Protocol of the Session on October 8, 2009

(Angela Tillmann [SPD]: Wir werden es ihm ausrichten!)

Es ist richtig, eine solche Willkommenskultur zu fördern, aber dazu reichen Informationskampagnen, wie sie jetzt von der Landesregierung mit der Einbürgerungskampagne initiiert wurden, Appelle und feierlich überreichte Urkunden nicht aus. Wir brauchen konkrete Maßnahmen, mit denen die Einbürgerungshürden für die Menschen gesenkt werden. Diese Maßnahmen haben wir in unserem Antrag im Einzelnen benannt; das will ich in der Kürze der Zeit nicht noch einmal alles aufführen.

Wenn wir das gemeinsam verabschieden, meine Damen und Herren, dann wird es für Ausländerinnen, die seit Jahren bei uns leben, in der Tat leichter, sich einbürgern zu lassen, sich zu Deutschland als ihrem Land, in dem sie leben, zu bekennen. Dann werden die Einbürgerungszahlen ansteigen, auch ohne dass wir solche bunten Kampagnen und Appelle brauchen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Kruse.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unter der Staatsangehörigkeit versteht man die rechtliche Stellung einer Person als Mitglied eines Staates, kraft derer sie an den staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten teilhat. Die Einbürgerung ist ein staatsrechtlicher Hoheitsakt, durch den einem Ausländer die Staatsangehörigkeit verliehen wird. Über die Einführung eines generellen Einbürgerungsanspruchs für Ausländer mit langjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Nachkommen gibt es ebenso unterschiedliche Auffassungen und Auseinandersetzungen wie über Einbürgerungsverfahren und/oder Einbürgerungshürden.

Frau Kollegin Asch, die CDU-Fraktion kann und wird dem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen nicht zustimmen. So besteht aus unserer Sicht kein Grund, den Einbürgerungstest infrage zu stellen – Sie wollen ihn sogar gänzlich abschaffen.

Ich rufe in Erinnerung, dass in klassischen Einwanderungsländern Einbürgerungsprüfungen selbstverständlich sind. Das gilt zum Beispiel für die USA und auch für Großbritannien. Die Prüfung hat ihren inneren Wert. Sie zeigt, dass dieser Staat zumindest symbolisch Hürden stellt; denn die Staatsbürgerschaft ist nichts Beliebiges, sie ist aus unserer Sicht nicht zum Nulltarif zu haben.

Wer warum ein guter Staatsbürger ist oder ob allein ein bestandener Test jemanden schon zum guten Staatsbürger macht, ist eine ganz andere Frage. Wer westliche Werte für dekadent hält oder die Demokratie als staatliche Schwäche versteht, wird das auch in einem Test kaum offenbaren.

(Monika Düker [GRÜNE]: Darum geht es doch gar nicht!)

Auch vor der Entstehung von Parallelgesellschaften schützen Tests überhaupt nicht. Also entlassen derartige Tests die Regierungen nicht aus der Verantwortung, kluge Integrationspolitik zu betreiben. Hiermit haben wir mit der Schaffung eines Integrationsministeriums 2005 begonnen. Wir haben angefangen, die verfehlte Asyl- und Ausländerpolitik und die erheblichen Defizite der Integration zu korrigieren. Es galt in Teilen unserer Gesellschaft und in besonderer Weise unter Rot-Grün als zeitgemäß und auch normal, nichts davon wissen zu wollen, dass Integration erhebliche Anpassungsleistungen der aufnehmenden Gesellschaft, aber eben auch der Einwanderer voraussetzt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Asch, im Juni 2008 haben sich alle Innenminister in Deutschland auf die Einführung eines Einbürgerungstests verständigt.

(Monika Düker [GRÜNE]: Darum geht es doch heute gar nicht!)

Doch, Frau Kollegin Düker, genau darum geht es. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben will, muss seit dem 1. September 2008 beweisen, dass er ausreichende Kenntnisse von Geschichte, Politik und Kultur seiner neuen Heimat hat. Der Einbürgerungstest ist eine von mehreren Voraussetzungen für die deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Ausländer, die Deutsche werden möchten, müssen zudem ausreichende Sprachkenntnisse nachweisen. Sie dürfen in der Zeit ihres bisherigen Aufenthalts keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben. Schließlich können die Ämter prüfen, ob die Antragsteller verfassungstreu sind oder – im Extremfall – geneigt sind, terroristische Organisationen zu unterstützen.

