Protocol of the Session on December 2, 2009

Wenn Sie die Balance zwischen den Veranstaltergemeinschaften und den Betriebsgesellschaften halten wollen, dann folgen Sie wenigstens an dieser Stelle unserem Vorschlag einer Gesetzesänderung.

Mit Blick auf das WDR-Gesetz nur so viel: Wir haben heute, wie ich finde, eine sehr, sehr gute Entscheidung getroffen, indem wir Frau Hieronymi und Herrn Wixfort in die Spitze des Rundfunkrates gewählt haben. Das war eine verantwortungsbewusste Entscheidung.

Aber dass Sie den Rundfunkrat erweitern, ohne dass Sie mit der Gesetzesänderung eine echte Strukturdebatte darüber, was Gremien im Ehrenamt leisten können, verbinden, ist eine Schwäche.

Und es ist völlig klar, dass die Verschlechterung betreffend die Anwendung des Landespersonalvertretungsgesetzes beim „Westdeutschen Rundfunk“ nicht in Ordnung ist. Hier wird massiv Mitbestim

mung eingeschränkt. Auch das, meine Damen und Herren, halten wir für falsch.

(Ralf Witzel [FDP]: Zukünftig mehr Kompe- tenz!)

Sie haben ja einen sehr individuellen aktiven Beitrag geleistet, mehr Kompetenz einzuführen, Herr Kollege Witzel.

Ich will deutlich machen, dass Sie mit § 33 e einen, wie ich finde, interessanten Weg gegangen sind, den Sie allerdings durch die Widersprüchlichkeit Ihrer Alternativstellung nicht zu Ende gedacht haben. Sie stellen die Dinge alternativ, obgleich manchmal die Kumulation oder die Addition das Richtige wäre. § 33 e wäre etwas gewesen, Herr Krautscheid, über das wir länger hätten diskutieren können.

Aber Sie haben ihn nur angesetzt, weil Sie gewusst haben, dass das, was Sie vorgelegt haben, einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhält. Geben Sie es doch zu: Ihr erster Entwurf war verfassungsrechtlich nicht sicher!

(Beifall von der SPD)

Deswegen die Krücke mit § 33 e.

Meine Damen und Herren, mich wundert, dass Sie mit Blick auf den Änderungsantrag § 129 auch noch ändern.

Herr Kollege.

Das heißt, Sie geben über die Doppellizenz ein Element der Vielfalt preis. Das entlarvt Ihre Doppelzüngigkeit in der Medienpolitik. Ihnen geht es eben nicht um Vielfalt, sondern ausschließlich um Macht. Das müssen Sie sich an diesem Abend ins Stammbuch schreiben lassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Eumann. – Für die FDP-Fraktion hat jetzt Herr Witzel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich setzen wir uns mit den Beiträgen der Opposition gerne auch zu einer späteren Stunde auseinander. Das macht sie in der Sache nur nicht gehaltvoller.

(Beifall von FDP und CDU)

Ich möchte ein paar Bemerkungen zur Verabschiedung eines ganz wegweisenden Gesetzes machen, das uns in den letzten Monaten beschäftigt hat.

Erste Bemerkung, Stichwort: Medienkompetenz und Jugendmedienschutz. Ich denke, es sollte für alle

Fraktionen ein wichtiges Anliegen sein, hier Schritte nach vorne zu machen. Wir werden zukünftig ein Netzwerk „Bildung in der Medienkompetenz“ mit den wichtigsten Medienplayern in NordrheinWestfalen bekommen zusammen mit Medienunternehmen, sodass wir Verbesserungen für Menschen aller Altersstufen in Nordrhein-Westfalen erreichen. Das ist ein wesentlicher Schritt nach vorne.

Deshalb ist diese Änderung ein wichtiger Punkt, der in gleicher Weise diesen Auftrag der Medienkompetenzschaffung für LfM und „WDR“ vorsieht.

Zweite Bemerkung. Dieses Gesetz schafft mehr Transparenz und passt deshalb sehr gut in die allgemeine Linie unserer Transparenzgesetze und -vorschriften, die wir in diesem Hohen Hause entweder schon verabschiedet haben oder in Kürze verabschieden werden. Wir finden es ausdrücklich richtig, dass es für die Top-Leitungspositionen beim „WDR“ als öffentlich-rechtlicher Anstalt Veröffentlichungspflichten für Spitzenbezüge gibt. Für die LfM gilt das Gleiche. Auch hier sorgen wir für mehr Transparenz für die Bevölkerung.

