Protocol of the Session on October 8, 2009

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Für die Landesregierung erhält nun noch einmal Frau Ministerin Thoben das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Römer, selbst wenn Sie noch zehn solche Anläufe nehmen, werden sie dadurch nicht richtiger. Ich stelle nicht Kraftwerke und Standorte infrage.

Ich habe darauf hingewiesen, dass das Urteil Konsequenzen hat, die zuerst der BUND vorgetragen hat. Ich darf vielleicht noch einmal aus der „WAZ“ von heute zitieren – Sie, Herr Römer, scheinen immer nur Ausschnitte zu lesen –:

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), der den Stopp des Projekts in Datteln erwirkt

vor allen Dingen bezahlt –

hatte, sieht hierin einen Hebel, um auch andere Kraftwerke zu blockieren.

Da ich das nicht möchte, lade ich Sie mit ein, dass wir uns bemühen, den Energieteil vorzuziehen. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor, sodass wir zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung kommen können.

Der Ältestenrat empfiehlt uns, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9949 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Sehe ich hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Überweisungsempfehlung mit Zustimmung aller Fraktionen in Abwesenheit des Abgeordneten Sagel angenommen.

Über den Entschließungsantrag Drucksache 14/9949 ist nach Abschluss der Beratungen abzustimmen.

Ich rufe auf:

5 Gesetz zur Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/9854

erste Lesung

Ich erteile für die Landesregierung zur Einbringung des Gesetzentwurfes Herrn Minister Uhlenberg das Wort.

(Minister Eckhard Uhlenberg erscheint nicht am Rednerpult. – Johannes Remmel [GRÜ- NE]: Unterbrechen wir die Sitzung für fünf Minuten!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sieht sich jemand an dieser Stelle berechtigt, für Herrn Minister Uhlenberg zu sprechen? Er ist aufgerufen und hat das Wort. Sonst gebe ich der Landesregierung Gelegenheit, den Gesetzentwurf anderweitig einzubringen. Wenn sie das nicht tut, rufe ich den nächsten Redner auf.

(Minister Eckhard Uhlenberg tritt an das Red- nerpult.)

Herr Minister Uhlenberg, Sie haben das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfs zur Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Entschuldigung. Mein Büro hier im Landtag liegt genau auf der anderen Seite, was meinen Zeitplan etwas durcheinandergebracht hat.

In dieser Woche haben in Berlin die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und FDP begonnen. Immer wieder wird unsere Koalition hier in Düsseldorf als Blaupause für Berlin bezeichnet; dementsprechend finden die Verhandlungen auch in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen statt.

Dass unsere nordrhein-westfälische Koalition als Vorbild für Berlin bezeichnet wird, hat viele Gründe. Auch wenn dies nicht der Ort und die Zeit für politi

sche Bilanzen ist, so kann doch mit Fug und Recht behauptet werden, dass wir in Nordrhein-Westfalen gute und verlässliche Politik machen.

Diese Verlässlichkeit beweisen wir auch wieder mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung des Wasserentnahmeentgeltes. Wir haben vor der Wahl versprochen, dass wir das Wasserentnahmeentgelt rückgängig machen, und dieses Versprechen hält die Koalition auch ein.

Gestern haben wir in diesem Haus ausführlich die Zukunft Nordrhein-Westfalens als Industriestandort diskutiert. Heute beweisen wir mit diesem Gesetzentwurf, wie ernst der Landesregierung dies ist. Die Industrie wird von einer Abgabe, gegen die sie mit Recht seit ihrer Einführung, seit dem Jahr 2004, Sturm gelaufen ist, entlastet, eine Entlastung um jährlich ca. 40 Millionen € für die Industrie, das Gewerbe und die sonstigen Wassernutzer.

Damit stärken wir nicht nur die Konkurrenzfähigkeit der in Nordrhein-Westfalen ansässigen Betriebe, sondern auch Nordrhein-Westfalen als Wettbewerber um neue Standorte für Industrieansiedlungen. Aber auch die Bürger werden entlastet. Schließlich trägt die öffentliche Trinkwasserversorgung mit ca. 46 Millionen € jährlich den Hauptteil am Entgeltaufkommen. Allerdings kann und darf die Landesregierung die äußerst angespannte Haushaltssituation aufgrund der größten Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland nicht außer Acht lassen.

Angesichts dieser Randbedingungen hat die Landesregierung beschlossen, das Wasserentnahmeentgelt über die kommenden zehn Jahre jährlich um jeweils 10 % abzuschmelzen. Die so geschaffene Entlastung für die Wasserentnehmer soll bereits im nächsten Jahr beginnen. Ab dem Jahr 2019 wird dann kein Wasserentnahmeentgelt mehr in Nordrhein-Westfalen zu zahlen sein.

