Die sagen einfach: Lasst uns die Bankenaufsicht darauf schauen, denn jeder Fall ist anders gelagert. Lasst uns schauen, wo Boni-Regelungen aus dem Ruder laufen, wo sie nicht gerechtfertigt sind. Da, wo öffentliches Geld eine Rolle spielt, ist das sowieso klar. Ich glaube, es ist richtig, dass wir diese Aufgabe der BaFin bzw. dem Nachfolgeinstitut übertragen, falls es zu einer solchen Regelung kommt.
Also, in allen drei Punkten sind wir längst auf einem guten Weg, das voranzutreiben. Da bedurfte es eines solchen sehr kurz gesprungenen Antrags nicht. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Linssen. – Ich habe eine weitere Wortmeldung. Kollege Becker von den Grünen hat sich noch einmal gemeldet. Bitte schön.
Herr Finanzminister Linssen! Ich stelle fest, dass Sie wie Herr Dr. Petersen jetzt nichts anderes gemacht haben, als darüber zu philosophieren, dass Sie abwarten, dass Sie mal schauen, dass ein Problem komplex sei und Ähnliches
Wenn man aber die FDP gehört hat – dass die FDP mit Ihnen hier und in Berlin in einem gewissen Zusammenhang steht, das müsste sich insgesamt herumgesprochen haben –,
dann kommt man zu dem Ergebnis, dass die FDP von etwas ganz anderem ausgeht. Die will nämlich so etwas wie die Finanzmarktkrise und so etwas
Ich sage Ihnen: So geht das nicht. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Sie hier nicht alle etwas erzählen oder in Zeitungsinterviews durch den Ministerpräsidenten etwas erzählen, was Sie in der Praxis wegen Ihres Koalitionspartners FDP überhaupt nicht tun.
Das werden wir bei jeder Gelegenheit tun. Wenn Sie damit ein komplexes Problem bekommen, dann sage ich Ihnen: Wenn Sie nicht in der Lage sind, in fünf Jahren oder wenigstens in den letzten zwei Jahren ein solches Problem zu lösen, dann gehören Sie nicht auf diesen Stuhl!
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Eilantrag Drucksache 14/10556. Die Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt, also stimmen wir über den Inhalt ab. Wer spricht sich für den Inhalt dieses Antrags aus? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Enthält sich jemand im Hohen Hause? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Mit dieser Drucksache liegen Ihnen die Mündliche Anfrage 337 aus der letzten Fragestunde sowie die Mündlichen Anfragen 341 bis 356 vor.
Minister Pinkwart hatte angesichts der landesweiten Proteste der Studierenden gegen die starken Belastungen durch die in weiten Teilen schlecht umgesetzte Umstellung auf Bachelor- und Master-Abschlüsse letztlich einsehen müssen, dass
deren Anliegen berechtigt sind. Unter diesem Druck hat er eine Ausnahmegenehmigung erteilt, wonach die Hochschulen ihre Studiengänge bereits vor der nächsten Re-Akkreditierung überarbeiten können, um etwa die Prüfungslasten für die Studierenden zu minimieren.
Hat sich Minister Pinkwart damit von seinen ordnungspolitischen Vorstellungen einer vollständigen Unabhängigkeit der Hochschulen und gleichzeitigen Nichtverantwortlichkeit der Politik für die Zustände an den Hochschulen verabschiedet?
Wenn es sich im Saal wieder etwas beruhigt hat, darf ich darum bitten, dass Herr Minister Dr. Pinkwart antwortet. Herr Minister, sobald ich auf den Knopf gedrückt habe, können Sie sprechen. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Schultheis! Meine Damen und Herren! Herr Schultheis fragt sinngemäß, ob ich meine hochschulpolitischen Vorstellungen im Zuge der aktuellen Bologna-Diskussion verändert habe. Meine Antwort heißt: Nein.
Hochschulfreiheit ist meiner Überzeugung nach unverzichtbare Voraussetzung, damit sich unsere Universitäten und Fachhochschulen im weltweiten Wettbewerb behaupten und den Bologna-Prozess vernünftig umsetzen können. Gerade die nötigen Verbesserungen an der Bologna-Umsetzung lassen sich nur dezentral, direkt vor Ort sinnvoll angehen.
Herr Minister, Entschuldigung! Ich muss Sie einfach einmal kurz unterbrechen. – Kolleginnen und Kollegen, es ist hier wirklich zu laut. Wir befinden uns in der Fragestunde. Der Minister führt aus. Die Abgeordneten haben das Recht zu hören, was er sagt. Ich darf Sie wirklich darum bitten, Ihre Gespräche draußen zu führen.
Ich verstehe ja, dass angesichts einer direkten Abstimmung die Wiedersehenfreude groß ist, wenn alle wieder zusammenkommen. Es wäre aber schön, wenn Sie die weitere Freude außerhalb des Saales austauschen. – Herr Minister, fahren Sie bitte mit Ihrer Beantwortung fort.