Dritte Bemerkung zu § 33 LMG und zur Situation der Zeitungslandschaft – dazu haben auch meine Vorredner Position bezogen. Wir möchten die aktuell noch 42 Zeitungen in Nordrhein-Westfalen mit ihren regionalen und lokalen Berichterstattungen und Medienangeboten stabilisieren. Deshalb halten wir es für richtig, die Ertragsbasis der Zeitungsverlage auf eine verbesserte Grundlage zu stellen.

Wir halten es für wichtig, keine unfaire, aus öffentlichen Mitteln und öffentlicher Veranlassung finanzierte Konkurrenz im Onlinebereich der ÖffentlichRechtlichen zu bekommen und müssen uns deshalb auch hierbei um erweiterte Möglichkeiten für Verlage bemühen, sich zukünftig in größerem Umfang an Rundfunkprogrammen beteiligen zu können, um sich insgesamt wirtschaftlich breiter und vielfältiger aufzustellen.

Vierte Bemerkung: Vielfaltsicherung. Auch das war einer der Punkte, über den wir in den letzten Wochen und Monaten sehr gestritten haben. Ich kann Ihnen nur noch einmal die Position unserer Fraktion auch zu den durch Anträge geänderten Regelungen vortragen, die sich in der Beschlussempfehlung, die wir heute zur Abstimmung vorlegen, finden.

Wir sind der Auffassung, dass die Einräumung von Sendezeiten für unabhängige Dritte und die Einrichtung eines Programmbeirats geeignete Mittel sind, diese vielfaltssichernden Maßnahmen zu schaffen. Wir verweisen auf §§ 30 ff. Rundfunkstaatsvertrag, wo Sie entsprechende Hinweise zur Vorkehrung der Medienvielfalt finden.

Neben der Beibehaltung der 25-%-Grenze haben wir außerdem eine flexible Innovationsklausel eingefügt, die ausdrücklich zukünftigen Marktentwicklungen Rechnung trägt und uns die Chance gibt,

zukünftig Anpassungen in diesem Feld vornehmen zu können.

Fünfter Hinweis. Ökonomische und publizistische Kompetenz gehört in Gremien. Deshalb nehmen wir strukturelle Veränderungen bei den Aufsichtsgremien vor. Wir haben zukünftig neue und erweiterte Aufgabenstellungen – Stichwort: Drei-Stufen-Test – und viel mehr ökonomische Sachverhalte, die in Aufsichtsgremien zu bewerten sind.

Bislang ist die Seite der Vertreter aus Wirtschaft, aus der Berufswelt, aus der Arbeitswelt, aber auch – Stichwort: moderne Medien – aus der Internetwirtschaft und von Veranstaltern moderner Dienste in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterrepräsentiert. Deshalb haben wir entsprechende Korrekturen bei der Zusammensetzung zur Anreicherung des „WDR“-Rundfunkrates um diese Kompetenzen vorgesehen.

Wir halten es ausdrücklich auch für richtig, dass wir im Geleit der Mehrzahl der anderen Bundesländer auch bei der Landesanstalt für Medien für ein Mitspracherecht der Zeitungsverleger sorgen. Sie können wichtige Kompetenzen in den nächsten Jahren einbringen. Das ist für die Opposition schmerzlich, weil Clement sie hinausgeworfen hat. Aber wir machen die Tür wieder auf und wollen ausdrücklich die kulturelle Vielfalt und die Kompetenz in diesem Bereich mitnehmen.

Sechste und letzte Bemerkung zum Verhalten der Opposition. Vor dem Hintergrund Ihrer Ankündigungen vermeintlich eigener Konzepte und angesichts dessen, was Sie seit Monaten an neuen Visionen in Aussicht stellen, dass Sie nämlich viel bessere Lösungsmodelle als wir für die moderne Standortentwicklung in Nordrhein-Westfalen hätten, ist es wirklich erbärmlich, was Sie als Bauchlandung abliefern.

Herr Kollege.

Das grenzt schon fast an Arbeitsverweigerung. Wir würden uns freuen, wenn Sie auch Ihre Hausaufgaben machen. Wenn Sie all das schlecht finden, was wir konzeptionell erarbeiten, sollten Sie sich selber leistungspflichtig fühlen. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU – Zuruf von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Keymis das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Witzel, das Wort erbärmlich ist ein sehr hartes Wort. Ich denke, die

Änderungsanträge, insbesondere der, den Sie so besonders erbärmlich finden, wie ich mutmaßen kann, haben es insofern in sich, als dass sie kurz und knackig das sagen, was man zu dem Thema sagen kann.

