Ich glaube, dass wir gerade vor dem Hintergrund der guten Novellierung des Landschaftsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, die wir vor zwei Jahren vorgenommen haben, jetzt aufgerufen und verpflichtet sind, diesen erfolgreichen Weg in NordrheinWestfalen in den nächsten Jahren weiter zu beschreiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich schließe damit die Beratung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 10/10149 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer dafür ist,
den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Einstimmig so beschlossen.
12 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ und des Landesmediengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) – 13. Rundfunkänderungsgesetz
Das ist der letzte Tagesordnungspunkt, bei dem eine Debatte vorgesehen ist. Herr Schick hat das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Rundfunkratsmitglieder, ich möchte ein Kompliment an Sie richten. Sie haben heute bei der Entscheidung zur Wahl der neuen Rundfunkratsvorsitzenden eine weise Entscheidung getroffen.
Ich bin aber nicht nur deswegen glücklich, sondern ich bin auch glücklich, weil wir heute den Gesetzentwurf zur Änderung des WDR- und des Landesmediengesetzes auf den Weg bringen können. Mit den vorliegenden redaktionellen Klarstellungen der Koalitionsfraktionen werden wir ein Gesetz verabschieden, das vor allem Investitionen ins lokale Fernsehen für Verlage attraktiver macht. Damit helfen wir den Verlagen in Nordrhein-Westfalen, sich zu Medienhäusern mit vielfältigen Angeboten zu entwickeln.
Wenn man den vorliegenden Änderungsantrag zu § 33 Landesmediengesetz von SPD und Bündnis 90/Die Grünen liest, dann kann man sich nur die Augen reiben – nicht vor Müdigkeit, sondern aufgrund des Inhalts des Papiers. Denn dem, was dort geschrieben steht, dürfte zumindest Herr Eumann nicht zustimmen.
Zum besseren Verständnis darf ich aus seiner Pressemitteilung zum vorliegenden Gesetzentwurf vom 9. Juni dieses Jahres ein Zitat einfügen. Es heißt wörtlich:
Die CDU/FDP-Koalition verpasst aber die Chance, durch neue Akzente Vorbild für staatsvertragliche Regelungen im Rundfunk zu werden. Stattdessen holt sie zur Gewährleistung eines vielfältigen lokalen Informationsangebotes die altbekannten Instrumente der „Sendezeit für unabhängige Dritte“ oder „die Einrichtung eines Programmbeirats“ hervor. Das sind nicht die richtigen Antworten in crossmedialen Zeiten.
Nach der Ankündigung im Hauptausschuss, dass Sie noch etwas auf den Tisch legen, war ich wirklich gespannt, was da kommt. Ich hatte ehrlich gesagt mit vielem gerechnet, aber nicht mit diesem Änderungsantrag. Denn was lese ich dort? „Sendezeit für unabhängige Dritte“ und die „Einrichtung eines Programmbeirats“ wird dort vorgeschlagen.
Ich darf noch einmal eine Passage des Zitats aus Ihrer Erklärung wiederholen: „Das sind nicht die richtigen Antworten in crossmedialen Zeiten.“
Herr Eumann, von anderen Stabhochsprung verlangen und selbst auf der Matte liegen bleiben, ist das der Anspruch, den Sie an sich selbst richten?
Aber erfreulich ist immerhin, dass Sie den vielfaltssichernden Maßnahmen nun doch die notwendige Fähigkeit zusprechen, für Meinungsvielfalt zu sorgen.
Eine andere Kritik, die Sie geäußert haben, dass es sich bei § 33 um ein bürokratisches Monster handelt, geht völlig am Kern vorbei. Die Bestimmungen lassen sich kurz und knapp darstellen: Bis zu 25 % können sich Verlage ohne Beschränkungen an lokalen Fernsehsendern beteiligen.
Möchten sie über diese Grenze hinausgehen, haben sie drei Möglichkeiten: a) die Bildung eines Programmbeirates, b) die Gewährung von Drittsendezeiten oder c) die Zusage sonstiger wirksamer Mittel unter Einbeziehung der LfM. Diese Bestimmungen kann man jederzeit auf einem Bierdeckel zusammenfassen. Ich glaube, das ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass etwas nicht bürokratisch ist.
