Zum Antrag selber ist schon alles gesagt worden. Lassen Sie mich noch drei Aspekte ergänzen. Ich habe selber überlegt: Wann haben wir solche Anträge gestellt?
Es ist bestimmt schon 20 Jahre her, dass wir in Räten die Kommunalverwaltung aufgefordert haben, Recyclingpapier einzusetzen.
Insofern, okay. Wenn Sie da angekommen sind, ist es schön, wenn wir gemeinsam einen solchen Antrag beraten.
Inhaltlich kann man nichts dagegen haben. Ich bitte Sie, an den Stellen, wo es notwendig ist, konsequent zu sein, und Konsequenz dann auch von Ihrer Seite walten zu lassen, wenn es darum geht, entsprechende Initiativen zu unterstützen.
Beispielsweise ist bekannt, dass der Einsatz von Recyclingpapier, insbesondere in der Schule, bei Schulheften usw. zurückgeht. Wir hatten auf Landesebene in der Vergangenheit etliche Initiativen, auch im Bereich Verbraucherschutz, im Bereich Agenda 21. Ich wäre sehr dankbar, wenn die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion den Minister und das Ministerium unterstützen würde, in den Haushaltstiteln auch die entsprechenden Mittel einzustellen, damit diese Initiativen ihre Arbeit weiter machen können.
Ein zweites Anliegen hätte ich an der Stelle auch: Wir haben im Frühjahr dieses Jahres über die Implementierung von Umweltmanagement in der Landesverwaltung diskutiert, damals mit Unterstützung der Regierungsfraktionen gegen die Opposition. Ich gehe jetzt davon aus, dass das erste zarte Pflänzchen ist und Sie sich dieses Themas auch annehmen, weil der Einsatz von Recyclingpapier ein Element eines umfassenden Umweltmanagementsystems in öffentlichen Verwaltungen ist.
Ich gehe davon aus, dass wir, wenn das auch von der jetzigen Regierung so aufgegriffen wird, bald einen Bericht der Landesregierung bekommen, wie weit der Umsetzungsstand dieses Umweltmanagements in allen Ministerien und nachgeordneten Behörden ist, selbstverständlich unter Einschluss des Recyclingpapiers. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Uhlenberg das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zum Thema „Recyclingpapier“ sehr.
Ich möchte darauf hinweisen – das betrifft die Forderungen an die Landesregierung –, dass auch heute schon bei den meisten Dienststellen des Landes im gesamten Schriftverkehr und im Hygienebereich fast ausschließlich Recyclingpapier zum Einsatz kommt. Andere Papiersorten werden nur in Ausnahmefällen eingesetzt.
Trotzdem ist dieser Antrag, meine Damen und Herren, eine wichtige parlamentarische Hilfe, dieses Thema in der nächsten Zeit weiter zu diskutieren. Ich möchte auch auf die breite Palette verweisen. Recyclingpapier gehört dazu. Holz gehört
natürlich auch dazu. Holz ist auch ein ganz wichtiger Stoff, um Recyclingpapier in NordrheinWestfalen herzustellen. Der andere Bereich sollte dabei nicht vergessen werden.
Dieser Antrag soll an den Ausschuss überwiesen werden. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss zu diesem wichtigen Thema. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/714 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich, die Hand zu zeigen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Somit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
8 Gesetz zur Änderung des Zweiten Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen für das Land Nordrhein-Westfalen (2. AFWoG NRW)
Meine Damen und Herren, zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Dr. Horstmann vonseiten der Fraktion der SPD das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zur Novellierung der sogenannten Ausgleichsabgabe ein, die vielen von uns noch immer als Fehlbelegerabgabe in Erinnerung ist.
tuation zunutze machen kann, diesen Antrag mit keiner weiteren Fraktion abstimmen zu müssen. Mit anderen Worten: Sie haben hier eine genuin sozialdemokratische Position zur Zukunft der Fehlbelegerabgabe oder Ausgleichsabgabe im Wohnungswesen für das Land NordrheinWestfalen.
Uns sind die Gesetzgebungspläne der Landesregierung bekannt. Ich möchte gerne sagen: Wir wollen ganz bewusst diesen Plänen der Landesregierung eine Alternative entgegensetzen – eine Alternative, die für die Mieter, aber auch für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen aus unserer Sicht vorteilhaft ist.
Was soll die Novelle leisten? Ich möchte es dabei bewenden lassen, dass ich drei wesentliche Argumente nenne.
