Protocol of the Session on January 20, 2010

(Beifall von CDU und FDP)

Frau Kollegin Walsken, ich frage mich manchmal wirklich,

(Gisela Walsken [SPD]: Schulden-Helmut!)

ob Sie anstelle Ihres geplatzten Beratervertrages mit dem Kommunalverband Ruhr jetzt vielleicht einen Beratervertrag mit einem Konkurrenzinstitut der WestLB haben. Denn die Arbeit der von Ihnen geforderten Kommission wäre ganz im Sinne der Konkurrenz. Eine gläserne WestLB wäre am Markt praktisch nichts mehr wert. Sie könnte nicht mehr operieren. Die Erfüllung der SPD-Forderung wäre schädlich für den Konsolidierungsprozess. Sie würde dem Anliegen der Bank und damit den Eigentümern, den Sparkassen, dem Land, den Landschaftsverbänden und letztendlich den Steuerzahlern schweren Schaden zufügen.

(Gisela Walsken [SPD]: Warum haben die Bayern das gemacht?)

Sie können Ihre Kontrollkommission auch nicht mit notwendigen Berichten über den Umsetzungsstand der Konsolidierungsmaßnahmen und die Abwicklung der Hilfen nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz begründen. Solche Berichte, Frau Kollegin, gehören dauerhaft in den Unterausschuss „Landesbetriebe und Sondervermögen“. Diesen gibt es bereits; den brauchen wir nicht mehr einzurichten. Dort wird regelmäßig Bericht erstattet.

Im Übrigen hat der Finanzminister zu den aktuellen Entwicklungen beim Stabilisierungsprozess der WestLB AG im Rahmen des rechtlich Zulässigen immer ausgesprochen zeitnah und umfassend informiert, und dies, obwohl die Vertraulichkeit immer wieder und im Zusammenhang mit der Honorierung von Beratern zuletzt massiv verletzt wurde. Das müssen Sie sich auch einmal anziehen. Woher kommen denn die Berichterstattungen mit Originaltexten im WDR, im „Bonner General-Anzeiger“ etc.? Die kommen doch nicht vom Finanzminister und auch nicht von uns. Die sind aus Ihrer Richtung durchgestochen worden.

(Gisela Walsken [SPD]: Vorsicht! – Hans- Theodor Peschkes [SPD]: Woher nehmen Sie die Freiheit, so etwas zu behaupten?)

Das kann überhaupt nicht anders sein. Wir haben überhaupt kein Interesse daran, so etwas zu tun. Interesse haben nur Sie. Sie haben ein Motiv. Von daher sollten Sie an dieser Stelle etwas zurückhaltend sein.

(Hans-Theodor Peschkes [SPD]: Das sagen Sie mal an die eigene Adresse!)

Ich wünschte mir, die Vorgänger des Finanzministers wären dem Parlament und der Opposition gegenüber, insbesondere der Opposition gegenüber, die wir damals ja leider waren, genauso offen gewesen wie dieser Finanzminister. Er hat wirklich nichts unterlassen, was wir uns vernünftigerweise wünschen könnten.

Wenn Sie künftig Anträge stellen, dann sollten Sie überlegen, wer der richtige Adressat für Ihr Begehren ist. Tatsache ist doch, dass nach der Auslagerung bestimmter Bilanzpositionen auf die Abwicklungsanstalt die WestLB und deren Eigentümer über die ausgelagerten Papiere keine Entscheidungskompetenz mehr haben. Sonst bräuchten wir ja die AidA nicht. Die Abwicklungsanstalt – das wissen Sie genau – wird einen eigenen Verwaltungsrat besitzen. Die SPD richtet sich damit mit ihrem Antrag an den falschen Adressaten.

(Gisela Walsken [SPD]: Anstalt öffentlichen Rechts, Herr Kollege!)

Das Land ist kein Mehrheitseigentümer und könnte somit Forderungen der Kommission überhaupt nicht durchsetzen. Ich bin ganz sicher, im Eigentümerkreis wird niemand ein Interesse daran haben, dass diese Informationspolitik, diese Durchstecherei fortgesetzt wird, wie Sie es in der Vergangenheit betrieben haben.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, es ist eine Binsenweisheit, dass landesrechtliche Regelungen den Vorstand der WestLB nicht verpflichten können, da die Bank eine Aktiengesellschaft ist, die dem Bundesrecht unterliegt. Sie selbst haben diese Aktiengesellschaft eingerichtet. Das waren doch nicht wir. Sie haben doch eine Aktiengesellschaft gegründet.

(Gisela Walsken [SPD]: Es spricht doch kei- ner dagegen!)

Und jetzt müssen Sie sich auch an die Vorschriften des Aktienrechtes halten.

Bezüglich Ihres Antrags kann ich deshalb nur eines raten: Ab damit in die Tonne. Wir werden keinesfalls zustimmen.