Ich freue mich, Privathaushalten und Unternehmen in Zeiten der Wirtschaftskrise eine wichtige Perspektive der finanziellen Entlastung bieten zu können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD die Frau Abgeordnete Schulze das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man sich den Gesetzentwurf ansieht, dann kann man sich schon die Frage stellen, was die Botschaft dieses Gesetzentwurfes sein soll. Hierzu kann ich von meiner Seite aus nur sagen: Das ist im Grunde genommen billige Symbolpolitik.

In Anbetracht der Einbringungsrede ist es aber noch ein Stück weit schlimmer. Sie fallen in alte Zeiten zurück, wo man immer darüber diskutiert hat, ob es einen Widerspruch zwischen Umweltpolitik und Industriepolitik gibt. Sie versuchen wieder, diesen Widerspruch aufzumachen. Sie müssten eigentlich ganz genau wissen, dass in Nordrhein-Westfalen Industriepolitik und Umweltpolitik zusammengehören. Hier kommen die meisten Firmen der Umwelttechnik her. Hier ist die Branche der regenerativen Energien ganz stark geworden. Hier sind sie groß geworden. Seitdem Sie dran sind, behindern Sie sie. Und jetzt tun Sie auch noch so, als gäbe es für die durch so ein billiges Symbolgesetz eine Entlastung.

Sie sagen, Sie wollten diejenigen, die zahlen müssen, entlasten. Dies tun Sie über die nächsten Jahre hinweg in 10 %-Schritten. Gucken wir uns doch einmal an, wofür der Wassercent in Wirklichkeit da war. Der eigentliche Grund dieser Abgabe ist der Gewässerschutz und die Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie. Das scheint bei Ihnen keine Rolle mehr zu spielen. Sie haben vor zwei Tagen im Landtag großspurig über ein Landesprogramm „Lebendige Gewässer“ gesprochen und gesagt, dass wir dafür 1,5 Milliarden € Eigenmittel bis 2027 brauchen. Was machen Sie nur zwei Tage danach? – Sie streichen eine wichtige Einnahmequelle.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Wo denn das?)

Sie wollen das Wasserentnahmeentgelt abschaffen, sagen aber nicht, wie die Generationen, die nach Ihnen Politik betreiben wollen, die Kosten für den Gewässerschutz tragen sollen. Sie sorgen bei dieser angespannten Haushaltslage für weniger Einnahmen. Ich sehe Sie schon in der nächsten Legislaturperiode in der Opposition sitzen

(Lachen von CDU und FDP)

und uns fragen, wo das Geld herkommt. Sie machen Schulden, Sie streichen die Einnahmen, sagen aber nicht, wie es in Zukunft weitergehen soll.

(Beifall von der SPD)

Sie wissen ganz genau, dass in Zukunft aufgrund des Klimawandels und all dessen, was auf uns zukommt, die Kosten für die Reparatur der Umwelt immer höher werden. Sie wissen, dass die Ausgaben in dem Bereich nicht tröpfeln, sondern richtig fließen werden. Und was ist Ihre Reaktion darauf? – Das Wasserentnahmeentgelt kürzen. Das ist eine Art der Politik, zu der man nur sagen kann: Das ist inkonsequent und ohne wirkliche Folgenabschätzung.

Sie versuchen einen Spagat, der jedoch niemandem etwas bringt. Es bringt dem Gewässerschutz, den Landwirten, dem Landeshaushalt und auch denjenigen nichts, denen Sie eine winzig kleine Entlastung geben. Dieser Gesetzentwurf ist wirklich überflüssig. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schulze. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Hubert Schulte das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Schulte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schulze, die Botschaft ist ganz klar: Wir halten Wort.

(Beifall von der FDP)

Ich rufe in Erinnerung: 2004, als das Wasserentnahmegesetz von der damaligen rot-grünen Koalition beschlossen wurde, wurde als Begründung immer der ökologische Nutzen angeführt. Fakt ist aber: Die Einnahmen aus dieser Steuer unterliegen keiner Zweckbindung und fließen dem allgemeinen Haushalt zu. Es handelt sich also ganz klar um eine Sondersteuer, die als sogenannte Wassersteuer im allgemeinen Sprachgebrauch ist.

(Svenja Schulze [SPD]: Aber dies kommt auch dem Umweltministerium zugute!)

In Industrie und Mittelstand wird die Wassersteuer als willkürlich angesehen. Und Willkür in einem solchen Bereich führt dazu, dass ein Standort geschwächt wird.

Die jährlichen Einnahmen für den Landeshaushalt liegen bei ca. 86 Millionen €, Gelder, die von den Wassernutzern aufgebracht werden müssen. Wasser ist aber keine frei handelbare Ware. Es findet also keine Preisfindung am freien Markt statt.

Jeder Haushalt hat nur einen Wasseranbieter und wird von diesem bedient. So konnten die Trinkwasserversorger aufgrund ihres Versorgungsmonopols die Mehrkosten problemlos an die Bezieher, vorwiegend Haushalte, weitergeben. Jeder Haushalt hat also im Jahr einige Euro zusätzlich zu zahlen.