Protocol of the Session on December 17, 2009

In den Bereich der Kulturförderung gehört nach diesem § 96 auch die Förderung des Westpreußischen Landesmuseums. Es leistet mit seiner Präsenz in Deutschland und Polen als Kultur- und Bildungsstätte einen wichtigen Beitrag zur deutschpolnischen Versöhnung und zur Völkerverständigung. Der Landtag würdigt damit das Engagement dieses Museums als wichtigen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung und insbesondere auch als Bildungs- und Begegnungsstätte für junge Menschen beider Länder.

Meine Damen und Herren, wir beantragen, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, die institutionelle Förderung des Westpreußischen Landesmuseums in Münster auch zukünftig aufrechtzuerhalten. Die Finanzierung soll aus dem Kulturförderetat erfolgen. Ich denke, dass wir damit einen wichtigen Teil deutscher und polnischer Erinnerungskultur vermitteln.

In diesem Sinne freue ich mich auf eine ausführliche Diskussion im Kulturausschuss. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Westkämper. – Jetzt spricht Frau Freimuth für die FDP.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist die Stärkung der deutsch-polnischen Freundschaft für uns Deutsche eine besondere Herausforderung. Sie lässt sich nicht allein mit irgendwelchen formalen Bekenntnissen gestalten. Vielmehr müssen wir Möglichkeiten schaffen, bei denen deutsch-polnische Freundschaft auch erlebbar und erfahrbar gemacht wird, besonders für die Jugend beider Völker.

Mit dem Westpreußischen Landesmuseum verfügen wir über eine Einrichtung, die in besonderer Weise dazu beiträgt. Dort ist es möglich, Themen wie Flucht und Vertreibung oder die unterschiedliche Entwicklung in Zeiten des Eisernen Vorhangs usw. zu thematisieren. An dieser Stelle kann man auch zeigen, wo Brücken geschlagen worden sind und welchen Beitrag Polen zur Demokratisierung des „Ostens“ geleistet hat.

Mit dem Westpreußischen Landesmuseum haben wir darüber hinaus die Möglichkeit, die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Polen und Deutschland zu intensivieren.

Der Bund engagiert sich ebenfalls in beträchtlichem Maße für dieses Museum. Ich bin sehr froh, dass wir das Engagement des Westpreußischen Lan

desmuseums mit diesem Antrag als wichtigen Beitrag zur deutsch-polnischen Freundschaft sowie zur Versöhnung und Verständigung unserer beiden Völker würdigen können – insbesondere mit der Zielrichtung auf junge Menschen in beiden Ländern, die oftmals ganz unbelastet von der Geschichte aufeinander zugehen wollen.

Deswegen unterstützen wir diesen Antrag und freuen uns auf eine gute, konstruktive Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die SPD-Fraktion erhält Frau Kollegin Scheler das Wort.

Lieber Herr Westkämper, liebe Frau Freimuth, ich muss Ihnen leider sagen: Dünner geht es nicht. Der Landtag soll heute beschließen, dass wir das Engagement würdigen und dass wir die Förderung auch zukünftig aufrechterhalten.

Bei aller Liebe zu Ihren Anträgen: Wenn jeder von uns einmal darauf schaut, welche Würdigung wir für andere Museen in unseren Wahlkreisen aussprechen könnten, wobei wir natürlich auch darauf achteten, diese weiterhin durch den Landeshaushalt zu fördern, säßen wir nicht nur bis 21 Uhr hier, sondern würden noch morgen früh um 3 Uhr beraten. Ich bitte Sie wirklich, davon abzusehen, solche Selbstbeweihräucherungsanträge zu stellen.

Dieses Thema ist doch ernst genug. Wir haben eine große Anhörung zur Landesstelle Unna-Massen durchgeführt, die qualitativ sehr hochwertig war. Ich könnte Ihnen jetzt schildern, was vonseiten des Gerhart-Hauptmann-Hauses alles zu diesem Thema beigetragen wird. Das ist aber müßig.

Wir werden diesen Antrag jetzt an den Kulturausschuss überweisen. Dort werden wir ihn auch gerne beraten. Verschonen Sie uns in Zukunft aber bitte mit solchen dünnen Anträgen! – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Scheler. – Für die Grünen spricht Herr Kollege Keymnis.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich war auch relativ überrascht, als ich diesen Antrag gelesen habe, weil darin eigentlich nur die Selbstverständlichkeit festgestellt wird, dass das Land eine institutionelle Förderung von 40.000 € weiterhin vorsieht. Insofern wird damit lediglich deutlich gemacht, dass wir uns den Verpflichtungen, die wir in diesem Zusammenhang haben, auch stellen wollen.

Darüber hat es meiner Ansicht nach bisher wenig Streit gegeben. Das deutsch-polnische Verhältnis wird momentan eher durch ganz andere Diskussionen getrübt, die wir aber nicht im Landtag führen, sondern die sich in Berlin um das Zentrum gegen Vertreibungen, die Besetzung des Beirats der Stiftung usw. ranken. Das alles spielt hier keine große Rolle. Daher ist mir nicht ganz klar, was wir an dieser Stelle noch im Einzelnen tun sollen. Frau Kollegin Scheler hat ja gerade schon darauf hingewiesen, was hier geleistet wird und dass es auch andere Einrichtungen gibt; beispielsweise hat sie das Gerhart-Hauptmann-Haus erwähnt.

Insofern können wir im Kulturausschuss weiter über diesen Antrag der Koalitionsfraktionen diskutieren. Hiermit ist seine Einbringung erfolgt. Das werden wir im Kulturausschuss sicher mit der notwendigen Konstruktivität debattieren, aber vielleicht auch mit dem einen oder anderen kritischen Hinweis – insbesondere vor dem Hintergrund der von Frau Kollegin Scheler bereits erwähnten Anhörung – noch einmal unter die Lupe nehmen; denn natürlich hat diese Art von musealer Arbeit immer etwas damit zu tun, dass nach vorne auf die Beziehungen der Völker für die Zukunft gezeigt wird. Das ist der entscheidende Punkt bei der Diskussion, die wir dann noch zu führen haben. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Jetzt hat Herr Minister Uhlenberg in Vertretung für den Ministerpräsidenten das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Deutschland und Polen haben eine wechselvolle Geschichte miteinander erlebt. Dass der Traum des Mauerfalls wahr geworden ist, ist im Wesentlichen dem Freiheitswillen einiger mutiger Polen zu verdanken. Das sagte unser Ministerpräsident Jürgen Rüttgers am 14. November 2008.

Am 14. November 2008 unterzeichneten Ministerpräsident Rüttgers und der Marschall der Woiwodschaft Schlesien, Herr Bogusław Śmigielski, die gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit und den Ausbau der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Woiwodschaft Schlesien.

Polen und Deutschland spielen im zusammenwachsenden Europa eine wichtige Rolle.

Die Beziehungen zwischen Nordrhein-Westfalen und Polen sind vielfältig gewachsen. Zum Beispiel bestehen mehr als 90 Städtepartnerschaften und 140 Schulpartnerschaften. In den wirtschaftlichen

Beziehungen nimmt Polen Rang 10 im nordrheinwestfälischen Export ein.

In diesem Zusammenhang ist auch die Bedeutung des Westpreußischen Landesmuseums in Münster zu sehen. Dieses Museum ist eine Begegnungs- und Kulturstätte nicht nur im Münsterland, sondern auch Krockowa in Polen. Mit seiner Präsenz in Deutschland und in Polen bietet dieses Museum die Möglichkeit, als Begegnungsstätte einen bedeutsamen Beitrag zur deutsch-polnischen Versöhnung zu leisten.

Umso wichtiger ist es, die Existenz des Westpreußischen Landesmuseums auch in Zukunft zu sichern. Diesem Ziel dient der Antrag von CDU und FDP „Deutsch-polnische Freundschaft stärken – Arbeit des Westpreußischen Landesmuseums auch für die Zukunft sichern“.