Das Gleiche gilt für die Forderungen der Grünen nach einem umfassenden Risikobericht. Der Antrag vom 24. November, Herr Kollege Groth, ist sachlich falsch und faktisch von der Realität überholt. Der Landtag hat bereits den Finanzminister mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses ermächtigt, alle zur Risikoauslagerung erforderlichen

Verpflichtungen einzugehen. Die Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses ist am 10. Dezember 2009 eingeholt worden. Der Landtag hat zuvor, nämlich am 3. Dezember 2009, das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2009 beschlossen, das in § 20 Abs. 8 die entsprechende Ermächtigung enthält.

Falsch, Kollege Groth, ist auch der Vorwurf mangelnder Transparenz, den ich auf das allerschärfste zurückweise. Aber es passt zu Ihrem Naturell, dass Sie immer die Backen aufblasen und Dinge behaupten, die hinterher nicht haltbar sind.

Die Entwicklung bei der WestLB wurde seit September 2005 durch den Finanzminister in Obleutegesprächen und Telefonkonferenzen immer zeitnah dargestellt und beraten. Darüber hinaus hat der Finanzminister in der heißen Phase bei einem Arbeitsfrühstück am 9. September 2009 ausführlich berichtet. Die Form des Treffens machte auch einen fachlichen Dialog fernab aller Politik möglich. Ein transparenteres Verfahren ist überhaupt nicht machbar, ohne die Kompetenzen von Eigentümerversammlung und Bankenvorstand völlig zu ignorieren. Aber mit der Zuständigkeit anderer Institutionen und anderer Menschen haben Sie ja nichts an der Kappe.

Vor der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Sitzung am 10. Dezember 2009 hat der Finanzminister alle Einzelheiten zur Auslagerung von Risikopositionen und nicht strategienotwendigen Geschäftsbereichen der WestLB in eine Abwicklungsanstalt in dem dafür sinnvollen Umfang dargestellt.

Die Grünen sollten aus der Diskussion um die Spekulation mit VW-Aktien endlich etwas gelernt haben. Sie sollten doch wissen, was passiert, wenn der Wettbewerb die eigenen Risikopositionen unseres Institutes kennt. Dann passiert nämlich das, was damals mit den VW-Aktien passiert ist: Dann spekuliert der ganze Markt gegen unser Institut. Das können Sie doch nicht ernsthaft wollen.

Über die Risikostruktur des Phoenix-Portfolios wird der Landtag im Unterausschuss „Landesbetriebe und Sondervermögen“ regelmäßig und – darauf lege ich Wert – vertraulich informiert. Und schließlich werden alle Vertragsdokumente im Zusammenhang mit der AidA nach der Verschlusssachenordnung des Landtags einem kleinen Kreis von Abgeordneten zugängig gemacht. Da können auch Sie die Nase reinstecken; Sie dürfen sich allerdings keine Notizen und keine Kopien machen, Sie müssen die Papiere vor Ort und unter Aufsicht durchlesen, damit nicht das passiert, was ich vorhin schon zitiert habe.

Deshalb auch an Sie, an die Fraktion der Grünen, mein Ratschlag: Hören Sie auf, Unsinn zu fordern, ziehen Sie Ihren überdrehten Antrag zurück. Die

Landesregierung hat längst Transparenz geschaffen – in einem Umfang, wie wir es in diesem Hause noch nie erlebt haben. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Weisbrich. – Für die FDP-Fraktion erhält Frau Kollegin Freimuth das Wort.

Herr Präsident! Guten Morgen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Hans-Theodor Peschkes [SPD]: Moin! – Hans-Willi Körfges [SPD]: Bis jetzt stimmt noch alles!)

Bis jetzt stimmt noch alles, Herr Körfges? – Das wird sich auch im Folgenden nicht ändern.

Fangen wir mit den Teilen an, die unstrittig sind. Wir diskutieren über zwei Anträge in verbundener Debatte. Zum einen fordern die Kollegen der Grünen im Sinne der Transparenz ausführliche Berichte über die Entwicklung bei der WestLB. Zum anderen beantragt die SPD-Fraktion die Einsetzung einer parlamentarischen Kommission, die die Vertreter der Landesregierung in den Gremien der WestLB berät und ihre Vorstellungen zum Verhalten der Vertreter in den Gremien zum Ausdruck bringen kann. – So weit alles richtig.

(Martin Börschel [SPD]: Bis hierhin ist alles okay!)

Meine Damen und Herren, ich will an der Stelle in aller Deutlichkeit sagen, dass wir, die FDP-Fraktion, gemeinsam mit unserem Koalitionspartner ein hohes Interesse daran haben, dass wir im Parlament unsere Kontrollaufgaben wahrnehmen können.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Dann müssen Sie das auch mal tun!)

