bedeutung ist die Führung eines Stiftungsregisters bei den Bezirksregierungen, zu vergleichen etwa mit dem Handelsregister oder dem Vereinsregister. Damit verbunden ist die Erstellung von Vertretungsbescheinigungen. Diese wiederum sind zwingend erforderlich, um Eintragungen im Grundbuch oder etwa im Handelsregister erlangen zu können. Insoweit beinhaltet die Vorlage Änderungen, die der Klarstellung und der Vereinfachung dienen, die wir ausdrücklich begrüßen.

Wichtig für die Praxis ist auch die Änderung des § 7 Abs. 2. Diese Vorschrift war vorher missverständlich und führte häufig zu Schwierigkeiten in ihrem Vollzug.

Erlauben Sie mir dazu eine persönliche Anmerkung – ich habe das bereits bei der ersten Beratung im Innenausschuss vorgetragen –: Hätten wir die Änderung des § 7 Abs. 2 schon vor etwa sechs Monaten gehabt, hätte mir das einen umfangreichen Schriftwechsel mit einer Rechtspflegerin am Grundbuchamt erspart. Auf weitere Einzelheiten will ich nicht weiter eingehen, weil das den zeitlichen Rahmen mit Sicherheit sprengen würde.

Jetzt haben wir diese Änderung, die das Gesetz eindeutig macht. Insoweit kann es keine Missverständnisse mehr geben.

Daher begrüßen wir von der CDU-Fraktion ausdrücklich den vorgelegten Gesetzentwurf und dass die übrigen Fraktionen – zumindest im Innenausschuss – dem Gesetzentwurf zugestimmt haben. Das Stiftungsrecht in Nordrhein-Westfalen macht mit dieser Anpassung einen großen Schritt nach vorne. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schmitz. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD die Frau Abgeordnete Kollegin Gödecke das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin Gödecke.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ja Tagesordnungspunkte im Plenum, bei denen man sich vor Verwunderung schlichtweg nur die Augen reiben kann und fragt, warum bitte in Dreiteufelsnamen zu diesem Tagesordnungspunkt auch noch geredet werden muss, und das vor leeren Rängen.

(Beifall von der SPD – Ministerin Christa Tho- ben: Da haben Sie recht! – Zuruf von Ilka von Boeselager [CDU])

Der Tagesordnungspunkt 10, verehrte Kollegin Frau von Boeselager, „Gesetz zur Änderung des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ gehört zweifelsohne zu diesen unerklärlichen, überflüssigen und deshalb auch verzichtbaren Pseudosternstunden des Parlaments, auch wenn wir noch ein paar Zuschauer auf der Tribüne haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Warum sage ich das? – Ganz einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen: Erstens. Schon im Innenausschuss – das ist gerade bestätigt worden – hat es keine wirklich inhaltliche Debatte gegeben, weil die Sachverhalte schlichtweg klar sind, sondern es wurden Verfahrensfragen miteinander geklärt. Ergo: Kein Debattenbedarf.

Zweitens. Genau deshalb hat der Innenausschuss dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Ergo: Kein Debattenbedarf.

Drittens. Beides ist auch nicht verwunderlich, weil der zuständige, zurzeit aber immer noch abwesende Fachminister bereits bei der Einbringung im Plenum darauf hingewiesen hat, dass im Gesetzentwurf keine grundlegenden Änderungen enthalten sind. Das sehen wir auch so. Ergo: Kein Debattenbedarf.

Vor dem Hintergrund kann ich eigentlich heute an dieser Stelle nur feststellen: dreimal keinen Debattenbedarf und drei Fraktionen im Hause, die das genauso sehen. Und trotzdem müssen, dürfen, sollen meine Fraktion und die anderen Fraktionen heute reden. Da fragt man sich doch erstaunt: Warum denn eigentlich? – Hier will ich Sie in meine Überlegungen einweihen.

Meine erste Überlegung, mein erster Gedanke war: Herrn Wolf soll nun endlich in der zweiten Lesung die Bühne geboten werden, die er selbst bei der ersten Lesung – da hat er nämlich die Rede zu Protokoll gegeben – gar nicht betreten hat. Nun ist die Bühne bereitet, der Vorhang ist zur Seite geschoben, doch wir alle stellen verwundert oder auch wissend fest: Die Erstbesetzung ist gar nicht anwesend. Herr Wolf ist nicht, noch nicht hier. Nun kann er diese bereitete Bühne nicht betreten.

Nun fragen wir uns, wer die Zweitbesetzung sein wird. Der Redezettel macht es deutlich: Es ist Frau Müller-Piepenkötter. Dann vermuten wir schlichtweg, auf dieser bereiteten Bühne wird uns heute zum zweiten Mal eine fremde Rede, nämlich die von Herrn Wolf, vorgelesen.

Warum eigentlich, wenn er nicht selber hier ist? Welche Botschaft soll uns im Auftrag von Herrn Wolf verlesen werden? Vielleicht die, dass im Gesetzentwurf gar keine grundlegenden Änderungen enthalten sind? – Mag sein, aber das wussten wir bereits. Von daher wäre diese Botschaft nicht neu. Oder aber funktioniert bei der FDP der Pawlowsche Reflex immer dann, wenn ein FDP-Minister beteiligt ist? Und statt dass Speichel im Mund zusammenläuft, lautet der Reflex: reden, reden, reden, um jeden Preis, selbst dann, wenn der FDP-Minister gar nicht anwesend ist. Mit anderen Worten: Es erschließt sich schlichtweg überhaupt nicht, warum wir heute zu diesem Tagesordnungspunkt reden sollen.