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, was sind in diesem Zusammenhang 40.000 €? – Die Bereitstellung dieses Betrages für eine institutionelle Förderung des Westpreußischen Museums durch das Land Nordrhein-Westfalen ist Voraussetzung dafür, dass der Bund seine Förderung dieses Museums in Höhe von 433.000 € auch in Zukunft leistet. Hintergrund der schwierigen Lage für das Westpreußische Landesmuseum ist die Tatsache, dass der Landschaftsverband WestfalenLippe den längjährigen Vertrag mit dem Museum gekündigt hat und ab dem nächsten Jahr nur noch 50.000 € Fördergeld bereitstellt.

Das Westpreußische Landesmuseum trägt mit seiner Außenstelle in Krockowa durch seine grenzüberschreitende Museumsarbeit zur Aussöhnung zwischen dem deutschen und dem polnischen Volk bei. Dieses Museum ist daher nicht nur eine Gedenkstätte für die Vertriebenen, sondern auch ein Ort der Begegnung von Polen und Deutschen.

Meine Damen und Herren, Europa kann nur gelingen, wenn die Menschen in den Regionen über Staatsgrenzen hinweg einander immer wieder begegnen und das Gespräch miteinander finden. Unsere gemeinsame Politik steht für ein Europa, das nicht nur aus Bürokratie besteht, sondern das den Menschen in West und Ost ganz nah ist.

Lassen Sie uns den Antrag in diesem Sinne unterstützen und die fruchtbare Arbeit des Westpreußischen Landesmuseums mit unserer Förderung für die Zukunft sichern.

(Beifall von der CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Keine weiteren Wortmeldungen mehr.

Wir können entscheiden und kommen zur Beschlussfassung: Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/10373 an den Kulturausschuss. Die abschließende Beratung wird dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer

dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Damit haben wir diesen Beschluss einstimmig gefasst.

Ich rufe auf:

10 Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/10162

erste Lesung

Es handelt sich dabei um einen Gesetzentwurf der Landesregierung. Zur Einbringung erhält für die Landesregierung Herr Minister Uhlenberg das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesfischereigesetz wurde zuletzt 1994 umfassend novelliert und neu bekannt gemacht. Seine Regelungen haben sich seither grundsätzlich bewährt. Lediglich in einzelnen Punkten bedürfen sie nunmehr einer Anpassung. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher keine umfassende Novelle. Anlass und wichtigste Ziele sind die Schaffung der notwendigen Ermächtigungsgrundlagen für die Umsetzung der europäischen Aalverordnung und des Washingtoner Artenschutzübereinkommens sowie kleinere Rechtsanpassungen.

Der europäische Aal ist inzwischen in seinem Bestand so gefährdet, dass Rettungspläne für seine Lebensräume und seine Arterhaltung erstellt wurden. Hier wollen wir die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Stellen verbessern und zugleich die Vorgaben der Aalbewirtschaftungspläne nach der EU-Aal-Verordnung erfüllen. Dafür sind einige Änderungen der Landesfischereiverordnung nötig. Damit diese umgesetzt werden können, brauchen wir eine Ermächtigungsgrundlage im Landesfischereigesetz.

Davon unabhängig wollen wir einige fischereirechtliche Vorschriften an die heutige Rechtslage anpassen. Hierzu gehört die Vereinfachung der Vorschrift des § 7, wonach bei Gewässerveränderungen, die ja bei Gewässerentwicklungsmaßnahmen unvermeidlich sind, die selbstständigen Fischereirechte erhalten bleiben und so zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Rechtsstreit vermieden werden können.

Bei der Aufstellung von Hegeplänen soll künftig keine bestimmte Form mehr vorgeschrieben werden. Zugleich soll die Geltungsdauer von Hegeplänen auf sechs Jahre verdoppelt werden, weil die Praxis gezeigt hat, dass dies ausreicht. Beides dient

der Verwaltungsvereinfachung. Die sich daran anschließende Änderung der Hegeplanverordnung wird noch im parlamentarischen Raum behandelt.

Außerdem werden weitere rechtsformale und redaktionelle Korrekturen angebracht.

Insgesamt, meine Damen und Herren, sind dies überschaubare, aber teilweise wichtige Änderungen im Landesfischereigesetz, für die ich um Ihre Zustimmung bitte.