Ich glaube nicht, dass die Verlegerinnen und Verleger in Nordrhein-Westfalen mit dem von Ihnen gemachten Vorschlag zu § 33 wirklich viel Land gewinnen. Wer sich entschließen wollte, in Nordrhein-Westfalen lokales Fernsehen anzubieten, der konnte das auf der Basis der alten Regelungen des noch geltenden Landesmediengesetzes auch schon tun. Die Bilanz war nicht besonders ermutigend, und wir glauben nicht, dass sehr viele es jetzt anpacken werden. Es kostet eben viel Geld, und es ist nur relativ wenig Geld damit zu verdienen. Deshalb haben sich natürlich alle auch sehr realistisch mit dem Thema befasst. Ob Ihre sehr komplizierten und sehr ausdifferenzierten und aus meiner Sicht schon an ein Bürokratiemonster erinnernden Regelungen das jetzt wirklich besser stellen, wage ich, offen gesagt, zu bezweifeln. Aber wir werden sehen, wie es kommt.

Wir hatten jedenfalls in der Vergangenheit auf der Basis des alten Gesetzes keine Probleme, wenn sich jemand in der Region engagieren wollte. Vor dem Hintergrund hätte man es auf der Regelungsebene belassen können.

Die Ermöglichung einer 100 %-Beteiligung, wenn auch von Ihnen in der Nachbearbeitung jetzt noch mit ein paar Bedingungen versehen, kritisieren wir auf jeden Fall. Aus meiner Sicht wandern Sie hier nach wie vor auf einem sehr schwieriger Grat, wobei ich konzedieren muss: Die nochmalige Überarbeitung im Zusammenspiel Ihrer Fraktionen und der Landesregierung hat sicherlich den Vorwurf, die Vorlage sei nicht verfassungsgemäß, ein Stück weit entkräftet. Ich glaube, dass Sie durch die Regelungsformulierungen ein Stück weit in die richtige Richtung gekommen sind. Das kann man an der Stelle ja auch sagen. Gleichwohl reicht es nicht für eine Zustimmung, jedenfalls nicht für eine Zustimmung meiner Fraktion.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir insgesamt mit dem Gesetzentwurf an diesem Punkt sehr unzufrieden sind. Das betrifft natürlich auch – wir lesen ja gemeinsam auch das WDR-Gesetz – die von Herrn Eumann schon richtig angesprochenen Aspekte von der Personalvertretung bis hin zur Ausweitung des Rundfunkrates. All dies ist aus meiner Sicht nicht zukunftsweisend gelöst.

Sicher ist auch die Frage zu stellen, ob mit diesem Gesetzentwurf der Einstieg in die digitale Welt insgesamt – wir haben bei verschiedenen anderen Gelegenheiten ja schon kurz darüber gesprochen – gelungen ist. Auch da habe ich meine Zweifel.

Richtig ist, dass wir in der jetzigen Situation keinen riesigen alternativen Entwurf erarbeiten wollten. Das ist ein sehr kompliziertes Geflecht, und es ist auch nicht unsere Aufgabe, hier mit einem eigenen Gesetzentwurf zu kontern. Deshalb haben wir uns in den Änderungsanträgen, die wir heute vorlegen, auf die wesentlichen Punkte beschränkt.

Ich kann für meine Fraktion auch sagen, dass wir dem Entschließungsantrag der SPD zustimmen werden, der in einer relativ langen Textfassung, die aber sicher lesenswert ist, die Kritik, die wir inhaltlich voll teilen, noch einmal sehr umfassend zusammenfasst.

Sie werden das Gesetz jetzt mit Mehrheit verabschieden. Wir sind gespannt, ob es die Wirkungen erzielt, von denen Sie sich versprechen, sie seien erreichbar. Ich habe da meine Zweifel und denke, dass wir möglicherweise in Richtung Vielfalt mehr aufgeben, als wir mit dem Gesetz gewinnen konnten. – Danke schön.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Keymis. – Herr Minister Krautscheid, bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser zur Abstimmung stehendes neues Landesmedienrecht trägt den massiven und rasanten Veränderungen in unserer Medienlandschaft, insbesondere durch die Digitalisierung, hervorragend Rechnung. Wir haben Herausforderungen für die Bürgerinnen und Bürger etwa im Bereich der Medienkompetenz, wir haben Herausforderungen für Unternehmen, aber eben auch für die Menschen und die Medienpolitik. Wir kommen diesen Herausforderungen mit rund 80 Regelungspunkten in dem neuen Gesetzentwurf nach.