Ich verstehe sehr wohl, dass die Juristen auf der Seite der Landesregierung immer bestrebt sind, solche Paragrafen aus den Gesetzen herauszunehmen, um die Bestimmungsmöglichkeiten der Landesregierung zu erweitern, aber ich verstehe nicht, warum Sie sich diesem Anliegen der Juristen ohne Widerstand haben ergeben können.
Herr Kollege Remmel, Sie hatten eben verschiedene Einschränkungen des Parlaments gekennzeichnet. Halten Sie es für sinnvoll, dass wir das im hier Plenum oder in den Ausschüssen wirklich besprechen? Ich bin dafür, dass wir uns da selbst beschränken müssen.
Ich habe vorhin angekündigt, dass ich gerne bereit bin, mir darüber Gedanken zu machen, wo wir die Grenzen setzen, aber nicht, jede Rechtsverordnung letztendlich nur summarisch abzuhandeln. Da bin ich konsequenter. Wenn wir es machen, dann machen wir es richtig und machen es nicht lala. Darüber müssen wir uns vielleicht unterhalten.
Ich stelle ja nur fest, dass Sie in der Vergangenheit eine andere Position vertreten haben. Aber offensichtlich scheint das Sein das Bewusstsein zu bestimmen.
Ich habe die Frage so verstanden, ob Sie zustimmen, Herr Remmel, dass das Sein nicht das Bewusstsein bestimmt.
Ich kann mich an die Vergangenheit sehr wohl erinnern. Ich glaube, ich bin da sauber geblieben. Ich habe mich immer für die Rechte des Parlaments eingesetzt. Ich weiß um die Konflikte, muss nur feststellen, dass Sie sich in der Tat an der Stelle offensichtlich verloren haben, wenn Sie sich überhaupt eingesetzt haben.
Den zweiten Punkt möchte ich überschreiben mit: Die Landesregierung, der Minister als Eierdieb. – Das ist das, was hier im Gesetz steht. Der Minister ist ein Eierdieb, weil er dieses Gesetz auf den Weg bringt. Er hat selber verklausuliert dargestellt, dass dieses Gesetz im Widerspruch zum Bundesgesetz und möglicherweise auch zu EU-Recht und zu verfassungsrechtlichen Grundsätzen steht. Man mag darüber streiten, ob die Maßnahme gerechtfertigt ist oder nicht. Aber der gesetzlich legitimierte Eierdiebstahl, wie er jetzt im Landesjagdgesetz steht, widerspricht aus unserer Sicht, nach unserer groben juristischen Prüfung bestimmten Rechtsetzungen.
Drittens. Bei aller Lobhudelei von Herrn Deppe steht in der Novellierung leider nicht der Tatbestand der konsequenten Wildbejagung und Wildregulierung, wie er eigentlich in einem Landesjagdgesetz stehen müsste. Das ist das Thema, das in der Tat zu besprechen ist, nämlich eine strikte Regulierung des Wildbestandes, und zwar aus verschiedenen Gründen.
Das Schwarzwild ist schon angesprochen worden. Hier geht es einerseits natürlich um eine gesetzliche Legitimierung, beispielsweise um ein konsequentes Verbot des Kirrens. Andererseits geht es aber auch um ordnungsbehördliche Maßnahmen, die nicht konsequent umgesetzt werden. Das Kirren ist landläufig noch überall vorhanden. Es wird jedoch überhaupt keine ordnungsrechtliche Initiative ergriffen, die nötig wäre und für die es gesetzliche Grundlagen gibt. Das wäre der erste Schritt, um hier tatsächlich zu Verbesserungen zu kommen.
Meine Fraktion und ich monieren, dass es hier zu keinerlei Verbesserungen gekommen ist, die wir dingend nötig haben, um mittelfristig und langfristig tatsächlich zu einer Verbesserung zu kommen. – Vielen Dank.
Ich darf zur Abstimmung kommen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/10029 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Wer stimmt der Überweisung zu? – Einhellig. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf so überwiesen.
15 Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 14/9544
Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses Drucksache 14/10035 zu? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Nein. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen und
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu einem Staatsvertrag gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung Drucksache 14/9900
Wir kommen also gleich zur Abstimmung: Die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses liegt Ihnen mit Drucksache 14/10036 vor. Wer stimmt zu? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Nein. Auch diese Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen. Damit ist auch der Antrag der Landesregierung Drucksache 14/9900 angenommen.
a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Oktober 2004 – 5 A 2764/03 –,
Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 14/10037 zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Somit soll zum Verfahren seitens des Landtags nicht Stellung genommen werden.
18 Nachwahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitglieds des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II
Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 14/10038. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Stimmt jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen.