Mich ärgert das auch, was da läuft. Deswegen empfehle ich uns, die Politik des Arbeitsministers in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und zu beschließen: Wir müssen alles dafür tun, dass die
Zeitarbeitsbranche spätestens im Jahre 2010 ins Entsendegesetz aufgenommen wird. Das setzt voraus, dass wir die konkurrierenden Tarifverträge in dieser Branche überwinden. Ich setze dabei auf die Allgemeinverbindlichkeit. Mit dieser Allgemeinverbindlichkeit wird es auch gelingen, bessere Tarifverträge auszuhandeln. Das wäre der Weg, der vom System her der richtige wäre.
Von daher möchte ich Sie alle einladen, auch Ihren Beitrag zur Schaffung eines einheitlichen Tarifvertrages in der Zeitarbeit zu leisten.
Denn er wiederum ist die Voraussetzung, die Zeitarbeit überhaupt in das Entsendegesetz aufnehmen zu können.
Das heißt, der DGB und die Christlichen Gewerkschaften müssen in dieser Frage miteinander reden, genau wie die beiden verfeindeten Arbeitgeberverbände. Ich kann nur jedem, der ein bisschen Einfluss besitzt, raten, die Leute aufzufordern, miteinander zu reden.
Denn wenn ab Anfang 2011 die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Europa gilt – sie ist europarechtlich festgeschrieben; keine Bundesregierung kann den Termin mehr hinausschieben, egal, wer am 27. gewählt wird –, wenn man mit polnischen Tarifverträgen in Deutschland Zeitarbeit anbieten kann, dann werden wir in dieser Branche eine Veränderung bekommen, die keiner wollen kann, der das Instrument der Zeitarbeit erhalten will.
Das kann keiner wollen. Deswegen unterstützen Sie den Weg, den ich gehe. Unterstützen Sie meine Politik, die ich mit vielen Gutachten unterlegt habe. Seien Sie sicher: Die Arbeitnehmerinteressen sind bei mir in guter Hand. – Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs einige wenige Worte zu den Ausführungen meiner Vorredner sagen.
Herr Kollege Kern, Sie haben wörtlich gesagt, dass dieser Antrag ein sichtbarer Versuch sei, in Tarifverhandlungen einzugreifen. – Das weise ich mit Entschiedenheit zurück. Sie kennen mich persönlich und wissen, wo wir in dieser Sache stehen. Dies ist eine Unterstellung, die – aus Ihrer Sicht – für die Öffentlichkeit gewesen sein soll, aber es ist eine
Unterstellung. Denn wenn Sie den Antrag richtig lesen, dann erkennen Sie, dass das mit einem Eingriff in die Tarifautonomie überhaupt nichts zu tun hat. Damit das von vornherein klar ist: Gegen eine solche Unterstellung verwahren wir uns.
In diesem Antrag und in den verschiedenen Geschichten aus dem Gesundheitsbereich, die wir heute debattieren, geht es sowohl betreffend die Klinik Dr. Spernau als auch alle anderen Kliniken als erstes um das Wohl der Patienten. Es geht aber auch um das Wohl der Stammbelegschaften, der Beschäftigten, der Arbeitnehmerinnen und der Arbeitnehmer.
Wir haben bei der Rede von Herrn Minister Laumann auch applaudiert, da er an der einen oder anderen Stelle etwas gesagt hat, dem man zustimmen kann. Nur, Herr Minister: Wir müssen Wege finden, damit das von Ihnen Vorgetragene auch umgesetzt werden kann. Und da sind wir dann nicht mehr einer Meinung. Die Aussperrung und die ungeklärten Verhältnisse von eingesetzten Leiharbeitnehmern führen unseres Erachtens eindeutig nicht dazu, dass das Wohl und die Gesundheit der Patienten im Vordergrund stehen.
Herr Kollege Kern, wenn Sie von der Homepage von Frau Howe reden, dann ist es schön, dass Sie unsere Internetseiten besuchen – davon können Sie viel lernen –, aber dann nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass Frau Howe die von Ihnen zitierte Stelle einem Artikel entnommen hat, der von der „Neuen Westfälischen“ veröffentlicht wurde. Letztendlich haben Sie also aus nichts anderem zitiert.
Dann kommen wir nun zu den Zeitschienen. – Ich bin froh darüber, dass der Landesschlichter, Herr Pollmeyer, es geschafft hat, dass erste Gespräche geführt werden, die ich gleich noch etwas näher definieren möchte.
