Protocol of the Session on November 4, 2009

Mündliche Anfrage 336

des Abgeodneten Horst Becker. – Herr Becker?

(Horst Becker [GRÜNE]: Schriftlich!)

Schriftlich. (Siehe Anlage 1)

Damit sind wir am Ende der Fragestunde und kommen zu:

6 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Überleitung vom mittleren in den gehobenen Dienst im Justizvollzug

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/9508

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses Drucksache 14/10032

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die CDUFraktion Herrn Kollegen Möbius das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für den Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen. Ich freue mich, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung einhellige Zustimmung im Rechtsausschuss des Landtags gefunden hat.

(Monika Düker [GRÜNE]: Ganz so war es ja nicht!)

Jetzt liegt es am Plenum des Hohen Hauses, dieses Beratungsergebnis des Fachausschusses zu bestätigen.

Der Gesetzentwurf eröffnet den Leitern des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes in den großen Justizvollzugsanstalten des Landes sowie der Leitung des Krankenpflegedienstes im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg die Möglichkeit, in die Besoldungsgruppe A 10 bzw. A 11 aufzusteigen.

Hiermit tragen wir den gestiegenen Anforderungen an die Verantwortung der Stelleninhaber Rechnung. Das Prinzip, dass sich Leistung lohnen muss, ist ein Markenzeichen dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen. Das Besoldungsrecht bedarf infolgedessen der Fortschreibung und Anpassung, um den gestiegenen Aufgabenzuwachs der Leiter des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes und des Krankenpflegedienstes angemessen zu honorieren.

Es hat sich gezeigt, dass die bisherige Einstufung der Stellen nicht mehr den Anforderungen an das Amt und die damit verbundene Verantwortung entspricht. Die Stelleninhaber haben Zusatzqualifikationen erworben, die nicht mehr in das bisherige Besoldungsgefüge hineinpassen. So ist zu berücksichtigen, dass die nun begünstigten Stelleninhaber beispielsweise Vorgesetzte von jeweils mehr als 200 Bediensteten sind.

Für diese Leistungsträger im Dienste des Justizvollzuges passen wir die Stellenbesoldung entsprechend ihrer Bedeutung an. Damit schaffen wir zusätzliche Leistungsanreize für diese Führungskräfte im Justizvollzug und machen deutlich, dass der Strafvollzug einen hohen Stellenwert für uns hat.

Wir flexibilisieren das Besoldungsrecht, indem wir den Aufstieg in die Besoldungsgruppe A 10 bzw. A 11 ermöglichen, ohne eine Änderung des Laufbahnrechts vorzunehmen. Das liegt im Interesse der Menschen im Justizvollzug, die besondere Verantwortung übernommen haben, denen aber die formalen Voraussetzungen für die höhere Laufbahngruppe fehlen. Ich bin sicher, dass nicht nur die von diesem Gesetz Begünstigten, sondern alle Beschäftigten im Justizvollzug dieses positive Signal zu schätzen wissen.

Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Beratungen im Rechtsausschuss eingehen. Frau Düker von Bündnis 90/Die Grünen hat gefordert, dass auch die Leiter der sozialen und psychologischen Fachdienste begünstigt werden sollten. Wir haben dagegen deutlich gemacht, dass deren Position überhaupt nicht vergleichbar ist

(Frank Sichau [SPD]: Auf Landesebene!)

mit dem durch den Gesetzentwurf begünstigten Personenkreis. Zum einen haben wir auf die Führungsverantwortung der Spitzenkräfte des mittleren Dienstes gegenüber 200 untergebenen Kollegen

(Gerd Stüttgen [SPD]: Untergebene?)

des allgemeinen Vollzugsdienstes bzw. gegenüber bis zu 60 untergebenen Werkbediensteten abgestellt.

Zum anderen liegt bei den Fachkräften des sozialen und psychologischen Dienstes eine andere, nämlich ohnehin höhergestellte Besoldungs- und Laufbahnsituation vor. Von daher würde sich diese Fachgruppe mit Sicherheit nicht mit einer Besoldungsgruppe A 10 oder A 11, die wir mit dem Gesetzentwurf öffnen, zufrieden geben,

(Zuruf von Frank Sichau [SPD] – Monika Dü- ker [GRÜNE]: Die haben eine ganz andere Ausbildung!)

und das auch mit gutem Recht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Möbius. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Herr Kollege Stüttgen das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung dieses Gesetzes wie auch in den Beratungen des Rechtsausschusses waren wir uns im Kern über verschiedene Punkte einig. Übereinstimmung bestand dahin gehend, dass der Dienst der Führungskräfte im mittleren Dienst des Justizvollzuges außerordentlich verantwortungsvoll ist. Diesen Kolleginnen und Kollegen unterstehen bis zu 280 weitere Beamtinnen und Beamte. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug sind teilweise für mehrere hundert Inhaftierte verantwortlich. Zu diesen Führungspositionen gehören unter anderem die Leiterinnen und Leiter des allgemeinen Justizvollzugsdienstes und des Werkdienstes, aber auch die Leitung des Pflegedienstes im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg.

All diese Beamtinnen und Beamten müssen die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen koordinieren und sie auch motivieren. Gerade Letzteres ist nicht einfach. Hohe Krankenstände unter den Bedienste

ten sind etwa ein deutliches Indiz für die schwierige Lage im Justizvollzug.

Allerdings fragen wir uns noch immer, ob es richtig ist – ich nehme Bezug auf die Äußerungen von Herrn Möbius –, die Reichweite dieses Gesetzentwurfs nur auf die genannten Beamtengruppen zu beschränken, statt sie auch auf die Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Fachdienste im Justizvollzug auszudehnen. Ist die eine Gruppe tatsächlich wichtiger als die andere, wie es in den Beratungen des Rechtsausschusses von einigen Kollegen der Regierungsparteien angeklungen ist? Es wäre interessant, diesen Punkt an dieser Stelle zu diskutieren, aber ich möchte keine Grundsatzdiskussion eröffnen. Erlauben Sie mir, werte Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle aber den Hinweis, dass wir uns im Rahmen der anstehenden Dienstrechtsreform mit der Angemessenheit der Besoldung insgesamt werden auseinandersetzen müssen.

Meine grundsätzliche Kritik aus der Plenarrede vom 10. September 2009 möchte ich insoweit aufrechterhalten, noch einmal unterstreichen und kurz skizzieren. Schwarz-Gelb doktert wieder einmal an Einzelproblemen herum, statt endlich zumindest die Eckpunkte für eine umfassende Dienstrechtsreform vorzulegen. Das wird unter anderem daran deutlich, dass durch die mit diesem Gesetzentwurf möglichen Beförderungen eben kein Wechsel in den gehobenen Dienst verbunden ist.

Ministerpräsident Rüttgers nimmt sich immer gern Bayern zum Beispiel. Dazu sei gesagt, dass Bayern bereits vor etwa zwei Jahren entsprechende Eckpunkte einer Reform des öffentlichen Dienstrechts vorgelegt hat. Diese Eckpunkte waren für bayerische Verhältnisse, liebe Kolleginnen und Kollegen, erstaunlich progressiv.

Die bis dato nicht in Angriff genommene Reform des Dienstrechts in Nordrhein-Westfalen verdeutlicht wieder einmal, dass Schwarz-Gelb auf diesem Gebiet der Politik in einem ganz besonders hohen Maße versagt hat.

Meine Damen und Herren, es besteht Konsens darüber, dass die Besoldung der führenden Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst des Justizvollzugs nicht mehr den skizzierten gewachsenen Aufgaben und Verantwortungen entspricht und dass diese Gruppe daher dringend durch zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten bessergestellt werden muss. Damit wird der Führungsverantwortung dieser Bediensteten zumindest ansatzweise Rechnung getragen.

Wir stellen deshalb unsere grundsätzlichen Bedenken gegen die Politik von Schwarz-Gelb auf diesem Gebiet zugunsten der betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug zurück und werden dem Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Stüttgen. – Für die FDP hat das Wort der Kollege Dr. Orth.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Plenum ist nicht sehr gut besetzt. Deswegen lohnt es sich nicht, eine große Rede zu halten, die sowieso nur Dinge wiederholen würde, die wir schon im Ausschuss oder in der ersten Lesung besprochen haben.

(Frank Sichau [SPD]: Es gibt aber noch Zu- hörer!)

Ich kann für meine Fraktion nur wie im Ausschuss betonen, dass wir dem Gesetzentwurf natürlich zustimmen werden, dass wir das für sinnvoll erachten.

Lieber Kollege Stüttgen, ich erspare uns allen eine längere Debatte darüber, was Ihre Fraktion in 30 Jahren im Dienstrecht der Landesbeamtinnen und -beamten alles versäumt und vergessen hat.

(Frank Sichau [SPD]: 39!)

Ich habe die Jahre der liberalen Mitregierung natürlich abgezogen.

(Lachen von Frank Sichau [SPD] – Zuruf von der SPD: Wir brauchten erst die Föderalis- musreform!)

Das waren die einzigen Jahre unter SPDHerrschaft, in denen ein bisschen etwas nach vorne gebracht wurde. Insofern war das kein Versehen, Herr Kollege.

(Zuruf von Heike Gebhard [SPD])

Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen und sind froh, dass es für die Beamtinnen und Beamten eine bessere Lösung als bisher gibt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Orth. – Für die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Düker.