Außerdem darf ich in Erinnerung rufen, dass wir nicht die Mehrheit bei der WestLB haben. Vielmehr beträgt unser Anteil jetzt, nachdem die Landschaftsverbände mit ihrer kleineren Quote bei der NRW.BANK vertreten sind, 48,2 %. Die Mehrheit haben nach wie vor die Sparkassenverbände.
Die Einsetzung einer parlamentarischen Kommission mit einer über eine Kontrolle und Überwachung hinausgehenden Funktion steht im Übrigen nicht im Einklang mit der Verfassung. Auch das müssten Sie wissen. Darüber haben Sie sich bei diesem Antrag aber hinweggesetzt.
Die parlamentarische Kontrolle der Abwicklungsanstalt auf Landesebene ist auch nicht erforderlich. Diese Anstalt unterliegt bereits einer strikten Kontrolle durch die Finanzmarktstabilisierungsanstalt.
Die von den Antragstellern begehrte Einflussnahme auf die Aufgabenwahrnehmung der vom Land entsandten Mitglieder in den Aufsichtsrat der WestLB AG ist schließlich rechtlich gar nicht möglich. Dem stehen zwingende aktienrechtliche Bestimmungen entgegen.
Meine Damen und Herren, ich werde nichts unversucht lassen, Sie auch über den weiteren Fortgang sowohl der Kernbank als auch der Ersten Abwicklungsanstalt wie bisher sehr ausführlich zu informieren, sodass Sie in der Rückschau vielleicht noch einmal denken werden, dass es eigentlich völliger Unsinn war, heute diesen Antrag zu stellen. – Danke.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist uns schon vielfach gewünscht worden, dass wir einen guten Morgen erleben. Nach den Ausführungen sowohl des Finanzministers als auch der Rednerin und des Redners der regierungstragenden Fraktionen kann
Das kann doch wohl nicht wahr sein, was Sie hier aus unserem Ansatz und unserem Antrag gemacht haben. Herr Finanzminister, ich hätte mir gewünscht, dass Sie zu dem tatsächlich gestellten Antrag Stellung genommen hätten – und nicht zu dem, was Sie hypothetisch als Antrag missverstanden haben.
An keiner Stelle in diesem Antrag ist die Rede davon, dass wir dem Parlament oder der parlamentarischen Kontrollkommission das Recht einräumen wollen, irgendeinen operativen Teil der Bankgeschäfte zu übernehmen. Wenn Sie den Antrag richtig gelesen hätten, hätten Sie nicht so argumentieren können, wie Sie es leider getan haben.
Erstens haben Sie hier in bewährter Art und Weise versucht, die Veranstaltung Sinkflug schönzureden. Der Name Phoenix signalisiert ja etwas anderes. Diese Begrifflichkeit hat Sie dann wohl auch beflügelt, Herr Dr. Linssen. Die Entwicklung bei der WestLB ist trotz der Auslagerung unter der Bezeichnung Phoenix aber kein Höhenflug, sondern ein ganz bösartiger Absturz.
Zwar ist dieses Instrument auch nach unserer Meinung sicherlich sinnvoll und notwendig. Bei AidA haben sich allerdings die ganzen Spezialisten des Aktienrechts ganz offensichtlich nicht im Vorfeld ausreichend über die Tatsache informiert, dass bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts völlig andere rechtliche Grundvoraussetzungen gelten.
Der Bayerische Landtag hat bezogen auf die Vorgänge bei der Bayerischen Landesbank mit den Stimmen von CSU, SPD, Grünen und FDP exakt ein solches Gremium beschlossen.
Früher war Bayern für Sie immer – ich kann mich gut an alte Debatten erinnern – das strahlende Vorbild. So vergeht der Ruhm der Welt, meine Damen und Herren. Jetzt ist es Ihnen peinlich, dass Sie etwas mit der CSU zu tun haben.
Apropos rechnen: Sie haben alle Zahlen exakt vorgetragen, Herr Dr. Linssen. Allerdings empfiehlt es sich für einen Finanzminister, bei der Addition auch die Grundrechenarten entsprechend zu berücksichtigen.
Wenn man nämlich die 3 Milliarden € disquotale Haftung aus Phoenix, die 760 Millionen € unmittelbar aus Phoenix und die 4,5 Milliarden € aus AidA addiert, kommt man auf die von uns zitierten 8,2 Milliarden €; da beißt die Maus keinen Faden ab.
Dann folgt die Überbetonung der aktienrechtlichen Bedeutung noch einmal. Ich kann nur sagen: Herr Prof. Siekmann, der einen Lehrstuhl für Geld-, Währungs- und Notenbankrecht hat, kennt sich sicher ein wenig mit dem Aktienrecht aus, vielleicht etwas besser als der eine oder andere auf der Regierungsbank. Wenn uns dieser Professor in einer Anhörung Folgendes sagt – ich zitiere aus seiner Stellungnahme –:
Darüber hinaus muss die Kontrolle durch die Repräsentanten des Volkes, also die Landtagsabgeordneten, gewährleistet sein.
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darf es gegenüber dem Träger des Unternehmens nicht geben, soweit er für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet oder die Erfüllung des öffentlichen Auftrags kontrolliert.
Dabei beruft sich Prof. Siekmann auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NordrheinWestfalen. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte sparen Sie sich Ihre abseitige Argumentation in dem Zusammenhang!
und Herren, das Risiko war an einer Stelle gering, nämlich dort, wo wir das Risiko vor Augen hatten, in den Sitzungen irgendetwas anderes zu erfahren als das, was wir am Tag zuvor bereits in den einschlägigen Presseorganen mitgeteilt bekommen haben.
Ich weiß nicht, auf welchen Veranstaltungen Sie waren. – Auf Nachfragen ist das dann wortreich noch einmal beschrieben worden. Ich stelle einmal die interessante Frage: Wie kam es überhaupt dazu, dass wir uns in den Tagesordnungen mit den Dingen beschäftigt haben?
Meine Damen und Herren, im Verhältnis zu der schönen Aufzählung lässt sich das an den Fingern einer Hand abzählen. – So weit zu diesen Bemerkungen.