Ganz im Gegenteil, Herr Schmeltzer: Sie sind einer der Kollegen, die im Plenum am meisten dazwischen quatschen. Manche nervt es auch.
Die Subventionierung von Arbeitsplätzen ist aber dennoch kein Allheilmittel. Herr Schmeltzer, hören Sie gut zu.
Denn wenn man das staatliche Füllhorn allzu großzügig ausschüttet, bestraft man die Betriebe, die sich verantwortungsbewusst verhalten,
indem sie ihrer Ausbildungspflicht nachkommen, und fördert diejenigen, die das eben nicht tun und abwarten, bis sich der Staat in Bewegung gesetzt hat.
Es besteht eben keine Alternative darin, dass die Landesregierung zum Ausgleich das Ausbildungsplatzangebot in der Landesverwaltung ausdehnt. Das gilt auch für Jugendliche in Insolvenzbetrieben. Schließlich stehen wir durch das Problem der Haushaltskonsolidierung unter erschwerten Bedingungen.
Auch die Grünen müssten wissen, dass ein solcher Aktionismus eigentlich Augenwischerei ist und den Bürgern eine Handlungsmacht des Staates suggeriert, die diesem gar nicht zukommt.
Ich verweise daher auf die Maßnahmen, die seitens des Ministeriums und anderer Akteure in NordrheinWestfalen bereits im April dieses Jahres in Angriff genommen wurden, damit Jugendliche in Insolvenzbetrieben ihre Ausbildung abschließen können,
und die deutlich machen, dass es einen breiten Konsens aller Beteiligten gibt. Zu nennen sind das Schulministerium sowie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit. Vor allem aber haben die Kammern, die Innungen sowie die Unternehmensverbände ihr Engagement zugesagt, um betroffenen Jugendlichen einen Ausbildungsabschluss in einem anderen Betrieb zu ermöglichen, wenn der ursprüngliche Ausbildungsbetrieb Insolvenz angemeldet hat.
Falls dies zu Schwierigkeiten führt, können solche Betriebe einen einmaligen Ausbildungsbonus in Höhe von 4.000 € bis 6.000 € bei der Regionaldirektion beantragen. Falls sich dennoch kein Betrieb zur Weiterführung einer Ausbildung findet, steht eine durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte außerbetriebliche Ausbildung zur Verfügung.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Weg der vollzeitschulischen Ausbildung in den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen zu wählen. Dieser schließt mit einer externen Kammerprüfung ab und kommt vor allem für Jugendliche im letzten Ausbildungsjahr infrage.
Darüber hinaus gibt es die Verabredung zwischen dem Arbeitsministerium und der Regionaldirektion, in schwierigen Einzelfällen zu besonderen Lösungen zu kommen. Alle sind sich einig, dass kein Jugendlicher am Ende mit leeren Händen, also ohne Abschluss, dastehen darf.
Hinweisen möchte ich abschließend noch auf einen Folder des Westdeutschen Handwerkskammertags und des DGB, der kurz und prägnant darüber informiert, was ein Auszubildender tun sollte, dessen Betrieb Insolvenz anmeldet. Darin werden auch wichtige Telefonnummern und Ansprechpartner genannt.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass die Akteure in Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt sind, um Jugendlichen, die von diesen Problemen betroffen sind, nach Kräften zu helfen, und dass die Anregungen aus dem Antrag der Grünen wirklich nicht hilfreich, sondern überflüssig sind. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Romberg. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Uhlenberg das Wort.
Bevor Sie allerdings das Wort ergreifen, möchte ich einen Hinweis geben. Aufgrund einer kleinen technischen Problematik ist das Mikrofon, wenn Sie sich zu einer Wortmeldung oder Zwischenfrage melden, sofort aktiviert. Ich darf Sie bitten, das nicht inflationär zu nutzen. Wir wollen das schnellstmöglich beheben, Sie aber auf diesen Umstand aufmerksam machen. – Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete den Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. Sie können sich denken, dass er in wichtiger Mission unterwegs ist. Er ist in Berlin. Dort geht es darum, dass die erfolgreiche Politik in NordrheinWestfalen nun auf den Bund übertragen wird.
Meine Damen und Herren, sicherlich ist der Wunsch aller Anwesenden, dass es in Berlin so erfolgreich weitergeht, wie es in den vergangenen vier Jahren in Nordrhein-Westfalen der Fall war.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am 30. September endet das Ausbildungsjahr. Das ist der Stichtag, an dem gewöhnlich Bilanz gezogen wird. Die Bundesagentur für Arbeit wird am 13. Oktober die entsprechenden Zahlen veröffentlichen.
Ich will hier nicht als Prophet auftreten, doch die Einschätzung unseres Arbeitsministers Laumann ist, dass die Wirtschaftskrise den Ausbildungsmarkt bei Weitem nicht so stark betroffen hat, wie man vielleicht zu Jahresbeginn befürchten musste.
Gerade in den letzten Wochen haben sich vermehrt Unternehmen dafür entschieden, auch in diesem Jahr wieder neue Auszubildende einzustellen. Diese Betriebsinhaber und Personalchefs wissen: Was ein Unternehmen vor allem braucht, um nach der Wirtschaftskrise wieder in Schwung zu kommen, sind gut ausgebildete Fachkräfte.
Sicherlich wird die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge gegenüber dem Vorjahr rückläufig sein. Aber die Landesregierung hat berechtigte Hoffnung, dass dieser Rückgang nicht so groß ausfallen wird. Gleichzeitig gehen die Bewerberzahlen zurück, sodass wir davon ausgehen können, dass die Zahl der zum 30. September unversorgten Jugendlichen in einer Größenordnung liegen wird, die von den Partnern im Ausbildungskonsens in bewährter Weise gestemmt werden kann.
Meine Damen und Herren, damit diese Debatte nicht so theoretisch abläuft, möchte ich gern einige Zahlen nennen. Wir rechnen mit 4.000 Unterversorgten, während es 4.400 im Jahre 2008 und 7.300 im Jahre 2007 waren. Man kann daraus also schlussfolgern: Je länger diese erfolgreiche Landesregierung in Nordrhein-Westfalen in der Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik tätig war, umso stärker sinkt die Zahl der Betroffenen. Das ist insbesondere in der Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise
positiv. Das ist auch eine gute Nachricht im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise und dem Ausbildungsmarkt.
Ich möchte eine zweite gute Nachricht bringen. Die Befürchtung, dass eine wachsende Zahl von Insolvenzbetrieben dazu führen wird, dass Jugendliche in größerem Umfang ihre Ausbildung nicht beenden können, ist nicht eingetreten.
Arbeitsminister Laumann geht noch einen Schritt weiter. Wirtschaftskrise und Insolvenzen sind keine Gefährdung für junge Menschen, die derzeit ihre Ausbildung absolvieren. Es gibt ausreichend Sicherheitsnetze, die dafür sorgen, dass auch die Auszubildenden, deren Betrieben die Insolvenz droht oder deren Betriebe bereits in die Insolvenz gegangen sind, ihre Ausbildung mit einer Kammerprüfung abschließen können.
Dies ist vor allen Dingen – meine Damen und Herren, das darf nicht unter den Tisch fallen – das Verdienst der Wirtschaft in unserem Land. Die Kammern haben in den letzten Wochen in besonderer Art und Weise jeden Einzelfall behandelt. Der Abgeordnete Post hat eben schon auf diesen Zusammenhang hingewiesen.
Wo Auszubildende aus Insolvenzbetrieben eine Alternative brauchten, haben die Kammervertreter andere Unternehmen gesucht und gefunden, in denen die Ausbildung zu Ende geführt werden kann. Mitgeholfen haben dabei die 16 vom Land geförderten sogenannten Starthelfer. Meine Damen und Herren, das sind Experten, die bei den Kammern dafür sorgen, zusätzliche Ausbildungsplätze bei Unternehmen zu akquirieren sowie offene Ausbildungsplätze und suchende Jugendliche zusammenzubringen.
Die Vermittlung von sogenannten Insolvenzlehrlingen kam in den letzten Wochen als weitere Aufgabe hinzu. Die Kammern standen in diesem Vermittlungsprozess auch in engem Kontakt zu den Arbeitsagenturen. Gemeinsam wurden die Problemfälle bearbeitet, wenn etwa Unternehmen einen zusätzlichen Ausbildungsplatz finanziell nicht stemmen konnten. Hierfür wurde das Instrument Ausbildungsbonus insofern geändert, als auch Jugendliche aus Insolvenzbetrieben zur Zielgruppe gezählt werden. Das ist eine sinnvolle Änderung des SGB III, die zügig umgesetzt wurde.
Geholfen hat die Zusammenarbeit aber auch in den Fällen, in denen kein neuer Betrieb gefunden wurde. Hierbei wurden zumeist offene Kapazitäten bei den außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen der Bundesagentur für Arbeit genutzt, um den betroffenen Jugendlichen die Beendigung ihrer Ausbildung zu ermöglichen.
In Einzelfällen wurde auch auf die Möglichkeit zurückgegriffen, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, nämlich eine Ausbildung vollzeitschulisch zu absolvieren und mit einer externen Kammerprüfung ab
zuschließen. Wie gut, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dass wir anders als viele andere Länder im Jahre 2006 hierfür die neuen Möglichkeiten des Berufsbildungsgesetzes genutzt haben!
Ich möchte festhalten: Es gibt ein gut funktionierendes System in Nordrhein-Westfalen, damit auch Auszubildende aus Insolvenzunternehmen ihre Ausbildung beenden können.
Meine Damen und Herren, auch das möchten wir festhalten: Das Ganze ist natürlich nicht vom Himmel gefallen. Vereinbart wurde all dies im letzten Spitzengespräch des Ausbildungskonsenses im Februar dieses Jahres. Seit einem halben Jahr also gibt es diesen konkreten Hilfeplan zwischen Land, Kammern und den anderen Partnern im Ausbildungskonsens. – Ich meine, hinter der ersten Forderung des Antrages können wir vor dem Hintergrund der aktuellen Situation und angesichts dessen, was schon alles auf den Weg gebracht worden ist, einen Haken machen.
Nun zur zweiten Forderung. Der erste Teil lautet: Das Land soll zusätzliche Ausbildungsplätze einwerben. – Das machen wir mit unseren Starthelfern, auf die ich eben schon hingewiesen habe.
Der zweite Teil dieser Forderung lautet, diese Ausbildungsplätze mit Fördermitteln zu unterstützen. – Warum, verehrte Kolleginnen und Kollegen? Mit dem Ausbildungsbonus gibt es bereits ein öffentlich finanziertes Förderinstrument. Warum soll das Land etwas machen, was der Bund ohnehin schon tut? Schwimmen wir im Geld? – Ich für meinen Teil mache also auch hinter dieser zweiten Forderung einen Haken.