Protocol of the Session on September 10, 2009

eingenommen hat, weiterhin gerecht. Dazu bedurfte es Ihres Showantrags, den Sie heute eingebracht haben, nicht. Wären Sie konsequent gewesen – ich wiederhole mich –, hätten Sie ihn besser zurückgezogen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Wittke. – Für die FDP spricht Kollegin Freimuth.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Stellvertretung meines Kollegen Brockes kann ich an dieser Stelle zu der Frage der Aktualität des Antrags die Anmerkung des Kollegen Wittke nachdrücklich unterstreichen. Der Antrag ist in der Tat überholt.

(Zuruf von Marc Jan Eumann [SPD])

Den Vorschlag des Kollegen Eiskirch, den Antrag zusammen mit dem dann vorliegenden Gesetzentwurf zu beraten, will ich im Namen der FDP-Fraktion aber nicht zurückweisen.

(Zurufe von Marc Jan Eumann und Thomas Eiskirch [SPD])

Meine Damen und Herren, auch wenn von FDP und CDU schon vieles gesagt worden ist, möchte ich zur Sache noch zwei oder drei Anmerkungen machen, gerade weil von den Kollegen der antragstellenden Fraktion bzw. der dahinter stehenden Partei versucht wird, das Thema mit einer gewissen Polemik zu instrumentalisieren.

Bei der Frage der Transparenz von Managergehältern geht es in der Tat um den Umgang mit als unanständig hoch empfundenen Gehältern, Zusatzzahlungen und auch um die Erkennbarkeit von Gehältern von Vorständen in öffentlichen Unternehmen. Natürlich ist es für jeden schwierig nachzuvollziehen, dass zum Beispiel Ex-Arcandor-Chef KarlGerhard Eick nach nur sechsmonatiger und auch nach seiner eigenen Beschreibung nicht erfolgreicher Tätigkeit für das Unternehmen Arcandor eine doch beträchtliche Abfindung von 15 Millionen € erhält. Jeder, der noch so etwas wie eine Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung erwartet, hat an dieser Stelle sicherlich eine ganze Reihe Fragen.

Aber, meine Damen und Herren, bei der Begrenzung von Managergehältern und Abfindungen im Allgemeinen handelt es sich um Forderungen, die die antragstellende Partei in Berlin bei den Gesprächen mit dem dortigen Koalitionspartner über die Ausgestaltung des neuen Gesetzes zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen nicht durchsetzen konnte,

(Thomas Eiskirch [SPD]: Zu unserem Leid- wesen!)

und zwar mit Recht nicht durchsetzen konnte. Es wird auch nicht dadurch besser, dass Sie das hier wiederholen.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Nein!)

Die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Managergehältern und Abfindungen gesetzlich zu verankern und – wie gerade angekündigt, wie dem Antrag zu entnehmen und heute Morgen schon verschiedentlich ausgeführt – die Entscheidungen von Managern, also Unternehmensleitung, Unternehmensgeschäftsführung, verpflichtend am Allgemeinwohl auszurichten, das ist aus meiner Sicht und aus Sicht der FDP-Fraktion wenig sinnvoll. Denn eines muss man doch ganz klar sagen: Die Unternehmensleitung, die Geschäftsführung eines Unternehmens ist dem Wohl des Unternehmens, seiner Eigentümer, seiner Beschäftigten verpflichtet. Alles andere würde eine Perversion darstellen. Ich kann mir vorstellen, dass die Frage des Allgemeinwohls in besonderer Weise zudem sehr unterschiedlich definiert und diskutiert werden könnte – gerade im Zusammenhang mit strategischen Unternehmensentscheidungen, die von einem Management natürlich in besonderer Weise erwartet werden.

Meine Damen und Herren, die Sicherung von Arbeitsplätzen ist für Unternehmen ein wichtiger Punkt. Sie müssen unternehmerische Entscheidungen treffen, um die Beschäftigungsverhältnisse in ihrem Unternehmen durch Aufträge zu sichern. Hier entsteht ein natürlicher und gesunder Konflikt mit Konkurrenz und Wettbewerb zu anderen Marktteilnehmern, die sich ihrerseits strategisch in gleicher Weise einstellen können. Ich stelle es mir aber höchst unpraktikabel vor, das Management gesetzlich auf das Allgemeinwohl zu verpflichten. Dass man es einbezieht, mag noch angehen; aber das als Verpflichtung vorzusehen, ist unrealistisch und kontraproduktiv.