Die CDU will, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass an dieser grundsätzlichen Vorgehensweise bei der Einbürgerung festgehalten wird. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt in ihrem Antrag weitere Forderungen; auf einige wenige möchte ich kurz eingehen:

Ich darf zunächst in Erinnerung rufen, dass ein Kernpunkt der Staatsangehörigkeitsrechtsreform – nach kontroversen Debatten am 1. Januar 2000 in Kraft getreten – die Einführung von Elementen des Geburtsortsprinzips verbunden mit einer Optionspflicht war, nach der von jungen Menschen mit einem deutschen Pass und dem ihres Herkunftslandes im Alter zwischen 18 und 23 Jahren eine Entscheidung verlangt wird, ob sie zukünftig die deutsche Staatsbürgerschaft oder die des Herkunftslandes besitzen wollen.

Frau Kollegin Asch, wir lehnen einen kategorischen Verzicht auf das Optionsmodell ab. In den nächsten zehn Jahren werden ca. 300.000 junge Erwachsene

entscheiden, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten. Wir wollen sie hier in Nordrhein-Westfalen dafür gewinnen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu behalten und zu unserem Land Ja zu sagen.

Frau Kollegin Asch, ich freue mich über Ihren Hinweis, dass unser Integrationsminister und die neue Landesregierung in der Tat mit einer Einbürgerungskampagne begonnen haben. Darauf hätten wir in den letzten zehn Jahren unter rot-grünen Regierungen auch gerne gesetzt.

(Monika Düker [GRÜNE]: Wir haben das Ge- setz verändert!)

Die Einbürgerungskampagne gilt es aus unserer Sicht aber ebenso abzuwarten wie die Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des Optionsrechts. Eine generelle Hinnahme doppelter Staatsbürgerschaften lehnen wir dabei ab.

Ich möchte zu einem weiteren Punkt kommen. Wir halten auch an dem Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit fest. Hiermit will der Gesetzgeber – das gilt im Übrigen für alle Länder in Deutschland – verhindern, dass einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird, indem Bürgerinnen und Bürger nur Vorteile aus der einen oder aus der anderen Staatsangehörigkeit ziehen. Frau Kollegin Asch, wie Sie wissen, gibt es schon heute zahlreiche Ausnahmen. Weitere Entscheidungen bedürfen aus unserer Sicht einer sorgfältigen Abwägung.

Ebenso ablehnen möchte ich im Namen der CDUFraktion die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, die sprachlichen Anforderungen auf die Überprüfung der mündlichen Verständigung zu reduzieren. Inzwischen sollte sich auch bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen herumgesprochen haben und in Bezug auf alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Einigkeit darüber bestehen, dass gute Deutschkenntnisse Grundvoraussetzung für Bildung und Ausbildung, Integration in den Beruf, Mitwirkung und sozialen Aufstieg sind. Dies muss meines Erachtens erst recht für Menschen gelten, die deutsche Staatsbürger werden wollen. Die erforderlichen Sprachkenntnisse auf eine nur mündliche Verständigung zu reduzieren, wird der gesellschaftlichen Realität und letztendlich auch den Menschen nicht gerecht, die sich in unserer Gesellschaft zurechtfinden wollen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich abschließend nochmals betonen, dass die Staatsangehörigkeit ein hohes Gut ist. Sie ist nichts Beliebiges und aus unserer Sicht nicht zum Nulltarif zu haben. Natürlich stimmen wir der Überweisung Ihres Antrags zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Tillmann.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf den Tribünen! Anscheinend gibt es eine nicht erklärbare diametrale Entwicklung. Je mehr die Politik sich den Themen Integration, Migration, Zuwanderung, Einwanderung und Einbürgerung widmet, desto stärker gehen die Einbürgerungszahlen zurück. Anscheinend wird es für Migrantinnen und Migranten immer unattraktiver, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Während es im Jahr 2000 in NordrheinWestfalen noch ca. 65.700 Einbürgerungen gab, lag ihre Zahl im Jahr 2008 bei 26.100. Dies ist ein Rückgang von fast 40 %.

Warum sollten Migrantinnen und Migranten die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen? Für die Einbürgerung sprechen sowohl rechtliche als auch emotionale Gründe.