Gerade die nötigen Verbesserungen an der Bologna-Umsetzung lassen sich nur dezentral und direkt vor Ort sinnvoll angehen. Wo es um Anwesenheitspflichten – etwa für einzelne Veranstaltungen und Details in der Prüfungsorganisation – geht, wäre zentralistische Reglementierung mit Sicherheit die falsche Antwort.
Das Memorandum der Rektorinnen und Rektoren der nordrhein-westfälischen Universitäten zur weiteren Umsetzung des Bologna-Prozesses vom 26. November 2009 ist deutliches Zeichen einer funktionierenden und gelebten Hochschulfreiheit. Die Hochschulen haben sich untereinander darauf verständigt, eine Bestandsaufnahme des Status quo zu erstellen und dort gegenzusteuern, wo das nötig ist. Im Übrigen haben das unsere Universitäten getan, bevor das die HRK in Deutschland überhaupt für alle Hochschulen geregelt hat. Das heißt: Nordrhein-Westfalen ist – das wurde auch öffentlich sehr positiv wahrgenommen – Vorreiter in der Aufnahme der Notwendigkeit, Dinge zu überprüfen und, wo notwendig, auch zu ändern.
Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sowie die geplanten Maßnahmen werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Eine erste Bilanz soll bis zum Ende des laufenden Wintersemesters, also im März dieses Jahres, gezogen werden. Kernfrage ist, wie es am besten gelingt, Qualität in Lehre und Forschung an den Hochschulen zu sichern und wie Probleme, die auftauchen, am effizientesten beseitigt werden können.
Ich bin überzeugt, dass die Angelegenheiten in Wissenschaft, Forschung und Lehre vor Ort in den Hochschulen unmittelbar sachnäher, persönlicher und damit erheblich besser geregelt werden können. Das ist Autonomie der Hochschulen. Das ist Vertrauen in die Verantwortung und Kompetenz vor Ort. Dabei geht es vonseiten der Politik nicht darum, Verantwortung abzuwälzen, sondern sie in sinnvoller Form wahrzunehmen.
Mit anderen Instrumenten – kooperativ im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen statt auf bürokratische Direktiven – setzt dieser Steuerungsansatz auf Anreize. Wenn ich auf die Möglichkeit von Sondergenehmigungen hinweise, dann untermauert das gerade, welchen Stellenwert ich dem eigenverantwortlichen Handeln der Hochschulen einräume. Mir kommt es darauf an, dass die Rektorate schnell aktiv werden können, anstatt bis zur nächsten Reakkreditierung warten zu müssen. Bis dahin haben diejenigen Studierenden, die heute mit Recht auf Probleme hinweisen, ihren Abschluss möglicherweise längst hinter sich.
Ich möchte verhindern, dass formale Hürden unnötig den Verbesserungsprozess in den Hochschulen hinsichtlich der Studiengänge verzögern oder behindern. Daher habe ich klargestellt, was im Grunde genommen eine Selbstverständlichkeit ist, dass nämlich die Akkreditierung die Hochschulen nicht
daran hindern darf, ihre Studiengänge zu überarbeiten, um etwa die Prüfungslasten für die Studierenden zu verringern. Falls es nötig sein sollte, werden wir das eigenverantwortliche Handeln der Hochschulen durch Ausnahmegenehmigungen stärken, so wie es nach § 7 des nordrhein-westfälischen Hochschulfreiheitsgesetzes bereits vorgesehen ist.
Dabei möchte ich darauf hinweisen, dass nicht jede Änderung an den Hochschulen für die Akkreditierung relevant ist. Insofern wird auch das Unterzeichnen entsprechender Genehmigungen für mich sicher nicht tagesfüllend sein. Kraftvolle Hochschulpolitik konzentriert sich auf das Wesentliche statt auf immer neue Direktiven an diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen.
Wie Sie sehen, hat sich insofern an meinen hochschulpolitischen Überzeugungen tatsächlich nichts verändert. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt eine Frage vom Herrn Kollegen Schultheis. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Minister, für Ihre Antwort. Sie können versichert sein, dass auch die sozialdemokratische Fraktion hier im Hause der Autonomie der Hochschulen einen hohen Wert beimisst. Dennoch verstehen Sie zu Recht, dass wir natürlich nachfragen, wenn Sie Sondergenehmigungen erteilen wollen und das in einem Memorandum oder zumindest in der Pressemitteilung, die diesem Memorandum folgt, mitteilen.
Wir wüssten gerne, welchem Rechtsraum Sie diese Sondergenehmigung zuordnen? Nehmen Sie diese Kompetenz im Rahmen Ihrer Fachaufsicht wahr, die Sie ja nicht mehr haben? Oder nehmen Sie sie im Rahmen der Rechtsaufsicht wahr? Welche weiteren Bereiche können Sie sich vorstellen, in denen Sie Sondergenehmigungen erteilen würden oder sich zumindest damit befassen würden?