Aber lassen Sie mich zum Schluss sehr ernsthaft darauf hinweisen, was bei dem CDU-Kollegen eben so zwischen den Zeilen durchgeklungen ist, aber wahrscheinlich auch ein wenig versteckt werden sollte: Ohne das absolut faire und kollegiale Verhalten der Oppositionsfraktionen, und zwar im Sinne der Betroffenen, träte nämlich am 25. Februar das Stiftungsgesetz in Nordrhein-Westfalen außer Kraft. Jawohl, da war richtig Zeitdruck im Kessel. Denn die Landesregierung hat offensichtlich – auch das hat der Kollege ein Stück weit in seinem Redebeitrag deutlich gemacht – recht spät bemerkt, dass die

Befristung des Stiftungsgesetzes im Februar ausläuft.

Kurz vor Weihnachten 2009 hat deshalb der vorliegende Gesetzentwurf das Parlamentslicht erblickt. Vor 14 Tagen, am 20. Januar 2010, haben wir in erster Lesung nicht darüber beraten, sondern nachgelesen, worum es geht. Schon am 28. Januar 2010, also weitere acht Tage später, hat der Innenausschuss abschließend darüber beraten.

Bei einer so kurzen Beratungsdauer hat es sich mir auf einmal erschlossen und ist mir die sprichwörtliche Kerzen- oder Lampenfabrik aufgegangen: Diese Redezeit wird heute von der FDP beantragt, damit der Fachminister uns ganz herzlich für dieses kurze Beratungsverfahren danken kann, mit dem wir ihm aus der Klemme geholfen haben. – Deshalb bin ich genauso wie meine Fraktion sehr gespannt, ob und in welcher Weise uns das gleich vorgelesen wird.

Damit ich es nicht vergesse: Natürlich bleiben wir bei dem, was wir von Anfang an gesagt haben, was wir aber auch gar nicht mehr hätten betonen müssen: Wir stimmen dieser Änderung zu. – Vielen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gödecke. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Engel das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Engel.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Gödecke, ich weiß gar nicht, was Ihre Kritik soll. Wir befinden uns heute in der zweiten Lesung eines ganz normal zustande kommenden Gesetzes. Außerdem kann es durchaus sein, dass Kabinettsmitglieder entschuldigt fehlen. Das wissen Sie als Parlamentarische Geschäftsführerin Ihrer Fraktion.

(Monika Düker [GRÜNE]: Wir sind uns doch einig! Was soll das denn?)

Es kann Gründe geben, warum man tatsächlich nicht kann. Sie stellen es hier gerade so dar, als ob das Vorsatz sei. Es ist wirklich kein Vorsatz.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Sie waren über- haupt nicht da! Sie sind doch gerade erst ge- kommen! – Edgar Moron [SPD]: Sie haben ihr gar nicht zugehört! – Carina Gödecke [SPD]: Lesen Sie meinen Redebeitrag nach! – Weitere Zurufe von SPD und GRÜNEN)

Doch, ich habe mich eben noch einmal erkundigt. Bei allen ist Redebedarf vorhanden. Deshalb debattieren wir auch wieder.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Nein, nicht bei allen! Nur bei Ihnen!)

Bei uns ist er schon vorhanden. – Nun hören Sie bitte einmal ganz kurz zu, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vieles ist hier ja bereits gesagt worden.

NRW verfügt über ein modernes und auf große Akzeptanz stoßendes Stiftungsrecht. Das wollen wir heute in der zweiten Lesung noch einmal deutlich machen.

Bereits 2005 wurde das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen einstimmig verabschiedet. Heute schaffen wir das vermutlich auch wieder.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das haben wir schon dreimal gehört!)

Hinsichtlich der nunmehr beratenen Änderungen hat sich der Innenausschuss in seiner Sitzung am 28. Januar 2010 – das ist noch gar nicht so lange her – wieder einstimmig für die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs ausgesprochen. Ich denke, dass es auch so kommen wird.

Aufgrund der Einigkeit aller vier Fraktionen nach den Detailberatungen im Ausschuss möchte ich mich hier kurzfassen und allgemein Folgendes feststellen:

Die durchgeführte Evaluierung hat gezeigt, dass sich die rechtliche Ausgestaltung des Stiftungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die praktische Anwendung und die praktizierte Stiftungsaufsicht einer großen Beliebtheit erfreuen. Die hohen Zahlen der Stiftungsanerkennung in NRW belegen, dass durch den Abbau bürokratischer Hürden sowie gute Dienstleistung und Beratung die Motivation und das Engagement der Bürger nachhaltig unterstützt werden.

So konnten wir bei der Zahl der Stiftungen in NRW von 2005 bis 2008 in nur drei Jahren einen Anstieg von 2.500 auf knapp 3.200 verzeichnen. Das macht mehr als 200 Neugründungen pro Jahr aus – 70 % davon durch Privatpersonen.

NRW ist Stiftungsland – drei Ausrufezeichen! Das kann man hier selbstbewusst feststellen. Mit diesem Stiftungsbestand hat NRW nämlich absolut gesehen das größte Stiftungsaufkommen privatrechtlicher Stiftungen in Deutschland.

Dies ist umso erfreulicher, als sich die Zahl der Bürgerstiftungen auf über 80 erhöht hat und bei den Zielsetzungen der Stiftungen in NRW nach wie vor soziale Zwecke mit Abstand ganz oben stehen.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Ihnen folgen Erziehung und Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Kunst und Kultur; aber auch die Förderung der Völkerverständigung, des Tier- und Umweltschutzes, der religiösen Zwecke und des Sports haben einen festen Platz.

Stiftungen bereichern das Land NordrheinWestfalen somit in vielen gesellschaftlichen Berei

chen. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu.