Aber Sie sollten sich hüten, hier und heute Kritik an der aktuellen Regierung zu üben, dass sie es noch nicht hinbekommen hat. Es wird kommen – ganz klar –, und es ist auch dringend notwendig. Aber noch einmal: Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Gleichwohl hat die heutige Verlängerung der Befristung des Landesentwicklungsprogramms einen großen Vorteil. Wir können nämlich die Gelegenheit nutzen, eine Vorschrift zu ändern, die eine wesentliche Rolle im Datteln-Urteil gespielt hat. Ich meine damit die Frage, wie die Energieversorgung bei uns in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahrzehnten sichergestellt werden soll.
Da hat sich seit Beschluss des Landesentwicklungsprogramms einiges in Nordrhein-Westfalen geändert. Da ist nicht nur der für das Jahr 2018 vorgesehene komplette Ausstieg aus der subventionierten Steinkohle dazugekommen, sondern seitdem ist zu einem ganz überwiegenden Teil die Steinkohle, die bei uns in Nordrhein-Westfalen verfeuert wird, Importkohle.
entwicklungsprogramms zu streichen. Ich sage ausdrücklich, es ist kein Wechsel in der Klimaschutzpolitik dieser Landesregierung,
Um es kurz auf den Punkt zu bringen, Herr Kollege Priggen: Jawohl, wir wollen die regenerativen Energien bei uns in Nordrhein-Westfalen weiter ausbauen. Jawohl, wir wollen das mit aller Macht, und wir wollen es so schnell wie möglich. Aber Fakt ist auch, dass derzeit nur rund 15 % des Energiebedarfs der Bundesrepublik Deutschland durch regenerative Energien gedeckt werden können. Die anderen 85 % müssen anderweitig erwirtschaftet werden. Da gibt es drei Möglichkeiten:
Die zweite Möglichkeit ist, konventionelle Kraftwerke mit einem erbärmlichen Wirkungsgrad und mit massiven Schadstoffausstößen weiter am Netz zu lassen. Auch das wollen wir nicht.
Was wir dagegen wollen, ist, dafür zu sorgen, dass hocheffiziente und hochmoderne Kraftwerke als Brückentechnologie die Lücke füllen können, bis die regenerativen Energien so weit sind, dass sie einen nennenswerten, möglichst am Ende 100 %igen Beitrag zur Energieversorgung unseres Landes leisten können.
Um nichts anderes geht es uns, wenn wir darum kämpfen, dass die Baustelle Datteln so schnell wie möglich einem Ende zugeführt werden und das neue, hocheffiziente, moderne und umweltfreundliche Kraftwerk ans Netz gehen kann.
Meine Damen und Herren, dass die Grünen gegen Atomenergie, gegen Braunkohle, gegen Steinkohle und ich weiß nicht gegen was noch alles sind, wissen wir mittlerweile hinreichend.
Dass man so keine Energiepolitik für NordrheinWestfalen, für eines der wichtigsten Industrieländer Europas, machen kann, ist, glaube ich, auch jedem klar.
Neu ist, dass sich die Sozialdemokraten aus einem jahrzehntelangen Konsens verabschieden, nur um des politischen Vorteils willen, nur, weil sie glauben, dass sie politische Effekthascherei betreiben können.
Sie sind in der Tat der Auffassung, die Menschen würden es nicht merken, dass Sie hier nur politisches Kapital herausschlagen wollen.
In Wahrheit, Herr Römer, setzen Sie den Industriestandort Nordrhein-Westfalen aufs Spiel und versündigen sich an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unseres Landes.
Darum will ich noch einmal sagen: Derjenige, der es mit Datteln ernst meint, derjenige, der will, dass dieses Kraftwerk und die damit zusammenhängenden Arbeitsplätze so schnell wie möglich realisiert werden, muss heute einer Änderung des § 26 des Landesentwicklungsprogramms zustimmen.
Wir werden unserer Verantwortung für Arbeit und Beschäftigung, für den Industriestandort Nordrhein-Westfalen und erst recht für die umweltpolitischen Belange dieses Landes mit diesem Antrag gerecht. Darum bitte ich um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die öffentliche Diskussion um die Streichung des Klimaschutzparagrafen des derzeit geltenden Landesentwicklungsprogramms offenbart, Herr Kollege Wittke, schonungslos das Scheitern der Wirtschaftsministerin,
Weil, Herr Kollege Wittke, Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss, eines vorab: Wir haben beantragt, eine Rücküberweisung in den Wirtschaftsausschuss vorzunehmen, und wir haben heute beantragt, eine dritte Lesung durchzuführen, weil Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehen muss. Beides ist zwingend erforderlich, damit dem Energieland Nordrhein-Westfalen nicht noch mehr Schaden zugefügt wird. Beides ist erforderlich, damit Schaden von unserer Demokratie abgewendet wird.
Ich will nur an einige wenige Stationen erinnern, die uns zur heutigen zweiten Lesung geführt haben:
Anfang September stellt das Oberverwaltungsgericht schwerwiegende Fehler der Landesregierung bei der Genehmigung des E.ON-Kraftwerks Datteln fest. Durch Regierungsmurks, Herr Wittke, werden Unternehmen und Anwohner verunsichert. Und durch Regierungsmurks werden die Kolleginnen und Kollegen auf der Baustelle in existenzielle Unsicherheit gestürzt.
Anfang Oktober startet Frau Thoben einen Ablenkungsversuch. Sie stellt ohne Not alle Kraftwerksstandorte infrage.
Aus dem Einzelfall Datteln macht sie einen Flächenbrand, um von ihrem Versagen in Datteln abzulenken, und kündigt eine kurzfristige Anpassung im Landesentwicklungsplan an. Der BUND bezeichnet dies zu Recht als Panikmache.
Inzwischen, Frau Thoben, ist ja klar: Ihr Aktionismus ist völlig verfehlt. Das Oberverwaltungsgericht hat mit seiner Entscheidung zu Herne 5 klargestellt, dass Datteln ein Einzelfall ist.
Das OVG bewertet Herne 5 anders, weil es sich dort um die Erweiterung eines bestehenden Altstandorts handelt und eben nicht um einen Neubau wie in Datteln. Diesen Unterschied, Frau Thoben, zwischen Erweiterungsbau und Neubau haben Sie offensichtlich bis heute nicht begriffen. Das ist Ihr Dilemma. Im Wirtschaftsausschuss legen dann CDU und FDP die Axt an die Wurzel der nordrheinwestfälischen Energiewirtschaft und wollen dem Landesentwicklungsplan die gesetzliche Grundlage entziehen, um freie Hand für ihre Vorstellungen von Energiepolitik zu haben.
Schnelligkeit war wichtig. Deshalb musste die Anhörung in kürzester Zeit durchgepeitscht werden. Aber auch die zeigte schonungslos, Herr Wittke: Die Streichung des Klimaschutzparagrafen hilft Datteln nicht, schadet aber der gesamten Energiewirtschaft.
Frau Thoben, Sie haben immer wieder behauptet, die Ziele von § 26 LEPro würden Sie bei der Novelle des Landesentwicklungsplans einarbeiten. Ich glaube Ihnen das nicht.