Am 2. Mai hat die Presse zum ersten Mal von unbefristeten Streiks berichtet. Am 18. Juni – rund sieben Wochen später, Herr Minister – hat die untere Aufsichtsbehörde erstmalig Prüfungen durchgeführt. Dies geschah aber nicht, weil der Minister gefordert hat, dass etwas geschehen muss, sondern weil bei den Krankenkassen ein anonymes Schreiben vorlag. Erst dann hat es die öffentliche Hand, die Aufsichtsbehörde, für nötig befunden, zu prüfen, was dort Sache ist.
Ich glaube, es ist nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten, dass man sieben Wochen in einem Krankenhaus ist und nicht weiß, was dort geschieht. Ich will es nicht unterstellen, aber es mag zumindest möglich gewesen sein, dass in diesen sieben Wochen nicht immer alles astrein gelaufen ist. Denn von heute auf morgen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer mit einer qualifizierten Ausbildung 1:1 dort einzusetzen, wird auch bei den guten Zeitarbeitsfirmen, die wir haben, nicht unbedingt immer
Herr Kollege Romberg, wenn Sie schon zu einem Thema reden und uns etwas unterstellen, dann rate ich Ihnen: Lesen Sie vorab doch auch bitte die Protokolle, wenn Sie sich im Ausschuss schon nicht an den Diskussionen beteiligen.
Wir haben nie unterstellt, dass es hier um einen falschen Medikamententeneinsatz bzw. um Fixierung geht, sondern wir haben darauf hingewiesen, dass Gerüchte im Umlauf sind, dass eventuell mit einem erhöhten Medikamenteneinsatz gehandelt werden und dass es eventuell zusätzliche nicht angeordnete Fixierungen geben könnte. Darüber hinaus haben wir den Minister aufgefordert, diesbezüglich Prüfungen vorzunehmen. Das hat der Minister im Übrigen einen Tag später auch veranlasst. Man kann ihm dafür nur danken, dass er seiner Pflicht schon einen Tag nach der Ausschusssitzung aufgrund unseres Wunsches nachgekommen ist.
Eingriff in die Tarifautonomie? – Eine solche Behauptung steht Ihnen als Liberale überhaupt nicht zu. Wenn Sie hier als Wahrer der Tarifautonomie auftreten, dann ist das ungefähr so, als wenn sich Guido Westerwelle um den Posten des DGBVorsitzenden bewerben würde.
Das hätte etwas, Herr Minister. Dann würden wir aber nur noch schmunzeln und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland hätten nur noch Tränen in den Augen.
Herr Minister, zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Wir sprechen in diesem Hause ja nicht zum ersten Mal über Leih- und Zeitarbeit. Wir haben uns schon oft darüber gestritten – mal mehr und mal weniger.
Sie verweisen darauf, dass der ehemalige Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Jahre 2003 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an dieser Stelle geändert hat. Ich gebe Ihnen recht: Diese Änderungen haben längst nicht das gebracht, was sie hätten bringen sollen und was gewünscht war.
Wenn Sie sich an die Diskussionen in den letzten Monaten und Jahren erinnern, dann werden Sie wissen, dass wir es hier in diesem Haus waren und auch sind, die immer wieder deutlich machen, dass wir, wenn Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – auch in der Verantwortung der Bundesregierung – Fehler gemacht haben, dann auch dazu stehen. Dann müssen wir diese Fehler ausmerzen. Dafür kämpfen wir. Wenn Sie in das Wahlprogramm der Bundes-SPD hineinschauen, dann werden Sie eine entsprechende diesbezügliche Korrektur wie
derfinden. Man muss Fehler eingestehen können. Auch insoweit können Sie von uns lernen. Das wäre richtig in dieser Angelegenheit.
Wir wissen: Bei vier von fünf geringfügig Beschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland liegt der Bruttostundenverdienst unterhalb der Niedriglohngrenze. Dies trifft auf 67,2 % der Zeitarbeitsbeschäftigten zu. Das kann für die Beschäftigung in Deutschland insgesamt nicht gut sein. Wir wissen, dass alleine die prekäre Beschäftigung, die Beschäftigung der untypischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Verträgen, von 2,5 Millionen auf insgesamt 7,7 Millionen Menschen in der Bundesrepublik angestiegen ist. Das kann nicht unser Ziel sein, und genau so, Herr Minister, haben ich Sie eben auch verstanden.
Allein in 2008 wurden in der Zeitarbeitsbranche in der Bundesrepublik Deutschland 1,2 Millionen Arbeitsverhältnisse beendet – sprich: gekündigt oder mit einem so kurzen Arbeitszeitpensum vereinbart, dass diese Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer letztendlich noch nicht einmal in den Genuss von Arbeitslosengeld I kamen, sondern nach Beendigung ihres Verhältnisses auch noch in Hartz IV gelandet sind.
Ich möchte noch ganz deutlich etwas zu dem Hinweis zu Spernau und den Tarifverträgen sagen: Ja, wir greifen nicht in die Tarifautonomie ein. Ja, es gibt aber Tarifverträge, nämlich die mit dem BZA und dem iGZ, die in ihren Manteltarifverträgen ausdrücklich regeln, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer grundsätzlich nicht als Streikbrecher in einem bestreikten Entleihbetrieb eingesetzt werden dürfen.
Da ist der Hinweis, dass wir dafür nicht zuständig sind, natürlich richtig. Das sehe ich genauso. Denn das wäre ein Eingriff in die Tarifverträge.
Aber eines ist auch klar: Schauen Sie sich doch bitte die Realität an. Die Realität ist: Wenn der Leiharbeitnehmer tatsächlich von seinem Recht auf Tarifvertrag Gebrauch macht, dann ist für diesen am Ende des Tages Feierabend, und er ist am nächsten Tag arbeitslos. Das ist die Realität auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Da kann man den Menschen keinen Vorwurf machen, sondern muss sie den Unternehmen machen, die Tarifverträge unterschreiben und sie an der Stelle durchbrechen. Das ist das Schäbige an diesem Geschäft und bei den Zeitarbeitsfirmen, die sich an die eigenen Verträge nicht halten.
Ich hatte in meiner Rede darauf hingewiesen, dass die Gewerkschaft aufgrund des Manteltarifvertrages durchaus die Möglichkeit hat, dort tätig zu werden, und hatte angemahnt, diese Chance vielleicht auch zu nutzen. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Meine Meinung dazu ist durchweg positiv, weil ich, wie Sie wissen, genau dieser Gewerkschaft angehöre. Wenn die Gewerkschaft schlau ist, wird sie tätig werden, ohne dass der Arbeitnehmer, der als Streikbrecher eingesetzt wird, Schaden nimmt.
Gestatten Sie mir im Übrigen den Hinweis, dass Sie das sehr viel freundlicher formuliert haben als Ihr Kollege Romberg, dessen Äußerungen sich durch Unkenntnis ausgezeichnet haben. Meine Anmerkung ging eher in seine Richtung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir abschließend noch einen Hinweis bezüglich der Leiharbeit unter anderem in den Unikliniken. Wir können diese Personal-Service-Gesellschaften, die wir dort haben, ohne Weiteres mit der sogenannten Konzernleihe vergleichen.
Herr Minister Laumann, ja, Sie haben recht mit Ihrer Bemerkung, dass wir seinerzeit – allerdings nicht bei der Uniklinik Essen – ausgegliedert haben und – ich hoffe, ich zitiere Sie sinngemäß richtig – dass wir diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einen Tarifvertrag der NGG überführt haben.
Bei der Uniklinik Essen, bei der die Landesregierung im Übrigen in den Aufsichtsgremien sitzt, ist es aber anders. Die Landesregierung lässt zu, dass die Beschäftigten in dieser Personal-Service-Gesellschaft, die zulasten der Stammbelegschaft immer mehr Personal bekommt, dem Tarifvertrag Leiharbeit unterfallen. Das ist der große Unterschied zwischen diesen Gesellschaften.
Letzter Hinweis zu den Gesprächen, die aufgenommen werden: Herzlichen Dank an Herrn Pollmeyer für die intensive Arbeit seit Mai bis heute, aber offizielle Gespräche sind das noch nicht. Es gibt ein trilaterales Gespräch, das Ende September stattfindet, und ein trilaterales Gespräch mit dem Landesschlichter wird erst einmal ausloten, ob es denn dann zu Tarifverhandlungen kommt. Ich drücke Herrn Pollmeyer, der Gewerkschaft sowie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Daumen, dass der Arbeitgeber sich endlich dazu bereiterklärt, zumindest erst einmal in Tarifverhandlungen einzutreten, denn es steht einem Unternehmer in der Bundesrepublik Deutschland gut zu Gesicht,