Erstens. Wir wollen jetzt – ich füge hinzu: endlich – eine durchgreifende Entlastung der Mieterinnen und Mieter, die in der Vergangenheit mit gutem Grund geltend machen konnten, dass der Staat sie als Sozialmieter nicht gerecht behandelt, erreichen; und zwar nicht peu à peu in Trippelschrittchen, sondern in einem Schwung.
Wir wollen, dass die Einkommensgrenzen für die Erhebung dieser Fehlbelegerabgabe von jetzt 120 % auf 160 % erhöht werden. Das wird den größten Teil der Sozialmieter, die heute eine Ausgleichsabgabe bezahlen, zukünftig entlasten und nur noch diejenigen in der Abgabepflicht belassen, die tatsächlich ein deutlich höheres als das zulässige Einkommen haben. Dieser Schritt ist fällig. Die SPD-Fraktion hat sich auch schon in der vergangenen Legislaturperiode sehr dafür stark gemacht, die Einkommensgrenzen anzuheben. Allerdings haben wir nur einen für uns unbefriedigenden Kompromiss erreicht. Jetzt stellen wir einen wesentlich weiter gehenden Antrag und bleiben damit der Linie unserer bisherigen Politik treu.
Ich will noch hinzufügen, dass damit natürlich auch der bürokratische Aufwand zur Erhebung der Ausgleichsabgabe deutlich gesenkt wird.
Wir haben die große Befürchtung, dass das, was die Landesregierung vorhat, nämlich peu à peu, in mehreren Schritten die Einkommensgrenzen zu erhöhen, dazu führen wird, dass jedenfalls in den nächsten Jahren eine bürokratische Mehrbelastung der Verwaltungen stattfinden wird, weil natürlich fortlaufend neue Fallprüfungen erforderlich werden.
Zweiter Hinweis. Wir sind der Auffassung, dass das Recht, darüber zu entscheiden, wo eine soziale Ausgleichsabgabe erhoben wird, in die Hände der Kommunalverwaltung gehört.
Denn es ist ja richtig, dass die Fehlbelegerabgabe immer dort kontraproduktive Wirkungen haben kann, wo sie die soziale Stabilität von Stadtquartieren gefährdet.
Das zu entscheiden muss Sache der Kommunen sein. Wir halten es für verfehlt, das auf Landesebene zu entscheiden.
Herr Kollege Rasche, es bietet sich hier eine Chance, den Instanzenzug der Verwaltung, die Hierarchie abzuflachen. Die Kommune soll nicht mehr bei der Landesbehörde fragen müssen, ob sie das im Falle eines bestimmten Wohnquartiers darf oder nicht. Das soll sie selbst entscheiden können. Dazu gehört auch, dass das Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe der Kommune zufließen muss. Sie soll selbst darüber entscheiden, wofür sie diese Mittel verwenden will – etwa für wohnungs- aber auch stadtentwicklungspolitische Zwecke.
Wenn Sie mit Ihrem Ansatz ernst machen wollten, den Kommunen mehr Entscheidungsgewalt zu geben, läge hier fürwahr eine Chance. Ich bin gespannt, wie Sie sich dazu verhalten werden. Oder wollen Sie daran festhalten, dass hier das Land zu entscheiden hat?
Drittens. Auch mit allen guten Argumenten ist es bei vernünftiger Würdigung des Sachverhalts nicht nötig, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ausgleichsabgabe schlechthin abzuschaffen. Es gibt sogenannte Schwellenhaushalte, die vielleicht nur durch die Preisentwicklung aus dem zugrunde liegenden Sozialeinkommen für die Sozialmieter herauswachsen und deshalb von der Ausgleichsabgabe zu entlasten sind. Daneben gibt es natürlich auch den sprichwörtlichen Fall des Rechtsreferendars, der damals in eine Sozialwohnung gezogen, inzwischen Regierungsdirektor geworden ist und dabei in einem problemlosen Umfeld lebt.
Menschen, die die Einkommensgrenzen um über 60 % überschreiten, können durchaus dazu beitragen, dass Kommunen ihre wohnungspoliti
Gerade in dieser Zeit ist nicht damit zu rechnen, dass aus öffentlichen Kassen – sei es der Bundeshaushalt, sei es der Landeshaushalt, seien es die kommunalen Haushalte – tatsächlich noch effektiv Mittel für die Wohnungspolitik zur Verfügung gestellt werden können. In den unproblematischen Fällen, über die die Kommune zu entscheiden hat, ist es durchaus berechtigt, Mieter von Sozialwohnungen, die über ein hohes Einkommen verfügen, mit heranzuziehen, um anderen soziale Wohnungsbedürfnisse zu erfüllen.