Rechtliche Gründe sind: Die deutsche Staatsbürgerschaft verschafft eine absolute Aufenthaltssicherheit. Mit Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft tritt gleichzeitig das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern in Kraft. Die gesetzlichen Bestimmungen des Ausländergesetzes fallen weg. Kinder eingebürgerter Eltern stehen nicht vor der Entscheidung, sich für die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Herkunftsnationalität entscheiden zu müssen. Eventuelle familiäre Konflikte entfallen. Nicht zu vergessen ist auch die politische Teilhabe durch das aktive und passive Wahlrecht.

Emotionale Gründe, sich für die deutsche Staatsbürgerschaft zu entscheiden, können sein: die bewusste Entscheidung von Migrantinnen und Migranten, in Deutschland leben, arbeiten und älter werden zu wollen, einhergehend mit dem Gefühl, in Deutschland zu Hause zu sein bzw. sich mit ihrer neuen Heimat zu identifizieren, und die Entscheidung, das aktive und passive Wahlrecht auch ausüben zu wollen und sich somit an der politischen Willensbildung zu beteiligen.

Wenn wir uns die andere Seite anschauen, stellen wir fest, was den gerade genannten Gründen gegenübersteht. Erstens – Frau Asch hat es schon angesprochen –: die grundsätzliche Forderung der Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft. Insbesondere für viele ältere Migrantinnen und Migranten, die seinerzeit sicherlich auch mit dem Blick darauf nach Deutschland gekommen sind, im Alter vielleicht wieder in ihr Herkunftsland zurückzukehren, ist es unvorstellbar, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, da sie dies als Aufgabe ihrer eigenen Identität empfinden.

Zweitens: ein aufwendiges Einbürgerungsverfahren. Wir sind wohl alle einer Meinung – Sie haben das ja gerade auch noch einmal angesprochen –, dass mit den Sprachtests und Einbürgerungstests sicherlich ganz bestimmte Anforderungen gestellt werden. Ich habe Ihnen hier einmal die 50-seitige Broschüre der Bundesregierung „Wege zur Einbürgerung“ mitgebracht, durch die man sich kämpfen muss, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen will. Das sind ja nicht nur Worte; dahinter stehen natürlich auch jede Menge Anforderungen.

Drittens: nicht unerhebliche Kosten. Frau Asch hat diesen Punkt auch schon angesprochen. Für eine Familie mit zwei Kindern liegen die hier anfallenden Kosten bei ungefähr 612 €. Das sind aber nicht die alleinigen Kosten. Dazu kommen noch die Kosten für Übersetzungen und beglaubigte Kopien sowie die Kosten für die Entlassung aus der alten Staatsbürgerschaft. Für eine Familie mit zwei Kindern kann eine Einbürgerung also gut und gerne 2.000 bis 3.000 € kosten. Das hängt ein bisschen von dem Land ab, aus dessen Staatsangehörigkeit man entlassen werden will.

Viertens: häufig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausländerämtern, die ihrer Informations- und Beratungspflicht nur häppchenweise nachkommen und eher reglementierend als unterstützend wirken, und oft räumliche Gegebenheiten in Ausländerämtern, die durch Ausstattung und Atmosphäre schon das Gefühl vermitteln, eher Bittsteller als willkommener neuer Staatsbürger zu sein.

Das Thema Einbürgerung kann nicht vom Thema Integration losgelöst werden. Neben der strukturellen Integration müssen auch die kulturelle Integration, die soziale Integration und die identifikative Integration betrachtet werden.

Wenn wir wollen, dass sich Menschen mit Migrationshintergrund integrieren und die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen – ich glaube, dass das der Wille aller hier im Parlament ist –, müssen wir Bedingungen schaffen, damit die eben genannten vier Dimensionen der Integration für Migrantinnen und Migranten erlebbar und erfahrbar werden.

Soziale und identifikative Integration werden aber erst dann erlebbar, wenn wir als Aufnahmegesellschaft uns den Menschen mit Migrationshintergrund zuwenden. Damit ist nicht nur die Politik im Allgemeinen gemeint, sondern es geht besonders um die real lebenden Menschen: in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft, im Verein, in den Behörden.

Insbesondere die Muslime stellen eine besondere Gruppe unter den Menschen mit Migrationshintergrund dar. Ich verweise an dieser Stelle auf eine Studie der Muslime in Deutschland und hebe nur kurz hervor: Muslime erleben in Deutschland, dass ihr Glaube und ihre Religiösität nicht respektiert werden. Sie haben Angst, ihre kulturelle und religiö

se Identität zu verlieren, und den Wunsch, mehr an Entscheidungsprozessen beteiligt zu werden.

An dieser Stelle möchte ich gerne einmal an die massiven Proteste beim Bau von Moscheen erinnern. Ich möchte ferner an die Diskussion in der Bevölkerung erinnern, wenn an bereits bestehenden Moscheegebäuden zum Beispiel Minarette angebaut werden.

Partizipationsmöglichkeiten von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern sind ebenfalls sehr begrenzt. Vergessen wir nicht den Eiertanz hier im Parlament um die Änderung des § 27 der Gemeindeordnung und die seit Jahren auf der Stelle tretende Diskussion um das kommunale Wahlrecht für Nicht-EUBürgerinnen und -Bürger.

Hinzu kommt, dass sich in Deutschland lebende Muslime diskriminiert fühlen, und zwar hauptsächlich in den Schulen, an den Universitäten, am Arbeitsplatz und bei der Wohnungssuche. Der Eindruck verfestigt sich, dass wir als Aufnahmegesellschaft Abweisungstendenzen zeigen. Also noch einmal: Warum sollten sich Migrantinnen und Migranten in eine Gesellschaft einbürgern lassen, die sie anscheinend nicht will?

Die von der Landesregierung ins Leben gerufene Einbürgerungsoffensive ist von allen Fraktionen begrüßt worden. Ich bezweifle aber, dass sie greift. Warum? Weil sie eben nur die Migrantinnen und Migranten in den Blick nimmt, nicht aber gleichzeitig die sogenannte Aufnahmegesellschaft!

An dieser Stelle sei noch einmal ganz klar gesagt: Integration ist keine Einbahnstraße. Ziel muss es sein, unsere Gesellschaft zu einer Einwanderungsgesellschaft zu gestalten, die sich auf Menschen mit Migrationsgeschichte aus unterschiedlichen Herkunftsländern und unterschiedlichen Glaubens einlässt, die bereit ist, Vielfalt zuzulassen, und die die Möglichkeit bietet, Vielfalt zu leben.

Eine besondere Hinwendung benötigt die Gruppe der jungen Erwachsenen, die die deutsche Staatsbürgerschaft über das Optionsmodell haben. Die ersten von ihnen werden demnächst vor die Frage gestellt, ob sie die deutsche Staatsbürgerschaft behalten oder ihre Abstammungsstaatsbürgerschaft aufgeben wollen. Ich zitiere aus dem Integrationsbericht Seite 111:

Aus Gründen ihrer Integration in die Gesellschaft, in der sie aufgewachsen sind und leben, ist zu hoffen, dass die Entscheidung zugunsten der deutschen Staatsangehörigkeit ausfallen wird.

Dieser wohlklingende Satz ist natürlich eindeutig zu wenig. Der Hoffnung müssen Programme zur Seite gestellt werden. Da in jedem Fall eine Optionspflicht besteht, ist der Hinweis der Behörden, dass sich der junge Erwachsene erklären muss, sowie die Erklärung der Verfahrensvorschriften zweifelsfrei zu wenig. Sowohl Eltern als auch die betroffenen jungen

Menschen müssen motiviert werden, die deutsche Staatsbürgerschaft beizubehalten, auch wenn die Eltern eine andere Staatsbürgerschaft besitzen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Lippenbekenntnisse, mehr Einbürgerungen zu wollen, genügen nicht. Wenn wir dies wirklich wollen, dann müssen wir erstens die Anforderungen zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft dringend überprüfen. Zweitens bedarf es neben der Information auch der Motivation, Unterstützung und Begleitung der Menschen, die sich auf den langen Weg machen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Und wir benötigen drittens die Entwicklung einer Willkommenskultur, die nicht nur politisch gewollt ist, sondern die auch ihre Verankerung in der Zivilbevölkerung findet.

Ich hoffe auf eine ausführliche, differenzierte und intensive Beratung in den Ausschüssen zu diesem Thema. – Vielen Dank.