Damit sind auch die in der Anhörung geäußerten Bedenken aufgenommen worden, und es ist durch den vorliegenden Gesetzentwurf und die vorliegenden Änderungsanträge für Meinungsvielfalt gesorgt. Da das Gesetz noch wichtige Bestimmungen zum Thema Digitalisierung und Förderung der Medienkompetenz enthält, ist es wichtig, dass dieses Gesetz heute verabschiedet wird.
Dem Minister und der Staatskanzlei danke ich ausdrücklich für die gute Arbeit. Den Kolleginnen und Kollegen darf ich, wenn wir etwas schneller durch sind, noch einen schönen Restabend wünschen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Dann geht es flott weiter. Herr Eumann, Sie sind der nächste Redner. Bitte schön.
Ich habe heute im Anschluss an die Debatte zum Haushalt behauptet, dass ich um 23.45 Uhr reden würde, und es ist nun doch erst 22.33 Uhr. Das ist schade, weil ich gerne um 23.45 Uhr in Ihre Gesichter geblickt hätte; lieber Herr Witzel, auch in Ihres.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz, das Sie heute hier vorlegen, entspricht nicht dem, was zeitgemäß ist. Ich will ausdrücklich sagen, Herr Schick: Wenn Sie schon aus meiner Pressemitteilung und aus den Änderungsanträgen zitieren, dann sollten Sie doch eine gewisse Sorgfaltspflicht wahrnehmen. Wir haben nie gesagt, dass das keine vielfaltssichernden Maßnahmen sind, sondern wir haben nur gesagt: In der Kombination, so, wie Sie es wollen, bis zu 100 % Beteiligung, sind das keine geeigneten Mittel.
Der von uns gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen gestellte Änderungsantrag lässt eine Beteiligung eines Zeitungsverlages in einem Verbreitungsgebiet, wo die Zeitung eine vorherrschende, eine marktbestimmende Stellung einnimmt, nur mit bis zu 49 % zu. Dann wiederum ist ein solches Instrument geeignet.
Wir haben bei diesem Thema sehr genau überlegt, welchen Spielraum man ausloten kann. Wir haben damals in der Debatte um das Landesmediengesetz bei § 33 eine Regelung gefunden, von der man heute sagen kann, dass sie keine Verlagsbeteiligung am lokalen Fernsehen verhindert hat, weil wir davon überzeugt sind, dass wir eine Institution geschaffen haben – die Landesanstalt für Medien mit der Medienkommission –, die die Kompetenz hat, pro Verbreitungsgebiet zu entscheiden, welche Maßnahme geeignet ist.
Sie hingegen schaffen natürlich ein Bürokratiemonster. Lesen Sie sich doch Ihren § 33 a) bis e) durch!
Sie regeln kleinste Details, Dinge, die vielleicht noch nicht einmal in eine Satzung gehören, vielleicht in eine Geschäftsordnung, hier im Gesetz. Sie nehmen sich dadurch jeden Zentimeter an Flexibilität, den Sie brauchen, um die Geschwindigkeit in der digitalen Welt angemessen berücksichtigen zu können. Herr Witzel, das ist der Generalvorwurf, den wir Ihrem Gesetz machen.
Wir haben einen weiteren Änderungsantrag eingereicht. Ich bin sehr gespannt, ob Sie dem folgen können. Es geht nämlich um das Verhältnis zwischen Veranstaltergemeinschaft und Betriebsgesellschaft. Es gibt ein Gutachten von Holznagel; das kennen Sie auch. Es ist nicht offensichtlich rechtswidrig, Herr Minister, sondern Holznagel hat einen Formulierungsvorschlag erarbeitet. Holznagel ist einer der 35 Verfassungsjuristen, Herr Witzel, den Sie in Ihrer Rede heute zitiert haben. Holznagel ist ein renommierter Verfassungsrechtler; er hat einen Weg aufgezeigt.
Wenn Sie die Balance zwischen den Veranstaltergemeinschaften und den Betriebsgesellschaften halten wollen, dann folgen Sie wenigstens an dieser Stelle unserem Vorschlag einer Gesetzesänderung.