Zur Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit: Kein Mensch käme auf die Idee, die Gehaltszahlungen oder auch die Zulagen für eine Sekretärin, für einen Werkzeugmacher, für eine Verkäuferin oder für wen auch immer in einem Unternehmen nicht als Betriebsausgabe gelten zu lassen. Das wäre eine Durchbrechung der steuerrechtlichen Behandlung von aus meiner Sicht unstreitigen Betriebsausgaben. Würden wir sie für bestimmte Beschäftigte begrenzen, kämen wir in eine Perversion hinein, die nicht praktikabel und nicht sinnvoll wäre.

Meine Damen und Herren, wir als FDP haben immer deutlich gemacht, dass wir einen anderen Ansatz vertreten, dass wir eine Stärkung der Aufsichtsräte fordern. Sie sind das Aufsichtsgremium, das Kontrollgremium in großen Unternehmen. Die Entscheidung des Bundesgesetzgebers, die abschließende Festsetzung von Vorstandsvergütungen künftig dem gesamten Aufsichtsrat vorzubehalten,

geht ja auch auf eine Initiative unseres Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat zurück.

Aber die Forderung, Managerentscheidungen auch am Wohl der Allgemeinheit auszurichten, macht es einem Aufsichtsrat doch nahezu unmöglich, über die Angemessenheit von Managerbezügen Einvernehmen zu erzielen.

Meine Damen und Herren, die verpflichtende Selbstbeteiligung für Unternehmen, die die Entscheidungen ihrer Manager über eine D&O-Versicherung, also über eine Directors-and-Officers-Versicherung, über mindestens 10 % der Schadenssumme absichern, ist längst eingeführt. Auch hier hinkt der Antrag seiner Zeit hinterher.

Der schlecht gemachte Versuch, der Landesregierung Untätigkeit bei der Erstellung eines Gesetzentwurfs zur Herstellung von mehr Transparenz bei der Vergütung von Vorständen in öffentlichen Unternehmen vorzuwerfen, ist völlig aus der Luft gegriffen. Sie verfahren gerade in einer rechtlich so komplexen und komplizierten Materie nach dem Motto: Schnelligkeit vor Gründlichkeit. Das machen wir grundsätzlich anders. Bei uns geht es um Gründlichkeit, um Rechtssicherheit.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Sieben Verfas- sungsgerichtsurteile gegen Sie! Das spricht für Sie! Riesig! – Gegenruf von Christian Lindner [FDP])

Herr Kollege Eiskirch, „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ kann für uns als Parlament nur die Maßgabe sein.

(Beifall von Ilka von Boeselager [CDU])

Deswegen begrüße ich auch, dass wir – wie die Landesregierung schon vor einiger Zeit angekündigt hat – bald auf der Grundlage eines konkreten Gesetzentwurfs über Transparenz von Vorstandsvergütungen reden können.

Es ist selbstverständlich unhaltbar, dass bei den Unternehmen, bei denen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Unternehmensrisiken aufkommen, noch immer keine Transparenz hergestellt ist, was die dortigen Vorstandsbezüge und Vorstandsvergütungen angeht. Natürlich ist da ein Abwägungsproblem zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Manager auf der einen Seite und dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit auf der anderen Seite. Im konkreten Fall überwiegt das Transparenzinteresse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die letztlich für die Risiken gerade bei im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Unternehmen aufkommen müssen, gegenüber dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Ich will eine letzte Bemerkung machen, meine Damen und Herren; wir werden ja noch hinreichend Gelegenheit haben, uns mit diesen sehr komplexen Fragestellungen auseinanderzusetzen.

Ich glaube, es täte uns allen etwas besser, wenn wir nicht – wie das von Kollegen aus anderen Fraktionen leider immer wieder gemacht wird – zu einer Neidkultur in unserem Land beitragen würden. Das Gegenteil davon brauchen wir nötiger. Gerade um wieder Aufschwung zu bekommen, sollten auch Leistungen von Menschen anerkannt werden – auch materiell und ökonomisch. Wir sollten uns auch ein bisschen darüber freuen, dass andere Erfolg haben, und uns das dann auch für uns selber als Ziel setzen. Die Neidkultur, die hier immer wieder mit ganz kleinen Flämmchen anzufachen versucht wird, halte ich für gefährlich für alles, was unser Land weiterbringen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Frau Freimuth. – Frau Löhrmann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will mich gerne an dem vernünftigen Vorschlag von Herrn Eiskirch orientieren, uns hier eher kurz zu fassen, und deswegen nicht in die Tiefe der Details einsteigen. Herr Wittke und Herr Weisbrich haben das ja auch für sinnvoll erachtet.

Meine Fraktion hat zu den unterschiedlichen Sachverhalten, die hier angesprochen worden sind, sowohl im April 2008 als auch im Februar 2009 in entsprechenden Anträgen schon Vorschläge unterbreitet.

(Beifall von den GRÜNEN)

Dass wir immer darauf gucken, ob den vielen Ankündigungen, die von der Regierung gemacht werden, auch Taten folgen, müssen Sie der Opposition schon zugestehen.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Wir schauen da gerne genau hin, weil wir das an anderen Stellen auch anders erlebt haben.

Dass gerade Herr Kollege Wittke zur Geduld mahnt, hat ja etwas für sich. Das gefällt mir auch. Allein dafür hat sich die Debatte aus meiner Sicht schon gelohnt.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Wir sind in der Sache daran interessiert, dass wir möglichst schnell zu Ergebnissen kommen, die eine umfassende Transparenz bei Beraterverträgen und Managergehältern sicherstellen; denn wir glauben, dass es bei dieser Frage nicht um eine Neiddebatte geht, Frau Freimuth, sondern darum, die Akzeptanz der Wirtschaft in der Gesellschaft in dieser Zeit zu stärken.

(Beifall von den GRÜNEN)

Darauf kommt es meines Erachtens sehr an. Wenn die Politik sich diesbezüglich in vielen Fällen einig ist, sollte sie auch versuchen, schnell zu Ergebnissen zu kommen; denn das schafft Vertrauen – auch Vertrauen in die Demokratie.

Einen Hinweis will ich mir nicht verkneifen. Sie sprechen hier von Leistung, Frau Freimuth. Was ist denn zum Beispiel mit der Leistung derjenigen, die gestern beim Parlamentarischen Abend der CaritasDiözesanverbände NRW unter der RheinknieBrücke deutlich wurde? Sie erbringen ebenfalls wertvolle Leistungen. Bei der Diskussion über die Begrenzung von Managergehältern und die Transparenz geht es eben auch um Gerechtigkeit: Wer bekommt wie viel, und wer leistet dafür wie viel? – In diesem Zusammenhang gehört ein breiterer Teil der Gesellschaft in den Blick als der Blickwinkel, den Sie hier für die FDP leider wieder einmal dargestellt haben.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Danke schön, Frau Löhrmann. – Nun spricht Finanzminister Dr. Linssen. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Auftritt von Herrn Eiskirch habe ich mir gedacht: Man soll bei jemandem, der einsichtig ist und vielleicht auch einen Fehler zugibt, nicht noch nachtreten, so wie das gestern hier passiert ist.

(Gerd Stüttgen [SPD]: Das war doch keine Einsicht!)

Das will ich auch nicht tun, Herr Eiskirch; denn ich habe Ihren Worten entnommen, dass Sie sicherlich gemerkt haben, dass Sie einen Fehler gemacht haben.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Was ist das denn für eine Fehlinterpretation?)

Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass alle diejenigen, die unter Ihrem Antrag aufgeführt sind – das sind die Damen Kraft und Gödecke, die Herren Schmeltzer, Eumann, Jäger, Körfges, Eiskirch, Garbrecht und Börschel sowie der Rest der Fraktion –, die Presse am 20. August 2009 nicht verfolgt haben, in der ganz ausführlich über Transparenzgesetze berichtet wurde, Herr Eiskirch.

(Thomas Eiskirch [SPD]: Darin standen we- der Termin noch Inhalt, Herr Linssen!)

Sie machen es jetzt mit Ihren Zwischenrufen wieder schlechter, als Sie es vorhin bei Ihrer Antrittsrede gemacht haben.