Aber Ihre charmant klingenden Ideen und Ansätze – wir haben uns darüber vielfach ausgetauscht – sind eher heiße Luft und dienen dem Zweck, den Fokus auf die WestLB, auf unsere Landesbank in einer Art zu lenken, von der ich glaube, dass sie der Debatte um die Neustrukturierung der Landesbanken und die Fortentwicklung der WestLB insgesamt nicht gut tut.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, die parlamentarischen Aufgaben sind unstrittig vielfältig. Uns obliegt es in der Gewaltenteilung, Gesetze zu erlassen, damit Ziele zu beschreiben und nachher auch die Einhaltung der Ziele zu kontrollieren. Was in der Gewaltenteilung nicht dazu gehört, ist die unmittelbare Mitwirkung am operativen Geschäft einer Landesregierung, der Exekutive, und damit natürlich insbesondere nicht am operativen Geschäft einer Landesbeteiligung. Das gehört nicht zu den Aufgaben des Parlamentes.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Das will doch hier auch keiner!)

Unsere Aufgabe als Abgeordnete ist es, zu kontrollieren, wie die Regierung unsere Zielvorgaben umsetzt. Das tun wir in Sachen WestLB in der Tat laufend. Seit mehreren Jahren gibt es eigentlich keine Sitzung des Finanz- und Haushaltsausschusses, in der das Thema WestLB und ihre neue Entwicklung nicht auch Gegenstand der Beratung ist – mit der Möglichkeit zu ausführlichen Nachfragen. Daneben gibt es vertrauliche Informationen, die den Obleuten, aber auch dem gesamten Haushalts- und Finanzausschuss gegeben werden.

(Rüdiger Sagel [fraktionslos]: Das stimmt nicht!)

Ich habe den Eindruck, dass der Minister über alle Entwicklungen aktuell alle erforderlichen Informationen gibt, die er im Rahmen des geltenden Gesetzes und insbesondere der strafbewehrten Vorschriften des Aktienrechts geben kann. Herr Kollege Weisbrich hat gerade auf die Regelungen zur Einsicht in vertrauliche Vorlagen nach der Verschlusssachenordnung hingewiesen.

Meine Damen und Herren, den Vorwurf mangelnder Transparenz kann ich vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehen. Der Finanzminister hat über die Risiken und Vorgängen im Rahmen des Spielraums des Aktienrechts berichtet. Das ist eben eine bundesrechtliche Vorgabe, die daraus resultiert, dass Sie in Ihrer Regierungsverantwortung die Rechtsform der Aktiengesellschaft ausdrücklich als Rechtsform auch für die WestLB gewählt haben. Deswegen können wir als Landesparlament uns über die strafbewehrten Vorschriften des Aktienrechtes nicht einfach hinwegsetzen, so berechtigt ein Informationsinteresse vielleicht auch sein mag. Der Finanzminister ist an dieser Stelle an die Regelungen des Aktienrechts gebunden. Er hat den Spielraum des Aktienrechts nach meiner Wahrnehmung auch sehr großzügig und weit interpretiert. Wir haben an der Stelle eben ein hohes Maß an Öffentlichkeit und Transparenz, soweit das eben möglich ist.

Meine Damen und Herren, die Diskussion geht um eine zusätzliche Kontrollinstanz. Im Rahmen der aktienrechtlichen Möglichkeiten halte ich diese aufgrund der gegebenen Informationen nicht für notwendig. Im Antrag der Kollegen der SPD-Fraktion wird in besonderer Weise eine Begleitung der Entwicklung bei den ausgelagerten Portfolien gefordert. Diese gehen aber genau auf die erste Abwicklungsanstalt über, die nach den bundesrechtlichen Regelungen des Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetzes gegründet worden ist, und sind damit eben nicht mehr Bestandteil der WestLB-Bilanz.

(Gisela Walsken [SPD]: Das ist doch keine AG!)

Die Abwicklungsanstalt verfügt über einen Vorstand und einen Verwaltungsrat, der die Geschäfte der

Abwicklungsanstalt überwacht. Das Land entsendet zwar Mitglieder in die Gremien, diese sind jedoch unabhängig und dem Erfolg der Abwicklungsanstalt verpflichtet. Eine Kommission, bezogen auf die WestLB, hätte deswegen auch in diesem Bereich keine Kompetenzen in Bezug auf die Überwachung und Abwicklung der ausgelagerten Wertpapiere und nichtstrategienotwendige Geschäftsbereiche.

Meine Damen und Herren, eine Kommission aus Parlamentariern brächte sicherlich zahlreiche Sitzungstermine mit sich.

(Ewald Groth [GRÜNE]: Ja!)

Aber darüber hinaus brächte sie aus meiner Sicht wenig bis nichts. Ja, zu den bundesrechtlichen Vorschriften des Aktienrechts gibt es unterschiedliche juristische Stellungnahmen. Wir haben auch in der Rechtswissenschaft dazu eine sehr unterschiedliche und breit angelegte Diskussion. Ich verweise auf die vorherrschende Rechtsprechung. Ich kann jedem, der Verantwortung trägt und in den Gremien sitzt, nur empfehlen, dass er sich an dieser Rechtsprechung orientiert, auch wenn ich viel Sympathie für die derzeitige Mindermeinung habe. Und die Rechtsprechung besagt, dass zur Sicherung der Wahrung des Geschäfts einer Aktiengesellschaft Informationen nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden.